Grundstücksbetretung

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  • Tino
    Bürger


    • 23.06.2009
    • 150
    • Düsseldorf
    • Garrett ACE 150

    #1

    Grundstücksbetretung

    Hallo
    Hab da mal ne Frage.

    Also, ich möchte auf einem Feld suchen was einem Graf von sowiso gehört.Habe nun erfahren das dieser Graf wohl ein etwas schwierigerer Zeitgenosse ist.Die Felder hat der Graf aber verpachtet.

    Jetzt die Frage: Kann ich nicht einfach den aktuellen Pächter Fragen ob ich auf den Feldern suchen darf oder muss ich unbedingt zum Besitzer,also dem Grafen?

    Achso... hab noch ne Frage.

    Ich Lese immer mal wieder in Themen von Leuten die zusammen Sondeln gehen und Frage mich dann immer ob die dann Beide fürs selbe Feld ne genehmigung brauchen? Ober wie sieht das aus?

    Gruß Andi
    Spartaner fragen nicht wieviele, sonder wo!
  • DFX
    Banned
    • 04.07.2008
    • 2076
    • Taka-Tuka-Land

    #2
    Auch bei Dir meine ich es nicht böse, aber zum Anfang mal ein etwas anderes Benutzerbild könnte Dir viel mehr Sympathien verschaffen.

    Deine Frage solltest Du Dir hier allerdings durch die Benutzung der Suchfunktionen beantworten können.
    Ich gucke aber auch nochmal nach
    Wenn Du etwas essbares siehst, leg es um!

    Kommentar

    • Tino
      Bürger


      • 23.06.2009
      • 150
      • Düsseldorf
      • Garrett ACE 150

      #3
      Ok Bild geändert...
      war wohl zu Evil
      Spartaner fragen nicht wieviele, sonder wo!

      Kommentar

      • ODAS
        Heerführer

        • 19.07.2003
        • 2350
        • Niedersachsen
        • Minelab XT70

        #4
        Zitat von Tino
        ...
        Jetzt die Frage: Kann ich nicht einfach den aktuellen Pächter Fragen ob ich auf den Feldern suchen darf oder muss ich unbedingt zum Besitzer,also dem Grafen?
        ...
        Soweit ich weiss, brauchst du die Genehmigung von beiden! Also vom Grundeigentümer und Pächter.

        Gruß,
        ODAS

        Kommentar

        • Tino
          Bürger


          • 23.06.2009
          • 150
          • Düsseldorf
          • Garrett ACE 150

          #5
          Zitat von DFX

          Deine Frage solltest Du Dir hier allerdings durch die Benutzung der Suchfunktionen beantworten können.
          Ich gucke aber auch nochmal nach
          Also ich finde nix
          Spartaner fragen nicht wieviele, sonder wo!

          Kommentar

          • Gimbli
            Moderator

            • 27.09.2008
            • 6849
            • Essen/Ruhrgebiet
            • Tesoro Tejon/Minelab Safari

            #6
            Hi Tino, da es in NRW kein Schatzregal gibt und Funde von einem gewissen Wert zur Hälfte dem Finder und dem Grundstückseigentümer gehören, müßte eigentlich auch der Eigentümer informiert sein.

            Gruß Michael
            Der Weg ist das Ziel
            No DSU inside!

            Kommentar

            • chabbs
              Heerführer


              • 18.07.2007
              • 12179
              • ...

              #7
              Zitat von Tino
              Also ich finde nix
              Doch, doch. Die Frage beantwortet sich von selbst. Du musst den Eigentümer fragen, da ihm auch im Falle von Funden ein Anteil zusteht. Den Besitzer musst Du natürlich auch fragen, da der Herr von und zu wahrscheinlich nicht den besten Überblick über die Sähzeiten etc. des Pächters haben dürfte.

              Stell Dir das einfach so vor. Vermieter vermietet sein Haus. Der Mieter kann natürlich nicht ohne Wissen des Vermieters einen Kumpel beauftragen, einen Balkon an die Südseite zu mauern.

              Frag doch am einfachsten erst mal beim Landwirt an. Er kann Dir dann sicherlich auch einen Kontakt vermitteln, evtl hast Du dann schon eine vorbehaltliche Zusage vom Bauern...dann wird das kein Problem sein.

              Kommentar

              • Tino
                Bürger


                • 23.06.2009
                • 150
                • Düsseldorf
                • Garrett ACE 150

                #8
                Ok dann wäre die erste frage Beantwortet.Danke.Ich werd das dann mal so machen

                Wie ist das mit dem zusammen sondeln? Brauchen da beide fürs selbe feld eine Genehmigung?
                Spartaner fragen nicht wieviele, sonder wo!

                Kommentar

                • chabbs
                  Heerführer


                  • 18.07.2007
                  • 12179
                  • ...

                  #9
                  Zitat von Tino
                  Ok dann wäre die erste frage Beantwortet.Danke.Ich werd das dann mal so machen

                  Wie ist das mit dem zusammen sondeln? Brauchen da beide fürs selbe feld eine Genehmigung?
                  Natürlich sollte der Eigentümer etc. wissen, wer alles auf seinem Feld sondelt. Der kann dir ganz gepflegt die Meinung sagen, wenn Du auf einmal Kaffeefahrten zu seinen Äckern organisierst.

                  Velleicht einfach mal fragen?

                  Kommentar

                  • SeekandFind
                    Banned
                    • 23.05.2008
                    • 1509
                    • Region Cuxhaven
                    • Bounty Hunter IV

                    #10
                    Zitat von Tino
                    Wie ist das mit dem zusammen sondeln? Brauchen da beide fürs selbe feld eine Genehmigung?
                    Ja, jeder der sondelt braucht eine Genehmigung. Wenn ihr in zwei Autos zum Feld fahrt, braucht übrigens auch jeder einen Führerschein, ist eben so!

                    Martin

                    Kommentar

                    • ODAS
                      Heerführer

                      • 19.07.2003
                      • 2350
                      • Niedersachsen
                      • Minelab XT70

                      #11
                      Zitat von SeekandFind
                      Ja, jeder der sondelt braucht eine Genehmigung. Wenn ihr in zwei Autos zum Feld fahrt, braucht übrigens auch jeder einen Führerschein, ist eben so!

                      Martin
                      Das würde ich ganz gerne mal in Frage stellen.

                      Die Frage ist doch, wenn ich - bitte ersetzen mit berechtigte Person - eine andere zur Begleitung mitnehme oder anders, ich begleite ja die Person und übe die Aufsicht aus, braucht diejenige Person eine Genehmigung?

                      Da ich ja die Aufsicht führe, die andere Person ja nur begleitend ist, muss ich auch alle Funde melden und mich um alle anderen Formalitäten kümmern.

                      Indem Falle, sehe ich das so, das es möglich ist auch andere Sondler mit zu nehmen, da sie mich ja nur begleiten...

                      Ansich ist das mehr eine philosophische Frage, da bestimmt auch dort wieder länderspezifische Regelungen gelten.

                      Gruß,
                      ODAS

                      PS: Wenn ich mit einem Boot zu der Stelle fahre, braucht der Führer des Bootes keinen Führerschein, es muß nur einer anwesend sein, der einen hat.

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                      • Johnny69
                        Bürger


                        • 23.03.2009
                        • 183
                        • nrw
                        • keine

                        #12
                        du musst beim betreten meiner meinug nach den Pächter fragen, denn er ist nutzer des grundstücks( wenn ich wo rein will, frag ich ja auch den mieter ), was das eigentum angeht http://dejure.org/gesetze/BGB/984.html redet 984 vom Eigentümer. Ich bin kein Rechtanwalt oder Jurist, doch die vermutung liegt mir nahe ! " Betonung ist das ich es so vermute !"

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                        • SeekandFind
                          Banned
                          • 23.05.2008
                          • 1509
                          • Region Cuxhaven
                          • Bounty Hunter IV

                          #13
                          Zitat von ODAS
                          Das würde ich ganz gerne mal in Frage stellen.

                          Die Frage ist doch, wenn ich - bitte ersetzen mit berechtigte Person - eine andere zur Begleitung mitnehme oder anders, ich begleite ja die Person und übe die Aufsicht aus, braucht diejenige Person eine Genehmigung? [...]

                          PS: Wenn ich mit einem Boot zu der Stelle fahre, braucht der Führer des Bootes keinen Führerschein, es muß nur einer anwesend sein, der einen hat.
                          Ich schrieb, dass wer sondelt eine Genehmigung braucht, sprich, wer mit eigener Sonde rumrennt (eine Sonde pro Person in Betrieb). Es wird wohl kein Problem sein, deinem Buddelsklaven mal eben die Sonde zu geben, und ein Bier zu vernichten in der Zeit. Aber Einer hat die Genehmigung und die ganze Verwandschaft veranstaltet ein Familienfest auf dem Acker, jeder mit Sonde, geht eben nicht.

                          Mit dem Boot hast du vollkommen recht, verantwortlich bleibt nach wie vor der "verantwortliche Schiffsführer", beim Funk sieht es da mittlerweile ganz anders aus. Kein SRC / LRC / UBI, also darf man weder funken, noch ein Funkgerät an Bord haben. Meines Wissens muss auch der verantwortliche Schiffsführer die entsprechende Lizenz selbst haben, da reicht es nicht aus, wenn ein Badegast den Lappen hat. Der Vergleich mit dem Boot hinkt aber ohnehin schon ganz gewaltig, da man bei weitem nicht für jedes Wasserfahrzeug einen Schein braucht, und es gerade in Deutschland für jede Pfütze einen extra Schein gibt, auch eine Menge, die (de jure) freiwillig sind.

                          @ Threadstarter: Warum fragst du nicht dort selbst nach, wo du auch die Genehmigung erhältst? Es ist immer gut zu wissen, was man alles mit einer Genehmigung darf und was nicht.

                          Martin

                          Kommentar

                          • ralph2910
                            Banned
                            • 05.01.2008
                            • 264

                            #14
                            Da muss ich leicht widersprechen ...

                            der Pächter hat das Recht an der Sache mit FRUCHTGENUSS ( wie man rechtlich sagt ).

                            Dies bedeutet, dass er selbst eine Entscheidung treffen kann wer seinen gepachteten Acker betritt und wer nicht.

                            Wenn dann etwas wertvolles gefunden wird, würde ich klar dazu tendieren, dass der Eigentümer die 50% erhält. Das auf jeden Fall.
                            Hugh - " Der mit dem Stock sucht " hat gesprochen !

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                            • Erdspiegel
                              Heerführer


                              • 16.07.2008
                              • 7038
                              • zwischen Schutt & Scherben
                              • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

                              #15
                              Meiner Meinung nach müssen Eigentümer & Pächter gefragt werden,und beide müssen ihr Einverständnis geben.

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