Frage zu Bodendenkmäler

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  • Truedust
    Einwanderer


    • 31.12.2009
    • 12
    • Bayern
    • Garrett ACE 250

    #1

    Frage zu Bodendenkmäler

    Hallo Gemeinde,
    ich bin Neuling in der Sondlergemeinde und habe eine Frage, die sicher schon im Forum behandelt wurde.
    Leider konnte ich aber keinen Eintrag zu meiner Frage finden.

    Meine Frage ist: Wie nahe kann ich bei bzw. an (wie viele Meter entfernt) einem Bodendenkmal suchen um auf der von Gesetzt gegebenen sicheren Seite zu sein?

    Ich wohne in Bayern und habe mich über den "BayernViewer" (feine Sache) mal schlau gemacht, welche Bodendenkmäler in meiner nähe sind. Diese Bodendenkmäler befinden sich auf Äcker in meiner Umgebung. Dann habe ich diese Orte auf Google-earth gesucht und mir anhand von markanten Punkten die Größe der Bodendenkmäler mal abgemessen.
    Das geht ziemlich genau!
    Also es wäre schön von euch wenn ihr mir diesbezüglich mal eine Antwort geben könntet.
    Gruß und Dank Truedust

  • fleischsalat
    Moderator

    • 17.01.2006
    • 7794
    • Niedersachsen

    #2
    Eine genaue "Meter-Regel" gibt es nicht. Du solltest Dich trotzdem so weit wie möglich von Bodendenkmälern fern halten.
    Um es mal kurz und knapp zu formulieren: Wo eins ist, da sind meist mehrere.
    Von denen, die (noch) nicht in öffentlichen Auflistungen auftauchen, können viele schon bekannt sein oder sie werden aus Forschungsgründen vorerst geheim gehalten.
    Mach einfach einen großen Bogen um Bodendenkmäler!
    Willen braucht man. Und Zigaretten!

    Kommentar

    • Truedust
      Einwanderer


      • 31.12.2009
      • 12
      • Bayern
      • Garrett ACE 250

      #3
      Hallo Fleischsalat,
      danke für die Info.

      Natürlich war es auch mein Gedanke, da zu suchen wo es sich lohnt.
      Ist ja ganz normal! Oder?
      Man möchte ja auch mal was schönes finden!

      Habe mir auch gedacht, dass auf einem Acker, der zum Teil Bodendenkmal ist,
      der Nachbaracker ein lohnender Suchplatz wäre.

      Aber auch ich möchte nicht mit dem Gesetz nicht in Konflikt kommen.

      Gruß Truedust

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      • Erdspiegel
        Heerführer


        • 16.07.2008
        • 7038
        • zwischen Schutt & Scherben
        • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

        #4
        Davon mal abgesehen,das der Nachbaracker mit größter Wahrscheinlichkeit noch zur 'Vermutungsfläche' gehören wird,würde ein altes Fundstück dort mit seiner Entdeckung zum beweglichen Bodendenkmal werden.Somit meldepflichtig.
        Der Acker wird dann 'Bodendenkmalsverdachtfläche' und die Suche ist ohne Genehmigung einzustellen.
        In weiten Teilen Bayerns sind Bodendenkmäler so dicht gesäät,das einem gar nichts anderes übrigbleiben wird,als mit den Ämtern zu kooperieren.Soll man einige hundert Meter Abstand vom einem BD halten,ist man schon wieder zu dicht am Nächsten dran.

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        • SeekandFind
          Banned
          • 23.05.2008
          • 1509
          • Region Cuxhaven
          • Bounty Hunter IV

          #5
          Zitat von Truedust
          Hallo Gemeinde,
          Sind wir in der Kirche?
          Zitat von Truedust
          Meine Frage ist: Wie nahe kann ich bei bzw. an (wie viele Meter entfernt) einem Bodendenkmal suchen um auf der von Gesetzt gegebenen sicheren Seite zu sein?
          Sei froh, dass du den Bayern Viewer hast. In dem von dir beschriebenen Fall ist, es wohl das Beste mit Karten, Ausdrucken usw. zum Amt zu gehen und für den konkreten Einzelfall zu fragen. Du kennst sicher den Typ Mensch, der kooperativ ist, sich aber auf stur stellt, wenn er sich übergangen fühlt.

          Die Krux ist leider, dass überall dort wo man gerne suchen würde, weil eben was in der Erde sein könnte, man es nicht darf. Findet man was, besteht die Gefahr, dass die Fläche zum BD, KD oder sonst off-limits wird.

          Fazit: Stelle den Kontakt mit den örtlichen Heimatmuseum / Denkmalpfleger her. Das macht die Sache einfacher und recherchieren will man ja auch.

          Martin

          Kommentar

          • hemiotti
            Heerführer


            • 14.02.2009
            • 2817
            • Berlin Lichtenberg
            • Teknetics Omega 8000 & Garrett PP

            #6
            ich hab kein problem auf einem nachbaracker in der nähe von BDs zu gehen...
            wenn es nach dien herren im LDA geht würden sie das ganze Land zum BD erklären......sie treat LDA Bürokratie
            no Risk no Fund

            Kommentar

            • Truedust
              Einwanderer


              • 31.12.2009
              • 12
              • Bayern
              • Garrett ACE 250

              #7
              Danke für eure Beiträge!
              Vielleicht hat ja sonnst noch jemand zu diesem Thema was zu sagen!?
              Gruß Truedust

              Kommentar

              • Erdspiegel
                Heerführer


                • 16.07.2008
                • 7038
                • zwischen Schutt & Scherben
                • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

                #8
                Zitat von hemiotti
                ich hab kein problem auf einem nachbaracker in der nähe von BDs zu gehen...
                ......nee,noch nicht.
                'Früher oder später trinkt jeder Wurzelpeter'

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                • chabbs
                  Heerführer


                  • 18.07.2007
                  • 12179
                  • ...

                  #9
                  Zitat von Truedust
                  Danke für eure Beiträge!
                  Vielleicht hat ja sonnst noch jemand zu diesem Thema was zu sagen!?
                  Gruß Truedust
                  Ein alter Spruch, den man auch von Archäologen hören kann, ist: Ein Bodendenkmal hört da auf, wo es eben aufhört.
                  Hört sich blöd an, aber man kann da keine defintiven Aussagen treffen. Bei einer Siedlungswüstung gelten ganz andere Maßstäbe als zum Beispiel für ein einzelnes Hügelgrab, oder für eine MA-Warte oder eine Landwehr.
                  Deshalb ist es wichtig, sich zu versichern... d.h. Nachfragen, wenn man unsicher ist und ansonsten einen möglichst großen Kreis ziehen

                  Kommentar

                  • Drusus
                    Heerführer


                    • 31.08.2005
                    • 3464
                    • München, Bayern
                    • Goldmaxx, was sonst?? ;)

                    #10
                    Zitat von chabbs
                    Ein alter Spruch, den man auch von Archäologen hören kann, ist: Ein Bodendenkmal hört da auf, wo es eben aufhört.
                    Ich dachte schon: "ein Bodendenkmal hört da auf, wo das nächste anfängt"

                    SCNR .

                    Viele Grüße,
                    Günter

                    PS: aber wenn das mit dem Bayernviewer-Denkmal so weiter geht, sind wir hier im Freistaat bald so weit.
                    Quis custodiet ipsos custodes?

                    Kommentar

                    • Truedust
                      Einwanderer


                      • 31.12.2009
                      • 12
                      • Bayern
                      • Garrett ACE 250

                      #11
                      [QUOTE=Drusus;589073]Ich dachte schon: "ein Bodendenkmal hört da auf, wo das nächste anfängt"

                      SCNR .

                      Viele Grüße,
                      Günter

                      Hallo Günter,
                      das glaube ich mittlerweile auch!

                      Gruß Truedust

                      Kommentar

                      • chabbs
                        Heerführer


                        • 18.07.2007
                        • 12179
                        • ...

                        #12
                        Zitat von Drusus
                        Ich dachte schon: "ein Bodendenkmal hört da auf, wo das nächste anfängt"
                        ...vielleicht auch nicht verkehrt

                        Naja, obwohl ich ja schon ein Freund des Bodendenkmals bin, bin ich eben auch nicht für eine Überregulierung.
                        Zum Beispiel ist es in NRW mit Einverständnis und Genehmigung des Amtes durchaus möglich, auch einige (mit Sicherheit nicht alle...) Bodendenkmäler zu prospektieren... das sind natürlich schöne Möglichkeiten.

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                        • Denarius
                          Ratsherr

                          • 20.09.2000
                          • 279
                          • NRW, IVLIACVM
                          • Whites MXT, 6000 XL PRO

                          #13
                          In NRW - und wahrscheinlich nicht nur dort - gibt es noch einen wichtigen Unterschied: Handelt es sich bei einem Bodendenkmal um ein eingetragenes BD, welches durch Eintrag in der Bodendenkmalliste unter besonderen Schutz gestellt wurde, oder eben nur um ein "normales" Bodendenkmal, das keinen bes. Schutz genießt?

                          So werden BDs zweiter Kategorie - z. B. die normale 08/15-Villa Rustica - beim Antrag einer Nachforschungsgenehmigung nach §13 DschG (NW) in aller Regel zur Absuche freigegeben. Bei eingetragenen BDs stellt sich die Situation natürlich schwieriger da. Eine Prospektion ist hier nur in Ausnahmefällen und zumeist nur auf überackerten/gestörten Flächen möglich.

                          Gruss,
                          Denarius
                          -• Ich kam, sah und fand •-

                          Kommentar

                          • Dirk.R.
                            Heerführer


                            • 25.12.2004
                            • 6906
                            • Dorf

                            #14
                            Zitat von Denarius
                            In NRW - und wahrscheinlich nicht nur dort - gibt es noch einen wichtigen Unterschied: Handelt es sich bei einem Bodendenkmal um ein eingetragenes BD, welches durch Eintrag in der Bodendenkmalliste unter besonderen Schutz gestellt wurde, oder eben nur um ein "normales" Bodendenkmal, das keinen bes. Schutz genießt?

                            So werden BDs zweiter Kategorie - z. B. die normale 08/15-Villa Rustica - beim Antrag einer Nachforschungsgenehmigung nach §13 DschG (NW) in aller Regel zur Absuche freigegeben. Bei eingetragenen BDs stellt sich die Situation natürlich schwieriger da. Eine Prospektion ist hier nur in Ausnahmefällen und zumeist nur auf überackerten/gestörten Flächen möglich.

                            Gruss,
                            Denarius




                            Danke für den Text!

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