Tauchfund Österreich: Lauf MG 42

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • crick
    Ratsherr


    • 23.08.2010
    • 204
    • Hessen

    #1

    Tauchfund Österreich: Lauf MG 42

    guten Tag in die Runde.
    Bin Sporttaucher und habe in einem österreichischen See eine Metallstange gefunden, die sich an Land als MG- Lauf, den ich a.e. für einem MG 42 zugehörig halten würde, darstellte. Das Stück ist im Mündungsbereich gut erhalten, im rückwärtigen Bereich aber grob verrostet.
    Auf die Gefahr hin, hier eine andernorts bereits erschöpfend beantwortete Frage erneut zu stellen:
    ist der Besitz und ggfs die Weiterveräußerung dieses Fundes - angesichts des nicht funktionstüchtigen Zustandes- in D erlaubt oder nicht?
    Ich bedanke mich für Kommentare,
    C
  • jabberwocky6
    Heerführer


    • 08.08.2006
    • 3164
    • Spätzle-City (B-W)
    • XP Deus, G-Maxx II, Garrett ACE 250

    #2
    Meines Wissens nach ist der Besitz ohne WBK nicht erlaubt und selbst der bloße Transport dieses Stückes stellt vermutlich einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz dar.

    LG Jan
    Hier könnte Ihre Werbung stehen!

    Kommentar

    • Sorgnix
      Admin

      • 30.05.2000
      • 25931
      • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
      • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

      #3



      ... es schaffen immer wieder welche, sich mit ihrem ersten Beitrag so richtig schön in die Nesseln zu setzten ...

      crick,
      Deine Frage wurde andernsorts schon "erschöpfend" beantwortet. Dutzendfach ... (reicht nicht ...)

      Ein klein wenig die Suchfunktion kannst Du dafür schon aktivieren. Wäre vielleicht besser, als vorschnell Beiträge zu verfassen ...

      Begriffe sind natürlich:
      - KWKG
      - Waffengesetz
      - Büchsenmacher
      - Patronenlager zu
      - Lauf aufgebohrt

      etc. etc. etc.

      Ich hab das jetzt nicht extra alles ausprobiert, ob da auch Ergebnisse kommen, aber sei gewiß:

      Was Du da daheim liegen hast, verstößt gegen so einige Rechtsvorschriften.
      Sei froh, daß Du damit (noch) nicht dem "Richtigen" in die Arme gelaufen bist.

      Mit Verstößen gegen z.B. das KWKG ist nicht zu spaßen. Da hat noch nie ein Richter Milde walten lassen ...

      In den Suchergebnissen wirst Du sicher die Vorgehensweise finden, die nun für die
      nächsten Tage angesagt ist

      Gruß
      Jörg


      Weitere "Belehrungen" seitens der Forengemeinde sind meiner Meinung nach nicht erforderlich!
      Es sei denn, es sind direkte Infos zur Rechtslage bzw. erforderlicher Handlungsweise zur "Unschädlichmachung"
      Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
      zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

      (Heiner Geißler)

      Kommentar

      • Erdspiegel
        Heerführer


        • 16.07.2008
        • 7038
        • zwischen Schutt & Scherben
        • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

        #4
        Zitat von Sorgnix



        ... es schaffen immer wieder welche, sich mit ihrem ersten Beitrag so richtig schön in die Nesseln zu setzten ...

        crick,
        Deine Frage wurde andernsorts schon "erschöpfend" beantwortet. Dutzendfach ... (reicht nicht ...)

        Ein klein wenig die Suchfunktion kannst Du dafür schon aktivieren. Wäre vielleicht besser, als vorschnell Beiträge zu verfassen ...

        Begriffe sind natürlich:
        - KWKG
        - Waffengesetz
        - Büchsenmacher
        - Patronenlager zu
        - Lauf aufgebohrt

        etc. etc. etc.

        Ich hab das jetzt nicht extra alles ausprobiert, ob da auch Ergebnisse kommen, aber sei gewiß:

        Was Du da daheim liegen hast, verstößt gegen so einige Rechtsvorschriften.
        Sei froh, daß Du damit (noch) nicht dem "Richtigen" in die Arme gelaufen bist.

        Mit Verstößen gegen z.B. das KWKG ist nicht zu spaßen. Da hat noch nie ein Richter Milde walten lassen ...

        In den Suchergebnissen wirst Du sicher die Vorgehensweise finden, die nun für die
        nächsten Tage angesagt ist

        Gruß
        Jörg


        Weitere "Belehrungen" seitens der Forengemeinde sind meiner Meinung nach nicht erforderlich!
        Es sei denn, es sind direkte Infos zur Rechtslage bzw. erforderlicher Handlungsweise zur "Unschädlichmachung"
        Und dem Suchenden,dessen Äuglein am Bildschirm leicht ermüden,sei diese rechtssichere Bettlektüre wärmstens empfohlen:
        Angehängte Dateien

        Kommentar

        • Suzibandit
          Landesfürst


          • 31.10.2004
          • 702
          • Oberösterreich-Mondsee & Nordhessen

          #5
          Der "kleine" Dienstweg wäre- schneid das Ding in kleine Stücke, und ab auf den Schrott damit.
          Andererseits geb das Ding bei deiner nächsten Polizeidienststelle ab, mit Angabe des Fundortes- und erzähl uns dann auch bitte wie es weitergeing (weitergeht).

          Die Schönheit und das Mysterium des Ozeans erfüllt unser Leben mit Wundern, die unsere Vorstellungskraft übersteigen. M.L. Borges Wer sich einmal in diese faszinierende Welt begeben hat, sieht die Welt mit anderen Augen. Es gibt nichts Vergleichbares zu dem Gefühl, wenn man unter Wasser schwebt und die Schönheit der Unterwasserwelt bestaunt. Jeder Tauchgang ist ein […]


          Eiinfach vorher mal das Hirn einschalten, und sich informieren!

          "Fund von Kriegsrelikten und sonstigen verdächtigen Materialien: Kriegsrelikte jeglicher Art sind höchst gefährlich und sollten daher in jedem Fall unberührt bleiben! Fundort der nächsten Sicherheitsdienststelle oder ARGE TAUCHEN ÖSTERREICH-Tauchbasis melden. Das bewusste Suchen und Graben nach vermeintlichen Schätzen sorgte in der Vergangenheit immer wieder für Stimmung gegen den Tauchsport, und dies führte mancherorts zu Tauchverboten. Daher sollte es generell unterlassen werden".(Quelle Arge Tauchen)

          Das Suchen, und/oder Bergen von Kriegsrelikten, insbesondere Waffen und/oder Munition ist hierzulande verboten. Speziell an den berüchtigten Seen in Kärnten z.Bsp. werden regelmäßige Fahrzeugkontrollen von der Polizei durchgeführt. Dabei wird nicht zimperlich mit demjenigen umgegangen. Festnahmen sind da schon fast an der Tagesordnung.
          Was Gott durch die Enns getrennt hat, soll der Mensch niemals zusammenfügen!

          Kommentar

          • sifiboy92
            Landesfürst


            • 18.07.2008
            • 847
            • Hier
            • GMAXX 2

            #6
            Moment
            Bin zwar nicht im Besitz eines Laufes, oder einer Waffe, aber bei einem LAUF habe ich nicht gedacht, das man für den Besitz einen Schein braucht...
            Wenn ich also nur von nem Colt ein 2 cm Laufstück mit dem Korn am Ende finden würde, dann wäre es verboten ihn zu besitzen?
            Es handelt sich ja laut Aussage des Finders nur um den Lauf, also nicht um Bolzen oder Ähnliches.
            Wer anderen eine Grube gräbt, der hat ein Grubegrabgerät.

            Kommentar

            • killercat
              Bürger


              • 14.01.2008
              • 175
              • In de Wetterau
              • Augen, Nase, Riesenschnauzer, Yorki Terrier

              #7
              Zitat von sifiboy92
              Moment
              Bin zwar nicht im Besitz eines Laufes, oder einer Waffe, aber bei einem LAUF habe ich nicht gedacht, das man für den Besitz einen Schein braucht...
              Wenn ich also nur von nem Colt ein 2 cm Laufstück mit dem Korn am Ende finden würde, dann wäre es verboten ihn zu besitzen?
              Es handelt sich ja laut Aussage des Finders nur um den Lauf, also nicht um Bolzen oder Ähnliches.
              Hier mal kurz ein Auszug aus dem Waffengesetz:
              Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 3 WaffG (Wesentliche Teile)

              (1) Wesentliche Teile von Schußwaffen und Schalldämpfer stehen den Schußwaffen gleich. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann.
              (2) Wesentliche Teile sind
              1. der Lauf, der Verschluß sowie das Patronen- oder Kartuschenlager,wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind,

              Zusätzlich greift bei Wesentlichen Teilen einer Kriegswaffe noch das Kriegswaffenkontrollgesetz. Und solange nicht ein Gutachter bescheingt das das Waffenteil nicht mehr Verwendungsfähig ist und /oder die Eigenschaft eines wesentlichen Waffenteiles verloren hat, ist und bleibt es ein Erlaubnisspfichtiger/Verbotener Gegenstand. da spielt es auch keine Rolle wie Verostet oder Verbogen das Teil ist.

              Lg Volker
              Gutmenschen sind das grösste Übel dieser Welt. Sie glauben subjektiv ihre Taten sind gut, dabei richten sie objektiv den grössten Schaden an

              Kommentar

              • sifiboy92
                Landesfürst


                • 18.07.2008
                • 847
                • Hier
                • GMAXX 2

                #8
                Weise Worte, Vielen Dank
                Wer anderen eine Grube gräbt, der hat ein Grubegrabgerät.

                Kommentar

                • Septimius
                  Heerführer


                  • 10.01.2009
                  • 3990
                  • Königreich Bayern

                  #9
                  MG Lauf fällt unters Kriegswaffenkontrollgrsetz, das ist nochmal schärfer, als das WaffG! Denn ein MG und dessen wesentliche Bestandteile (also nicht Schulterstütze oder Zweibein, aber Verschluß, Lauf, Abzugseinheit etc.) gehören zu den Kriegswaffen, mit denen man laut Definition als Einzelperson eien Krieg anzetteln könnte... Klingt komisch, ist aber so.
                  Gruß Septi

                  ------------------------------------------------------

                  Jahresabschlußfotowettbewerbsgewinner Dezember 2010

                  "Tapferkeit und Edelmut vergranten auch den kleinsten Wicht zum Helden!"
                  Jebediah Springfield

                  Kommentar

                  • crick
                    Ratsherr


                    • 23.08.2010
                    • 204
                    • Hessen

                    #10
                    @ sorgnix:
                    Zunächst einmal vielen Dank für die rege, in forumstypischer Emphase geführte Antwortlage incl. Links. Ich gestehe gerne, daß eure Kommentare mehr Unterhaltungswert bieten, als die sehr trockene Lektüre des Gesetzes. Sobald ich mit den Suchmodalitäten besser vertraut bin, werde ich sie natürlich besser nutzen.

                    Grundsätzlich bezog die Frage aber auch den Erhaltungszustand des Fundstückes ein- ich hätte angenommen, ein Waffenbauteil, das erhaltungsbedingt nicht mehr nutzbar ist, wäre waffenrechtlich weniger streng zu behandeln? Hier interessiert die Expertise der Experten, die ich in dem Kommentar von Killercat (merci) erhalten habe...

                    Das Fundstück wurde im Übrigen in Unkenntnis der Rechtslage am Fundort belassen, d.h. nach Beurteilung unmittelbar wieder versenkt. Eine Rechtsverletzung ergibt sich hieraus meiner Kenntnis nach nicht, zumal es sich nicht um ein gezieltes "Ertauchen von Kriegsgerät", das in Österreich bekanntermaßen unter Strafe steht, gehandelt hat, sondern um einen Zufallsfund, dessen Meldung den lokalen Behörden allenfalls ein Gähnen abgerungen hätte.

                    Trotzdem war - obwohl grundsätzlich bekannt - beeindruckend, in welchem Ausmaß der See mit Kriegsgerät aller Art, angefangen von Gewehrpatronen über Panzerfäuste bis hin zu Artilleriegranaten aller Art - belastet ist. Man erschrickt doch etwas, wenn sich ein vermeintlicher "Pfahl" im trüben Gewässer plötzlich als vertikal aus dem Schlamm ragende Granate entpuppt...

                    Grüße
                    C

                    Kommentar

                    • allradteam
                      Landesfürst


                      • 06.12.2005
                      • 910
                      • Bayern
                      • XP DEUS II, Minelab Manticore, Eigenbau-PI-Großschleife, und noch mehr

                      #11
                      Der Erhaltungszustand spielt keine Rolle. Ausnahme: Gutachten durch das Beschußamt; Kosten ca. 100 bis 200 Eur. Auch das Zerstückeln und auf den Schrott werfen ändert nichts an der Rechtslage.

                      Kommentar

                      • Schwinz
                        Anwärter


                        • 22.09.2007
                        • 24
                        • RLP
                        • XP Gmaxx2 Garret ace 250

                        #12
                        Ha !!!!!Ich schmeiß mich weg wenn ich das lese.
                        Wenn ich also eine verrostete Eisenstange zuhause habe, verstoß ich gegen das Kriegswaffengesetz??
                        Das ist doch echt lachhaft.......sorry....tut mir leid aber wenn ich sowas hier lese

                        Kommentar

                        • Septimius
                          Heerführer


                          • 10.01.2009
                          • 3990
                          • Königreich Bayern

                          #13
                          Kriegswaffengesetz??
                          Das ist doch echt lachhaft.......sorry....tut mir leid aber wenn ich sowas hier lese
                          Nein, Kriegswaffenkontrollgesetz, aber lach mal mit dem Anwalt den Richter an, wenn es soweit ist, es muß ja nicht immer nach dem vermeintlich (eigenen) gesunden Menschenverstand bei so einer Gesetzgebung gehen....
                          Gruß Septi

                          ------------------------------------------------------

                          Jahresabschlußfotowettbewerbsgewinner Dezember 2010

                          "Tapferkeit und Edelmut vergranten auch den kleinsten Wicht zum Helden!"
                          Jebediah Springfield

                          Kommentar

                          • Schwinz
                            Anwärter


                            • 22.09.2007
                            • 24
                            • RLP
                            • XP Gmaxx2 Garret ace 250

                            #14
                            Zitat von Septimius
                            Nein, Kriegswaffenkontrollgesetz, aber lach mal mit dem Anwalt den Richter an, wenn es soweit ist, es muß ja nicht immer nach dem vermeintlich (eigenen) gesunden Menschenverstand bei so einer Gesetzgebung gehen....
                            Ach komm.......überleg doch mal........da hat man zuhause ein Eisenrohr liegen das alles sein kann.......
                            Deshalb ist das erstmal schwachsinn.......auch wenn es offensichtlich "wäre" von was es ist!!
                            Eisenrohr ist Eisenrohr.......

                            Kommentar

                            • desert-eagle († 2020)
                              Heerführer


                              • 19.04.2005
                              • 3439
                              • Kleve

                              #15
                              Du willst es nicht kapieren; oder einfach nur provozieren? Überleg du erst mal, was du für eine gequirlte Scheiße schreibst ;-)
                              Ich werde dir mal die Gleichung aufmachen, ich geh mal davon aus daß du weißt was eine Gleichung ist..

                              Eisenrohr ist Eisenrohr = Anzeige wegen Verstoßes gegen das KWKG ist gleich Anzeige wegen Verstoßes gegen das KWKG

                              Eigentlich ganz einfach, oder?
                              ------------------------------------------------------------

                              Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es schon ist.
                              Karl Valentin

                              Ludger hat uns am 26.01.2020
                              nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
                              In stillem Gedenken,
                              das SDE-Team

                              Kommentar

                              Lädt...