Auch wenn der Lauf 65 Jahre im Wasser oder im Erdreich gelegen hat und so vergammelt und krumm ist das nie wieder ein Geschoss durch ihn hindurch könnte, so ist und bleibt er ein Waffenrelevantes Teil. Und genau damit Tatbestand des Verstosses gegen das KWKG und/oder Waffengesetz erfüllt.
Auch wenn Einige das komisch finden. So ist die Gesetzeslage und danach kann Dir der Staatsanwalt gehörig den Monat versauen.
Auch wenn Einige das komisch finden. So ist die Gesetzeslage und danach kann Dir der Staatsanwalt gehörig den Monat versauen.
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