Auch wenn Einige das komisch finden. So ist die Gesetzeslage und danach kann Dir der Staatsanwalt gehörig den Monat versauen.
Tauchfund Österreich: Lauf MG 42
Einklappen
X
-
Auch wenn der Lauf 65 Jahre im Wasser oder im Erdreich gelegen hat und so vergammelt und krumm ist das nie wieder ein Geschoss durch ihn hindurch könnte, so ist und bleibt er ein Waffenrelevantes Teil. Und genau damit Tatbestand des Verstosses gegen das KWKG und/oder Waffengesetz erfüllt.
Auch wenn Einige das komisch finden. So ist die Gesetzeslage und danach kann Dir der Staatsanwalt gehörig den Monat versauen.Glück Auf!
Matthias -
Danke das ich nicht der einzige bin...
gehörig den Monat versauen.Ja, so spricht der Fachlaie...zuhause ein Eisenrohr liegen das alles sein kann
und müsste ersetzt werden durch "Monate"....
Aber gut, wenn einer alles besser weiß, dann müssen ja alle anderen irren
Ich denke, hier wurden genug Allgemeinplätze verteilt, das Gesetz ist so, die Meinung einiger anders, ist das nicht wert, dass man einen Sechsämtertropfen oder Asbach drauf währt und endlich dichtmacht, sonst kommt noch die StVo vom Panzer vor die verrostete Kanone...
Gruß Septi
------------------------------------------------------
Jahresabschlußfotowettbewerbsgewinner Dezember 2010
"Tapferkeit und Edelmut vergranten auch den kleinsten Wicht zum Helden!"
Jebediah SpringfieldKommentar
-
Was ein Eisenrohr ist,und was nicht,das entscheiden in einem eventuellen Strafprozess die hinzugezogenen Sachverständigen der Kripo.
Du scheinst noch keinerlei Prozesserfahrungen in solchen Dingen zu haben;sei bloß zufrieden,sonst wäre hier nichts mehr mit"
".
Durch solchen Murks werden nur bisher Unkundige fehlgeleitet,die sich dann einbilden,verrostetes Zeug ins Haus schleppen zu können nur weil es nicht mehr gangbar ist.Und wenn's denn mal ganz dicke kommt,dann ist das Geheule groß.Und die 'Habe nicht gewußt und ich dachte aber...' Masche zieht bei den meisten Staatsanwälten überhaupt nicht.Kommentar
-
Es soll Leute geben die eine Hausdurchsuchung hatten, nur weil sie sich mit einer automatischen Waffe aus östlicher Produktion haben fotografieren lassen.Glück Auf!
MatthiasKommentar
-
Um das klarzustellen......wenn es als solches zu erkennen ist, dann ist es durchaus ein Verstoß wenn mann sowas zuhause liegen hat.Danke das ich nicht der einzige bin...
Ja, so spricht der Fachlaie...
und müsste ersetzt werden durch "Monate"....
Aber gut, wenn einer alles besser weiß, dann müssen ja alle anderen irren
Ich denke, hier wurden genug Allgemeinplätze verteilt, das Gesetz ist so, die Meinung einiger anders, ist das nicht wert, dass man einen Sechsämtertropfen oder Asbach drauf währt und endlich dichtmacht, sonst kommt noch die StVo vom Panzer vor die verrostete Kanone...
Es kam halt nur für mich so rüber, dass wenn ich eine x beliebige Eisenstange zuhause hätte, dass ich im gleichen Moment gegen das KriegswaffenSCHUTZgesetzt verstoßen würde.
Ich will hier keines wegs provozieren
Es ist nur so, dass alles übertrieben wird!!Das ist meine Meinung und soll nicht heißen, dass ich es gut heiße, wenn jemand so Zeugs mit nach hause nimmt!!!!Zuletzt geändert von Schwinz; 05.09.2010, 19:55.Kommentar
-
Schönes Schlusswort !Was ein Eisenrohr ist,und was nicht,das entscheiden in einem eventuellen Strafprozess die hinzugezogenen Sachverständigen der Kripo.
Du scheinst noch keinerlei Prozesserfahrungen in solchen Dingen zu haben;sei bloß zufrieden,sonst wäre hier nichts mehr mit"
".
Durch solchen Murks werden nur bisher Unkundige fehlgeleitet,die sich dann einbilden,verrostetes Zeug ins Haus schleppen zu können nur weil es nicht mehr gangbar ist.Und wenn's denn mal ganz dicke kommt,dann ist das Geheule groß.Und die 'Habe nicht gewußt und ich dachte aber...' Masche zieht bei den meisten Staatsanwälten überhaupt nicht.
Kommentar
-
Mein Schlußwort: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" Und die Strafe, Gott bewahre..Gruß Septi
------------------------------------------------------
Jahresabschlußfotowettbewerbsgewinner Dezember 2010
"Tapferkeit und Edelmut vergranten auch den kleinsten Wicht zum Helden!"
Jebediah SpringfieldKommentar
-
das rostige rohr...
... und noch ein abschließender Kommentar vom „Themenstarter“, der sich mittlerweile auf Anraten anderer Forumsmitglieder (wie Jabberwocky und Erdspiegel) pflichtschuldig das Waffengesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz sowie die zugehörigen Kommentare und diverse Musterurteile zugeführt hat:
Zum rostigen Rohr:
Es gibt natürlich Umstände, insbesondere den Erhaltungsgrad, die eine Kriegswaffe ihren „Status“ als Kriegswaffe einbüßen lassen (vgl. Kommentar Steindorf/Heinrich/Papsthart CH Beck. Müchen, S. 882) sodaß diese nicht mehr den Bestimmungen des KWKG unterliegen, insbesondere der Erhaltungsgrad, sodaß von einer „Dauerhaftigkeit des Verlustes der KW- Eigenschaft“ auszugehen ist (Erläuterungen dort).
Nachdem die Beurteilung dieses Sachverhaltes aber durch Sachverständigen erfolgen muß (vgl. ebd. , auch allradteam) und das Fundstück bis zur Klärung des Status formal weiterhin als KW gilt, wäre auch im vorliegenden Fall, bei strengster Auslegung auch bei zweifelsfreier Unbenutzbarkeit mangels Gutachterlicher Äußerung grundsätzlich bereits mit dem Transport ein Straftatbestand gegeben gewesen (wie im Einzelfall entschieden würde, steht natürlich dahin).
Fazit: auch das rostigste Rohr kann zu juristischen Problemen führen. Und: ich irrte. Der Gesetzestext ist viel unterhaltsamer, als ich dachte.
Grüße
CKommentar




Kommentar