LVR und Suchgebietverteilung?

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  • mcfind
    Einwanderer


    • 09.06.2009
    • 13
    • NRW

    #1

    LVR und Suchgebietverteilung?

    kann das sein das, wo Nachweislich ein Flugzeug im ww2 abgestürzt ist das man auf dem Acker keine Suchgenehmigung bekommt weil genau der eine Acker fehlt mir in meiner Karte ?? habt ihr auch so was bemerkt oder kann das nur purer zufall sein ??? der Acker liegt jedenfalls noch in der Stadtgrenze also kann es daran nicht liegen und bd sind da auch nicht gelistet ????
  • Dirk.R.
    Heerführer


    • 25.12.2004
    • 6906
    • Dorf

    #2
    Nö!


    Frag mal deinen Archi.

    Kommentar

    • chabbs
      Heerführer


      • 18.07.2007
      • 12179
      • ...

      #3
      Zitat von mcfind
      ...und bd sind da auch nicht gelistet ????
      Wo sollen die denn auch gelistet sein?

      Kommentar

      • Schnorcheljörg
        Einwanderer


        • 15.04.2010
        • 12

        #4
        Flugzeug

        Dort, wo nachweislich ein Kriegsflugzeug abgestürzt ist, ist das Suchen und Bergen generell verboten, da dort erstens
        Zwingend Munition vermutet wird und zweitens
        bei Vermisstenschicksalen Störung der Totenruhe bzw. der "Kriegsgräber-§ " zur Geltung kommt.
        Wo es nur VERMUTET wird, ist die Suche bis zum Eindeutigen Nachweis der Stelle als Absturzort frei.
        Gruss Jörg

        Kommentar

        • IG Phoenix
          Heerführer

          • 17.05.2002
          • 1106
          • Uplengen
          • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

          #5
          Zitat von Schnorcheljörg
          Dort, wo nachweislich ein Kriegsflugzeug abgestürzt ist, ist das Suchen und Bergen generell verboten, da dort erstens
          Zwingend Munition vermutet wird und zweitens
          bei Vermisstenschicksalen Störung der Totenruhe bzw. der "Kriegsgräber-§ " zur Geltung kommt.
          Wo es nur VERMUTET wird, ist die Suche bis zum Eindeutigen Nachweis der Stelle als Absturzort frei.
          Gruss Jörg
          Moin,

          Störung der Totenruhe? Hast Du den § eigentlich mal gelesen? Wie kommst Du darauf, dass dabei gegen diesen § verstoßen werden könnte?

          Krieggräbergesetz - gibt es tatsächlich, betrifft aber nur Gräber auf Friedhöfen.

          Bitte um Erklärung, inwiefern bei einer Suche nach Flugzeugresten oder deren Besatzung die von Dir genannten Gesetze tangiert werden.

          Vielen Dank

          Walter

          Kommentar

          • Sorgnix
            Admin

            • 30.05.2000
            • 25931
            • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
            • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

            #6
            ach nööö.

            ... jetzt geht doch glatt einer auf diese genialen Beiträge ein. Ausgerechnet der Walter
            Schon mal die anderen (bislang) 9 Beiträge unseres neuen Experten gelesen??
            ... ein wenig zuviel Sendungsbewußtsein. Vor allem: Für wen??


            J.
            Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
            zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

            (Heiner Geißler)

            Kommentar

            • chabbs
              Heerführer


              • 18.07.2007
              • 12179
              • ...

              #7
              Zitat von Sorgnix
              ach nööö.

              ... jetzt geht doch glatt einer auf diese genialen Beiträge ein. Ausgerechnet der Walter
              Schon mal die anderen (bislang) 9 Beiträge unseres neuen Experten gelesen??
              ... ein wenig zuviel Sendungsbewußtsein. Vor allem: Für wen??


              J.


              Damit Entetrenterentedente mal wieder Post kriegt? http://www.schatzsucher.de/Foren/sho...94&postcount=4

              Kommentar

              • Schnorcheljörg
                Einwanderer


                • 15.04.2010
                • 12

                #8
                Flugzeugbergung

                Hallo Walter
                ich wollte in meinem kleinen, eher durchschnittlich als genialen Beitrag nur die Schlagworte liefern. Einen wesentlich besseren Ansatz bietet der Artikel: "Die Absturzstelle als historisches Denkmal" in "Waffen-Arsenal" Spezial Band 38.

                Ich möchte hier auch nicht wertend im Sinne einer Behörde, Gruppe, Interessengemeinschaft oder was auch immer tätig werden, ich schreibe nur für mich persönlich. Aber ich verspreche, dies nicht allzu oft zu tun.

                Es gibt bei der Flugzeugbergung viele Gruppen, die im Interessenkonflikt zueinander stehen. Historisch interessierte Laien, Archäologen, gewerbliche Schatzsucher, Hobbysschatzsucher, Bodendenkmalpflege, Hinterbliebene, Polizeibehörden + KMRDs, und noch viele Andere mehr. Dieser Interessenkonflikt hat für verschärfte Gesetze, Auflagen, Grabungsverbote etc. gesorgt, vieles ist aber nicht eindeutig geregelt. Wenn ein Sucher oder eine Suchergruppierung mit den Behörden zusammenarbeitet, kann eine Flugzeugbergung problemlos ablaufen. Wenn die Behörden aber nicht "mitspielen" wollen im Einzelfall, kommt oft der § 168 StGB "STörung der Totenruhe" ins Gespräch. Sei es, um im Vorfeld eine angekündigte Bergung zu verhindern, sei es um im Nachhinein bestrafend tätig werden zu können. Sehr oft wird der §168 bei dem Verbot der Bergung/des Betauchens versunkener Schiffe, U-Boote usw. eingesetzt, bei der Bergung an Land eher selten.
                Das Kriegsgräbergesetz garantiert jedem Kriegstoten eine dauerhaft würdevolle Grabstätte.Dieses Gesetzt dient beiden Seiten: Die Sucher berufen sich darauf, daß man die Toten aus der Kriegsgräberstätte "ABgeschossenes Flugzeug" bergen müsse, der Staat argumentiert, daß er im Einzelfalle entscheiden könne, ob das Flugzeug (und damit die Toten) geborgen werden dürfen oder nicht.

                Bei der Schatzsuche gibt es viele Probleme dadurch, daß die Interessenskonflikte zwischen allen Beteiligten sehr groß sind und dadurch die Gesetzeslage verworren wird. Egal was man bei der Schatzsuche vor hat, egal auf welcher Seite man steht, man sollte zumindest vorher die Gesetzeslage (so gut es geht) kennen.

                Ich hoffe, daß ich Deine Frage zumindestens Ansatzweise beantworten konnte, wobei ich zugebe, daß das Thema noch viel umfangreicher ist und ich auch nicht Allwissend bin.

                Gruss Jörg

                Kommentar

                • Schnorcheljörg
                  Einwanderer


                  • 15.04.2010
                  • 12

                  #9
                  Problem ?

                  Hallo Sorgnix

                  meine Beiträge waren bis jetzt sehr schlagwortartig, Themengebiete kurz anreissend. Ich habe aber immer versucht, beide Seiten zu beleuchten und sachlich zu bleiben. Unter genial versehe ich etwas Anderes, aber ganz so schlecht kann es nicht gewesen sein. Was war sachlich falsch ?
                  Sendungsbewußtsein ??? Ich habe Samstag eine PN bekommen, auf die ich gerne geantwortet hätte. Ging nicht, da ich erst 4 Beiträge geschrieben hatte. Also habe ich sechs kurze, aber wie ich hoffe lesenswerte Beiträge verfasst, nicht aus Sendungsbewusstsein, sondern um auf die PN antworten zu können.
                  Ich hatte und habe nicht vor, hier viele Beiträge zu verfassen, aber es wäre nett, wenn Du mir sagst, was ich in Zukunft besser machen kann.

                  Gruss Jörg

                  Kommentar

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