Hallo,
jetzt mal eine bestimmt typische Einsteigerfrage:
Ich habe mich gerade mal mit den gesetzlichen Bestimmungen des Landes Brandenburg beschäftigt. Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich das jetzt soweit alles richtig verstanden habe:
Grundsätzlich darf man sondeln, sofern man mit dem Besitzer des Grundstückes gesprochen hat oder sich nicht auf einem Bodendenkmal befindet. Findet man nun etwas Besonderes, so muss man es melden.
Hab ich das jetzt richtig verstanden oder sieht es doch anders aus?
Vielen Dank schonmal an Euch!
LG sal
jetzt mal eine bestimmt typische Einsteigerfrage:
Ich habe mich gerade mal mit den gesetzlichen Bestimmungen des Landes Brandenburg beschäftigt. Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich das jetzt soweit alles richtig verstanden habe:
Grundsätzlich darf man sondeln, sofern man mit dem Besitzer des Grundstückes gesprochen hat oder sich nicht auf einem Bodendenkmal befindet. Findet man nun etwas Besonderes, so muss man es melden.
Hab ich das jetzt richtig verstanden oder sieht es doch anders aus?
Vielen Dank schonmal an Euch!
LG sal







) kann diese Ausbildung auch auf den speziellen Gebrauch einer Sonde abgestimmt werden.Suchtätigkeiten gibt es meines Wissens nach nur in enger Zusammenarbeit mit den Archäologen,und im Rahmen deren Grabungsprojekte.Einen 'Sondelschein' für die Ackersuche nach Gutdünken,zB.wie in NRW,gibt es nicht.
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