Sondeln im Land Brandenburg

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  • salfadur
    Ritter


    • 12.10.2010
    • 555
    • Brandenburg
    • Garrett Ace 250

    #1

    Sondeln im Land Brandenburg

    Hallo,
    jetzt mal eine bestimmt typische Einsteigerfrage:
    Ich habe mich gerade mal mit den gesetzlichen Bestimmungen des Landes Brandenburg beschäftigt. Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich das jetzt soweit alles richtig verstanden habe:
    Grundsätzlich darf man sondeln, sofern man mit dem Besitzer des Grundstückes gesprochen hat oder sich nicht auf einem Bodendenkmal befindet. Findet man nun etwas Besonderes, so muss man es melden.
    Hab ich das jetzt richtig verstanden oder sieht es doch anders aus?
    Vielen Dank schonmal an Euch!
    LG sal
    Ich suche Überbleibsel der DLRG (Deutsche - Lebensrettungs - Gesellschaft / Gemeinschaft)!
    Außerdem suche ich noch Literatur rund um den Cottbuser Raum!
    Einfach mal eine PN an mich schicken!
  • salfadur
    Ritter


    • 12.10.2010
    • 555
    • Brandenburg
    • Garrett Ace 250

    #2
    Eigentlich wollte ich an dieser Stelle sagen, dass ich das jetzt schon im Forum gefunden habe, aber "ich bin so schlau, als wie zuvor!"
    Vlt kann sich der Eine oder Andere doch zu dem Thema äußern. Würde mir sehr weiterhelfen
    LG
    Zuletzt geändert von salfadur; 23.10.2010, 01:18.
    Ich suche Überbleibsel der DLRG (Deutsche - Lebensrettungs - Gesellschaft / Gemeinschaft)!
    Außerdem suche ich noch Literatur rund um den Cottbuser Raum!
    Einfach mal eine PN an mich schicken!

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    • Erdspiegel
      Heerführer


      • 16.07.2008
      • 7039
      • zwischen Schutt & Scherben
      • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

      #3
      Offiziell darf man in Brandenburg nur eines: Arbeiten & Sterben

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      • Mario0815
        Anwärter


        • 14.09.2010
        • 22
        • Oranienburg
        • Minelab xterra 705

        #4
        Zitat von Erdspiegel
        Offiziell darf man in Brandenburg nur eines: Arbeiten & Sterben

        kannst Du aber auch auf die ganze BRD beziehen , jedenfalls im Moment
        Suche dringend deutsche Anleitung für Minelab xterra 705

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        • Sokram
          Landesfürst


          • 13.04.2008
          • 716
          • Drangstedt
          • Tesoro Cibola SE

          #5
          *lach*
          Walking with the Heart of a Lion

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          • Erdspiegel
            Heerführer


            • 16.07.2008
            • 7039
            • zwischen Schutt & Scherben
            • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

            #6
            So,nun mal im Ernst:

            Sämtliche Fragen & Auskünfte zum Thema 'Detektorengebrauch in Brandenburg' werden hier aus erster Hand beantwortet und abgeklärt:


            Alles andere wären Mutmaßungen,eigene Auslegungen oder weiß der Fuchs was sonst noch.
            Es läßt sich einiges zum Thema ergoogeln.Ist natürlich mit Arbeit verbunden,eben wie das Sondeln selbst.Wie furchtbar.

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            • salfadur
              Ritter


              • 12.10.2010
              • 555
              • Brandenburg
              • Garrett Ace 250

              #7
              Guten Morgen,
              ergoogelt habe ich mir das Thema ja, aber als ich dann den Gesetzestext gelesen hatte, ging ich von meiner obigen Meinung aus.
              Ich kann das Amt ja in der Tat mal anschreiben, poste euch dann natürlich die Antwort.
              LG sal
              Ich suche Überbleibsel der DLRG (Deutsche - Lebensrettungs - Gesellschaft / Gemeinschaft)!
              Außerdem suche ich noch Literatur rund um den Cottbuser Raum!
              Einfach mal eine PN an mich schicken!

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              • insurgent
                Heerführer


                • 26.11.2006
                • 2126
                • schleswig Holstein
                • GMP2

                #8
                Das Landesamt bietet entspechende Kurse an um Ehrenamtlicher Bodendenkmalpfeger zu werden. Danach kann man mit einer weiteren Ausbildung auch die Genehmigung bekommen zum Sondeln.

                Am besten dort anrufen und nachfragen.

                Gilt in etwa für alle neuen Bundesländer.

                Schöne Grüße vom Insurgenten
                Mitglied der Detektorengruppe SH

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                • Erdspiegel
                  Heerführer


                  • 16.07.2008
                  • 7039
                  • zwischen Schutt & Scherben
                  • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

                  #9
                  Zitat von insurgent
                  Das Landesamt bietet entspechende Kurse an um Ehrenamtlicher Bodendenkmalpfeger zu werden. Danach kann man mit einer weiteren Ausbildung auch die Genehmigung bekommen zum Sondeln.

                  Am besten dort anrufen und nachfragen.

                  Gilt in etwa für alle neuen Bundesländer.

                  Schöne Grüße vom Insurgenten
                  Das LDA-Brandenburg bietet in enger Zusammenarbeit mit der Archäologischen Gesellschaft in BB,eine spezielle Ausbildung zum ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger an.
                  Diese dauert 3,5 (!!) Jahre und setzt sich aus Wochenendkursen,Grabungspraktika und einer Abschlußprüfung zusammen.Dann ist man geschulter Lesesucher und dürfte im Notfall auch eine kleine Rettungsgrabung durchführen.
                  In Ausnahmefällen () kann diese Ausbildung auch auf den speziellen Gebrauch einer Sonde abgestimmt werden.Suchtätigkeiten gibt es meines Wissens nach nur in enger Zusammenarbeit mit den Archäologen,und im Rahmen deren Grabungsprojekte.Einen 'Sondelschein' für die Ackersuche nach Gutdünken,zB.wie in NRW,gibt es nicht.
                  Für die Archis hier gilt der Grundsatz "Der Sondengänger darf finden,ausgraben tun aber wir!"
                  Zusätzlich gilt das absolute Schatzregal;alle Funde gehören dem Land.Jedenfalls vorerst.In den Ermessensspielraum der Fachleute habe ich keinen Einblick.
                  Das Sonden-Tabu gilt im übrigen auch für Privatgelände!

                  Es gibt jedoch zur Zeit noch eine Ausnahme,wo gegraben,gesondelt und auch fett gefunden werden darf.Vorrausgesetzt,man hat das Einverständnis des Grundeigentümers.Diesbezüglich wurden in der Vergangenheit auch Strafprozesse geführt wegen Hausfriedensbruch & Sachbeschädigung.Alle endeten bis auf eine Ausnahme mit Freispruch.Die Amtsarchäologie blieb gleichgültig,den die Streitobjekte sind laut Gutachten BD frei und auch keine BD-Verdachtsflächen.
                  Die hier im Forum schon mehrfach mystifizierten 'Goldäcker' sind übrigens nicht gemeint.Denn die sind laut Auskunft des KMRD eingetragene KM-Verdachtsflächen mit strengem Sondenverbot.Die zuständigen Ordnungsämtler & Funkstreifen dulden dort,wenn überhaupt,nur eine Lesesuche mit Stöckchen & Eimerchen,und die Anwohner noch weniger.Denn die sind selber fundgeil wie Mel Fisher 'on Dope'.

                  Gruß von der Schatzinsel, Erdspiegel

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