Einige Neueinsteigerfragen

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  • GoldClaus
    Einwanderer


    • 22.11.2010
    • 1
    • NRW

    #1

    Einige Neueinsteigerfragen

    Hallo, ich hoffe ich nerve nicht mit meinen Fragen , wenn doch bitte um freundlichen Hinweis mit evtl. Links.

    Ich habe beschlossen mich mit dem Sondengehen zu beschaftigen, Hauptintention ist für mich, mal wieder einen Grund zu haben rel. häufig und regelmäßig an die frische Luft zu kommen.

    Das ganze möchte ich daher mit einem Anreiz koppeln, mämlich einer Belohnung/Bestätigung in Form von Funden.

    Bemerken möchte ich daqbei, dass ich historisch/geschichtlich nicht sonderlich interessiert bin und daher eher auf "Alltagsfunde" in Form von handelbaren Münzen und Shcmuck aus bin.

    Unabhängig davon ob die jeweiligen Locations in diesem Zusammenhang sinnvoll sind einige Fragen bzw. Thesen:

    (Alles im Folgenden genannte bezieht sich im allg. auf D. und im Besonderen auf NRW)

    - Sondengehen ist nicht grundsätzlich verboten

    - bzgl. meiner Intention hat das Denmalamt etc. nichts zu melden

    - im öffentlichenStraßenraum gibt es ohne Behinderung und Gefährdung keine Einschränkung

    - Privatbesitz ist zu respektieren, aber wie sieht es mit nicht umfriedeten grünland aus

    - in öffentlichen Parks erlaubt?

    - auf öffentlichen Spielplätzen erlaubt?

    - im Wald auf Wegen erlaubt?

    - im Wald abseits von Wegen erlaubt?

    - welche Befugnisse hat der Förster/Pächter?

    - an öffentlichen Seen erlaubt

    - an Flussufern ohne besondere Einschränkungen erlaubt

    - Einschränkungen durch Naturschutzgebiete sind zu beachten

    - Suche nach eigegen Wertgegenständen, Auftragssuche und Suche nach Meteoritensplittern ist grundsätzlich erlaubt

    Ich möchte in einer maximalen Tiefe von 20-30 cm suchen, welches Gerät ist allg. dafür am besten geeignet, welches zu einem Preis von 300,- EUR?

    Wenn ich nur mit einem einfachen Grabwerkzeug, kleine Hacke mit auf der Rückseite aufgesetzten Zinken unterwegs bin, kann mir daraus rechtlich jemand einen Knoten drehen?
  • chabbs
    Heerführer


    • 18.07.2007
    • 12179
    • ...

    #2
    Zitat von GoldClaus
    (Alles im Folgenden genannte bezieht sich im allg. auf D. und im Besonderen auf NRW)

    - Sondengehen ist nicht grundsätzlich verboten- Ist es nicht, aber es ist genehmigungspflichtig in NRW. Die Genehmigung ist leicht zu bekommen. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind Strände und Spielplätze.

    - bzgl. meiner Intention hat das Denmalamt etc. nichts zu melden - doch, hat es. Historisch bedeutsame Funde sind fast überall zu machen. § 13 Denkmalschutzgesetz NW.

    - im öffentlichen Straßenraum gibt es ohne Behinderung und Gefährdung keine Einschränkung. - was soll das heißen?

    - Privatbesitz ist zu respektieren, aber wie sieht es mit nicht umfriedeten grünland aus- es gibt in Deutschland kein Land ohne Eigentümer.

    - in öffentlichen Parks erlaubt? - mit Genehmigung.

    - auf öffentlichen Spielplätzen erlaubt? mit Genehmigung.

    - im Wald auf Wegen erlaubt? - Nein. (Nicht ohne Sondergenehmigung.)

    - im Wald abseits von Wegen erlaubt?- Nein. (Nicht ohne Sondergenehmigung.)

    - welche Befugnisse hat der Förster/Pächter?- in welcher Hinsicht?

    - an öffentlichen Seen erlaubt - Normalerweise schon.

    - an Flussufern ohne besondere Einschränkungen erlaubt- Lieber noch mal informieren...ist oft NSG.

    - Einschränkungen durch Naturschutzgebiete sind zu beachten- Auf jeden Fall.

    - Suche nach eigegen Wertgegenständen, Auftragssuche und Suche nach Meteoritensplittern ist grundsätzlich erlaubt- Glaubt Dir nur keiner mehr.... ist ausgelutscht.

    Ich möchte in einer maximalen Tiefe von 20-30 cm suchen, welches Gerät ist allg. dafür am besten geeignet, welches zu einem Preis von 300,- EUR?- lies Dich durch die Foren...

    Wenn ich nur mit einem einfachen Grabwerkzeug, kleine Hacke mit auf der Rückseite aufgesetzten Zinken unterwegs bin, kann mir daraus rechtlich jemand einen Knoten drehen?- ist genauso graben, wie mit einem Spaten...


    Wenn Du schon vor Beginn Deines Hobbys Dich lieber mit den Haarspaltereien auseinandersetzt, als mit der "ordentlichen" Herangehensweise, muss man leider sagen, dass für solche Sucher der Platz in NRW immer kleiner wird.

    Alles außer Badesee und Spielplatz ist streng reglementiert.

    Allerdings ist es echt kein Beinbruch sich so eine Genehmigung zu besorgen... also, was soll der Aufriss?!

    Wieder einmal so ein Fall wo die Vermeidung von Stress mehr Stress bedeutet als der Stress selbst
    Zuletzt geändert von chabbs; 23.11.2010, 14:53.

    Kommentar

    • Sorgnix
      Admin

      • 30.05.2000
      • 25941
      • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
      • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

      #3


      ... Du solltest nicht so viel Zeit in Deinen Fragenkatalog investieren

      Du machst den Hauptfehler, den fast alle anderen Einsteiger auch machen:
      Zum Teil neigst Du dazu, die Dir schon bekannten rechtlichen Vorgaben schönzureden bzw. zu ignorieren ...

      Eigentlich hast Du Dir die Hauptantwort auf 90 % Deiner Fragen schon selbst gegeben:

      Privatbesitz ist zu respektieren, aber wie sieht es mit nicht umfriedeten grünland aus
      ... im zweiten Halbsatz versuchst Du das aber gleich wieder zu verbiegen um Dir selbst den Freifahrtschein auszustellen ...
      Sprich, Du hangelst nach dem berühmten Strohhalm, der das Sondeln ohne Erlaubnis dann doch ermöglicht.

      Privatbesitz IST Privatbesitz.
      ... was an Rechten natürlich auch für "staatlichen", kommunalen oder anderen gesellschaftlichen Besitz gilt.

      Da ist es egal, ob ein Zaun, ne Mauer, Flatterband oder eben gar nix drumrum ist.
      Es muß auch nicht extra ein Verbotsschild aufgestellt sein, um auf ein allgemein Bekanntes Verbot aufmerksam zu machen.

      => An Deinem Gartentor steht kein Schild, das man bei Dir im Garten nicht mal eben ein Loch buddeln darf, um ne alte Münze im Werte von 37 Cent zu "entwenden". Denn nichts anders ist das ...
      Du hättes wahrscheinlich was dagegen, das am Samstagmorgen um halb Achte sich im Vorgarten 24 Leute zum wöchenendlichen Sondelgang treffen ...

      WARUM sollte das auf allen von Dir genannten Flächen und Bereichen ANDERS sein???

      Es tut mir leid, Dir da einige Illusionen zerstört zu haben, aber OHNE Erlaubnis wird das offiziell nichts. Du mußt schon den (für viele scheinbar sehr schweren) Gang zum Grundstückseigentümer machen, um ihn um Erlaubnis zu fragen.


      Hier im Forum sind Deine Fragen zur Gänze schon in Behandlung gewesen.
      Da hilft die Suchfunktion ungemein.
      ... da ist Lesestoff für Tage vorhanden.
      Und wenn Du da durch bist, hast Du noch mehr fragen.
      Allerdings sind die dann detaillierter. Da kann man sich noch besser unterhalten.

      Ansonsten: Wenn Du mal wieder ne Frage hast, dann stelle sie einzeln.
      Es kommt nicht so gut, wenn wir hier in einem Thread parallel 21 Fragen diskutieren ...

      Gruß
      Jörg

      Nachtrag:
      Upps. Da hat ja schon einer ..
      .
      Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
      zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

      (Heiner Geißler)

      Kommentar

      • Schwarzwaelder
        Ratsherr


        • 06.10.2010
        • 216
        • Mannheim
        • Vista RG 750

        #4
        Hallo Claus,
        ich bin auch noch relativ neu beim Thema und habe mein für einen Anfänger doch recht ansehnliches Wissen erhalten, indem ich mich hier durch die Foren gelesen habe und dies immernoch tue.
        Zu fachlichen Fragen bekommt man hier im Forum, wenn man sich an die Regeln hält, schnell und kompetent Antwort (sollten die Fragen mal zu polemisch sein bekommt man ganz schnell von Sorgnix bescheid, aber auch das macht Sinn und ich habe seine Beiträge und Einschränkungen mittlerweile schätzen gelernt -keine Ironie-). Ließ dich einfach durch, so erfährst du am meisten.
        Warst du schonmal an einem neuen Fluss mit deiner neuen Superangel fischen und hast dich gefragt, warum der Bauer neben dir mit seiner Handangel zehmal mehr Fische aus dem Gewässer zieht wie du?! Meiner Meinung nach verhält es sich beim sondeln genauso. Am Anfang ist es die pure Übung und das Sammeln von Erfahrungen (ich will mich gerade nicht als Könner demonstrieren, bin auch noch in der Lernphase).
        Gehe bitte nicht davon aus, dass sich ein Detektor nach einigen Wochenenden schon bezahlt gemacht hat. Gold und wirklich wertvolle Münzen liegen nicht wie Sand am Meer rum. Bei einem riesengroßen Teil der Funde zählt der ideelle bzw. kulturgüterliche Wert.
        Du kannst deine "Schätze" meines Wissens nach auch nicht einfach so an ein Museum verkaufen, bei youtube gibt es Dokus über solche Leute, die sind jetzt vorbestraft.
        Zur Detektorwahl bis 300 Euro kann ich dir entweder einen Garrett ACE 250 empfehlen, den ich auch besitze. Oder aber ein gebrauchtes, höherwertigeres Gerät. Auf kurz oder lang werde ich mich auch von meinem Garrett trennen und mir was besseres zulegen, aber als Einsteigermodell um herauszufinden, ob das Hobby wirklich was für einen ist oder auch nicht ist der ACE vollkommen ausreichend.
        Ich wünsche dir viel Spaß bei unserem gemeinsamen Hobby.
        Gruß,
        Sebastian
        Wer fragt ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein ganzes Leben lang! Konfuzius

        Kommentar

        • Relictus
          Geselle


          • 23.07.2008
          • 89
          • Wien
          • DEUS, Fisher Gold Bug DP, F19,Tekn. G2, MXT Pro, Garrett AT Pro/Gold, Fisher 1265 X + 1266-XB, Findmachine 1266, Troy X5,Garrett PP, GPP

          #5
          Was den Detektor angeht, Gegenfrage: Mit oder ohne Display ?

          Bei der Preisklasse mit Display z.B. Garrett ACE 250 od. 350 / Fisher F2
          Ohne Display z.B.: Tesoro Silber Sabre µMAX

          Theoretischer Vorschlag meinerseits, bzgl. deinen vielen Fragen, mach dir nicht so einen kopf, geh einfach drauf los, der rest kommt von alleine und den erfahrungen die du sammeln wirst.

          Grüsse,
          Relictus

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