Lizenz zum Sondeln

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  • Aquariuz
    Banned
    • 08.07.2012
    • 36
    • NRW

    #1

    Lizenz zum Sondeln

    Also, die richtige Adresse zum Ansprechpartner für meinen Sektor habe ich ja schon. Allerdings habe ich nun diverse Aussagen zur Bereichseingrenzung gefunden: Wird pro Ort ausgegeben / Orientiert sich am Kreis / Habe 30 Felder in meiner Umgebung eingetragen ...

    Wie wird der Sektor für die Genehmigung zur Suche denn nun genau definiert?

    Mein Problem ist, dass ich genau an der Stadt/Kreis-Grenze suchen möchte, wo erst vor kurzem (relativ) eine kommunale Neugliederung stattfand und das interessante Gebiet quasi Orts/Kreis-Übergreifend ist.
    Finden statt Suchen!
  • Grafschaft Mark
    Heerführer


    • 29.04.2009
    • 1360
    • NRW

    #2
    Dafür musst du uns sagen ob du im Gebiet des Landschaftsverband Rheinland oder Landschaftsverband Westfahlen suchen willst!

    NRW ist da nämlich zweigeteilt!


    EDIT: So deine Vorstellung grade gesehen....

    Also LVR!
    Heißt soweit ich weiß, das dort nur Felder genehmigt werden und keine ganzen Kreise!
    Ich denke einer der LVR-Sucher wird dir da weiterhelfen!

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    • Aquariuz
      Banned
      • 08.07.2012
      • 36
      • NRW

      #3
      Danke schon mal, ja ist quasi Grafschaft Berg hier
      also rechtsrheinisch mit Zuständigkeit LVR, stimmt.
      Das kommt mir im städtischen Grenzgebiet auch entgegen!
      Zuletzt geändert von Aquariuz; 18.07.2012, 16:55.
      Finden statt Suchen!

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