genehmigung rheinland pfalz

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  • joschi1
    Einwanderer


    • 24.06.2013
    • 13
    • r

    #1

    genehmigung rheinland pfalz

    hallo leute,
    ich hab vor mit meinem 9 jährigen junior ab und zu auf anfänger-schatzsuche zu gehen.
    dazu habe ich heute in speyer beim archologischen amt angerufen und nach einer genehmigung gefragt.
    der nette herr teilte mir jedoch mit das zur zeit alle ehrenamtliche stellen besetzt sind u keine weiteren für die zukunft vergeben werden können was uns beide sehr traurig macht.
    ich hab ihm erklärt das wir dies nur selten tun werden und auch nur im absoluten anfänger bereich.keine chance aber alle stellen sind belegt.
    gibts da nicht doch ein weg um es geschickter auszudrücken bzw tips nicht mit dem gesetzt in konflikt zu treten?
    ich dank euch und bin für jeden tip dankbar!
  • aquila
    Heerführer


    • 20.06.2007
    • 4522
    • Büttenwarder

    #2
    So hast Du keine Chance. Wie bei ehrenamtlichen Stadtführern sind diese Posten alle durch pensionierte Geschichtslehrer besetzt.

    Was aber nicht bedeutet, dass Dir keine Genehmigung für ein bestimmtes Gebiet Deiner Wahl zustehen könnte.

    Lies mal das entsprechende Gesetz, hier im Forum auch angepinnt und nehme dann Bezug darauf.

    Ehrenamtliche Tätigkeit ist nämlich nicht an Planstellen gebunden, sondern allen Bürgern in unserem Land offen zu halten.

    Mache es also schriftlich und bitte um einen Termin; lass Dich nicht abwimmeln.

    LG Aquila
    Ich sehe verwirrte Menschen.

    Kommentar

    • joschi1
      Einwanderer


      • 24.06.2013
      • 13
      • r

      #3
      also in der denkmalgeschützten liste ist nichts über rheinlandpfalz zu lesen.
      und in den waldgesetzten zu rheinlandpfalz blickt doch keiner mit den paragrafen durch,zumindest ich nicht.

      und du meinst wenn ich mich auf paragrafen stütze wird der gute herr weich bzw muss weich werden??

      hmm,frage ganz ganz höfflich:
      hatt evtl hier jemand ne erfolgreiche formulierung (rheinlandpfalz) die ich dem herr per mail senden kann??

      mein kleiner und ich sind schon genickt und hatten uns so gefreut das endlich los gehen kann nach lesen von büchern usw

      Kommentar

      • samson
        Heerführer

        • 03.10.2000
        • 1785
        • Eich bei Worms
        • Whites DFX, XP Deus

        #4
        Der Wechsel der Landesarchäologen macht es hier nicht einfacher. So wie das jetzt aussieht, hat man als Sondengänger in RLP ganz schlechte Karten.

        Kommentar

        • chabbs
          Heerführer


          • 18.07.2007
          • 12179
          • ...

          #5
          Die Genehmigung ist einklagbar.

          Weniger Stress bietet zum Beispiel die Strandsuche oder die Suche auf Spielplätzen, dort ist es nicht genehmígungspflichtig.

          Kommentar

          • elcapitan
            Heerführer


            • 09.03.2009
            • 2480
            • Freies Germanien

            #6
            Geh einfachlos und zeig Deinem Deinem Junior die spannende Welt der Vergangenheit......

            Sollten antike Funde zum Vorschein kommen , meldest die Du umgehend deinem zuständigem Amt......

            Du brauchst natürlich einen gewissen Arsch in der Hose, um diesem Trauerspiel die Stirn zu bieten.....

            Aber es funktioniert......


            Viva Bavaria !!!

            Kommentar

            • IG Phoenix
              Heerführer

              • 17.05.2002
              • 1106
              • Uplengen
              • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

              #7
              Zitat von joschi1
              hallo leute,
              ich hab ihm erklärt das wir dies nur selten tun werden und auch nur im absoluten anfänger bereich.keine chance aber alle stellen sind belegt.
              gibts da nicht doch ein weg um es geschickter auszudrücken bzw tips nicht mit dem gesetzt in konflikt zu treten?
              ich dank euch und bin für jeden tip dankbar!
              Moin,

              das war ein Fehler - "nur selten" und "Anfänger"!!!

              Was willst Du? Eine NFG als Spaßsucher?

              Entweder Du bist Forscher und versuchst hobbymäßig ein geschichtliches Rätsel zu lösen oder etwas Licht in eine dunkle Zeit zu bringen, oder Du hast keinen Anspruch auf eine NFG.

              Die Behörde MUSS eine NFG erteilen, wenn Du mit einem konkreten Forschungsvorhaben einen Antrag auf Erteilung einer NFG stellst. Sie kann sich NICHT damit herausreden, alle Stellen wären besetzt.
              1. gibt es für ehrenamtliche MItarbeiter keinen Stellenplan und auch keine Planstellen.
              2. ist es nicht erforderlich wegen einer NFG ehrenamtlicher Mitarbeiter zu werden, Du kannst auch Deine Forschung betreiben ohne ehrenatlicher Mitarbeiter zu sein
              3. Musst Du Dich bei Deinem Antrag auf Art 5 Abs 3 GG berufen

              Nachlesen kannst Du das im sogenannten Mythos-Urteil vom Verwaltungsgericht Wiesbaden. Google hilft da weiter oder ein Besuch bei www.DIGS-online.de

              Viele Grüße

              Walter

              Kommentar

              • RunningMan
                Geselle

                • 19.09.2000
                • 88
                • OWL
                • XP Deus, Whites XLT & Tesoro Cutlass

                #8
                Hallo Joschi :-)

                Paragraph 21 sagt:

                Nachforschungen, insbesondere Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten
                sowie Ausgrabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken,
                bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde.


                Was suchst Du denn? Wenn Du mit dem Detektor losziehst und nach dem verlorenen Knopf von Oma Hilde suchst, welcher aus meiner Sicht kein Kulturdenkmal ist, wo ist da dann das Problem? Ich habe im Gesetz dazu, jedenfalls in RLP, nichts anderes gefunden....
                Alle rechtlichen Aussagen beziehen sich auf meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung da.

                Kommentar

                • RunningMan
                  Geselle

                  • 19.09.2000
                  • 88
                  • OWL
                  • XP Deus, Whites XLT & Tesoro Cutlass

                  #9
                  Nachtrag: Finger weg von eingetragenen Bodendenkmälern....
                  Alle rechtlichen Aussagen beziehen sich auf meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung da.

                  Kommentar

                  • samson
                    Heerführer

                    • 03.10.2000
                    • 1785
                    • Eich bei Worms
                    • Whites DFX, XP Deus

                    #10
                    Zitat von RunningMan
                    Nachtrag: Finger weg von eingetragenen Bodendenkmälern....
                    In RLP eine Stelle zu finden, welche nicht in Steinwurfweite von einem BD liegt, ist fast unmöglich. Speyer, Trier, Worms und Mainz sind natürlich ganz heißes Pflaster!

                    Kommentar

                    • joschi1
                      Einwanderer


                      • 24.06.2013
                      • 13
                      • r

                      #11
                      so leute,
                      seit mir nicht sauer aber eure abkürzungen sagen mir als laie nichts und von daher versteh ich nun nicht alles was ihr mir jetzt ratet.




                      soll ich nun einfach ohne genehmigung nach omas knopf suchen??


                      oder ohne genehmigung graben und den fund schön melden,evtl mit gps daten? ......denk das iss aber nix und würd sicher doch ne strafe bekommen,oder??




                      oder soll ich besser per email eine genehmigung beantragen und dabei hartnäckig auf ig phönix tips (siehe weiter unten) berufen??
                      1. gibt es für ehrenamtliche MItarbeiter keinen Stellenplan und auch keine Planstellen.
                      2. ist es nicht erforderlich wegen einer NFG ehrenamtlicher Mitarbeiter zu werden, Du kannst auch Deine Forschung betreiben ohne ehrenatlicher Mitarbeiter zu sein
                      3. Musst Du Dich bei Deinem Antrag auf Art 5 Abs 3 GG berufen




                      oder doch offiziell nach meteoriten suchen??? und wenn fragen bezüglich altertümlichen schatzraub kommen alles verneinen??



                      möcht das ganze eigentlich schon gerne im rechtlichen rahmen machen sonst hab ich ein schlechtes gefühl u gewissen bei der suche,........aber wenns gesetztes lücken gibt würd ich die auch nutzen.



                      dank euch echt für eure tips aber erstens versteh ich nicht ganz eure abkürzungen-
                      wie soll ich das ganze nun anpacken???

                      Kommentar

                      • RunningMan
                        Geselle

                        • 19.09.2000
                        • 88
                        • OWL
                        • XP Deus, Whites XLT & Tesoro Cutlass

                        #12
                        Zitat von samson
                        In RLP eine Stelle zu finden, welche nicht in Steinwurfweite von einem BD liegt, ist fast unmöglich. Speyer, Trier, Worms und Mainz sind natürlich ganz heißes Pflaster!

                        Einen Steinwurf von einem Bodendenkmal ist doch ok, es darf nicht auf einem Bodendenkmal, aber daneben gesucht werden. Die Liste wo welche Bodendenkmäler sind bekommst Du beim Denkmalamt, dort bleibt Joschi weg, und alles drumherum kann er nach Knöpfen und nicht Kulturdenkmälern absuchen. Nicht ganz Speyer und Co sind Bodendenkmäler, es sind immer nur Ausschnitte. Falls was ist -> WhatsApp nach Gütersloh (intern für Joschi)
                        Alle rechtlichen Aussagen beziehen sich auf meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung da.

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                        • IG Phoenix
                          Heerführer

                          • 17.05.2002
                          • 1106
                          • Uplengen
                          • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                          #13
                          soooo viele Abkürzungen gab es hier doch nicht:

                          RLP = Rheinland-Pfalz

                          Art 5 Abs 3 GG = Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz

                          Viele Grüße

                          Walter

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                          • Ironpic
                            Heerführer


                            • 23.05.2011
                            • 1722
                            • Mönchengladbach
                            • XP GMP

                            #14
                            Hallo joschi,

                            Das Problem ist folgendes: Die Suche nach beweglichen Bodendenkmälern, und dazu
                            können im ungünstigsten Fall schon Musketenkugeln und Reichspfennige zählen, ist kein
                            Spaß. Zumindest nicht für diejenigen, die damit ihr Geld verdienen müssen. Ich meine
                            jetzt nicht die, die ihre Funde bei Ebay verticken, sondern alle die mit Grabungen, Funden
                            und Befunden und deren Aufarbeitung bzw. Verwaltung zu tun haben. Bei denen fragst
                            Du nun an, ob Du ihnen aus Spaß das Brot aus dem Mund nehmen darfst. Die Antwort
                            ist in diesem Fall vorprogrammiert. Was diese Leute soeben noch zähneknirschend hin-
                            nehmen können, sind Sucher, die sich der Archäologie als "Freizeit-Historiker"
                            verbunden fühlen. Aber sie akzeptieren die Sondengänger auch nur dann, wenn sie einen
                            Nutzen erkennen können. Also wenn jemand, so wie ich, in einem eng umrissenen Gebiet
                            Objekte von den Feldern sammelt, um sie dem örtlichen Heimatverein/Heimatmuseum
                            zur Verfügung zu stellen, wird das von der Unteren Denkmalbehörde noch geduldet. Bei
                            uns in NRW entscheidet jedoch das Fachamt, welche Auflagen für die Ausstellung einer
                            NFG (NachForschungsGenehmigung) einzuhalten sind. Und da sitzen die Archäologen.
                            Ich kenne mich mit den Gepflogenheiten in Rheinland-Pfalz nicht aus. Aber wenn Du
                            einen Rechts-Anspruch auf eine NFG hast, kannst Du Dir überlegen, ob Du sie notfalls
                            erzwingen willst. Aber über eins musst Du Dir dann klar sein, lieben werden sie Dich nicht
                            dafür. Und noch etwas, wenn Du sagst Du gehst Meteoriten suchen, werden sie sich ganz
                            sicher auf ein Urteil aus Schleswig-Holstein berufen. Dort wurde sinngemäß gesagt: Wenn
                            jemand mit einem Detektor Gegenstände sucht, nimmt er billigend in Kauf dabei auf
                            bewegliche Bodendenkmäler zu stoßen. Deshalb ist die Suche genehmigungspflichtig,
                            Du siehst, ich bin ein Schwätzer, aber die rechtliche Seite unserer Tätigkeit ist nicht ganz
                            ohne.
                            Viele Grüße von
                            Ironpic

                            ------------------


                            Manchmal, wenn mir langweilig ist, rufe ich bei DHL an und frage wann die Sendung mit der Maus kommt!

                            Kommentar

                            • IG Phoenix
                              Heerführer

                              • 17.05.2002
                              • 1106
                              • Uplengen
                              • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                              #15
                              Moin,

                              der Rechtsanspruch bezieht sich aber nur auf die geschichtliche Forschung mit Hilfe eines Detektors, nicht auf die Spaßsuche. Ohne ein entsprechendes Forschungsvorhaben kann eine Erteilung einer NFG auch nicht erzwungen werden. Quelle: Mythos-Urteil

                              Viele Grüße

                              Walter

                              Kommentar

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