Wem gehoert das Feld?

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  • Gardenier
    Anwärter


    • 09.08.2013
    • 18
    • NRW, Heinsberg
    • Teknetics Eurotek pro

    #1

    Wem gehoert das Feld?

    Gibt es die Moeglichkeit beim Amt oder so zu erfragen wem welche Felder gehoeren oder muss der Bauer dir das selber zeigen.

    Ich habe die Erlaubnis von einem Spargelhof der sehr viel Land besitzt auf seinen Feldern zu suchen.

    Aber wie finde ich raus wem welches Feld gehoert. Ausserdem liegen die Felder teilweise wohl auch in den Niederlanden. Darf ich in den Niederlanden auch auf Feldern suchen oder darf man das da nicht.

    Gruss
  • Shakerz
    Moderator

    • 30.09.2005
    • 3750
    • Oberpfalz/Bayern
    • Rutus Optima, Quest Q40 + Cors Strike, Whites TREASURE Pro, XP ADX 150 Pro, Teknetics Delta 4000 u. Omega 8000, Deteknix Xpointer, Garrett ProPointer

    #2
    Also grundsätzlich wäre es mal so, dass du beim Vermessungsamt kostenpflichtig die jeweiligen Informationen zum Grundbesitzer bekommst. Meines Wissens ist es aber nur möglich, über eine Flurnummer den Grundbesitzer zu erfragen. Auskünfte zum Grundbesitz anhand von Personendaten werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilt (mein Kenntnisstand). Weiterhin müsste man natürlich wissen, auf welchen Namen der Grundbesitz eingetragen ist, um zielgerichtet anfragen zu können.

    Die Suche in den Niederlanden würde sich nach der dort geltenden Gesetzeslage richten.
    Suche Heiligenanhänger aller Art. Bitte alles anbieten. Danke.

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    • Gardenier
      Anwärter


      • 09.08.2013
      • 18
      • NRW, Heinsberg
      • Teknetics Eurotek pro

      #3
      Ja danke erst mal fuer die Info. Dann setz ich mir doch lieber den alten Hensgens ma ins Auto und der zeigt mir ma seine Felder. Dann bin ich auf der sicheren Seite. Die ein oder zwei Stunden wird er mir vieleicht auch noch was ueber die Geschichte der Felder sagen koennen.

      Die Felder in NL lass ich dann erst ma aus.

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      • Excalibur3
        Ritter


        • 22.08.2009
        • 362
        • Städteregion Aachen
        • Tesoro Tejon V2 pro,Fisher F2,(für interessierte zum testen)Neodym Magnet "The Beast".

        #4
        Die "Erlaubnis" kriegst du nur von der unteren Denkmalschutzbehörde. Alles andere ist nur halb legal!

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        • Excalibur3
          Ritter


          • 22.08.2009
          • 362
          • Städteregion Aachen
          • Tesoro Tejon V2 pro,Fisher F2,(für interessierte zum testen)Neodym Magnet "The Beast".

          #5
          Nur den Bauer fragen reicht nicht, leider...

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          • Preussengold
            Berufs-Querulant
            • 30.09.2012
            • 3577
            • Preussen

            #6
            Die reine Auskunft bei Katasteramt ist kostenfrei, nur Ausdrucke kosten. Ich geh immer hin und frage,wollte noch nie einer Geld. Am allerbesten fahre ich immer indem ich im Dorf frage oder wenn ich einen sehe, den Treckerfahrer direkt auf dem Feld. Paar Nägel in der Tasche(drauf hinweisen das er die nicht mehr im Reifen findet), ein zwei Musketekugeln und einfach Münzen, dem Bauern in die Hand gedrückt, hat mir noch nie einer verwehr auf dem Feld zu suchen)!Grüsse
            Der Widerstand gegen Hitler wird von Tag zu Tag größer. Johannes Gross 2014

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            • Gardenier
              Anwärter


              • 09.08.2013
              • 18
              • NRW, Heinsberg
              • Teknetics Eurotek pro

              #7
              Die Erlaubnis habe ich ja nur is das ein Grossbetrieb der hat ewig viel Land.

              Wieso reicht es denn nicht den Besitzer des Feldes zu fragen?

              Ich habe gedacht Ackergrund waere ok

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              • Preussengold
                Berufs-Querulant
                • 30.09.2012
                • 3577
                • Preussen

                #8
                Zitat von Gardenier
                Die Erlaubnis habe ich ja nur is das ein Grossbetrieb der hat ewig viel Land.

                Wieso reicht es denn nicht den Besitzer des Feldes zu fragen?

                Ich habe gedacht Ackergrund waere ok
                Reicht absolut, besser ist aber der Pächter. Dem Besitzer musst nur was abgeben wenn du Goldklumpen findest, da hat er ein Recht drauf. In der Regl aber ist es ihnen Wurscht wenn du freundlich bist, keine Saat zertrampelts und den Müll mit vom Acker nimmst. Ich habe es in langen Jahren noch nie anderst erlebt.
                Der Widerstand gegen Hitler wird von Tag zu Tag größer. Johannes Gross 2014

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                • Deistergeist
                  Moderator

                  • 24.11.2002
                  • 19529
                  • Barsinghausen am Deister

                  #9
                  Dazu hat es sehr viele Meinungen hier im Forum. Hängt auch vom Bundesland ab. Eine einwandfreie Rechtsberatung kann das Internet nicht leisten, fürchte ich.

                  Der "Trend" geht mehr in Richtung Zusammenarbeit mit der Denkmalschutzbehörde. Was aber auch nicht immer und sofort zu funktionieren scheint.

                  Nicht mein Gebiet, ich lauf nur mit erfahrenen Leuten mit. Und das auch zu selten.


                  Gut Fund!
                  "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

                  Kommentar

                  • Preussengold
                    Berufs-Querulant
                    • 30.09.2012
                    • 3577
                    • Preussen

                    #10
                    Rein rechtlich ist es so wenn es nicht direkt verboten ist, also z.B. Kampfmittelverdachstfläche,Bodendenkmal,Grabungsge biet, kommt dir niemand auf die Füße wenn du auf sog "gestörten Flächen" wie Acker suchst. Durch den Pflug gibt es eh keinen Fundzusammenhang, also egal. Deister hat recht,es hängt vom Bundesland ab. Ich hab die Erfahrung gemacht das die sogn "Zusammenarbeit" mit den Archsi eher stiefmütterlich abläuft, ja sie reden mit dir und nehmen auch dankbar deine Funde entgegen aber so wirklich iss ihnen das selten recht. Klar, sie verd...ähh bekomemn ja Geld für die Arbeit die wir aus Spass machen, verständlich. Fakt ist,auf dem Acker kannst du dir nen Wolf suchen solange der Bauer nix dagegen hat und es kein Bodendenmal oder Munitionsverseucht ist. Rein rechtlich. Natürlich kann ein Gespräch mit dem Denkmalamt nie schaden aber die sagen wie jeder Beamte leiber NEIN als Ja weil es folgenlos für sie ist. Ich hab das zu Hause ganz persönlich wo mir die Denkmalleute sogar die Innentüren vorschreiben wollten usw. Leider wußten sie nicht das ich wußte das es dafür keine Rechtsgrundlage gibt solange das Haus nur sogn "Ensembleschutz" unterliegt aber im Interesse einer guten Zusammenabreit haben wir uns dann geenigt Meine Erfahrung ist das Behörden immer lieber zuviel regulieren und vorschreiben als zuwenig. Wer das Gegenteil behauptet lebt nicht in dieser Beamtenrepublik!
                    Der Widerstand gegen Hitler wird von Tag zu Tag größer. Johannes Gross 2014

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                    • Oetti1
                      Lehnsmann


                      • 05.02.2012
                      • 36
                      • S-H

                      #11
                      @Gardenier:
                      Frag einfach irgend einen Bauern aus dem Dorf. Entweder im Dorf selbst oder einen Bauern, der dort in der Nähe ackert. In der Regel wissen sie sehr genau, wem welcher Acker gehört, bzw. wer ihn bewirtschaftet.

                      Gruß
                      Oetti1
                      Mitglied der Detektorgruppe Schleswig-Holstein

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                      • Gardenier
                        Anwärter


                        • 09.08.2013
                        • 18
                        • NRW, Heinsberg
                        • Teknetics Eurotek pro

                        #12
                        Also ich moechte mich erst mal bedanken fuer eure hilfe.
                        Ich denk das ich dann was zum suchen gefunden habe. Der Buergermeister (zufaellig eben getroffen war auch brot holn) hat gesagt das es bereits ein paar sondengaenger bei uns gaebe und da noch nie jemand was gesagt haettte.

                        fuer mich ist das dann closed

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                        • Grevenbroich
                          Ritter


                          • 19.01.2013
                          • 342
                          • NRW
                          • XP Goldmaxx

                          #13
                          Dann wünsch ich dir ein besseres Feld als das meine

                          Kommentar

                          • sirente63
                            Banned
                            • 13.11.2005
                            • 5348

                            #14
                            Das dürfen ist eher das geringere Problem,eine Nachforschungsgenehmigung wird Jeder erhalten(gegen Gebühr) in NRW der einen Antrag stellt.

                            NUR da neuerdings in NRW das Schatzregal greift!!!
                            Sollte sich die wichtigste Frage zuerst stellen,und zwar das neue "Fundrecht"
                            Wen gehört was,und wieviel!!Der Finder und der Grundstückseigentümer hat keinerlei rechtliche Besitzansprüche mehr.Durch das Schatzregal gibt es in NRW für jeden von Beiden die Hälfte von NICHTS.

                            Es soll in Ausnahmefälle eine Entschädigung/Belohung gezahlt werden vom Amt,die eher als gering zu bewerten sein wird.Anspruch haben allerdings dann nur Sondler mit einer Nachforschungsgenehmigung.Sucher ohne Genehmigung haben kein Recht auf diese Entschädigung.

                            Ein mir bekanntes Fallbeispiel aus einen anderen Bundesland!
                            Dort war die Entschädigung/Belohnung vom Amt für eine Schatzfinderin mit Grabungsgenehmigung!!!So gering das Diese wirklich als lächerlich zu bezeichnen ist.
                            Argument vom Amt: Die Restaurierung sowie der ganze Arbeitsaufwand für diesen Schatzfund,
                            frißt den wirtschaftlichen Wert fast ganz auf=Plus Minus Null


                            Wie jetzt der Sachverhalt bei sogenannten meldepflichtigen Zufallsfunden ist,sollte auch noch geklärt werden.Folgendes Beispiel ein erheblicher Schatzfund wird gemacht,man könnte Anspruch auf eine(geringe) Entschädigung haben!!!Ohne Rechtsstreit läuft da wohl garnichts.Sämtliche Kosten werden dann vermutlich noch auf den Kläger abgewälzt.
                            Und ob da die paar Euros ausreichen die das Amt als Belohnung zahlt,ist auch noch offen.

                            Ohne Nachforschungsgenehmigung in NRW sieht es JETZT schlecht aus für Sondler.Wer ohne Genehmigung sondelt kann erhebliche Probleme bekommen.Das kann richtig teuer werden,darüber sollte man sich doch bitteschön im klaren sein.
                            Ergo,wer ohne Nachforschungsgenehmigung sondelt und Funde einsteckt!!
                            Ist laut Gesetz neuerdings in NRW ein illegaler Raubgräber,Fundunterschlagung usw.
                            Das NEUE Fundrecht sagt klar aus das der Finder keinen Besitzanspruch hat,noch nicht mal auf einen rostigen alten Nagel.

                            In Holland ist sondeln und suchen nach Antiken ohne Nachforschungsgenehmigung ebenfalls verboten!Die Sonde ist zumindest sofort weg!!!

                            Ich habe eigentlich keinen Bock mehr zu den Thema Schatzregal und Nachforschungsgenehmigung NRW noch etwas zu schreiben.

                            Nur hat sich durch das Schatzregal in NRW die Situation für alle Sucher geändert.
                            Ob mit Genehmigung oder keine,es werden Alle enteignet.

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                            • Gardenier
                              Anwärter


                              • 09.08.2013
                              • 18
                              • NRW, Heinsberg
                              • Teknetics Eurotek pro

                              #15
                              und er hat recht

                              seit dem 26.07 hat dank der spd und der gruenen nrw auch ein schatzregal lol.
                              das habe ich ja noch gar nicht gewusst.

                              aerger

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