Frage zum Landesamt

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  • michimichl
    Heerführer


    • 03.02.2013
    • 1214
    • bayern

    #1

    Frage zum Landesamt

    Hallo mitsondler, ich wollte mal wissen wie das ist, wenn ich einen Fund beim Landesamt melde. Benachrichtigt das Landesamt den Besitzer über den Fund oder muss ich mich darum selber kümmern?
  • Sorgnix
    Admin

    • 30.05.2000
    • 25930
    • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
    • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

    #2


    also, mal vorausgesetzt, es handelt sich um einen etwas wertvolleren Fund - nicht unbedingt auch im monetären Sinne - hätte ich das eh als ERSTES dem Grundeigentümer gezeigt und gesagt, dann dem Amt.
    Denn dem, dem ich die Genehmigung der Grundstückssuche verdanke, den beteilige ich von Anfang an am Geschehen

    Und das Amt wird den Grundeigentümer nicht unbedingt von sich aus benachrichtigen. zumindest nicht bei "Kleinfunden". Wäre es ne zweite Himmelsscheibe, würde es wohl automatisch auch dem Grundeigentümer bekannt werden, wenn das Begehr der offiziellen Nachgrabung kundgetan wird ...

    Gruß
    Jörg
    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
    zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

    (Heiner Geißler)

    Kommentar

    • michimichl
      Heerführer


      • 03.02.2013
      • 1214
      • bayern

      #3
      Danke schön für deine Antwort , geht nur darum das der Eigentümer mit dem "schmarrn" wie er sagte nix zu tun haben will , ich soll ruhig suchen aber ihm seine Ruhe lassen damit. Drum wollte ich ihn nicht auch noch mit Post vom Amt belästigen.

      Kommentar

      • AndiObb
        Heerführer


        • 22.08.2011
        • 2031

        #4
        Hallo Michi,

        ne Himmelsscheibe hab ich noch nicht gefunden, da könnte es natürlich passieren. Ansonsten: das Amt informiert den nicht.

        Näheres gerne per PN

        VG
        Andi
        andi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.

        Kommentar

        • sirente63
          Banned
          • 13.11.2005
          • 5348

          #5
          Hallo
          Es ist schon so wie @sorgnix es beschrieben hat.Wenn das Amt es für nötig hält vor Ort weitere Untersuchungen vorzunehmen.Setzt sich das Amt mit den Grundeigentümer zusamen.

          Kommentar

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