Sondeln am Rheinufer - Genehmigung?

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  • kesandal
    Lehnsmann


    • 23.03.2011
    • 37
    • NRW

    #1

    Sondeln am Rheinufer - Genehmigung?

    Guten Tag zusammen,

    ich bin recht neu was das Hobby Sondeln betrifft und würde zu Beginn gerne möglichst Problemen aus dem Weg gehen

    Das ich zum Graben auf Äckern eine Suchgenehmigung + Erlaubnis vom Eigentümer brauche ist mir klar.

    Wie sieht es aber eigentlich entlang des Rheinufers (NRW) aus?
    Darf ich hier Sondeln und Graben?
    Brauche ich auch hier eine Suchgenehmigung?


    Vielen Dank
  • BWGuenni
    Landesfürst


    • 26.11.2006
    • 649
    • Duisburg
    • Cibola SE, GMP

    #2
    Moin,

    dem Grunde nach brauchst du auch hier eine Genehmigung nach dem DschG NRW.
    In welchem Bereich des Rheines willst du denn suchen (grobe Angabe)?

    Gruß

    Günni
    Keiner ist unnütz...er kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen.

    Kommentar

    • kesandal
      Lehnsmann


      • 23.03.2011
      • 37
      • NRW

      #3
      Hallo Günni,

      meine Suche wäre im Bereich Düsseldorf / Duisburg.

      Viele Grüße
      Kesandal

      Kommentar

      • Margoz
        Landesfürst


        • 17.08.2008
        • 858
        • nrw

        #4
        Das habe ich mich auch schon gefragt, besonders bei den sandstränden am Rhein.
        Das ist ja kein richtiges graben, sondern ein oberflächen gekratze.
        Und (aufgeschütteter) Sand ist auch kein schützenswerter Boden.

        Aber gewiss entscheidet grade das Element am Ufer ob es genehmigungspflichtig ist. Ob Sand, Schlamm oder Wiese..

        Kommentar

        • Sorgnix
          Admin

          • 30.05.2000
          • 25931
          • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
          • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

          #5





          Sorry,
          ... aber wenn der eine oder andere jetzt wieder auf die Suche nach DEM Argument für den berühmten Persil-Schein ist und am Ende meint, er hätte ihn soeben gefunden ...:


          Die "Verniedlichung" bzw. Umtaufe der doch ziemlich eindeutig und verständlich beschriebenen Tätigkeit "Graben" (Buddeln oder ähnlich geht auch) in "an der Oberfläche kratzen" oder "aufgeschüttet und nicht geschützt" ist der Lösungsansatz NICHT ...


          Die Antwort ist doch schon in der Fragestellung zu erkennen:

          Zitat von kesandal
          Das ich zum Graben auf Äckern eine Suchgenehmigung + Erlaubnis vom Eigentümer brauche ist mir klar.

          Wie sieht es aber eigentlich entlang des Rheinufers (NRW) aus?

          ... wenn mir doch bitte einer der hier grad eifrig nach Freifahrtschein Suchenden EINEN EINZIGEN Quadratmeter Land im Bereich Deutschlands zeigen kann, der KEINEN Eigentümer hat - sprich "Niemandsland" ist - der möge dies tun!
          Möglichst nicht öffentlich im Forum, besser per PN oder Mail, weil sonst evtl. andere schneller dort vor Ort wären, um ihr Fähnchen samt Eigentumsanspruch in den Boden zu rammen ...


          => Und wenn noch so wenig Trassierband, Wäscheleine, Zaun, Minenfeld oder sonstwas einen Grund und Boden, See oder Wald umzäunen - JEDE Fläche hat einen EIGENTÜMER. Und wenigstens der ist vor Beginn jeglicher Tätigkeit im Normalfall zu FRAGEN ...


          Den Eigentümer - wie auch den Besitzer ...
          Und natürlich hat der auch Rechte an dem, was auf seinem Grund und Boden schlummert. Sogar am Müll ...


          Im Falle eines Flußufers kann der Eigentümer nun sein:

          - eine Privatperson
          - ein Verein
          - eine Genossenschaft
          - eine Kommune
          - das jew. Bundesland
          - der Staat
          - oder ne bis dato nicht genannte Vereinigung.


          Sollten jetzt weitere Fragen aufgekommen sein:
          => Suchfunktion


          Danke
          Jörg


          (diese Antwort bezog sich einzig auf die Frage "Genehmigung Grundstückeigentümer" - NICHT auf Nachforschungsgenehmigung im Sinne DSchG ...)
          Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
          zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

          (Heiner Geißler)

          Kommentar

          • Mabalu
            Ritter

            • 25.05.2002
            • 398
            • nähe Hildesheim Niedersachsen
            • c-scope Newforce und die gute alte MD 3009 - Einsteigermodell

            #6
            geändert!
            Qualifizierungskurs für Sondengänger in Niedersachsen vom Niedersächsischen Landesdenkmalamt für Denkmalpflege - theoretischer und praktischer Teil - Hannover erfolgreich absolviert!

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