sucher , begleitung ?!

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  • MikeRound
    Einwanderer


    • 23.03.2014
    • 10
    • hamburg

    #1

    sucher , begleitung ?!

    Moin suchers


    Hab mal eine Frage ?!

    Würde es jemanden stören bzw würde man Ärger mit dem Gesetz bekommen wenn man jemanden als Begleitung mitnimmt zur Suche ich -(mit Genehmigung ) begleitung ohne
  • xp68
    Anwärter


    • 14.02.2014
    • 18
    • RLP
    • Lobo

    #2
    Von wo kommst Du denn ?

    Gruß xp 68

    Kommentar

    • MikeRound
      Einwanderer


      • 23.03.2014
      • 10
      • hamburg

      #3
      Siehe " Ort " :'D

      Außer in baynern müsste doch dann das selbe Recht gelten oder nicht

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      • chabbs
        Heerführer


        • 18.07.2007
        • 12179
        • ...

        #4
        In der Tat habe ich schon mitbekommen, dass die LDA da Unterschiede machen. Bei uns wäre das kein Problem, aber ich würde das von Fall zu Fall mit Deinem Denkmalamt abklären.

        Solange der die Funde über Dich meldet, wüsste ich zwar nicht, wo das Problem sein sollte...aber Du kennst ja den Amtsschimmel.

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        • uglydigger
          Heerführer


          • 02.05.2009
          • 1283
          • Nds.-Weserbergland.
          • Xp-Goldmaxx Power, Xp-Deus, Xp-ORX und verschiedene Bergemagneten

          #5
          Hallo
          die Genehmigungen sind nicht Übertragbar also Personenbezogenen.
          Ich würde auch vorher nachfragen beim zuständigen LDA wegen der Begleitung.
          Nicht das Du noch Ärger bekommst und der Schuss nach hinten los geht.
          Wenn ich jemanden mitnehme sag ich dem zuständigen Archäologen bescheid.
          Klar ist auch das ich seine Funde melden muß.
          Gruß
          Andy
          Qualifizierter u. Zertifizierter Sondengänger mit NFG im WBL

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          • Harzhorn
            Heerführer


            • 16.08.2009
            • 3134
            • Harzvorland
            • Ehemals Deus jetzt Nokta

            #6
            Nach mündlicher Rückfrage beim Archi Solls gehen
            Ich glaubte es wäre ein Abenteuer , aber in Wirklichkeit war es das Leben.......Josef Conrad

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            • dcag99
              Heerführer


              • 11.09.2012
              • 4738
              • Königreich Württemberg
              • AT Pro

              #7
              interessant wäre noch:

              meinst du mit mitgehen auch mitsondeln (also er mit eigener sonde) oder nur er läuft nebenher und schwenkt ab und zu die sonde?

              weil: solange er keinen eingriff in den boden vornimmt und solange er die erlaubnis des grundstückeigentümers hat .. darf er natürlich einfach mitlaufen.
              Gruss Matthias

              Kommentar

              • MikeRound
                Einwanderer


                • 23.03.2014
                • 10
                • hamburg

                #8
                Generell das dabei sein , Naja erklärt sich jetzt Eigl von selbst solange die Person nur dabei ist und nicht eingreift (buddeln , sondeln , Funde sichern ) und vom grundbesitzer geduldet ist , ist es erlaubt . Ansonsten wieder tatbestand .. finde ich bissl blöd aber Naja .. :P

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                • dcag99
                  Heerführer


                  • 11.09.2012
                  • 4738
                  • Königreich Württemberg
                  • AT Pro

                  #9
                  sondeln darf er schon .. nur nicht in den boden eingreifen! das ist wichtig zu verstehen. es verbietet dir egal wo niemand die metallsonde zu schwingen.. nur der eingriff in den boden ist verboten!

                  er darf also bis zum "bling" alles machen. buddeln darfst du dann ;-)
                  Gruss Matthias

                  Kommentar

                  • DaddyCool
                    Heerführer


                    • 12.08.2008
                    • 1603
                    • Deutschland
                    • XP Deus v5.2, Garrett PP

                    #10
                    Zitat von dcag99
                    sondeln darf er schon .. nur nicht in den boden eingreifen! das ist wichtig zu verstehen. es verbietet dir egal wo niemand die metallsonde zu schwingen.. nur der eingriff in den boden ist verboten!
                    Da kann man unterschiedlicher Rechtsauffassung sein...
                    Nec soli cedit !

                    DSU outside

                    Kommentar

                    • dcag99
                      Heerführer


                      • 11.09.2012
                      • 4738
                      • Königreich Württemberg
                      • AT Pro

                      #11
                      Zitat von DaddyCool
                      Da kann man unterschiedlicher Rechtsauffassung sein...
                      das ist so nicht ganz richtig. bei den leuten die wegen sowas mal ärger gehabt haben, ging es zumeist noch darum, das grabungsgeräte dabei waren.

                      natürlich kannst du keinem glaubhaft versichern, dass du gerne "piep" hörst und mehr nicht, wenn du eine schaufel in der hand hast.
                      in den gesetzen steht auch immer ganz klar bodeneingriffe. das reine ablaufen kannst du ja nicht verbieten. ist ein wenig wie bei den radarwarnern.. du darfst es besitzen .. du darfst es in betrieb nehmen .. nur nicht im auto oder einem sonstigen gefährt das am straßenverkehr teilnimmt. einen radarwarner auf der couch einschalten kann dir keiner verbieten.(macht ja auch keinen sinn)...

                      eine suche nach dem ehering der dir im garten / wiese verloren gegangen ist kannst du so locker ohne genehmigung machen .. weil du ja nicht graben musst und daher auch nichts dabei hast mit dem man graben kann.
                      Gruss Matthias

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                      • lilresa
                        Landesfürst


                        • 10.04.2012
                        • 816
                        • Sauerland
                        • XP Deus

                        #12
                        Um das noch einmal zu vervollständigen: solange eine Fläche nicht eingefriedet ist, benötigt man rechtlich keine Genehmigung diese zu betreten (sonst wären Wanderungen und Spaziergänge schnell ziemlich anstrengend). Hausfriedensbruch wird es nur dann, wenn der rechtmäßige Eigentümer zum Verlassen auffordert und dem nicht nachgekommen wird.

                        Unstrittig ist aber wohl, dass man alleine aus Anstand und Respekt vorher fragt. Ganz abgesehen davon, dass es natürlich bei Eingriffen in den Boden usw. Pflicht ist.
                        Auch Mitgewinner Fotowettbewerb März/April 2013

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