sondeln auf dem eigenem Grundstück

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  • Superman
    Einwanderer


    • 13.04.2016
    • 11
    • Niedersachsen

    #1

    sondeln auf dem eigenem Grundstück

    Ist das Sondeln auf dem eigenen Grundstück erlaubt?
  • Frank Enstein
    Banned
    • 23.03.2015
    • 4029
    • B

    #2
    Zitat von Superman
    Ist das Sondeln auf dem eigenen Grundstück erlaubt?
    Abhängig vom Bundesland.Hier in Brandenburg z.B. nicht.
    Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.

    Kommentar

    • Superman
      Einwanderer


      • 13.04.2016
      • 11
      • Niedersachsen

      #3
      Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern

      Kommentar

      • Superman
        Einwanderer


        • 13.04.2016
        • 11
        • Niedersachsen

        #4
        Und am Strand auf Usedom möchte ich auch gerne sondeln gehen.

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        • Zardoz
          Heerführer


          • 27.02.2004
          • 4035
          • Hasufurth
          • 6.Sinn

          #5
          Guck mal da....


          Gruss
          Zardoz
          Das Dilemma der Menschheit ist, dass die Idioten so selbstsicher und die Intelligenten so voller Zweifel sind. (Oscar Wilde)

          Kommentar

          • Superman
            Einwanderer


            • 13.04.2016
            • 11
            • Niedersachsen

            #6
            Mein Grundstück steht aber nicht unter Denkmalschutz oder wie soll ich das verstehen? Und von Strand steht da auch nichts.

            Kommentar

            • peecko
              Heerführer


              • 04.04.2007
              • 1965
              • Nrw
              • ACE 150 / Tesoro_Lobo / White`s VX3 /XP Deus /LOBO V2

              #7
              Strandsuche wird geduldet
              Intelligent ist , wer weiß, wo er findet,was er nicht weiß.

              Kommentar

              • chabbs
                Heerführer


                • 18.07.2007
                • 12179
                • ...

                #8
                Zitat von Superman
                Mein Grundstück steht aber nicht unter Denkmalschutz oder wie soll ich das verstehen? Und von Strand steht da auch nichts.
                Hat damit auch nichts zu tun. Es ist nicht verboten, aber genehmigungspflichtig!
                NI DSchG
                § 12
                Ausgrabungen

                (1) Wer nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suchen will, bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung einer staatlichen Denkmalbehörde stattfinden.

                Kommentar

                • Superman
                  Einwanderer


                  • 13.04.2016
                  • 11
                  • Niedersachsen

                  #9
                  Und wenn ich mein Garten umgraben will brauch ich auch eine Genehmigung oder wie. Das gilt dich nur für Denkmal geschützte Bereiche. Man ist das verwirrend.

                  Kommentar

                  • Lucius
                    Heerführer


                    • 04.01.2005
                    • 5786
                    • Annaburg;Sachsen-Anhalt
                    • Viel zu viele

                    #10
                    Laß dich doch nicht verrückt machen! Nimms zur Kenntnis, überlege,ob dich deine Nachbarn leiden können und entscheide selbst...

                    Nichts wird so heiß gegessen,wie es gekocht wird.
                    Mein Therapeut hat mir geraten, die Namen der Menschen, die ich hasse, auf kleine Zettel zu schreiben, sie ins Feuer zu werfen und zuzusehen, wie sie verbrennen. Das habe ich getan, und ich muss sagen, jetzt fühle ich mich viel besser.
                    P.S. Was mache ich jetzt mit den Zetteln??

                    Kommentar

                    • Superman
                      Einwanderer


                      • 13.04.2016
                      • 11
                      • Niedersachsen

                      #11
                      Will ja nicht nach Bodendenkmäler suchen da muss man doch nichts anmelden oder

                      Kommentar

                      • Watzmann
                        Heerführer

                        • 26.11.2003
                        • 5014
                        • Großherzogtum Baden

                        #12
                        Wo kein Kläger, ist kein Richter!
                        Bei mir muss auch der Garten als "Trainingsgrundstück" herhalten.

                        Kommentar

                        • fleischsalat
                          Moderator

                          • 17.01.2006
                          • 7794
                          • Niedersachsen

                          #13
                          Zitat von Superman
                          Will ja nicht nach Bodendenkmäler suchen da muss man doch nichts anmelden oder
                          ...
                          Gut, also hier nochmal im Detail:
                          Sobald Du ein Metallsuchgerät benutzt, brauchst Du eine denkmalrechtliche Genehmigung nach §12 NDSchG. Es spielt keine Rolle, ob Du "nicht" nach "BDs" suchen willst. Ebenso spielt es keine Rolle, ob es Dein eigenes Grundstück ist.
                          Beim direkten Graben OHNE MD NACH BDs, brauchst Du auch eine.

                          Zur Zeit wird hier und da (bewusste?) Falschinformation betrieben.
                          Wenn Du Dir ganz sicher sein willst, melde Dich bei der für die zuständigen UD und frag nach. Die beißen nicht und eine Genehmigung zu bekommen ist, anders als gern berichtet, kein Hexenwerk!

                          Nebenbei: Bemüh mal die Suchfunktion hier im Forum- es gibt viel über Lehrgänge und Genehmigungen in NDS zu finden.
                          Willen braucht man. Und Zigaretten!

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                          • chabbs
                            Heerführer


                            • 18.07.2007
                            • 12179
                            • ...

                            #14
                            Zitat von Watzmann
                            Wo kein Kläger, ist kein Richter!
                            Guck, die Frage war ja nicht: ist es euch egal, welches Gesetz was zu irgendeinem Thema sagt. Die Frage war: ist es erlaubt.

                            Daraufhin kann man eigentlich nur die Antwort geben: ja, aber genehmigungspflichtig.

                            Wenn mich jemand fragt, ob man zum Führen eines Fahrzeugs eine Lizenz braucht, ist die Antwort ja auch nicht: ich kann meinen Opel auch ohne Lizenz fahren.

                            Dass die Suche nach Bodendenkmälern eben auch das Inkaufnehmen auf BD zu stoßen einschließt sollte seit einigen Jahren in Deutschland recht eindeutig geklärt sein. Wie Fleischsalat ja auch richtig darlegt.

                            Wie man das alles dann im Detail handhabt, und wie heiß man seine Suppe gerne essen möchte... würde ich zumindest nicht in einem öffentlichen Forum mit hausieren gehen. Das kann dann ja jeder selbst für sich entscheiden.

                            In NRW zumindest wird die Suppe heutzutage sehr heiß gegessen

                            Kommentar

                            • Watzmann
                              Heerführer

                              • 26.11.2003
                              • 5014
                              • Großherzogtum Baden

                              #15
                              Zitat von Seneca
                              Die Frage war: ist es erlaubt.

                              Daraufhin kann man eigentlich nur die Antwort geben: ja, aber genehmigungspflichtig.
                              Bestreite ich ja auch nicht.
                              Allerdings bleibt mir "privat" eben auch nur der eigene Garten um zu "trainieren".
                              Da dort nachweislich kein BD vorhanden ist, ist es auch kein Problem, solange sich niemand daran stört.
                              (Man muss die Zeit zwischen den Beauftragungen ja auch überbrücken. )
                              Außerhalb meines Gartens gelten natürlich die Gesetze!
                              Aber da ist es mir dann insofern egal, da ich in der glücklichen Situation bin, dann dort eine amtliche Beauftragung zu haben und dann aber auch direkt auf der Suche nach BD´s bin.
                              Mit allen Rechten und Pflichten, die auch eingehalten werden.

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