Werdet ihr echt nur projektbezogen beauftragt? Brrrrr.
sondeln auf dem eigenem Grundstück
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Bestreite ich ja auch nicht.
Allerdings bleibt mir "privat" eben auch nur der eigene Garten um zu "trainieren".
Da dort nachweislich kein BD vorhanden ist, ist es auch kein Problem, solange sich niemand daran stört.
(Man muss die Zeit zwischen den Beauftragungen ja auch überbrücken.
)
Außerhalb meines Gartens gelten natürlich die Gesetze!
Aber da ist es mir dann insofern egal, da ich in der glücklichen Situation bin, dann dort eine amtliche Beauftragung zu haben und dann aber auch direkt auf der Suche nach BD´s bin.
Mit allen Rechten und Pflichten, die auch eingehalten werden.
du darfst in deinem garten sogar höchst offiziell trainieren. solange du nicht gräbst. die suche ist nur genehmigungspflichtig, wenn nach BD's gesucht wird. geht man nur über einen rasen ohne graben und ohne werkzeug in der hand (schaufel, hacke etc) ist dies auch nie genehmigungspflichtig.
wäre ja auch doof, schliesslich werden MDs zu vielen zwecken eingesetzt. letztens hab ich nem gärtner erst geholfen sein wasserrohr im boden zu finden. (aus metall, bzw da sind metallteile dran).
wichtig ist immer: eine suche nach BD wird dann nicht unterstellt, wenn keine grabungswerkzeuge vorhanden und man nicht bei einem bodeneingriff gesehen wird. das ist die gängige rechtssprechung.Gruss MatthiasKommentar
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Davon rate ich in jedem Fall ab- Ansonsten lernt man in NDS ziemlich schnell den Richter kennen... .
Also: Das Land NDS, genauer die "Amtsarchäologie" bietet eine offene Zusammenarbeit an.
Natürlich nach ihren Spielregeln.
Es hat sich in den letzten Jahren viel getan und Sondengänger haben es wesentlich leichter, an eine offizielle Genehmigung zu kommen.
Und: Anders als oft behauptet, wird nicht alles seitens der Denkmalfachbehörden eingesackt.
Wer von Euch also nur Suchen will, um die Vitrine vollzukriegen, der kann somit beruhigt sein.
Die Funde müssen vorgelegt werden, man bekommt sie aber nach der Erfassung (Zeichnung, ADAB-Eintrag, Foto und ggf. Reinigung) zurück.
Das Schatzregal in NDS ist bei weitem nicht so schlimm wie viele denken.
@peecko:
Schonmal darüber nachgedacht, dass Du mit solchen Äußerungen eventuell DAS in Gefahr bringen kannst, was andere (In diesen Fall auch SG, also AUCH DEINE HOBBYKOLLEGEN) alles dafür getan haben, dass eben diese Zusammenarbeit möglich ist und die Ablehnung abnimmt?!
Solltest Du mal... .
@all:
Die Fragestellung von "superman" bezieht sich wohl auf NDS.
Wie Euch sicherlich bekannt ist, ist Denkmalrecht Ländersache-
In einem Land darf man im eigenen Garten Sondeln, im anderen halt nicht.
Das hat absolut nichts, aber auch gar nichts mit Besitzverhältnissen zu tun.Willen braucht man. Und Zigaretten!Kommentar
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Ist das Gesetzt nicht in den meisten Bundesländern inhaltlich relativ ähnlich?
Aber bleiben wir mal bei Niedersachsen...
Die Aussagen hier sind ja teilweise etwas unterschiedlich. Vielleicht sollte man das nochmal etwas genauer sagen, besonders für die Neueinsteiger.
Im Gesetz steht das suchen und graben nach BD's genehmigungspflichtig ist.
Wenn ich mich also als Neuling an den Gesetzestext und nicht nach Aussagen in diversen Internetforen halte dann kann ich ohne NFG suchen und graben wenn ich nicht nach BD's suche.
Ich habe das hier teilweise so rausgelesen das grundsätzliches graben genehmigungspflichtig sein soll. Stimmt das wirklich?
Müsste das dann nicht auch genau so im Gesetzestext stehen? Also ich meine dann könnte und sollte man den Gesetzestext ja so abkürzen und ändern das es eben einfach und verständlich drin steht das jegliches graben genehmigungspflichtig ist. Damit es auch jeder versteht.
Woher soll die Omi sonst wissen das sie eigentlich eine NFG benötigt um ihren Rosengarten umzugraben.
Demnach bräuchte ja auch fast jeder Einwohner in Niedersachsen ein NFG da so ziemlich jeder mal in seinem Leben irgendwo aus irgendeinem Gund graben muss. Ob jetzt privat oder beruflich.______________
mfg Swen
2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...Kommentar
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Ja und nein. Es gibt deutliche Unterschiede vor allem in den Durchführungsbestimmungen und Gesetzeskommentaren. Deutschland bleibt zu unserem Leidwesen ein ziemlicher Flickenteppich. Von "keine Genehmigung erforderlich" zu "Genehmigungen sind Vorraussetzung, werden aber nicht ausgestellt", von großem Schatzregal bis zu völligem Desinteresse an jedweden Funden ist alles dabei.
Klares nein.Im Gesetz steht das suchen und graben nach BD's genehmigungspflichtig ist.
Wenn ich mich also als Neuling an den Gesetzestext und nicht nach Aussagen in diversen Internetforen halte dann kann ich ohne NFG suchen und graben wenn ich nicht nach BD's suche.
Wie Fleischsalat schon schrieb:
Lies dazu bitte noch mal dieses Urteil gegen jemanden, der Deiner Auffassung war.Sobald Du ein Metallsuchgerät benutzt, brauchst Du eine denkmalrechtliche Genehmigung nach §12 NDSchG. Es spielt keine Rolle, ob Du "nicht" nach "BDs" suchen willst. Ebenso spielt es keine Rolle, ob es Dein eigenes Grundstück ist.
Beim direkten Graben OHNE MD NACH BDs, brauchst Du auch eine.
und explizit:
Das Gericht kommt zu der Auffassung man braucht auch für die Suchen (eigentlich jede Suche) eine Genehmigung vom Amt da man ja bei jeder Suche auch Kulturdenkmale finden könnte.
Jetzt es natürlich nicht die Frage, was man tatsächlich auf dem Acker macht. Wenn jemand meint, das Genehmigungsprozedere sei ihm zu beschwerlich, bitte.
Eine rechtliche Empfehlung auszusprechen ist im Internet immer Grauzone:§ 2 Abs. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG)
Eine rechtliche Empfehlung auszusprechen, die sich aber ganz klar gegen die Buchstaben des Gesetzes stellt halte ich für dämlich (no offense meant)
Entweder wir diskutieren das ganze jetzt unpolemisch, oder wir lassen esWoher soll die Omi sonst wissen das sie eigentlich eine NFG benötigt um ihren Rosengarten umzugraben.
Ich, und vielleicht spreche ich da auch für Fleischsalat, würde Dir ja gerne eine Absolution erteilen und sagen: ach ne, stimmp- hasse räsch! Aber wenn jemand fragt, was denn im Gesetz steht, dann ist die Antwort, er soll machen, was er will nur eines: am Thema vorbei.Kommentar
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Ich kann dir da nur teilweise folgen.
Meine Fragen hast du nicht beantwortet. Deshalb bitte auf folgende Frage mit einem klaren ja oder nein antworten.
Steht es im Gesetz das jeder Bürger in Niedersachsen ein NFG benötigt um im Boden graben zu dürfen?______________
mfg Swen
2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...Kommentar
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Ich? Wer ist Ebinger?
Ich möchte einfach nur ein klare und verständliche Aussage aus diesem Durcheinander erhalten. Allgemeingültig und besonders für die Neulinge. Ich selbst brauche keine Rechtsberatung oder Absolution da ich auch schon seit Jahren nicht mehr suchen gehe...______________
mfg Swen
2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...Kommentar
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Nein, warum auch? Aber mit einem Metalldetektor in der Hand sieht das eben anders aus! Was ist daran so schwer zu verstehen?? Da muss man es schon nicht verstehen wollen.
Wenn Du also einen MD in der Hand hast, gilt ohne Ausnahme die genehmigungspflicht. Und fang jetzt nicht wieder mit Großmutter in den Rabatten an... bitte. Irgendwann wird es mir auch zu doof...§ 12
Ausgrabungen
(1) Wer nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suchen will, bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung einer staatlichen Denkmalbehörde stattfinden
.§ 13
Erdarbeiten
(1) Wer Nachforschungen oder Erdarbeiten an einer Stelle vornehmen will, von der er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muß, daß sich dort Kulturdenkmale befinden, bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde.Kommentar
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Hör doch mal auf ständig persönlich zu werden sondern erkläre es einfach allgemein richtig und nicht widersprüchlich.
Also benötigt man keine NFG um im Boden graben zu dürfen! Gut das wir den Punkt schon mal geklärt haben.______________
mfg Swen
2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...Kommentar
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Sorry, ich hab diese Diskussion nur schon mit so vielen Trollen geführt, dass ich da manchmal sicher auch ungerechtfertig scharf im Ton werde...
Wenn Du im Boden (ohne technische Hilfsmittel i.e. Metalldetektor!) graben willst, zählt eben die Intention, sowie die Möglichkeit, dass dort BD vorhanden sind.Kommentar
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Also benötigt man nun doch eine NFG um im Boden zu graben?
Würdest du es für die Allgemeinheit verständlicher finden wenn im Gesetz stehen würde das jegliche Nutzung eines Metalldetektors genehmigungspflichtig ist?
Und nochmal, ich bin schon seit Jahren kein Sondengänger mehr! Von daher ist es mir persönlich relativ egal.
Und ich bin auch kein Troll!______________
mfg Swen
2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...Kommentar
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Genau das steht im Gesetz.
Wenn Du nach BD gräbst, suchst oder in Kauf nimmst, dass da eins ist: ja.Also benötigt man nun doch eine NFG um im Boden zu graben?Kommentar
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viel Zeit hab ich nicht - aber die hier muß ich mir wohl nehmen ...
Werter Swen,
Du hast vieles binnen der letzten Monate wohl nicht mitbekommen.
Ewig mal nicht online, dann wieder doch - und schon stellst Du Fragen, die in so ziemlich allen Foren
schon mehrfach beantwortet sind. Weil Dauerthema.
Einiges ist eben mit EINEM Satz nicht zu machen, da braucht es mehr ...
Und da der Name des "berühmten" Ebinger schon fiel:
Ja, es gibt Leute, die sind auf der ewigen Jagd nach dem Freifahrtschein, möchten sich ein Gesetz
Wort für Wort im EIGENEN Sinne auslegen.
... und wenn in EINEM Paragraphen nicht alles drinn steht, was in der Summe mit etlichen anderen
aber eine eindeutige Angelegenheit wird, verkennt er halt die Gesamtlage und reitet immer
wieder auf dem Umkehrschluß rum "da das da drinn nicht als ausdrückliches Verbot steht, IST es
auch nicht verboten. Folglich erlaubt - Punkt."
Und er bittet die Leute immer so nett, doch mal "richtig" die Gesetze zu lesen.
Weil sie ja ansonsten KEINER außer ihm richtig versteht ... (
)
=> Völlig umsonst, die Regalkilometer an Kommentaren zu diesem und jenem Detail.
Er baut sich seine Welt, wie sie ihm gefällt ...
Und er selber war im Gerichtssaal dabei, als z.B. seinem besten Freund und Vorbild,
dem Barbarenbenny vor Gericht bescheinigt wurde, das er eben WOHL nach "Antiken"
gesucht hatte, nicht einfach nur nach "Schrott" aus "nichtantiken" Epochen ...
Deutlich gemacht, durch etliche nette Videos und Forenkommentare, durch Funde, die
in der Bude lagen ...
Das fand nur am Rande der Urteilsbegründung statt, denn eigentliches Verhandlungsthema war ja
ein anderes ...
=> Man muß halt nur zuhören können ...
Natürlich kommt dann wieder einer auf die Idee und jubelt "aber das Urteil ist ja noch nicht rechtskräftig - also gilt auch weiterhin die Unschuldsvermutung" ...
Ja. Mag so sein. Wenn man in seinen Träumen nicht gestört werden möchte ...
Erwachen muß jeder irgendwann mal. manche halt erst spät - oder nie ...
Es ist eben ein Unterschied, ob die Oma im Garten nach Spargel gräbt, oder jemand in selbigem Garten
mit Suchgerät und Schaufel, was in der Kombination der allg. üblichen Gartenarbeit wohl etwas fremd ist,
nach völlig anderen Dingen gräbt ...
Die Oma könnte aus Zufall was freilegen - beim Sucher ist das weniger als "Zufall" anzusehen. Im juristischen Sinne ...
Dazu noch in Verbindung mit dem, was dann eh schon bei einem in der heimischen Vitrine liegt, hat sich das
Argument "ICH such ja nur den Ehering - oder einen Autoschlüssel" sehr schnell in Luft aufgelöst.
Natürlich gibt es auch diese Fälle (!!) - wer hatte noch keine Auftragssuche nach so etwas.
... aber meist sind eben die Sucher, die immer mit diesen Beispielen aufwarten NICHT in dieser Mission unterwegs ...
Vor allem nicht an div. Stellen ...
Das zu unterscheiden, dafür gibt´s dann einen Richter ...
WENN jemand klagt.
Die Rechtslage ist nunmal so.
Und es wird auch das bewertet, was da im Vorfeld gelaufen, was an Aktion und Funden dokumentiert ist ...
So gesehen ist jede theoretische Diskussion da fast sinnlos.
Dem Seneca auf jeden Fall einen Dank für seine Mühe!
Gruß
JörgDie Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)Kommentar




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