Planlos durch die Nacht

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  • Fossi67
    Lehnsmann


    • 14.02.2014
    • 32
    • Eifel NRW

    #1

    Planlos durch die Nacht

    Hi,
    nach 6 Jahren hin und her habe ich mir endlich einen Detektor gekauft. Zur Erinnerung, ich will damit meine/unsere Pfeile suchen.
    Bei uns in einem Wäldchen habe ich einen Sondler getroffen. Der konnte ganz locker eine Pfeilspitze orten. Darum die Kaufentscheidung.
    Jetzt bin ich mir unsicher. Um eigene, verlorene Gegenstände zu suchen, bedarf es in NRW keine amtliche Erlaubnis. Jetzt habe ich gelesen, auch wenn man nicht Schätzen sucht, aber beim Sondeln etwas findet macht sich Strafbar.
    Ich habe versucht etwas im Denkmalschutzgesetz zu finden. Um das zu verstehen muss man wohl Jura studiert haben. 🤮
    Die Videos bei Youtube helfen mir auch nicht weiter. Bei German Treasure Hunter wurde erwähnt das es in 2020 Änderungen gab.
    Ist hier jemand der sich damit auskennt?
    Mit etwas Glück finde ich hier ja jemanden, aus dem Raum Euskirchen, der die Muße hat mich aufzuklären.
    Ich danke euch schon mal.
  • Deistergeist
    Moderator

    • 24.11.2002
    • 19522
    • Barsinghausen am Deister

    #2
    Nicht mein Fachgebiet, mit Sonde. Pfeile suchen aber schon. Und dafür braucht man ja normal nicht zu graben. Ich persönlich denke, ohne Spaten ist man auf der sicheren Seite.

    Alle ins Blatt! Keinjurageist
    "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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    • trilobit
      Heerführer


      • 01.09.2009
      • 3055
      • thüringen

      #3
      Wie gross ist denn die fläche wo du deine spitzen vermutest?
      Was für ein gerät hast du jetzt?
      Fotowettbewerbgewinner März 2020 & Kettengliedmagnettesterfinder und seit dezember 2021 professionellen ghostwriteraufdensenkelgeher

      -Angesichts derart sinnfrei angewandter Mathematik, streiche ich die Segel und komme stattdessen einfach mit-
      (SirQuickly)

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      • Eisenknicker
        Heerführer


        • 03.10.2015
        • 5463
        • NRW
        • Akten

        #4
        Zitat von Fossi67
        Hi,
        nach 6 Jahren hin und her habe ich mir endlich einen Detektor gekauft. Zur Erinnerung, ich will damit meine/unsere Pfeile suchen.
        Bei uns in einem Wäldchen habe ich einen Sondler getroffen. Der konnte ganz locker eine Pfeilspitze orten. Darum die Kaufentscheidung.
        Jetzt bin ich mir unsicher. Um eigene, verlorene Gegenstände zu suchen, bedarf es in NRW keine amtliche Erlaubnis. Jetzt habe ich gelesen, auch wenn man nicht Schätzen sucht, aber beim Sondeln etwas findet macht sich Strafbar.
        Ich habe versucht etwas im Denkmalschutzgesetz zu finden. Um das zu verstehen muss man wohl Jura studiert haben. 🤮
        Die Videos bei Youtube helfen mir auch nicht weiter. Bei German Treasure Hunter wurde erwähnt das es in 2020 Änderungen gab.
        Ist hier jemand der sich damit auskennt?
        Mit etwas Glück finde ich hier ja jemanden, aus dem Raum Euskirchen, der die Muße hat mich aufzuklären.
        Ich danke euch schon mal.
        Ich denke bei Gesetzen steigt nicht mal die Politik selber durch, die diese erschaffen hat-heute mir Pressekonferenz von Bundesamt angeschaut . Denke da jetzt gerade an ein anderes Thema (Quarantäne Verletzung durch thailändischen König- der gerne in Bayern ist (nicht aktuell) und zu hause Demonstranten verprügeln lässt) aber egal...Ist Politik ! Aber auch bei anderen Themen bei dieser Pressekonferenz ist sich man unsicher - war schon eine Erfahrung sich mal so was anzuschauen.
        Welche Nasen-Mundschutz-Masken funktionieren... Nicht das es wie in der Schweiz zu spät herausgefunden wird.. Wird auf RKI verwiesen, Hersteller Freigabe, aber die haben auch nix außer altem Stoff der nicht mehr aktuell ist- echt das ist Politik!? Ich werde Politiker ich weiß meistens auch nicht was ich schreibe

        Zurück aber zu deiner Frage.

        Wir haben Ehrenamtliche aus NRW hier- die können es sehr gut erklären aber am einfachsten startest du den kleinen Dienstweg und gehst mal an die untere Denkmalbehörde ran. Telefonisch wegen Covid-19 selbsterklärend!


        Für Euskirchen: https://www.euskirchen.de/wirtschaft...utzdenkmaeler/
        „Denn nicht durch Worte, aber durch Handlungen, zeigt sich wahre Treue und wahre Liebe.“ — Heinrich Von Kleist

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        • ghostwriter
          Moderator

          • 24.09.2003
          • 12048
          • Großherzogtum Baden
          • Suchnadeln

          #5
          Zitat von trilobit
          Wie gross ist denn die fläche wo du deine spitzen vermutest?
          Was für ein gerät hast du jetzt?
          ist doch beides für die genehmigungsfrage irrelevant!?

          ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen,
          … ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

          dr. koch - "1984"
          😲

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          • Eisenknicker
            Heerführer


            • 03.10.2015
            • 5463
            • NRW
            • Akten

            #6
            Zitat von ghostwriter
            ist doch beides für die genehmigungsfrage irrelevant!?
            Absolut Marc! Gebiet währe dann für den Archi relevant wegen dem Flurstück den er freigeben dann kann. Selbst NRW handhabt das evtl. unterschiedlich- deshalb mein Rat an die Untere Behörde heranzutreten. Bei uns würde die dann an den richtigen Archi verweisen.
            „Denn nicht durch Worte, aber durch Handlungen, zeigt sich wahre Treue und wahre Liebe.“ — Heinrich Von Kleist

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            • Zappo
              Heerführer


              • 28.04.2006
              • 2428
              • Baden

              #7
              Ich verstehe das nur halb. Aber ich bin ja auch kein Sondler.

              Es kann ja nicht sein, dass eine Benutzung eines Gerätes ANDERWEITIG verboten ist, weil man damit AUCH Schätze suchen kann?

              Im Zweifelsfall wirds vielleicht an der Beweislast liegen - aber mit 5 offensichtlich bogenschiessenden Leuten auf dem (eigenen oder um Erlaubnis gefragten) Acker 10 Meter hinter der Zielscheibe hätte ich jetzt kein Problem, mit dem Detektor nach Pfeilen zu suchen. (natürlich in der Schiesspause ) Oder auf der Streuobstwiese meinen Schlüsselbund.

              Und wer mir da DESHALB ans Zeug flicken will, hat definitiv einen an der Klatsche und soll DAMIT erstmal vor Gericht durchkommen. Da ist doch etwas im wahrsten Sinne des Wortes "verrückt".

              Und so gut Kommunikation und Zusammenarbeit mit Ämtern ist - es betrifft weder Archis noch Denkmalämter. Es ist ne andere Tätigkeit. Ich frag die ja auch nicht, ob ich in meinem Garten mit dem Spaten ein Loch für die Pflanze machen darf.

              Gruss Zappo

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              • Eisenknicker
                Heerführer


                • 03.10.2015
                • 5463
                • NRW
                • Akten

                #8
                Zitat von Zappo
                Ich verstehe das nur halb. Aber ich bin ja auch kein Sondler.

                Es kann ja nicht sein, dass eine Benutzung eines Gerätes ANDERWEITIG verboten ist, weil man damit AUCH Schätze suchen kann?

                Im Zweifelsfall wirds vielleicht an der Beweislast liegen - aber mit 5 offensichtlich bogenschiessenden Leuten auf dem (eigenen oder um Erlaubnis gefragten) Acker 10 Meter hinter der Zielscheibe hätte ich jetzt kein Problem, mit dem Detektor nach Pfeilen zu suchen. (natürlich in der Schiesspause ) Oder auf der Streuobstwiese meinen Schlüsselbund.

                Und wer mir da DESHALB ans Zeug flicken will, hat definitiv einen an der Klatsche und soll DAMIT erstmal vor Gericht durchkommen. Da ist doch etwas im wahrsten Sinne des Wortes "verrückt".

                Und so gut Kommunikation und Zusammenarbeit mit Ämtern ist - es betrifft weder Archis noch Denkmalämter. Es ist ne andere Tätigkeit. Ich frag die ja auch nicht, ob ich in meinem Garten mit dem Spaten ein Loch für die Pflanze machen darf.

                Gruss Zappo
                „Denn nicht durch Worte, aber durch Handlungen, zeigt sich wahre Treue und wahre Liebe.“ — Heinrich Von Kleist

                Kommentar

                • Zappo
                  Heerführer


                  • 28.04.2006
                  • 2428
                  • Baden

                  #9
                  Nun ja. Ein richtiges Gesetz mit zitierfähigem Paragraph oder Urteil ist das natürlich nicht - aber der Passus auf dem "Achtung - Grabräuber - Flyer " unseres Denkmalamtes in BW

                  Zitat:

                  "Ausreden gelten nicht!

                  Ausreden von Sondengängern wie etwa, man suche einen beim Spaziergang verlorenen Ehering oder einen beim Pilze suchen abhanden gekommenen Schlüssel, lassen sich nicht selten nach den sonstigen Umständen widerlegen. So kann ein Indiz für gezielte Nachforschungen zum Beispiel das Mitführen eines Klappspatens oder sonstiger typischer Ausrüstungsgegenstände sein. Es kommt also nicht darauf an, ob jemand bereits zu Graben begonnen hat."

                  Zitatende

                  weist im Umkehrschluss drauf hin, dass OHNE das Antreffen sonstiger zusätzlicher Umstände, Indizien oder Ausrüstung der Vorwurf wenig Substanz hat. Mit dem Bogen in der Hand und nem halbleeren Köcher ist das was anderes als mit der Schaufel in der Hand und dem Schatzsucher-Magazin im Auto.

                  Es ist aber interessant, dass es praktisch unmöglich ist, eine Veröffentlichung über Metalldetektoren zu finden, ohne sofort über den Begriff Schatzsucher bzw. die Gleichsetzung damit zu stolpern.

                  Die Vielfalt der Welt wird da nicht mal erahnt.

                  Ich hatte dreimal so ein Ding in der Hand - und für etwas, was jeweils WEIT weg von irgendwas war, was man mit Schatzsuche bezeichnen könnte.

                  Gruss Zappo

                  Kommentar

                  • manooo
                    Ritter


                    • 09.06.2013
                    • 421
                    • Berlin
                    • XP Deus, Golden Mask, Tesoro und weitere

                    #10
                    Bogenschießen betreibt man doch normalerweise nicht in freier Wildbahn.

                    Es sollte sich um eine art "Schießplatz" handeln.
                    Also ein Privates Grundstück, idealer Weise ist das Grundstück eingefriedet.

                    Ich würde mir den abzusuchenden Bereich, mit einer Schnur abstecken, und nach den Pfeilen suchen.

                    Wenn ihr dort mit Pfeil und Bogen schießen dürft, wer sollte es euch verbieten, nach den Pfeilen zu suchen?

                    Kommentar

                    • Fossi67
                      Lehnsmann


                      • 14.02.2014
                      • 32
                      • Eifel NRW

                      #11
                      Moin, schon mal dank für die zahlreichen Antworten.

                      Zitat von trilobit
                      Wie gross ist denn die fläche wo du deine spitzen vermutest?
                      Was für ein gerät hast du jetzt?
                      Ich habe mir den Quest Q 20 mit Raptorspule gekauft. Die Größe der Fäche kann ich jetzt nicht so definieren, hängt immer vom Umstand ab wie der Pfeil verloren ging. War es ein Abpraller kann das schon weit sein. Wenn man da nicht gesehen hat in welcher Richtung, dann Prost Mahlzeit...

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                      • Fossi67
                        Lehnsmann


                        • 14.02.2014
                        • 32
                        • Eifel NRW

                        #12
                        Zitat von manooo
                        Bogenschießen betreibt man doch normalerweise nicht in freier Wildbahn.

                        Es sollte sich um eine art "Schießplatz" handeln.
                        Also ein Privates Grundstück, idealer Weise ist das Grundstück eingefriedet.

                        Ich würde mir den abzusuchenden Bereich, mit einer Schnur abstecken, und nach den Pfeilen suchen.

                        Wenn ihr dort mit Pfeil und Bogen schießen dürft, wer sollte es euch verbieten, nach den Pfeilen zu suchen?
                        Oh doch, genau das machen wir. Unsere Sportart nennt sich 3D-Schießen. Wir laufen kreuz und quer durch den Wald und schießen auf Kunststoff Tiere. Das ist jetzt wohl nicht so, wie es die meisten kennen. Scheiben auf der Wiese werden von und nur zum Einschießen oder Techniktraining benutzt. Je nach Flugbahn vergraben sich die Pfeile unter der Oberfläche und sind nicht mehr zu sehen.
                        Das Abstecken für die Suche ist so nicht erforderlich, es reicht das man seinen Bogen vor das Ziel stellt. Jeder weiß dann das gesucht wird.
                        Angehängte Dateien

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                        • trilobit
                          Heerführer


                          • 01.09.2009
                          • 3055
                          • thüringen

                          #13
                          Das passt doch!

                          Kläre mal bei dem übungsgrundstück wem das gehört !
                          Danach mach dich schlau ob das evtl.ein BD ist oder schutzgebiet oder mun.verdachtsfläche ist!
                          Bei deinen ,,abprallen,, weißt du ja ob sie auf der erde liegen oder nicht!
                          Jetzt nutzt du ein gerät um salopp gesagt deinen ,,müll,, einzusammeln!
                          Als bogenschütze sollte es dir nicht schwerfallen das nachzuweisen!
                          Rechtlich gesehen kann dir immer ein strick draus gedreht werden wenn du das graben anfängst!
                          Ich würde mich deswegen aber jetzt nicht verrückt machen!
                          Wenn du nach dem sport eine stunde deine pfeile wieder einsammelst!
                          Lässt sich der schusskanal im erdreich erkennen ?also die eintrittstelle?
                          Wenn du mit einer bestimmten sorte spitzen schießt hast du ja einen klar definierten leitwert!
                          Diesen am gerät einstellen so hast du es leichter!
                          Fotowettbewerbgewinner März 2020 & Kettengliedmagnettesterfinder und seit dezember 2021 professionellen ghostwriteraufdensenkelgeher

                          -Angesichts derart sinnfrei angewandter Mathematik, streiche ich die Segel und komme stattdessen einfach mit-
                          (SirQuickly)

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                          • Fossi67
                            Lehnsmann


                            • 14.02.2014
                            • 32
                            • Eifel NRW

                            #14
                            Zitat von trilobit
                            Kläre mal bei dem übungsgrundstück wem das gehört !
                            Danach mach dich schlau ob das evtl.ein BD ist oder schutzgebiet oder mun.verdachtsfläche ist!
                            Bei deinen ,,abprallen,, weißt du ja ob sie auf der erde liegen oder nicht!
                            Ach Trilobit, wenn das nur so einfach wäre. Die Pfeile sind ja beim verstecken so etwas von geschickt... 😂 Wenn sie sich verstecken, dann aber richtig. Manchmal findet man beim Suchen Pfeile die zwei oder mehr Jahre verloren waren. Bei Holzpfeilen sind die dann Schrott, bei Carbon braucht es nur neue Federn.
                            Wir bewegen uns auf vielen Parcouren, einige sind Privat, andere gehören der Gemeinde.
                            Bei Flächen der Gemeinde ist es nicht halb so schwer eine Erlaubnis, für einen Parcours, zu bekommen.
                            Dazu könnte ich fast alle Fragen beantworten. 😇
                            Es gelten für fast jedes Bundesland die gleichen Regeln.

                            Kommentar

                            • trilobit
                              Heerführer


                              • 01.09.2009
                              • 3055
                              • thüringen

                              #15
                              Das hobby ist schön ,gerällt mir!
                              Finde es gut das ihr euer zeug wieder einsammelt !
                              Kenne genug wälder,häuser und plätze wo sich die ,,heinis,, mit ihren softair und gotcha teilen ausgetobt haben ....
                              Da liegen auch in 100 jahren noch plastekugeln und folien im boden!

                              Betreibt ihr das als verein?
                              Also wenn du für deine strecke eine erlaubnis hast dann musst du ja dein material wieder einsammeln!
                              Was bleibt dir also übrig??
                              Fotowettbewerbgewinner März 2020 & Kettengliedmagnettesterfinder und seit dezember 2021 professionellen ghostwriteraufdensenkelgeher

                              -Angesichts derart sinnfrei angewandter Mathematik, streiche ich die Segel und komme stattdessen einfach mit-
                              (SirQuickly)

                              Kommentar

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