Der hiesige Doppelraubmord von 1861

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  • sanitoeter2000
    Ritter


    • 08.05.2007
    • 448
    • Bayern, Chiemsee
    • Minelab Equinox 800

    #1

    Der hiesige Doppelraubmord von 1861

    Das Jahr 1861 schloß mit einem gräßlichen Raubmord, der in
    weiten Kreisen das größte Aufsehen erregte. Das Ergebnis der
    sehr interessanten Schwurgerichtsverhandlung über diesen Fall
    wurde im Boten von 1862 in den Nummern 56 - 61 (Unter-
    haltungsblatt) veröffentlicht. Das folgende ist ein Auszug daraus
    mit Zusätzen.

    Die Ermordeten waren Georg Friedrich Linsenmaier (genannt
    Jägerleins), Bürger und Bauer hier und dessen zweite Ehefrau
    Christine Friederike geborene Weihmüller gebürtig.

    Der Täter war der 42 Jahre alte ledige Schäferknecht Georg Fried-
    rich Braun von Botenheim, Oberamt Brackenheim.

    Die Linsenmaierischen Eheleute bewohnten ein ziemlich ver-
    einzelt stehendes Haus am Fußweg (das letzte Haus
    auf der linken Seite), 56 Fuß entfernt von dem nächstgelegenen
    Haus des Schäfers Baithes Greiner. Der Bauer Georg Friedrich
    Linsenmaier (ursprünglich Bauernknecht) ein 75 jähriger Greis
    und dessen 71 jährige Ehefrau hatten sich nach und nach ein
    erhebliches Vermögen gesammelt. Bei der Teilung nach ihrem
    Tod ergab sich die Summe von 54.135 Gulden. Sie standen hier
    in geringer Achtung, weil sie, wie allgemein bekannt war, ihren
    Reichtum durch Geiz und Wucher vermehrten (auch sollen sie
    arme Leute, welche Frucht von ihnen kauften, mannigfach betro-
    gen haben, indem sie denselben Spreu unter das Korn mischten,
    wenn sie nicht bar bezahlen konnten, - pfui! Welche Schande!).
    Linsenmaier, der sich häufig dem Trunk ergab, prahlte gerne in
    berauschtem Zustande mit seinem Reichtum und äußerte na-
    mentlich öfter, daß er viel Bargeld vorrätig habe. Dabei verließ er
    sich für den Fall eines Einbruchs auf seine geladene Flinte und sein
    großes Messer. Auch besaß er einen wachsamen Schäferhund.

    Äußer den beiden Eheleuten war nur noch die 17 Jahre alte gut
    prädizierte Magd Phiippine Dürner im Hause.

    Schon am 7. Dezember 1861 hatte man einen verdächtigen Men-
    schen in blauem Mantel abends vor dem Hause wahrgenommen,
    der keine Auskunft über sein Hiersein gab. Gleich darauf bemerk-
    te man hinter dem Haus einen zweiten Burschen, der sich ver-
    dächtig benahm und sich, als er beobachtet wurde, entfernte.
    Am 10. Dezember war Linsenmaier auf dem Markte in Dettin-
    gen, von dem er abends 6 Uhr zurückkehrte. Die Magd ging
    abends 6 1/2 Uhr in ein benachbartes Haus zum Lichtkarz. Da
    dieselbe um 10 1/2 Uhr zurückkehrte, fand sie die vordere Haus-
    tür noch verschlossen, bemerkte aber nach ihrem Eintritt in das
    Haus, daß die hintere Türe offen stand, während sie dieselbe
    geschlossen verlassen hatte. Ohne etwas zu ahnen, ging sie zur
    Ruhe und schlief ruhig bis zum anderen Morgen. Da sie morgens
    um 6 1/2 Uhr in die Wohnstube trat, wurde ihr Morgengruß nicht
    erwidert, sie bemerkte in der Dunkelheit, daß die Bettdecke ihrer
    Frau hinter dem Ofen lag und als sie näher trat, fühlte sie mit
    ihrem Fuß unter derselben einen festen Körper. Da ergriff sie ein
    Grausen, sie sprang fort und holte den Nachbar Baltes Greiner.
    Dieser zog die Bettdecke weg und fand nun unter derselben die
    ~ehon steifen kalten Leichen der Linsenmaierischen Eheleute.
    Dieselben lagen in einer großen Blutlache. Einige Schritte davon
    war auf dem Boden eine kleine mit Blut befleckte Stelle. Das große
    Messer Linsenmaiers lag blutig auf dem Ofen. Die geladene Flinte
    fand man im Bett des Ermordeten, zugedeckt mit der Bettdecke.
    Linsenmaier hatte über dem Ohr eine tiefe Wunde von 11/2 Zoll
    Länge, in deren Tiefe man der zerstörten Schädelknochen fühlte.
    Die angrenzenden Teile des Schädels enthielten mehrere Sprün-
    ge. Im Hals des Toten waren zwei furchtbare Schnittwunden,
    welche 3 Zoll breit klafften (1 Zoll = 2,86 cm). Die Linsenmaieri-
    sche Ehefrau lag gleichfalls angekleidet neben ihrem Mann, die
    rechte Faust geballt, ihr Gesicht mit einem Tuch verhüllt. Auf der
    linken Schläfe des Weibes fand man eine tiefe Wunde, ein kleines
    Stück in den Schädel hineingeschlagen. Am Hals gleichfalls eine
    alle Weichteile trennende Schnittwunde.

    In der Stubenkammer waren die Fenster verhüllt und die hölzer-
    ne Truhe erbrochen. In derselben fand man nur noch 11 Gulden
    zerstreut liegend und einen Leuchter mit einem ausgelöschten
    Licht. In derselben waren ferner ein Kasten erbrochen und ein
    anderer offener Kasten durchsucht. Das Gericht fand übrigens
    unter einem Brett der Stubenkammer 3 schwere Säcke mit gro-
    bem Silbergeld im Gesamtwert von 2.627 Gulden und 37 Gro-
    schen. Die Verwandten gaben aber an, daß immer ein Barvorrat
    von 6 - 7.000 Gulden vorhanden gewesen sei. Die Untersuchung
    ergab auch, daß eine erhebliche Summe, worunter namentlich
    Gold- und Papiergeld geraubt worden sein muß. Der Mord muß
    zwischen 1/2 7 und 9 1/4 Uhr geschehen sein. In das Haus
    gelangte der Mörder augenscheinlich durch Einbruch und Ein-
    steigen, am Schafstall war ein Laden erbrochen. In der Scheune
    fand man nach dem Mord im Heu zwei Vertiefungen, welche von
    einem oder mehreren Menschen, die hier gelegen, herrühren
    konnten, in dem erwähnten Schafstall endlich fand man einige
    Zeit nach dem Mord im Laub ein paar schwarzlederne Handschu-
    he, welche weder den Ermordeten noch deren Magd gehörten.

    Der Täter war ein flinker, gewandter, entschlossener Bursche.
    Uber seinen Charakter lagen ungünstige Zeugnisse vor. Er wurde
    geschildert, als ein verschlossener, düsterer und wortkarger
    Mensch. Auch seine Heimatbehörde hat ihm ein schlechtes Prä-
    dikat erteilt (wiederholt wegen Diebstahls bestraft, namentlich
    in Bayern 1851 wegen zweier ausgezeichneter Diebstähle zu 8
    Jahren Zuchthaus verurteilt, nach 6 Jahren begnadigt und 1857
    entlassen). Schon 1839 drei Wochen Gefängnis wegen Dieb-
    stahls; wegen desselben Verbrechens in Bayern zu erst 13 Wo-
    chen, dann 1848 18 Monate in Untersuchungshaft, beide Male
    wegen hartnäckigen Leugnens die Untersuchung eingestellt. An
    Weihnachten 1859 trat er in die Dienste des Schäfers Gallus, hier.
    Während dieses Aufenthalts hier kam der Schäfer häufig in das
    Haus der Ermordeten indem er als Quacksalber sich anheischig
    machte, beide Ermordete von Fußleiden, mit denen sie behaftet
    waren, zu kurrieren. Er war daher mit den Ortlichkeiten des
    Hauses wohl vertraut. Der Angeklagte hatte hier mit der ledigen
    Anna Katharina N. Tochter des Wagners N., ein Liebesverhältnis
    angeknüpft in Folge dessen die N. ein uneheliches Kind gebar.
    Dasselbe starb nach 3 1/2 Jahren, die Mutter verheiratete sich
    1863 nach Hattenhofen. 1861 hatte auch die jüngere Tochter des
    Wagners N., Anna Waldpurga, spätere Ehefrau des Johannes L.
    Webers, hier, von dem Angeklagten ein Kind zu erwarten und
    wurde Anfangs November 1861 bei seiner Base, der Schulleh-
    rerswitwe untergebracht. (Das Kind welches sie
    während der Untersuchungshaft gebar starb 1 Jahr
    und 2 Monate alt). An Martini 1861 trat Braun aus dem Dienste
    des Gallus aus, angeblich um nun selbst eine Schäferei zu kaufen.
    Es wurden ihm damals von Gallus 112 Gulden ausbezahlt. Er kam
    mehrere Male nach O. zurück zu Wagner N. und entfernte
    sich am 2. Dezember angeblich nach Bayern um nach den von
    ihm dort gekauften Schafen zu sehen. Er ging aber zu Waldpurga N.
    bei der erbis zum 6. Dezember blieb.

    Dann entfernte er sich wieder unter dem Vorgeben, in Bayern Geld
    einziehen zu wollen. Er ging aber nicht hin. Am 7. Dezember
    war er im Gashaus in Nagold. Seine Angaben darüber, wo er vom
    7. - 11. Dezember sich aufgehalten, bestätigten sich in keiner
    Weise. Er war vielmehr am Abend des 10. Dezember in Ulm,
    wo er am Tage nach dem Mord schon morgens 6 Uhr
    ankam. Die Ehefrau des Taglöhner Johann Georg Merz, sagte
    nämlich aus, sie habe den Angeklagten am 10. Dezember abends
    nach 6 Uhr aus dem Hause des ihr gegenüber wohnenden Webers
    Jakob Friedrich Gänzle mit zwei anderen Burschen, welche sie
    für die Söhne des Gänzle gehalten, herauslaufen, Richtung gegen
    das Linsenmaiersche Haus einschlagen und nach 8 Uhr wieder
    an das Weber Gänzlesche Haus zurückkehren sehen. Die drei
    Burschen haben dann die Stiefel in dem am Haus vorbeifließen-
    den Bach gewaschen, worauf der Angeklagte, welchen sie be-
    stimmt erkannte über die Wiesen in der Richtung
    sich entfernt habe, während seine Begleiter in das Haus des We-
    bers Gänzle eingetreten seien. Bezüglich der beiden Gänzle hat
    die Untersuchung keine weiteren hinreichenden Schuldanzei-
    gen ergeben, sodaß gegen sie das Verfahren eingestellt werden
    mußte. (Der jüngere der beiden Gänzle, Jakob Friedrich geboren
    1842, wanderte 1864, also 3 Jahre nach der Tat nach Nordameri-
    ka aus, der ältere folgte ihm mit Weib und Kindern 1865, ein
    unehelicher Sohn ihrer Schwester, Jakobine, spätere Ehefrau des
    Schneiders Schäufele, Johann Michael, ging 1870 - 20 Jahre alt
    ebenfalls nach Amerika. Ein dritter Bruder der beiden Erstge-
    nannten, Johannes starb 41 Jahre alt, 1881, als ein ganz stumpf-
    sinniger, teilweise verwirrter, unzurechnungsfahiger Mensch.
    Den beiden Erstgenannten soll es in Amerika gut gehen).

    In der von dem Angeklagten eingeschlagenen Richtung fand man
    einige Tage nach dem Mord auf
    dem Felde in einem kleinen Bach einen sogenannten Karst (eine
    zweizinkige Haue), der nach dem eingebrannten Namenszeichen
    offenbar Eigentum der Ermordeten war und der ganz in die Schä-
    delverletzungen der letzteren paßte. Johann Georg Greiner, von
    hier, begegnete auf dem Helfersberg gegen 10 Uhr abends einem Manne,
    derselbe trug einen Mantel und Schlapphut, letzten etwas über
    das Gesicht herabgedrückt und sah ihn nicht an, sondern schaute
    auf die andere Seite. In Größe, Kleidung und Gang erkannte Greiner
    den Schäfer Braun. Diese sahen um 10 1/2 Uhr nachts 4 Zeugen einen Mann
    , anscheinend ein Schäfer, aber ohne Hund, was ihnen auffiel, in
    das Dorf und dann in die Wirtschaft der Witwe Burkhardt eintretend.
    Dort setzte er sich an einen besonderen Tisch, zog Papierscheine heraus
    und zählte sie teilweise. Ein der Witwe gehöriger 14jähriger Knabe, Eduard
    Burkhardt, stellte sich in die Nähe des Fremden und zählte dem-
    selben hehlingen nach und zwar bis auf 30. Der Fremde schien
    das zu bemerken und legte das Papiergeld in ein Schreibbuch mit
    gelbem Kettchen. Von N. ging der Mörder über W. nach B., wo er
    morgens 6 Uhr bei Waldpurga N. erschien und vorgab er komme aus Bayern,
    sei die ganze Nacht durchgelaufen und bei Ulm verirrt.
    Er ließ seine Kleider naß bürsten und gab der N. 400 Gulden in
    Papiergeld, die sie in ihren Bettkittel einnähen sollte. Dort fand
    sie das Gericht später vor. Von Blaubeuren reiste der Täter über
    Ulm nach Botenheim; in einem Gespräch mit einem Bekannten,
    bei dem er loglerte, äußerte er gelegentlich: Auf dieser Welt habe
    er sein Bestes; auf die Frage des anderen, ob er denn nicht in den
    Himmel kommen wolle, gab er keine Antwort. Von dort machte
    er einen Besuch in Zaberfeld, wo er einer früheren Geliebten,
    die ein Kind von ihm hatte 110 Gulden als Abfindungssumme
    ausbezahlte, da er auswandern wolle. Auf dem Weg nach Zaber
    r feld kehrte er in Gügglingen im Adler ein. Der Adlerwirt begann
    von dem verübten Mord zu sprechen, Braun wollte
    von demselben nicht gehört haben, soll sich aber während des
    Gesprächs sehr verdächtig benommen haben; der Wirt habe dem
    Angeklagten die Zeitung hingegeben, in dem der Mord beschrie-
    ben gewesen sei; der Angeklagte habe aber nicht darin gelesen,
    worauf er, der Wirt, die Beschreibung des Mords vorgelesen ha-
    be. Am 17. Dezember kehrte der Angeklagte wieder zurück und wurde
    hier in der folgenden Nacht im Hause des
    Wagners N. verhaftet (Schäfer Gallus kam, wie er dem Verfasser
    dieses gegenüber sich einmal aussprach, ganz von selbst sofort
    auf den Verdacht, diesen Mord könne niemand anderes als sein
    früherer Knecht verübt haben. Gallus machte daher an jenem
    Abend einen in dieser Sache streifenden Laridjäger, der gerade
    hierher kam, darauf aufmerksam. Vorsichtig wurde das Haus mit
    einer Anzahl Männer umstellt und Braun verhaftet).

    Dabei wurden ihm 849 Gulden und 3 Groschen abgenommen,
    er hatte also im ganzen 1 .359 Gulden und 3 Groschen mit sich
    geführt. Über den Erwerb dieser Summe konnte sich Braun vor
    Gericht nicht ausweisen. Alle seine Angaben erwiesen sich als
    lügenhafte Erfindungen. Die im Schafstall der Ermordeten aufge-
    fundenen schwarzledernen Handschuhe wurden von verschie-
    denen Zeugen als die dem Angeklagten gehörige erkannt. Diesel-
    ben waren abgetragen (und daran besonders kenntlich, daß sie
    an einer Stelle von dem gegen eine offene Fingerwunde angewen-
    deten Pflaster schmutzig waren).

    Es wurden nun am Tage nach der Auffindung von Anna Katharina
    N. ein anderes Paar schwarzlederner Handschuhe, den ersten
    durchaus gleich und fast noch neu als das Eigentum des Angeklag-
    ten übergeben, die Angaben über die letzteren bestätigten sich
    aber nicht. Wo, wann und von wem die neueren Handschuhe
    gekauft worden sind, ließ sich durchaus nicht ermitteln.

    Gegen 140 Zeugen waren vorgeladen. Das Zeugenverhör begann
    am 10. Juli 1862 und dauerte ungefähr 8 Tage. Von den beiden
    Gerichtsärzten ging die Ansicht des Oberamtsarztes Dr. von Hauff
    dahin, daß der Mord nicht von einer Person habe ausgeführt
    werden können. Am 22. Juli sprachen die Geschworenen das
    Schuldig, worauf der Mörder zum Tod verurteilt wurde.

    Bis zum Schluß der Verhandlungen behauptete der Angeklagte
    unerschütterliche Festigkeit. Der Präsident rief ihm noch die
    Mahnung zu: “Der weltliche Richter hat gesprochen, ich ermah-
    ne Euch nun, Euch auszusöhnen mit dem ewigen Richter der in
    das Verborgene schaut“.

    Am 16. August 1862 wurde Braun in Ulm hingerichtet. Nach
    einem Bericht des Boten vom gleichen Datum blieb er bis
    zum letzten Augenblick ungebeugt, wies den Zuspruch des Geist-
    lichen zurück und leugnete beharrlich seine Schuld. Vor dem
    Fallbeil erklärte er noch mit schwacher Stimme, er sterbe un-
    schuldig an dieser Tat, es seien meineidige Zeugen gegen ihn
    geschworen worden. “Gott sei meiner armen Seele gnädig“,
    war sein letztes Wort. Uber etwaige Mitschuldige hat er nichts
    bekannt. Diese Hinrichtung ist noch dadurch merkwürdig, daß
    dieselbe die einzige ist, bei welcher König Wilhelm von seinem
    Grundsatz abging, ein Todesurteil nur dann zu unterzeichnen,
    wenn der Beklagte seiner Schuld geständig war.

    Ein interessantes Nachspiel hatte diese Begebenheit, durch die
    O. in weiten Kreisen in trauriger Weise bekannt wurde,
    in den Jahren 1883, 1884 und 1888 in drei Geldfunden, die
    unzweifelhaft mit jenem Mord zusammenhingen:

    1.
    Anfangs Mai 1883 fand die Ehefrau des Johannes Ernst,
    Steinbrechers in H. auf ihrem Acker im S.,
    wo die Markung zu sammenstoßen, in der Nähe des Grenzsteines eine größe
    re Summe Geldes. Es waren Geld- und Silbermünzen in
    den verschiedensten Sorten, zusammen im Wert von et
    wa 1 .200 Mark. Schon wiederholt waren aüf diesem
    Grundstück einzelne Geldstücke gefunden worden, wo
    durch jenes Weib zum Suchen veranlaßt wurde. Bald fand
    sie (am Himmelfahrtsfest) nicht weit unter der Oberfläche
    das Geld auf einem Haufen beisammen. Dasselbe war bis
    dahin verborgen geblieben, da es an dem Rairi vergraben
    lag, wo nicht geackert wird. 1881 sollen im Manöver
    Kavalleriepferde den Ram etwas abgetreten haben, sodaß
    das Geld näher ans Tageslicht kam. Aus dem Funde erklärt
    sich der Umstand, daß der Mörder den oben erwähnten
    Karst, den er beim Mord benützte, nicht am Ort der Tat
    zurückließ, sondern mitnahm. Er brauchte ihn, um das
    Geld zu verscharren; danach warf er ihn in den Bach.
    Auch die Jahreszahlen der Münzen, die nicht weiter als
    bis 1861 reichten, weisen deutlich auf des Geldes Her
    kunft hin. Trotzdem wurden aufgrund einer Entschei
    dung der Königlichen Staatsanwaltschaft Ulm die Ansprü
    che der Erben der Linsenmalerischen Eheleute
    an das Geld abgewiesen und die glücklichen Finder durften
    dasselbe behalten.
    Ein lörmell mangelloser rechtsgültiger Beweis, daß es das den Ermordeten Geraubte sei, war nicht zu erbringen. (Bote 1883 Nr. 109).

    2.
    Ein Jahr darauf, April 1884 wurde auf demselben Acker
    nocheinmal Geld gefunden und zwar von dem Schwieger-
    sohn des Johannes Ernst, Michael Schempp,
    der den Acker von seinem Schwiegervater
    übernommen hatte. Diesmal war es nur Silbergeld im
    Werte von 300 - 400 Mark. Der Finder durfte es aufgrund
    des Vorganges ohne weiteres behalten.

    3.
    Ebenso war es im dritten Fall, der durch einen besonderen
    Umstand bemerkenswert ist. Diesmal war es ein
    Bürger, Ferdinand Wolfer, Steinbrecher, hier, ein we-
    nig bemittelter Mann der mit seinem Sohn Ferdinand
    ganz in der Nähe der früheren Fundorte in demselben
    Ram den Fund machte, als sie eben damit beschäftigt
    waren, durch Abgraben des Rains ihren Acker zu verbes-
    sern. Es war am 13. und 14. März 1888. Diesmal betrug
    der gehobene Schatz, - es waren etwa 50 Goldmünzen,
    Napoleonsdor, im übrigen Silbergeld von allen möglichen
    vor Einführung der deutschen Reichsmünze gebräuchli-
    chen Sorten - die hohe Summe von 2.500 - 2.600 Mark.

    Der Finder erzählte dem Verfasser dieses, folgende Ge-
    schichte, die das Ereignis in ein merkwürdiges Licht stellt
    und uns in demselben das wunderbare Walten der glückli-
    chen Gerechtigkeit erkennen läßt:

    Sein im Jahre 1879 verstorbener Vater wurde einmal,
    dem 1885 im Armenhaus verstorbenen Schneider Johan-
    nes Friedrich Schäufele von hier, Bürge für eine Summe
    von ungefähr 170 Gulden (291 Mark), die derselbe von
    dem ermordeten Linsenmaler entlehnte. Als der alte Wol-
    fer aber im Verlauf der Zeit merkte, daß Schäufele übel
    wirtschafte, und in seinen pekuniären Verhältnissen im-
    mer mehr zurückkomme, erklärte er dem Gläubiger, daß
    er angesichts dieser Tatsache seine Burgschaft nicht mehr
    aufrecht erhalten könne und deshalb das Bürgschaftsver-
    hältnis lösen wolle. Linsenrnaier ging darauf ein, und gab
    ihm mündlich und ausdrücklich die Zusage, daß er von
    seinen Verpflichtungen als Bürge in dieser Sache entbun-
    den sein solle. Der Schuldschein, auf dem sein Name
    stand, wurde jedoch nicht entsprechend verändert, noch
    ein neuer ausgestellt. Schäufele wurde richtig zahlungs-
    unfähig und es kam zum Gant. Linsenmaler aber forderte,
    nicht eingedenk seiner Zusage und auf die Unterschrift
    sich stützend, von Wolfer die Summe, für die er Bürge
    geworden war. Es kam zu einem Prozess bei welchem
    Linsenmaier mit einem Eidschwur beteuerte, daß er jene
    Zusage niemals gemacht habe. Dadurch verlor Wolfer den
    Prozess und mußte die Summe bezahlen. Erbittert über
    das Unrecht, das der Reiche (wohl ein elender Geizhals)
    ihm, dem Armen angetan, brachte er es nicht über sich,
    die verlorene Summe diesem selbst zu überbringen, son-
    dern schickte sie ihm durch seinen damals 2üjährigen
    Sohn. Der Uberbringer erhielt von dem reichen Geizhals
    (der wohl nicht im Himmel bei den Seligen zu finden ist)
    und Wucherer ersten Ranges auch nicht einen Kreuzer
    Trinkgeld. Gerade er wurde der spätere Finder des Gel-
    des. Die Summe, um die der Vater betrogen worden war,
    mußte dem Betrüger auf so schauerliche Weise wieder
    abgenommen und durch mannigfache Verkettung der
    Umstände in 8- bis 9fachem Betrag dem Sohne wieder in
    die Hand gespielt werden. Wer denkt nicht an das Wort?:
    Gottes Mühlen mahlen langsam, mahlen aber trefflich
    fein; und an die Worte der Heiligen Schrift wie diese:
    Recht muß doch Recht bleiben! Der Herr wird ihnen ihr
    Unrecht vergelten und wird sie und ihre Bosheit vertilgen
    (Psalm 94, 15 und 23).

    --------------------------------------

    Durchaus ein interessantes Gebiet, oder was meint Ihr?

    Viele Grüße
    Sani
    "Wer nur dass tut was er immer getan hat, bekommt nur das was er immer bekommen hat!"

    Ich arbeite offen & ehrlich mit den Ämtern zusammen - offiziell & ehrlich mit Genehmigung - so wie es sein soll!!
    "Wer ohne eine NFG nach Bodendenkmälern sucht, egal ob auf dem Acker, im Wald oder auf Gräbern bzw. in diesen, macht dies illegal!"
  • Watzmann
    Heerführer

    • 26.11.2003
    • 5014
    • Großherzogtum Baden

    #2
    Zitat von sanitoeter2000
    Durchaus ein interessantes Gebiet, oder was meint Ihr?
    Wo er Recht hat,hat er Recht!

    GrußDaniel

    Kommentar

    • Rat-Balu
      Heerführer


      • 09.06.2008
      • 1849
      • Sauerland
      • C.Scope CS6MX

      #3
      is ja ma ne Wahnsinns Story
      zum Wohle, Gruß Balu

      Am 8. Tag schuf Gott das Bier, und seitdem hört man nichts mehr von ihm.

      Kommentar

      • ghostmember77
        Banned
        • 08.08.2007
        • 375
        • oberbergischen nrw
        • C-skope/ ACE250

        #4
        na super echt spannend und intressant
        besser arm drann wie bein ab

        Kommentar

        • tunichgut
          Ritter


          • 16.07.2004
          • 468
          • NRW + SH

          #5
          Ich empfehle das Lesen alter Gerichtsprotokolle, die in gefasster Form überall im Handel erhältlich sind. Da scheint noch einiges verbuddelt zu sein in deutscher Erde...(Siehe Gerichtsakte des berühmtes Räubers Stefan "Fetzer")
          Ein Schelm, wer böses denkt...

          Kommentar

          • Rheindigger
            Bürger


            • 24.01.2006
            • 145

            #6
            Interessante Geschichte!

            Danke für die interessante Geschichte! Auch wie die "CSI" anno dazumal arbeitete..

            Gruß Rheini
            Oh mein Gott! Nicht auszudenken wenn das spielende Kinder gefunden hätten !

            Kommentar

            • kanne0815
              Heerführer


              • 29.04.2007
              • 1153
              • Thüringen Das grüne Herz Deutschlands
              • MD 3009 / ACE 250

              #7
              Hi ,
              also ich fand das auch total spannend...sehr interessant geschrieben ..eben so wie die damals auch geredet haben :-) da lohnt es sich mal in Internet nach zu forschen was sonst noch so geschehen ist ...und dann dort mal zu sondeln :-) Danke für diesen Beitrag MfG Frank

              Kommentar

              • steiner1
                Geselle


                • 10.01.2007
                • 59
                • Erfurt/ Thüringen

                #8
                Hallo tunichgut,

                wo sind solche Gerichtsprotokolle im Handel erhältlich ???

                mfg steiner1

                Kommentar

                • sanitoeter2000
                  Ritter


                  • 08.05.2007
                  • 448
                  • Bayern, Chiemsee
                  • Minelab Equinox 800

                  #9
                  In Ortschroniken und Kirchenbüchern!
                  "Wer nur dass tut was er immer getan hat, bekommt nur das was er immer bekommen hat!"

                  Ich arbeite offen & ehrlich mit den Ämtern zusammen - offiziell & ehrlich mit Genehmigung - so wie es sein soll!!
                  "Wer ohne eine NFG nach Bodendenkmälern sucht, egal ob auf dem Acker, im Wald oder auf Gräbern bzw. in diesen, macht dies illegal!"

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                  • tunichgut
                    Ritter


                    • 16.07.2004
                    • 468
                    • NRW + SH

                    #10
                    Geh mal zum Buchhändler Deines Vertrauens und frag nach so was hier :



                    Gruss tunichgut
                    Ein Schelm, wer böses denkt...

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                    • Tarzan
                      Ritter


                      • 03.02.2004
                      • 328
                      • Bühl BW
                      • Auge, Nase, Ohr...

                      #11
                      Hallo!

                      Es gibt noch allerlei verlorene Schätze in Deutschland, welche noch gefunden werden wollen.




                      Er http://www.melfisher.com/default.asp ist wohl der bekannteste und erfolgreichste Schatzsucher und dort http://www.atocha1622.com/ gibts ja auch noch viel über Schätze zu lesen.

                      Also dann...frisch ans Werk gegangen...gibt noch viel zu entdecken.

                      MfG
                      seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich Tiere

                      Gott schuf den Menschen, weil er vom Affen enttäuscht war. Auf weitere Versuche hat er verzichtet! Mark Twain

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                      • Sorgnix
                        Admin

                        • 30.05.2000
                        • 25923
                        • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                        • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                        #12
                        Meine Güte. Matze, bleib mal beim Thema.

                        Zur Schatzakte von August dem Starken gibt´s hier im Archiv genug.
                        ... und im Salzkammergut ist´s genau wie mit dem Jonastal - je weiter man weg wohnt, desto wilder die Geschichten. Vor Ort ist das dann meist nicht so pralle ...
                        Das Zauner-Buch ist einfach nur ein wildes Sammelsurium alter Stories. Und dazu noch unvollständig bzw. nicht bis zum Ende wiedergegeben. Etliches erübrigt sich da von vornherein.

                        Bitte keine Antworten jetzt ... - außer zum eigentlichen Thema.
                        Jörg
                        Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                        zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                        (Heiner Geißler)

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