Goldschatz - Passau

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  • Fingerhueter
    Heerführer


    • 12.01.2014
    • 1170
    • Hessen

    #1

    Goldschatz - Passau

    Gerade im Radio gehört, dort hieß es allerdings der Grundstückseigentümer hätte den Schatz in einem Bankschließfach verstaut.

    Es verspricht lustig zu werden.





    "Sensationeller Fund in Passau

    Bauarbeiter graben Goldschatz aus

    Bauarbeiter haben bei Abrissarbeiten einer Mauer in Passau Gold entdeckt - nach ersten Schätzungen mit einem Gesamtwert von mehreren hunderttausend Euro. Das Gold lag im Boden eines Privatgrundstücks in der Nähe des Klinikums.

    Wie ein Sprecher der Polizeiinspektion dem BR bestätigte, waren die Arbeiter bereits am Mittwoch (24.06.15) zum ersten Mal fündig geworden. Ein Baggerfahrer habe Goldbarren mit der Aufschrift "Schweizer Bank" und Rollen voll Blattgold entdeckt. Am Freitag (26.06.15) wurde auf derselben Baustelle noch einmal Gold gefunden.

    Den genauen Wert wollte die Polizei auf Anfrage nicht beziffern, aber: Möglicherweise könne die Gesamtsumme knapp bei einer Million Euro liegen, hieß es. Die Herkunft des Goldes sei unklar"

    Lieben Gruß & schönes Wochenende
  • wolfi
    Heerführer


    • 02.01.2006
    • 2054
    • bayern

    #2
    Ja spinnst! - wieso passiert mir sowas nie

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    • StefanH.
      Landesfürst


      • 20.09.2011
      • 976
      • Niederbayern
      • Garrett AT pro, ACE 250

      #3
      Zitat von wolfi
      Ja spinnst! - wieso passiert mir sowas nie
      Vielleicht, weil Du

      a; kein Bauarbeiter bist, oder
      b; keine Abrissfirma hast ??


      mfg
      Stefan H.
      GLÜCK IST DAS EINZIGE DAS SICH VERDOPPELT WENN MAN ES TEILT

      Kommentar

      • Fingerhueter
        Heerführer


        • 12.01.2014
        • 1170
        • Hessen

        #4
        Zitat von StefanH.
        Vielleicht, weil Du

        a; kein Bauarbeiter bist, oder
        b; keine Abrissfirma hast ??


        mfg
        Stefan H.
        Bleibt nur noch c; Bankräuber

        Kommentar

        • 1_highlander
          Heerführer


          • 13.03.2008
          • 5055
          • L
          • GMP

          #5
          Würde mich interessieren, was da noch rauskommt betreffs Herkunft und Finderlohn...
          Gruß Carsten

          "Es irrt der Mensch, solang`er strebt."
          (Goethe Faust I)

          Gewinner Fotowettbewerb Mai 2011/April, Mai, Juli, August 2017, Dezember 2018, Oktober 2019, April 2021
          Mitgewinner Fotowettbewerb März/April 2013/Dezember 2016

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          • Sorgnix
            Admin

            • 30.05.2000
            • 25923
            • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
            • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

            #6
            WEN würde das nicht interessieren ...


            Aber wir sollten mal die weiteren Meldungen abwarten.
            Momentan widersprechen sich die Nachrichtenticker z.T. noch ein wenig bzw. warten schon mit Mutmaßungen und eigenen Interpretationen auf.

            Fakt ist wohl:
            - es wurde was gefunden
            - verteilt auf mehrere Fundzeitpunkte
            - es wurde der Fund (zwischenzeitlich) "eingelagert"
            - dann, nach Zweitfund gemeldet

            Und wie es aussieht, vom Grundstücksbesitzer, der momentan ja als erster Anspruchsberechtigter anzusehen ist, eingelagert.

            Ob da jetzt schon ne "Unterschlagung" durch die Finder im Spiel ist, verkneifen wir uns mal ...
            Das wird sich in den nächsten Tagen zeigen, wie es wirklich abgelaufen ist.


            Vorab zum Fundrecht:
            ... erstes gerichtsfestes Beispiel bietet der Fall des Baggerfahrers aus Lübeck.
            (Details suche jeder bitte selbst)

            Auf jeden Fall war der der Anlaß, daß z.B. die Bauunternehmer teilw. in ihre Arbeitsverträge aufnahmen, daß die Mitarbeiter in ihrem Auftrage arbeiten und suchen, und dabei gemachte Funde somit auch "im Auftrag" gemacht werden. So wollten sie sich zum anspruchsberechtigten Finder machen, den Mitarbeiter ausbooten ... ( )
            ähnlich, wie Sucher im Auftrag des Denkmalamtes bei offiziellen Grabungen (vollkommen korrekt!) nicht als Finder im rechtlichen Sinne sind.


            Warten wir mal ab, wo die Quelle des Goldes eigentlich liegt.
            Barren haben ja Nummern ...


            Gruß
            Jörg
            Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
            zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

            (Heiner Geißler)

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            • dcag99
              Heerführer


              • 11.09.2012
              • 4738
              • Königreich Württemberg
              • AT Pro

              #7
              Zitat von Sorgnix
              WEN würde das nicht interessieren ...


              Aber wir sollten mal die weiteren Meldungen abwarten.
              Momentan widersprechen sich die Nachrichtenticker z.T. noch ein wenig bzw. warten schon mit Mutmaßungen und eigenen Interpretationen auf.

              Fakt ist wohl:
              - es wurde was gefunden
              - verteilt auf mehrere Fundzeitpunkte
              - es wurde der Fund (zwischenzeitlich) "eingelagert"
              - dann, nach Zweitfund gemeldet

              Und wie es aussieht, vom Grundstücksbesitzer, der momentan ja als erster Anspruchsberechtigter anzusehen ist, eingelagert.

              Ob da jetzt schon ne "Unterschlagung" durch die Finder im Spiel ist, verkneifen wir uns mal ...
              Das wird sich in den nächsten Tagen zeigen, wie es wirklich abgelaufen ist.


              Vorab zum Fundrecht:
              ... erstes gerichtsfestes Beispiel bietet der Fall des Baggerfahrers aus Lübeck.
              (Details suche jeder bitte selbst)

              Auf jeden Fall war der der Anlaß, daß z.B. die Bauunternehmer teilw. in ihre Arbeitsverträge aufnahmen, daß die Mitarbeiter in ihrem Auftrage arbeiten und suchen, und dabei gemachte Funde somit auch "im Auftrag" gemacht werden. So wollten sie sich zum anspruchsberechtigten Finder machen, den Mitarbeiter ausbooten ... ( )
              ähnlich, wie Sucher im Auftrag des Denkmalamtes bei offiziellen Grabungen (vollkommen korrekt!) nicht als Finder im rechtlichen Sinne sind.


              Warten wir mal ab, wo die Quelle des Goldes eigentlich liegt.
              Barren haben ja Nummern ...


              Gruß
              Jörg
              na aber auch schon damals bekam der baggerfahrer recht ;-) (auch wenn er mit dem Wert verarscht wurde).

              interessant wirds allemal .. aber 50/50 ist in jedem fall drin und dank referenzurteile auch schnell eingefordert.

              übrigens ist die sache mit den ausgräbern (denen kein finderlohn zusteht) auch rechtlich eine ganz andere sache ....

              das ist nämlich ganz einfach: ein schatz wird IMMER ganzheitlich gesehen.

              wenn ich auch nur 1 goldmünze finde .. das melde und man dann weitere 99 Münzen findet bin ich trotzdem der 100%ige entdecker des schatzes. daher stehen mir dann eben auch 50% von 100 Münzen zu (und nicht 50% von 1 Münze).

              die ausgräber (grabungshelfer) kommen ja erst NACHDEM der Schatz (zumindest in teilen) bereits entdeckt wurde (auch hier reicht eine prospektion!) und können daher auch nichts mehr entdecken auf das sie anrecht hätten.
              Gruss Matthias

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              • Frank Enstein
                Banned
                • 23.03.2015
                • 4029
                • B

                #8
                Ist das jetzt auch ein "Barbarenschatz"?
                Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.

                Kommentar

                • dcag99
                  Heerführer


                  • 11.09.2012
                  • 4738
                  • Königreich Württemberg
                  • AT Pro

                  #9
                  Zitat von Frank Enstein
                  Ist das jetzt auch ein "Barbarenschatz"?
                  nur weil "schweiz" auf den barren steht? .. sei mal nicht so gemein zu den schweizern
                  Gruss Matthias

                  Kommentar

                  • Frank Enstein
                    Banned
                    • 23.03.2015
                    • 4029
                    • B

                    #10
                    Zitat von dcag99
                    nur weil "schweiz" auf den barren steht? .. sei mal nicht so gemein zu den schweizern
                    Eher wegen Passau.....schnellwegflitz
                    Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.

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                    • StefanH.
                      Landesfürst


                      • 20.09.2011
                      • 976
                      • Niederbayern
                      • Garrett AT pro, ACE 250

                      #11
                      Zitat von Frank Enstein
                      Eher wegen Passau.....schnellwegflitz
                      das "schnellwegflitz" is auch gut so, sonst....


                      Passau ist


                      mfg
                      Stefan H.
                      GLÜCK IST DAS EINZIGE DAS SICH VERDOPPELT WENN MAN ES TEILT

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                      • StefanH.
                        Landesfürst


                        • 20.09.2011
                        • 976
                        • Niederbayern
                        • Garrett AT pro, ACE 250

                        #12
                        Neuste Nachrichten vom Goldschatz:






                        mfg
                        Stefan H.
                        GLÜCK IST DAS EINZIGE DAS SICH VERDOPPELT WENN MAN ES TEILT

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                        • dcag99
                          Heerführer


                          • 11.09.2012
                          • 4738
                          • Königreich Württemberg
                          • AT Pro

                          #13
                          dort wird auf einen ausführlicheren bericht in druckform verwiesen. hast du den?
                          Gruss Matthias

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                          • Sorgnix
                            Admin

                            • 30.05.2000
                            • 25923
                            • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                            • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                            #14
                            aha.
                            Juwelier 1964.

                            Und jetzt liegt der Zaster im städtischen Fundbüro ...

                            Im rein rechtlichen Sinne:
                            Verlustfund.
                            Wenn nach 6 Monaten sich keiner Meldet, dann ist es des Finders ...

                            Bei DER Summe wird es aber wohl anders laufen ...

                            Bislang hab ich nur von Fundbüros gehört, das sie nach Verlierern suchen, wenn z.B. der Ausweis im Portemonnaie steckte. Dann ist es ja auch einfach.
                            Bei nem Fahrrad weniger ...


                            Wer jetzt auf Zack ist, macht sich auf die Suche nach dem Juwelier selbst oder dessen Erben!
                            Die sind über einen Tip zu unverhofftem Reichtum sicher dankbar und geben dann mehr Finderlohn, als einem im Normalfall zustehen würde ...
                            Bevor das Fundbüro die findet ...


                            Hat jemand zufällig ne Beispielrechnung zur Höhe des gesetzlichen Finderlohns in der Preislage??


                            Gruß
                            Jörg
                            Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                            zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                            (Heiner Geißler)

                            Kommentar

                            • Fingerhueter
                              Heerführer


                              • 12.01.2014
                              • 1170
                              • Hessen

                              #15
                              Das wären dann laut § 971 BGB:

                              Zitat von Wiki
                              über 500 €: 25 € (5 % von 500 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert
                              Wiki klick mich

                              Also: 25 € + 3% von 999.500€= 30.010€ Finderlohn.

                              Ich glaub, so ist richtig, oder?

                              Lieben Gruß

                              Kommentar

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