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  • Oelfuss
    Heerführer

    • 11.07.2003
    • 7794
    • Nds.
    • whites 3900 D pro plus

    #16
    Der gemeine Pilzsucher ist von der Allgemeinheit inzwischen als unverdächtig abgespeichert - was man von einem Menschen mit MD und Kopfhörern, womöglich noch in Flecktarn, nicht behaupten kann.

    Das Mitführen eines Weidenkorbs ist also nicht von Nachteil
    bang your head \m/

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    • wolfsmond
      Heerführer

      • 19.03.2002
      • 1111
      • Kiel

      #17
      ich denke mal das die geschehnisse, nicht zuletzt über die medien (teilweise zu recht) hochgepuscht, ihren teil dazu beitragen, das angetroffene sondengeher mittlerweile mit besonderer aufmerksamkeit behandelt werden.

      heute ist es allgemein bekannt was noch alles in mutter erde verborgen ist und es viele sondengeher auf gerade diese brisanten funde aus sind.

      wie schon so oft geschrieben; wenn jemand unerlaubter weise in einem wald - oder einer anderen fläche - mit einer sonde angetroffen wird und die eingetroffene polizei die person UND das fahrzeug durchsucht, ist es sicher, das bei einem brisanten fund "am mann" oder im fahrzeug, umgehend eine hausdurchsuchung stattfindet.

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      • hopfenhof
        Heerführer

        • 16.03.2003
        • 2906
        • sa
        • Xlt,Deus,Sea Hunter,Aquanaut,Förster-Ferrex&Sensys-Magneto,Propointer

        #18
        wir waren mal in nem wiesengebiet unter ner alten brücke unterwechs und da kamen leute an und schauten zu ,da diese gegend verrufen ist für diverse sammler und so ich bemerkte es nicht sofort mit einem mal schrie er ganz laut :"ein ...weiskopfadler endlich "wer weis was das ist und ob es das gibt jedenfalls stand er da wie ne eiche mit himmel gerichtetem whites detector es sah aus als ob er das vermeidliche vögelchen anpeilte.
        die leutchen sahen in den himmel und schüttelten mit dem kopf dann gingen sie weiter.als seih nichts gewesen
        Zuletzt geändert von hopfenhof; 17.05.2004, 22:50.
        Belächle niemanden der einen Schritt zurück macht denn er könnte nur Anlauf nehmen wollen.

        Kommentar

        • hopfenhof
          Heerführer

          • 16.03.2003
          • 2906
          • sa
          • Xlt,Deus,Sea Hunter,Aquanaut,Förster-Ferrex&Sensys-Magneto,Propointer

          #19
          so besser wolfsmond?
          Zuletzt geändert von hopfenhof; 18.05.2004, 11:00.
          Belächle niemanden der einen Schritt zurück macht denn er könnte nur Anlauf nehmen wollen.

          Kommentar

          • wolfsmond
            Heerführer

            • 19.03.2002
            • 1111
            • Kiel

            #20
            ...leider verstehe ich den sinn deines beitrages nicht. was willst du uns damit sagen??

            ps. es heißt übrigens "weißkopfseeadler" (zum einen amerikanischer wappenvogel, zum anderen vom aussterben bedohter adler in den staaten und kanada. ernährt sich überwiegend von lachs)

            Kommentar

            • hopfenhof
              Heerführer

              • 16.03.2003
              • 2906
              • sa
              • Xlt,Deus,Sea Hunter,Aquanaut,Förster-Ferrex&Sensys-Magneto,Propointer

              #21
              wat fürn adler is doch schit egal auf jeden fall hats eindruck gemacht
              Belächle niemanden der einen Schritt zurück macht denn er könnte nur Anlauf nehmen wollen.

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              • Incognitus
                Bürger


                • 03.03.2004
                • 194
                • Niedersachsen

                #22
                Moin,

                die hier dargelegte und offenbar von allen angenommene Rechtslage zum Betreten des Waldes ist so nicht ganz richtig. Zumindest für Schleswig-Holstein gilt folgendes:

                Im Erholungswald darf man als Fußgänger grundsätzlich herumlaufen, wo es einem beliebt! Auch fernab aller Waldwege darf man sich bewegen.
                Im übrigen Wald darf man die Waldwege und die "unbestockten" Flächen neben den Waldwegen betreten, also auch nicht ausschließlich die Waldwege. (Fragt jetzt bitte nicht nach einer Definition des Begriffes "unbestockt", habe leider keinen Kommentar zur Hand).

                Fundstelle:


                Gruß,
                Matthias

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                • Nemesis-2
                  Ratsherr


                  • 30.03.2004
                  • 213
                  • .

                  #23
                  Richtig....

                  ... das gleiche wollt ich auch gerade schreiben, war nur zu langsam. Im Bundeswaldgesetz und auch auf Länderregelung in NRW gilt (selbst formuliert): Es durfen zur Tages und auch Nachtzeit der Wald zur Erhohlung auch abseits der Wege betreten werden. Ausnahmen sind die Rückewege / Holzsammelwege, Aufforstungen, Saatkämpe, Schonungen, Wildäsungsflächen...

                  Der Gesetzes Text sagt aber eindeutig nur zur erholung.

                  Sondeln und privat Pilze sammeln oder auch mit Waldi gassi gehen ist ok, aber keine kommerziellen Pilzesammler (beweise sind natürlich sehr schwer zu bekommen), keine Hundesportveranstaltungen wie z.B. Hundeschlitten, keine Fahrräder oder sonstige Fahrzeuge (Nur wörtliche wiedergabe und nicht komplett).

                  Kommentar

                  • wolfsmond
                    Heerführer

                    • 19.03.2002
                    • 1111
                    • Kiel

                    #24
                    Zitat von Incognitus
                    Moin,

                    die hier dargelegte und offenbar von allen angenommene Rechtslage zum Betreten des Waldes ist so nicht ganz richtig. Zumindest für Schleswig-Holstein gilt folgendes:

                    Im Erholungswald darf man als Fußgänger grundsätzlich herumlaufen, wo es einem beliebt! Auch fernab aller Waldwege darf man sich bewegen.
                    Im übrigen Wald darf man die Waldwege und die "unbestockten" Flächen neben den Waldwegen betreten, also auch nicht ausschließlich die Waldwege.
                    dies bezieht sich NUR auf den erholungswald . und die sind bei uns hier oben in der minderzahl.
                    in den regulären waldflächen (keine erholungswälder) dürfen diese NUR auf den wegen betreten werden !

                    Kommentar

                    • wolfsmond
                      Heerführer

                      • 19.03.2002
                      • 1111
                      • Kiel

                      #25
                      ...übrigens sind erholungswälder mit entsprechenden hinweistafeln beschildern...

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                      • Incognitus
                        Bürger


                        • 03.03.2004
                        • 194
                        • Niedersachsen

                        #26
                        Zitat von wolfsmond
                        dies bezieht sich NUR auf den erholungswald . und die sind bei uns hier oben in der minderzahl.
                        in den regulären waldflächen (keine erholungswälder) dürfen diese NUR auf den wegen betreten werden !
                        Den genauen Gesetzeswortlaut kann man ja noch mal auf der von mir weiter oben verlinkten Seite der Landesregierung S-H nachlesen; auf jeden Fall trifft die Formulierung "nur auf den Wegen" eben danach nicht zu! Auch für den "normalen" Wald ist das Betreten auch der "unbestockten" Flächen neben den Wegen gestattet, wie ich oben bereits schrieb.
                        Und daß die generelle Erlaubnis des Umherstreifens im Wald nur den Erholungswald betrifft, kann man meinem ersten Posting hierzu auch entnehmen...

                        Gruß,
                        Matthias

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                        • Friendly

                          #27
                          waldsuche

                          Hallo Sondengängergemeide,

                          also ich meide den Menschen.
                          viele Menschen, die einen Sondler sehen reagieren irretiert. Also macht es doch wie die tiere des Waldes, werdet eins mit dem Wald. Werdet ein Teil von Ihm und schon wird es schwer für andere Waldbesucher mich mit klugen Spruchen vollzutexten. Schließlich möchte ich mich erholen und die Natur genießen und nicht rechtfertigen müssen. Und Leute!!!!! Wer keine Waffen sucht und Munition sucht, wer will dem was!!! Also mich interessiert der Mist nicht und ich brauche keine Angst zu haben das ich in der Hinsicht etwas Verbotenes begehe. Anders bei den Leuten, die Waffen und Munition finden, in der Tasche haben oder gar zuhause. Der tut gut daran sie nie erwischen zu lassen.
                          Und nur weil ich einen Tarnanzug habe kann kein Polizist oder Förster kommen und mir Mun oder Waffenbesitz andichten, da muß schon konkret was vorliegen.
                          Die unauffällige Suche ohne große Reklame ist die Beste.
                          Angepupt wirste eh ob ohne oder mit Tarnbekleidung in diesem Staat des Denunziantentums und des Neidens.
                          Meinen doch viele das sie was zu sagen haben.
                          Das ist das Resultat unseres Wohlstandes, jeder Fuzzi ist ein kleiner Richter.
                          Seid doch mal ehrlich ist doch so.
                          Und Genehmigungen, na das möchte ich sehen, vielleicht der örtliche Fußballplatzwart gibt eine, aber nur nach der Saison auf den Rasen und ohne graben.
                          Welcher Förster will schon diese komischen Geier mit der Sonde und dem Spaten in der Hand in seinem Wald, die vertreiben nur das Getier des Waldes.
                          Sprecht mal mit Förstern, die nicht eure Bekannten vielleicht sind. Die lüften Euch an aber hossa!!!
                          Deshalb Deckung suchen, leise sein, tarnen und täuschen und schon ist Ruhe.
                          Wobei das gilt natürlich nur bis zu einem gewissen Grad. 100 % Sicherheit vor Störenfrieden gibts nie.
                          Gruß Thorsten
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                          • Friendly

                            #28
                            tarnen

                            Gucht hier, schlecht zu entdecken.
                            Bin gespannt auf eure Antworten
                            Gruß Thorsten
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                            • Hajo
                              Heerführer

                              • 29.09.2003
                              • 3112
                              • NRW
                              • C-Scope 1220 B

                              #29
                              ....wie beim Bund....täuschen,tarnen und verpissen!
                              Uli
                              Wenn ich nur darf,wenn ich soll,aber nie kann wenn ich will,dann mag ich auch nicht,wenn ich muß....

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                              • Hajo
                                Heerführer

                                • 29.09.2003
                                • 3112
                                • NRW
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                                #30
                                Zitat von Friendly
                                Hallo Sondengängergemeide,
                                Und Leute!!!!! Wer keine Waffen sucht und Munition sucht, wer will dem was!!! Also mich interessiert der Mist nicht und ich brauche keine Angst zu haben das ich in der Hinsicht etwas Verbotenes begehe.
                                Gruß Thorsten
                                @Thorsten

                                Oh Mann,Thorsten,wenn Du durch Zufall beim Sondeln eine alte Blechdose aus Zink oder dergleichen findest,sie öffnest und darin eine sehr gut erhaltene Waffe findest,...buddelst Du die wieder ein??????????
                                Realistisch denkend
                                Uli
                                Wenn ich nur darf,wenn ich soll,aber nie kann wenn ich will,dann mag ich auch nicht,wenn ich muß....

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