Sondeln auf Borkum

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  • Tux
    Lehnsmann


    • 08.05.2004
    • 41
    • vor der Eifel -NRW-

    #1

    Sondeln auf Borkum

    Hi, hab da noch ne Frage ans Forum ???????????

    Im Sommer machen wir für einige Wochen Urlaub auf Borkum.
    Gibt habt Ihr da Sondeltips oder auch Infos über Sondelsperrgebiete BW, BD, KD.....

    Möchte ja nicht unangenehm auffallen!

    Für Tips und Anregungen seid bedankt!

    Gruß Tux
    Ich war am Strand, habe Haifischzähne gefunden und mit nem Hai gesprochen ......
  • batmanueber2
    Einwanderer


    • 08.07.2007
    • 11
    • borkum

    #2
    also als alter borkumer jung kann ich dir glaub ich sagen bis auf die natursperrgebiete kannst du überall sondeln wie du willst ich war auch schon wie verückt am suchen insbesondere in der nähe der alten bunker

    Kommentar

    • Loenne
      Ratsherr


      • 20.03.2004
      • 267
      • Schleswig-Holstein

      #3
      Selbstverständlich ist das Sondeln in Niedersachsen genauso genehmigungspflichtig wie in den meisten anderen Bundesländern auch. Lass Dir da man nichts erzählen. Denn wenn sie Dich erwischen (und dann noch als Sondeltourist), wird Dir der alte borkumer Jung auch nicht weiterhelfen können.

      Am Strand gibt es im Regelfall keine Probleme.

      Gruß
      Loenne

      Kommentar

      • batmanueber2
        Einwanderer


        • 08.07.2007
        • 11
        • borkum

        #4
        zu deinem auch als alter borkumer jung verarsche ich fragte im rathaus nach die schickten mich zur polizei die sagte mir es stellt kein problem dar solange man nicht auf privatem grund ist

        Kommentar

        • Loenne
          Ratsherr


          • 20.03.2004
          • 267
          • Schleswig-Holstein

          #5
          Junge junge, was bist Du denn für eine empfindliche Mimose. Fang bloß nicht gleich an zu weinen.

          Und wenn Du 25 Leute fragst, die keine Ahnung haben, ändert es nichts an der Tatsache das Du eine Genemigung zum Graben benötigst. Dabei ist es für das Denkmalschutzgesetz völlig unerheblich, ob auf privatem oder öffentlichem Grund (der Privatgrund hätte höchstens zivilrechtliche Konsequenzen - unerlaubtes Betreten, Eigentumsansprüche usw.).

          Und wenn Du mir nicht glaubst, wende Dich bitte an Dein zuständiges Archäologisches Landesamt und frage dort nach oder lese Dir das Denkmalschutzgsetz von Niedersachsen durch.

          Und hier noch was zum Lesen aus Niedersachsen für lange veregnete einsame Abende: http://www.dbovg.niedersachsen.de/En...9920045491%20L

          Gruß
          Loenne

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