So Jungs (ääh Mädels..!)
jetzt mal zur Sache!
@Rubberduck: Mit dem Gechter (Herr Dr.Gechter) versuch ich gerade Kontakt aufzubauen wegen einer anderen Sache.
Overath ist aber nur eine Aussenstelle des Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege,zuständig für alles ist die Obere Denkmalbehörde des Kreises.
@Claus: Richtig! Höflichkeit muss sein,aber wir Rheinländer sind schon mal was
"schnodrig" wenn wir über andere reden.Ist aber meistens nicht bös gemeint,sondern eher üblich und wird hier nicht auf die Goldwaage gelegt.
@Alfred: Es gibt mindestens noch einen anderen der dieses Benutzerbild benutzt.Hätt ich gewusst das Du das so gut findest,hätte ich Dir aus Holland eine Postkarte mit Graf Zahl mitgebracht!
So ..ich habe Antwort von der Unteren Kreisbehörde zur Gebührenordnung
bekommen! Sitzt Ihr gut,Kreislauftropfen genommen?
Die NRW Verwaltungs und Gebührenordnung sieht in Ihrem Gesetz und Verordnungsblatt NRW 2003 Nr.24 S.271 der Oberen Denkmalbehörde unter der Tarifstelle 4a.1 für die Erteilung von Grabungsgenehmigungen nach §13 und §14 des Denkmalschutzgesetzes eine Gebühr von 50 Euro bis 500 Euro vor!
Meine 250 Euro wurden lapidar damit begründet das man glaubt mit meinem Antrag einen "mittleren" Arbeitsaufwand zu haben.
Was würden diese Leute in der freien Wirtschaft machen? Gottogott
Armes Deutschland!
Zirpl
jetzt mal zur Sache!
@Rubberduck: Mit dem Gechter (Herr Dr.Gechter) versuch ich gerade Kontakt aufzubauen wegen einer anderen Sache.
Overath ist aber nur eine Aussenstelle des Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege,zuständig für alles ist die Obere Denkmalbehörde des Kreises.
@Claus: Richtig! Höflichkeit muss sein,aber wir Rheinländer sind schon mal was
"schnodrig" wenn wir über andere reden.Ist aber meistens nicht bös gemeint,sondern eher üblich und wird hier nicht auf die Goldwaage gelegt.
@Alfred: Es gibt mindestens noch einen anderen der dieses Benutzerbild benutzt.Hätt ich gewusst das Du das so gut findest,hätte ich Dir aus Holland eine Postkarte mit Graf Zahl mitgebracht!
So ..ich habe Antwort von der Unteren Kreisbehörde zur Gebührenordnung
bekommen! Sitzt Ihr gut,Kreislauftropfen genommen?

Die NRW Verwaltungs und Gebührenordnung sieht in Ihrem Gesetz und Verordnungsblatt NRW 2003 Nr.24 S.271 der Oberen Denkmalbehörde unter der Tarifstelle 4a.1 für die Erteilung von Grabungsgenehmigungen nach §13 und §14 des Denkmalschutzgesetzes eine Gebühr von 50 Euro bis 500 Euro vor!
Meine 250 Euro wurden lapidar damit begründet das man glaubt mit meinem Antrag einen "mittleren" Arbeitsaufwand zu haben.
Was würden diese Leute in der freien Wirtschaft machen? Gottogott

Armes Deutschland!
Zirpl
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