Gesetzestext für NRW

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  • Sauerländer
    Heerführer

    • 05.01.2003
    • 2027
    • NRW, Sauerland

    #1

    Gesetzestext für NRW

    Hallo,

    wie sieht das in NRW mit dem Sondengehen aus.

    Hat jemand mal einen Link zu dem aktuellen Gesetzestext.

    Nicht aufregen, und keine Sprüche wie "Benutze erstmal die Suchfunktion"

    Wir hatten diese Frage hier schonmal, wo diese auch ausführlich behandelt wurde.

    Finde aber leider den genauen Thread nicht mehr.
    Gruß, Sauerländer
  • Marder 2001
    Landesfürst


    • 18.02.2005
    • 834
    • NRW

    #2
    Hallo Sauerländer.....
    hier mal ein Link zum Denkmalschutzgesetz von NRW.......
    Hoffe das hilft Dir weiter...........
    Gruß Ralf

    Gruß Ralf

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    • Sauerländer
      Heerführer

      • 05.01.2003
      • 2027
      • NRW, Sauerland

      #3
      Zitat von Marder 2001
      Hallo Sauerländer.....
      hier mal ein Link zum Denkmalschutzgesetz von NRW.......
      Hoffe das hilft Dir weiter...........
      Gruß Ralf

      http://www.umwelt-online.de/recht/ba...w/dsch_ges.htm

      @ Marder 2001

      Danke für Deine schnelle Info.

      Das ist aber nur eine Demo.

      Das Jahresabonnement kostet schlappe 88,97 €
      Gruß, Sauerländer

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      • Marder 2001
        Landesfürst


        • 18.02.2005
        • 834
        • NRW

        #4
        Hallo........
        Stimmt.........habe da wohl nicht richtig hingeschaut
        Ansonsten.......viel zu teuer............
        das kann sich nur einer leisten der schon mal einen
        Hortfund gemacht hat......
        Schaue aber nochmal ............. vielleicht finde ich ja doch was brauchbares..
        Gruß Ralf
        Gruß Ralf

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        • Marder 2001
          Landesfürst


          • 18.02.2005
          • 834
          • NRW

          #5
          Hallo ...........
          so neuer Versuch........
          und das im Forum................
          Auf suchen gehen und Denkmalschutzgesetz eingeben........
          Nach unten gehen bis ( Zusammenstellung: " Rechtliche Grundlagen" )
          Von niemandsland glaube ich...............
          Und da findes Du alles was du brauchst...........
          Gruß Ralf
          Gruß Ralf

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          • Sauerländer
            Heerführer

            • 05.01.2003
            • 2027
            • NRW, Sauerland

            #6
            Habe hier einen Link, zum Denkmalschutzgesetz vom 11 März 1980.



            Ist das noch aktuell oder wurde da in den Jahren was geändert
            Gruß, Sauerländer

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            • Sauerländer
              Heerführer

              • 05.01.2003
              • 2027
              • NRW, Sauerland

              #7
              Zitat von Marder 2001
              Hallo ...........
              so neuer Versuch........
              und das im Forum................
              Auf suchen gehen und Denkmalschutzgesetz eingeben........
              Nach unten gehen bis ( Zusammenstellung: " Rechtliche Grundlagen" )
              Von niemandsland glaube ich...............
              Und da findes Du alles was du brauchst...........
              Gruß Ralf
              Jau, das ist der Thread den ich meinte, DANKE.
              Gruß, Sauerländer

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              • Markus
                Admin

                • 18.06.2000
                • 7266
                • 45357 Essen

                #8
                Unter www.schatzsucher.de > Service findet sich übrigens auch der eine oder andere Gesetzestext.......
                Gruss
                Markus



                denn dat Leech do ahm Eng vun dämm Tunnel ess en....... Panoramatapet
                (Wolfgang Niedecken)

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                • Sauerländer
                  Heerführer

                  • 05.01.2003
                  • 2027
                  • NRW, Sauerland

                  #9
                  Zitat von Markus
                  Unter www.schatzsucher.de > Service findet sich übrigens auch der eine oder andere Gesetzestext.......
                  Gruss
                  Markus
                  Danke Markus,

                  das hatte ich dann mitlerweile auch gefunden.

                  Habe mir das jetzt alles mal durchgelesen. Ganz schön kompliziert.

                  Also wenn ich das richtig verstanden habe, brauche ich immer die Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde.

                  Auch wenn ich den Besitzer des Waldes oder Ackers persöhnlich sehr gut kenne,

                  und auch seine schriftliche Genehmigung besitze.

                  Und sich in größerem Umkreis kein Naturdenkmal,

                  Bodendenkmal oder anders geschützter Landschaftsbestandteil befindet.

                  Ist das so richtig, ohne Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde geht nichts.
                  Gruß, Sauerländer

                  Kommentar

                  • eifelzombie
                    Ratsherr


                    • 09.08.2004
                    • 278
                    • DN / AC

                    #10
                    Hallo Sauerländer,

                    zumindest Graben geht nicht ohne Genehmigung. Zum GRaben gehört in NRW auch das aufheben von Lesefunden. Die Behörden unterstellen bei jedem Einsatz der Sonde erstmal auch den Willen zum Ausgraben von Bodendenkmälern.
                    Daher erst Genehmigung, dann sondeln. Die Genehemigung wird von der unteren Denkmalbehörde nach Rücksprache mit dem zuständigen Amt für Bodendenkmalpflege erteilt (oder nicht) und bezieht sich auf einen Kreis und ist in der Regel mit Auflagen versehen (z.B. nicht im Wald, auf Wiesen und Bodendenkmälern). Wenn bei Dir das westfälische Amt für Bodendenkmalpflege zuständig ist könntest Du gute Karten haben, beim rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege beißt Du meist auf Granit.

                    Gruß
                    Eifelzombie

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