ich habe am 31.05.05 ein antag an dass LDA hessen gechrieben
DIes ist die antwort
Sehr geehrter Herr…..
Auf ihren Antrag vom 31.05.05 teilen wir ihnen vorab mit,dass es sich bei ihrem Vorhaben um eine genehmigungspflichtige Nachforschung im Sinne des §21 des hessischen Denkmalschutzgesetzes handelt.
Um die Genehmigung zu erhalten, sind verschiedene Anforderungen zu erfüllen und nachweise zu erbringen. Ihr Interesse, eine Nachforschungsgenehmigung zu erhalten, muss gegen dass öffentliche Interesse am ungestörten Erhalt der Bodendenkmäler abgewogen werden.Bevor wir ihnen eine Genehmigung erteilen,müssen wir deshalb beurteilen,ob zu befürchtende Gefahren für bekannte und vermutete Bodendenkmäler eventuell vorrangig sind.
Für ihr Vorhaben müssen sie ihre denkmalfachliche Eignugn nachweisen.Denkmalfachlic h geeignet ist, wer nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens, seines Fachwissens und seiner Qualifikation Gewähr dafür bietet, dass Nachforschungen und Grabungen mit entsprechend archäologisch anerkannten Methoden betrieben und die gewonnenen Erkenntnisse in geeigneter Form der archäologischen Forschung zugänglich gemacht werden.
Für die Beurteilung, ob sie denkmalfachlich geeignet sind,werden feste Kriterien angelegt.
Bitte geben sie uns deshalb folgende,für ihren Antrag wichtige Informationen
- Sind sie aktives Mitglied in einem Heimat- oder Gescshichtsverein,Vor- und Frühgeschichtsverein?
- -Haben sie an Forschungs-und Grabungsprogrammen oder archäologischen Arbeitsgemeinschaften teilgenommen?.Auch andere Erfahrungen können durch den nachweis an referenzen für eine positive Beurteilung von Bedeutung sein. Für noch unerfahrene Atragsteller bieten wir regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen( z.b. Einführuung in die Geländebegehung) an um archäologisches Grundwissen zu vermitteln
Wer zu einer Nachforschung unter Zuhilfenahme einer Metallsonde beantragt, hat ausserdem darzulegen, warum er eine sonde nutzen möchte. Grundsätzlich gilt,dass noch unerfahrene Antragsteller zunächst Erfahrungen ohne einsatz einer Metallsonde machen sollte,bevor eine erweiterte Genehmigung für die Nachforschung eine mit einer Metallsonde erteilt wird.
Nach eingang ihrer Antwort werden wir den antrag an den Beirat ..Nachforschungen „ weiterleiten.
Danach schließt sich ein persöhnliches Gespräch in Wiesbaden oder einer unserer Assenstellen an,um einen persöhnlichen eindruck von ihnen zu erhalten
kann mir jemand tipps geben, was ich jetzt tun soll
ich bin in keinem GEschichtsverein etc
was soll ich denen schreiben
was soll ich sagen nach was ich suche etc
ich habe gerasde kein plan
DIes ist die antwort
Sehr geehrter Herr…..
Auf ihren Antrag vom 31.05.05 teilen wir ihnen vorab mit,dass es sich bei ihrem Vorhaben um eine genehmigungspflichtige Nachforschung im Sinne des §21 des hessischen Denkmalschutzgesetzes handelt.
Um die Genehmigung zu erhalten, sind verschiedene Anforderungen zu erfüllen und nachweise zu erbringen. Ihr Interesse, eine Nachforschungsgenehmigung zu erhalten, muss gegen dass öffentliche Interesse am ungestörten Erhalt der Bodendenkmäler abgewogen werden.Bevor wir ihnen eine Genehmigung erteilen,müssen wir deshalb beurteilen,ob zu befürchtende Gefahren für bekannte und vermutete Bodendenkmäler eventuell vorrangig sind.
Für ihr Vorhaben müssen sie ihre denkmalfachliche Eignugn nachweisen.Denkmalfachlic h geeignet ist, wer nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens, seines Fachwissens und seiner Qualifikation Gewähr dafür bietet, dass Nachforschungen und Grabungen mit entsprechend archäologisch anerkannten Methoden betrieben und die gewonnenen Erkenntnisse in geeigneter Form der archäologischen Forschung zugänglich gemacht werden.
Für die Beurteilung, ob sie denkmalfachlich geeignet sind,werden feste Kriterien angelegt.
Bitte geben sie uns deshalb folgende,für ihren Antrag wichtige Informationen
- Sind sie aktives Mitglied in einem Heimat- oder Gescshichtsverein,Vor- und Frühgeschichtsverein?
- -Haben sie an Forschungs-und Grabungsprogrammen oder archäologischen Arbeitsgemeinschaften teilgenommen?.Auch andere Erfahrungen können durch den nachweis an referenzen für eine positive Beurteilung von Bedeutung sein. Für noch unerfahrene Atragsteller bieten wir regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen( z.b. Einführuung in die Geländebegehung) an um archäologisches Grundwissen zu vermitteln
Wer zu einer Nachforschung unter Zuhilfenahme einer Metallsonde beantragt, hat ausserdem darzulegen, warum er eine sonde nutzen möchte. Grundsätzlich gilt,dass noch unerfahrene Antragsteller zunächst Erfahrungen ohne einsatz einer Metallsonde machen sollte,bevor eine erweiterte Genehmigung für die Nachforschung eine mit einer Metallsonde erteilt wird.
Nach eingang ihrer Antwort werden wir den antrag an den Beirat ..Nachforschungen „ weiterleiten.
Danach schließt sich ein persöhnliches Gespräch in Wiesbaden oder einer unserer Assenstellen an,um einen persöhnlichen eindruck von ihnen zu erhalten
kann mir jemand tipps geben, was ich jetzt tun soll
ich bin in keinem GEschichtsverein etc
was soll ich denen schreiben
was soll ich sagen nach was ich suche etc
ich habe gerasde kein plan
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