Bild-München 16/02/01 Seite 5

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  • Wolf
    Landesfürst

    • 28.10.2000
    • 604
    • Im tiefen Süden beim "Steinriegelgold"
    • Fisher Aquanaut/ Whites Coinmaster 2000/ MD 5006 DTS

    #1

    Bild-München 16/02/01 Seite 5

    EHEPAAR FAND GOLDSCHATZ- STAAT WILL NICHT TEILEN

    Es war ein sonniger Septembertag vor zwei Jahren, als für Gerlinde und Ralf Kursawe ein Traum in Erfüllung ging.
    Viele Stunden waren die Hobbyschatzsucher aus Altomünster
    (Kreis Dachau) mit ihrem Metalldetektor schon durch den Raitenburger Wald (bei Weißenburg) gestreift. Am Ende des Tages waren sie müde, wollten nur noch nach Hause, suchten den richtigen Weg.
    Plötzlich schlug das Suchgerät an, heftig. Direkt über einem Haufen aus großen Steinplatten. "Restauratorin"
    Gerlinde hob eine Platte - und entdeckte eine uralte
    Bronzekanne. Sie war schwer und die Öffnung mit Erde ver-
    stopft. Vorsichtig entfernten die Eheleute zu Hause den Dreck. Da fiel eine Goldmünze auf den Tisch, dann immer mehr. Ingesamt 4 3 2 keltische Vogelkopfmünzen aus purem
    Gold. Ein echter Goldschatz von den Kelten. 2100 Jahre alt,
    eine(??) Million Mark wert. Gleich am nächsten Tag informierte Ralf K. die Prähistorische Staatssammlung in
    München. Denn laut Gesetz gehört bei einem Schatzfund nur
    die eine Hälfte dem Finder, die andere dem Bodeneigentümer.
    In diesem Fall der Freistaat Bayern.
    Ralf K.: "Zunächst wurde uns auch zugesichert, dass die Staatsammlung uns die Hälfte des Schatzes abkauft. Doch
    dann verzögerten sich die Verhandlungen immer wieder."
    Im Januar dann die grosse Enttäuschung, ein Anwalts -
    schreiben: Die K.s hätten keinen Anspruch auf Beteiligung.
    Aber Ralf K. will das nicht auf sich beruhen lassen:
    "Wir ziehen vor Gericht"

    Verehrte Kollegen, macht euch selber ein Bild davon, wie
    unser hochmoralischer und ehrlicher Staat seine EHRLICHEN
    Bürger behandelt.
    Was lernen wir daraus??
    Man stößt sich nicht zweimal am selben Stein....
    G + GF
    Wolf
    G + GF
    Wolf


    Die Nacht ist mein.



    Schwertzeit, Beilzeit,
    Schilde bersten,
    niemand will den andern schonen.
    Windzeit, Wolfszeit,
    bis die Welt vergeht......
  • Ratsherr

    • 07.09.2000
    • 299
    • Bayern
    • Detector: Tesoro Bandido II µmax

    #2
    sollte ich jemals in den genuss eines schatzfundes kommen, kläre ich vorher!, vor abgabe des schatzes ab, wieviel ich von wem kriege und lasse mir das vom pabst, dem dalei lahma, diversen bundespräsidenten und karl dall gegenzeichnen. die haben null kohle die jungs, klar versuchen die illegales, aber sie werden damit nicht durchkommen, und dass wissen die. so ein fall ist eigentlich ganz gut geeignet präsidenzfall zu werden, man muss nur lange genug aushalten, und wenn es erst einmal in der bild-zeitung stand, reissen sich die anwälte drum den fall übernehmen zu dürfen und zahlen noch dafür, also keine kosten so wie bei jean...
    oder machen wir wieder eine sammelaktion ?
    Zeus
    today is the day !

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    • Landesfürst

      • 09.09.2000
      • 754
      • Bayern
      • Garrett GTI 2500

      #3
      Hallo Wolf, hallo Zeus,

      zunächst mal vielen Dank für diesen hochinteressanten Hinweis. Ist dieser Artikel vielleicht irgendwo online verfügbar?

      Die staatlichen Stellen werden sich vor der Übergabe wahrscheinlich nicht auf einen garantierten Preis einlassen. Die werden natürlich nicht die Katze im Sack kaufen wollen. Und wenn du es dann zur Untersuchung übergeben hast .. ist deine Verhandlungsposition *entscheidend* geschwächt. Theoretisch wäre die Lösung des Problems die Einschaltung eines Notars, der einen unabhängigen Dritten mit der Expertise beauftragt. Das bringt aber Kosten mit sich und überhaupt werden die staatlichen Stellen Fremdexpertisen kaum akzeptieren. Können dich die staatlichen Stellen zur Herausgabe zwingen, sobald du ihnen den Fund mitteilst? In Bayern nach meiner Kenntnis schon. Kurzum, sobald du einen Fund meldest hängt es von der Gnade der stattlichen Stellen ab, ob sie dich korrekt behandeln oder nicht. Wenn sie es nicht tun, bist du praktisch wehrlos. Die Gesetze werden dir kaum weiterhelfen, wenn man dich linken will. Dazu sind die Möglichkeiten der Einflußnahme der arch. Fachleute auf den rechtlichen Ablauf zu stark. Konkret: Wer legt den Wert des Fundes denn fest? Ein Archäologe, der nicht gegen die Interessen seines Dienstherren handeln wird. Wir doch nicht.

      Das ist meine Analyse der Sachlage. Teilt ihr sie?

      Gruß Rabbit

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      • Ratsherr

        • 07.09.2000
        • 299
        • Bayern
        • Detector: Tesoro Bandido II µmax

        #4
        natürlich werde ich dabei nicht meine identität preisgeben. wenn man natürlich nicht anonym mit mir verhandeln will, dann bleibt der schatz halt mir, ist doch ganz klar. ich will doch nicht riskieren eine selbstanzeige zu machen. das fundrecht ist in bayern eindeutig definiert und kein mensch kann dir nachweisen ob du mit einem detektor suchtest wenn der schatz auf dem tisch des LDA liegt oder ob du dich nur bücktest um dir die schuhe zu binden und dann zuuuufällig eine münze liegen sahest und eben interessehalber nachgegraben hast. ausserdem gibt es auch in archäologenkreisen leute, die mittlerweile mein vertrauen geniesen und umgekehrt. und ausserdem kann ich ja zuvor heimdall fragen, rufe dann bei der prähistorischen an und sage: ich habe hier 432 schüsseln und will dafür ne halbe mio, geht das klar oder was ? gottseidank haben wir kein schatzregal...
        das wär ja genauso wenn du ne geldbörse zum fundamt trägst und kriegst dann ne anzeige du hättest sie gestohlen...
        Zeus
        today is the day !

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        • -Tarsinion-

          #5
          Da wir davon sprechen:
          Kennt jemand von euch eine Seite im Netz wo das Recht in dieser Hinsicht für Bayern festgehalten ist?
          Schöne Grüße,
          Tarsinion

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          • Landesfürst

            • 09.09.2000
            • 754
            • Bayern
            • Garrett GTI 2500

            #6
            Hi Tarsinion, hi Zeus

            @Tarsinion: Das bayerische Denkmalschutzgesetz findest du hier:


            Diese Website steht zum Verkauf! denkmalpflege.com ist die beste Quelle für alle Informationen die Sie suchen. Von allgemeinen Themen bis hin zu speziellen Sachverhalten, finden Sie auf denkmalpflege.com alles. Wir hoffen, dass Sie hier das Gesuchte finden!



            ABER: Es enthält keine Eigentumsregelungen. (Wohl aber eine Abgabepflicht!) Da gilt in Bayern der sog. Schatzparagraph des BGB (§948, wenn ich mich recht erinnere. Oder §984). Der sieht eine fifty-fifty Aufteilung zwischen Finder und Grundeigentümer vor (sofern der rechtmäßige Eifentümer des Fundes nicht mehr feststellbar ist).

            Was jedoch der Bild Artikel zeigt, ist, daß diese 'eindeutige Regelung' in der Praxis gar nicht so eindeutig ist. Wenn sich das LDA im geschilderten Fall keine Chancen ausrechnen würde, mit ihrer Taktik durchzukommen, dann hätten sie anders reagiert. Ich bin sehr gespannt auf den Ausgang dieses Rechtsstreits.

            @Zeus: Du sagst also zum LDA "ich habe hier 432 schüsseln und will dafür ne halbe mio, geht das klar oder was ?". Dann sagen die "Wir müssen die Objekte begutachten". Und dann? Rückst du sie raus? Übrigens, ob die Sachen mit oder ohne Detektor gefunden wurden, ist in Bayern rechtlich irrelevant.

            Gruß Rabbit

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            • Landesfürst

              • 09.09.2000
              • 754
              • Bayern
              • Garrett GTI 2500

              #7
              Hallo Wolf,

              du schreibst: "Man stößt sich nicht zweimal am selben Stein....". Wohl war. Nur: Wir alle können doch froh sein, auch nur einmal im Leben so einen Schatz zu finden, oder?

              Gruß Rabbit

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              • Ratsherr

                • 07.09.2000
                • 299
                • Bayern
                • Detector: Tesoro Bandido II µmax

                #8
                Erstellt von Rabbit
                Hi Tarsinion, hi Zeus

                @Tarsinion: Das bayerische Denkmalschutzgesetz findest du hier:


                Diese Website steht zum Verkauf! denkmalpflege.com ist die beste Quelle für alle Informationen die Sie suchen. Von allgemeinen Themen bis hin zu speziellen Sachverhalten, finden Sie auf denkmalpflege.com alles. Wir hoffen, dass Sie hier das Gesuchte finden!



                ABER: Es enthält keine Eigentumsregelungen. (Wohl aber eine


                wahrscheinlich hast du es nicht gelesen, das gesetz, es steht auch auf meiner homepage, link weiter unten. ich kenne es mittlerweile und auch deren interpretationen. sag ich ja dass es irrelevant ist und ich sag auch, dass sie die sachen begutachten können, auf einem foto oder 5 fotos oder 20. sicher ist das nicht dasselbe wie in der hand halten, nur ob es sich um diese begehrten schüsselchen handelt kann man auf dem foto feststellen. das gute ist in diesem fall, ich bin besitzer, zwar nicht eigentümer, aber besitzer, und ich rücke erst raus wenn klar ist, dass alles klar ist. die wollen etwas von mir, nicht ich von denen. wenn ich mein maul halte und das zeugs in usa verscherble kriegen die auch nix mit, also sollen sie froh sein, dass es jemand meldet. sicher sind in diesem fall nicht alle fakten zu tage gekommen, typisch bild eben.

                ich glaube mein archie hält in diesem fall zu mir, und ausserdem find ich eh keinen schatz, aber es stimmt, wenn ich was abgebe, und ein museum will es, will ich auch dafür entschädigt werden, denn ich häts ja gleich behalten können, dann hätte ich sonst das doppelte an wert. diese geschichte muss eindeutig geregelt werden, das ist richtig.

                Zeus
                today is the day !

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                • Landesfürst

                  • 28.10.2000
                  • 604
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                  • Fisher Aquanaut/ Whites Coinmaster 2000/ MD 5006 DTS

                  #9
                  Hoi, muchachos
                  @Rabbit:Mit 2-mal am selben Stein stossen meinte ich nicht, das ich die unangenehme Erfahrung unbedingt selber machen muß. Ich lerne auch aus den Fehlern anderer.
                  @Zeus: Du mußt ja nicht alle 432 Schüsselchen abgeben, sondern nur ein Paar, welche für den Fund repräsentativ
                  sind, ganz abgesehen davon, das ich das Ganze grundsätzlich nur über einen Rechtsanwalt abwickeln würde. Der gute Mann muß seinen Klienten nämlich schützen und ist nicht verpflichtet, den Behörden Auskunft zu erteilen, im Gegenteil, es ist ihm sogar untersagt. (Schweigepflicht)
                  Trotzallem wäre es mir persönlich am liebsten, wenn ein derart fantastischer Fund in einem deutschen Museum ausgestellt wird, wos auch hingehört.Allerdings nicht für einen Appel und ein Ei oder gar auf diese verabscheuungswürdige und unsäglich l i n k e Tour.:BUMM

                  G + GF
                  Wolf

                  G + GF
                  Wolf


                  Die Nacht ist mein.



                  Schwertzeit, Beilzeit,
                  Schilde bersten,
                  niemand will den andern schonen.
                  Windzeit, Wolfszeit,
                  bis die Welt vergeht......

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                  • Landesfürst

                    • 09.09.2000
                    • 754
                    • Bayern
                    • Garrett GTI 2500

                    #10
                    Hallo Zeus,

                    du zitierst meine Aussage, daß das bayerische Denkmalschutzgesetz keine Eigentumsregelung enthalte und unterstellst mir dann, daß ich es nicht gelesen habe. Das finde ich ziemlich blöde. Ich habe es gelesen, wenn auch nicht jede Zeile. Falls es also eine Eigentumsregelung enthält, und ich diese überlesen habe, dann teile mir bitte den Artikel mit, ich werde es dann nachlesen.

                    Gruß Rabbit

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                    • Ritter

                      • 19.01.2001
                      • 338
                      • Nähe Hanau/M (Hessen)
                      • Explorer XS / DRS Ground Exper

                      #11
                      Gesetze

                      Hallo Leute,
                      was Wolf da sagt stimmt genau! Aber gerade da liegt das
                      Proplem. Es gibt Gesetze, aber man hat immer nur Aerger damit. Ich verstehe die Handlungsweise einfach nicht. Das Gesezt sagt das Dir die haelfte zusteht, aber gleichzeitig wird es dem Finder so schwer wie moeglich gemacht davon etwas zu bekommen. (und das mit allen mitteln). Bist ja nur ein einfacher Dummer Buerger. Es lang ja das Du die Ehre hattest es zu melden. Wenn du dann entlich was bekommen soltest (vermutlich nach jahrelangen Prozessen) wer legt dann den Preis des Fundes fest. Natuerlich wieder der Staat. (Prima). Und spaeter wundern sich dann wieder alle
                      beim LDA und jammern ueber die ach so "Boesen" Sondengaenger und Schatzsucher die nie was abgeben und alles unter der Hand "verhoeker". Fragt man sich nur wie man mit solchen "Institutionen" (Hand in Hand) Arbeiten soll. (sehr Vertauenswuerdig). Aber jeder hat seine eigene Auffassung und auch sein eigenes Gewissen. (und das ist auch gut so. Gut Fund....
                      MFG Hunter
                      Heute ist nicht alle Tage....

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                      • Ratsherr

                        • 07.09.2000
                        • 299
                        • Bayern
                        • Detector: Tesoro Bandido II µmax

                        #12
                        Erstellt von Rabbit
                        Hallo Zeus,

                        du zitierst meine Aussage, daß das bayerische Denkmalschutzgesetz keine Eigentumsregelung enthalte und unterstellst mir dann, daß ich es nicht gelesen habe. Das finde ich ziemlich blöde.
                        Gruß Rabbit

                        es ist mir egal was du liest oder nicht liest. auf alle fälle hat es eine eigentumsregelung, und zwar eine eindeutige. es gibt in bayern nicht einen einzigen grashalm, der nicht irgend jemandem gehört, und so auch eine münze, wenn sie gefunden wird, wenn sie nicht gefunden wird, gehört sie niemandem mehr, denn es weiss ja keiner mehr wo sie liegt. ich stimmte dir nur zu als du sagtest, dass es nicht relevant ist, ob ich den schatz mit oder ohne detektor gefunden habe.
                        Zeus
                        today is the day !

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                          #13
                          Hallo Kollegen !

                          Ich finde es einfach toll, das hier wieder der Beweis angetreten wird, wie ehrlich die deutschen Sondengänger sind. Es ist eben nicht selbstverständlich, das Jemand, der
                          mal gerade ne Million ( oder mehr ) findet, sie freiwillig teilen will.
                          Es gibt genug Beispiele wo ehrliche Finder auf die Schnautze gefallen sind ( z.B. der Baggerfahrer-Goldschatz oder unser franz. Freund ).
                          Das Dumme an der Sache ist, das die Gegenseite nun nicht teilen will........... Diese Praxis der deutschen Behörden ist der Sache nicht dienlich. Dazu kommt das Verhalten und jede Menge unqualifizierter Äußerungen der deutschen Archis. Viele werden sich jetzt überlegen, was sie in einem solchen Fall machen werden.
                          Aber das muß Jeder mit sich selbst ausmachen.

                          G@GF
                          Jürgen

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