wo muss ich mich informieren?

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  • #'.Rommel!
    Banned
    • 15.10.2005
    • 292
    • Gladbeck (NRW)

    #1

    wo muss ich mich informieren?

    hi

    habe am wochenende gesondelt und wurde von einer frau beschimpft " ich solle da ganz schnell abhauen ich blöder nazi!! ich würde nur mist machen mit meiner sonde und sie würde die polizei rufen!!wenn ich da nich verschwinden würde...." und es ging noch weiter

    also das wort nazi sagte die gute frau mindestens 4-5 mal ( das war ne nordig-working truller)....

    PS: nun meine frage wo kann ich mich schlau machen ob ich da sondeln darf oder nicht?.....ist keine grabstelle oder abgespretes gebiet ...ist ein kleiner wald mit feldweg und da ist richtig was zu finden das was ich da gefunden habe bis die frau rum fauchte könnt im link sehen.http://www.schatzsucher.de/Foren/showthread.php?t=24540

    Gruß: Rommel!
  • erwin210360
    Ritter


    • 27.05.2005
    • 555
    • Schwäbisch Hall, BW

    #2
    Servus...auch Erwin?
    Ich denke dass es erlaubt ist, nach dem verloren gegangenen Ehering zu suchen. :effe
    Ausserdem soll die Nordikdigsda die Tiere im Wald nicht aufscheuchen mit ihren komischen Stöcken, sonst holst du die Polizei, auch wegen der Beleidigung (Nazi).
    Zuletzt geändert von erwin210360; 02.05.2006, 16:11.
    Gruss Erwin

    In jeder Minute, die du mit Ärger verbringst, verschwendest du 60 glückliche Sekunden deines Lebens.

    Kommentar

    • svenismk2
      Heerführer

      • 11.12.2003
      • 1214
      • nrw,alpen am niederrhein
      • whites classic

      #3
      Immer Beruhigend auf die "Bisons", ähhhhh meine Nordic Walking Freaks einreden. Klappt eigentlich bei Mir,immer Wunderbar. Du solltest dir Nur den Hinweiss Verkneifen,das bei Ihrer Stamped durch den Wald. Die Eichhörnchen Gefahr Laufen,von den Bäumen zu Fallen. Ansonsten Hilfft bei sowas eigentlich Immer,selbstbewustes Auftretten. Schade sowas ist Mir, eigentlich noch ,nicht Passiert.
      In Memory of Jimmy! 25.04.2006, and "Die Süsse" 02.04.2007,und Ivy 09.09.2007

      Kommentar

      • Oelfuss
        Heerführer

        • 11.07.2003
        • 7794
        • Nds.
        • whites 3900 D pro plus

        #4
        Warst Du in Flecktarn mit ner Armbinde unterwegs?

        Manche Leute sind halt etwas bescheuert - Die vertragen meist aber ein offenes Wort. Wenn Du in einer solchen Situation nicht angemessen reagierst, hast Du schon verloren.

        Solche Begegnungen führen nicht selten zu einem kurzfristigen Besuch der Ordnungsmacht. Dann wäre es besser, wenn man entweder kein Grabungswerkzeug dabei - oder die Genehmigung des Grundstückseigners hat.
        bang your head \m/

        Kommentar

        • Obelix
          Heerführer


          • 02.03.2004
          • 1841
          • Hemmingen-Arnum
          • Zwei gesunde Augen und mein Spürsinn.

          #5
          Moin, bin zwar nicht mit der Sonde unterwegs, habe meine Hände aber auch dauernd im Boden.

          Dadurch wurde ich auch schon öfters mal angesprochen. Wie schon gesagt, immer nett aber direkt reagieren. Habe einem mal erzählt, dass ich "Schätze" aus dem Trümmerschutt bergen möchte, um sie der Nachwelt zu erhalten. Als Mahnmal. Der wollte dann gleich mithelfen.

          Gruß

          Obelix
          In Freiheit dienen!

          Kommentar

          • #'.Rommel!
            Banned
            • 15.10.2005
            • 292
            • Gladbeck (NRW)

            #6
            hm...

            aber wo könnte ich mich den informieren ob ich da sondeln darf oder nicht?

            @ erwin nee heisse ....tobi...

            Gruß: Rommel!

            Kommentar

            • Obelix
              Heerführer


              • 02.03.2004
              • 1841
              • Hemmingen-Arnum
              • Zwei gesunde Augen und mein Spürsinn.

              #7
              Also Tobi,

              so viel habe ich als "Nichtsondenbesitzer" auch schon herausbekommen, wenn Du eine behördliche Genehmigung hast, heißt das nun noch lange nicht, dass Du über jeden Gartenzaun hüpfen darfst um die Sonde zu schwenken.
              Da es in Deutschland nichts gibt, was keinem gehört, muss immer der Eigentümer des entsprechenden Gebiets gefragt werden.
              Und der hat dann auch das Recht Nein zu sagen. Behördliche Erlaubnis hin oder her.

              Gruß

              Obelix
              In Freiheit dienen!

              Kommentar

              • Ackerreni
                Ratsherr

                • 13.01.2003
                • 286
                • nrw
                • MD 3009, ACE 250

                #8
                hi tobi,
                warste am kanickelberg? lasse einfach keifen! *gg*
                gruß reni vom feldhausener acker ;o))
                Der sicherste Weg zur Ausgeglichenheit führt über das Abenteuer

                Kommentar

                • IG Phoenix
                  Heerführer

                  • 17.05.2002
                  • 1106
                  • Uplengen
                  • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                  #9
                  Zitat von #'.Rommel!
                  aber wo könnte ich mich den informieren ob ich da sondeln darf oder nicht?

                  Gruß: Rommel!
                  Hallo Erwin,

                  Info bei www.msn.de oder www.google.de dort eingeben:

                  Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen

                  Was dort nicht steht, aber trotzdem Fakt ist, die Nachforschung, insbesondere das Nachgraben ist auf forstwitschaftlichen Flächen nicht erlaubt. Eine Genehmigung zum Nachgraben im Wald wirst Du von er Forstverwaltung nur dann bekommen, wenn Du eine Nachforschungsgenehmigung der Denkmalschutzbehörde vorlegst in der wiederum die Nachforschung auf forstwirtschaftlichen Flächen ausdrücklich genehmigt ist.

                  Zur Erklärung:
                  Bei der Nachforschung mit Detektoren ist zum einen öffentliches Recht als auch Privatrecht zu beachten.
                  Was nichts anderes bedeutet, als dass Du zwei Genehmigungen brauchst um in diesem Wald eine Nachforschung durchführen zu dürfen.
                  Eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde (öffentliches Recht)
                  Eine Genehmigung des Waldeigentümers (privates Recht, auch wenn der Wald im Eigentum von Gemeinde, Land oder Bund ist, ist dies privates Recht).

                  Da Du aber nicht nach archäologischen Bodenfunden suchst, sondern Dich offenbar über Kriegsschrott freust, brauchst Du formal keine Nachforschungsgenehmigung der Denkmalschutzbehörde, aber ohne diese bekommst Du vom Forstamt keine Genehmigung um im Wald den Boden umzugraben.
                  Wirst Du bei der illegalen Nachforschung angetroffen, wird man Dir trotzdem unterstellen, entweder billigend in Kauf genommen zu haben archäologische Bodendenkmäler zu finden oder mit dem bedingten Vorsatz gesucht zu haben archäologische Bodenfunde zu entdecken. Beides wird teuer.

                  Fazit: Lass es sein oder Dich nicht erwischen

                  Viele Grüße

                  Walter
                  Zuletzt geändert von IG Phoenix; 04.05.2006, 06:36.

                  Kommentar

                  • Lyriklex
                    Lehnsmann


                    • 30.04.2006
                    • 25
                    • Zweibrücken
                    • Minelap Musketeer Advantage pro, Hartmann GC 3010 und MD 3009

                    #10
                    Wollt auch noch was loswerden.

                    Die gute Frau hat sich mit der Beleidigung *Nazi* gem. § 185 StGB strafbar gemacht und Du hast im Moment der strafbaren Handlung das Recht sie daran zu hindern § 32 StGB Notwehr.
                    Z.B. mit einfacher körperlicher Gewalt (auch wenn es utopisch erscheint).

                    Zudem könntest Du sie sogar vorläufig festnehmen § 127 Abs. 1 StPO wenn sie nicht bereit ist dir ihre Personalien für eine Anzeige wegen Beleidigung herauszugeben.

                    So, das war mein Senf zu der Geschichte.

                    Grüße

                    Kommentar

                    • Klausie
                      Heerführer


                      • 15.04.2006
                      • 1044
                      • Pfalz

                      #11
                      Also da wäre ich vorsichtig da ich selber Nordic Walking betreibe kann ich über das Sportgerät folgendes sagen der Stock ist aus Bruchfesten Kohlenstoffverstärkten Kunststoff am unteren Ende ist er Spitz da die Dame im Wald gelaufen ist hatte sie ihre Pads nicht auf den Spitzen also war der Stock scharf da würde ich nicht Handgreiflich werden selbst ein Stockhieb ist sehr schmerzhaft also die Dame erst davon überzeugen die Stöcke auf die Seite zu legen und dann die Sache ausdiskutieren. Und als Nazi musst du dich nicht beschimpfen lassen und seit wann ist es verboten mit einem Metalldetektor im Wald rumzulaufen das kann ich mir nicht vorstellen aber in Deutschland ist alles möglich. Nur wenn sie dich mit dem Sparten in der Hand inflagranti erwischt beim graben sieht die Sache anders aus und eine gewisse Sachkenntnis hat die gute Frau wohl auch besessen was mir immer zu denken gibt. Vielleicht eine Richterin, Staatsanwältin oder sie geht selber sondeln und hatte Angst das du ihr die besten Funde wegschnappst dann wäre es eine Revierstreitigkeit aber bedenke mit den Stöcken an der hand ist sie bewaffnet und somit als gefährlich einzustufen. Von einer Anzeige würde ich absehen weil der Schuss auch nach hinten losgehen kann und du dich selber belastest. Wenn sie keine Zeugen hat sieht das ganze etwas besser aus dann steht Aussage gegen Aussage was zu einer Pattsituation führt. Was ich nicht verstehe Nordic Walker sind normal sehr friedliche Leute also die ich kenne vielleicht hatte sie nur einen schlechten Tag.
                      Patriae inserviendo consumer.


                      Gruß

                      Klausie

                      Kommentar

                      • IG Phoenix
                        Heerführer

                        • 17.05.2002
                        • 1106
                        • Uplengen
                        • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                        #12
                        Zitat von Lyriklex
                        Wollt auch noch was loswerden.

                        Zudem könntest Du sie sogar vorläufig festnehmen § 127 Abs. 1 StPO wenn sie nicht bereit ist dir ihre Personalien für eine Anzeige wegen Beleidigung herauszugeben.

                        Grüße
                        Bitte diesen Rat niemals in dieser Situation praktisch anwenden. Zwar besteht tatsächlich die Möglichkeit der Festnahme, aber bei der Frage, ob es wirklich eine Beleidigung gegeben hat stehen Aussage gegen Aussage.

                        Duch die vorläufige Festnahme unter Anwendung von unmittelbaren Zwang wird die festzunehmende Person, in diesem Fall also eine Frau, nachweisbare körperliche Blessuren aufweisen, so Hautabschürfungen, Druckstellen eventuell Blutergüsse.

                        Diese Frau kann der Polizei dann alle möglichen Geschichten erzählen, aber dass sie die festnehmnde Person vor der vorläufigen Festnahme beleidigt hat, wird nicht darunter sein.

                        Das Ermittlungsverfahren, dass danach gegen die festnehmende Person, in diesem Fall einen Mann, erfolgt könnte u. a. die Punkte Körperverletzung, Freiheitsberaubung und möglicherweise Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung enthalten.

                        Ohne die Anwesenheit von neutralen Zeugen, sollte man in so einem Fall besser die Beleidigung schlucken, statt eine vorläufige Festnahme zu versuchen.

                        Viele Grüße

                        Walter

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