Äcker, auf denen die Bauern noch nicht Gesät haben? Ich finde hier nämlich nichts mehr *Grummel*. Wie findet ihr "Eure" Äcker?
Gibt es eigentlich noch ...
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Gibt es eigentlich noch ...
Ein Verwaltungsakt ist nicht nichtig im Sinne des § 44 VwVfG wenn er die Nicht-Nichtigkeitskriterien bzgl. der nicht Nichtigkeit erfüllt.
Auszug aus dem BundesverwaltungsverfahrensgesetzStichworte: - -
Hi
Am besten nach der Sommerernte wieder die Felder betreten.
Würde aber die Landwirte fragen,ob sie nicht eine Wintergerste gesät
haben.
gruß TorstenWer Rechtschreibfehler findet,darf sie behalten
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Bei uns wurden erst gerade viele Wiesen gemäht für Heu und Stroh, da kann man jetzt wunderbar sondeln gehn und es stört niemanden
Der Mais ist zur Zeit am keimen so wie ich das sehe. Aber der Raps is schon knallgelb und wird hoffentlich bald geerntet
Gruss und gut Fund!
sled
PS: Ihr Deutschen habt doch eh genug Wälder wo was rumliegt
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Hm, ich hoffe mal das die Bauern hier auch bald Heu einfahren, mir juckts in den Fingern ; )Zitat von sledBei uns wurden erst gerade viele Wiesen gemäht für Heu und Stroh, da kann man jetzt wunderbar sondeln gehn und es stört niemanden
Der Mais ist zur Zeit am keimen so wie ich das sehe. Aber der Raps is schon knallgelb und wird hoffentlich bald geerntet
Gruss und gut Fund!
sled
PS: Ihr Deutschen habt doch eh genug Wälder wo was rumliegt
Ein Verwaltungsakt ist nicht nichtig im Sinne des § 44 VwVfG wenn er die Nicht-Nichtigkeitskriterien bzgl. der nicht Nichtigkeit erfüllt.
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also ich hab das glück , dass ich bei den bauern auf die felder auch darf auf denen schon gesät it . also versteht sich von selber, da wo man noch erde sieht. sind IMMER maisfelder. bewege mich da nur in der treckerspur und suche nur oberflächlich . also bis 10cm tief.
und da hat eigentlich keiner was dagegen.Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -Kommentar
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Also ich bin heute mal wieder mitm Motorrad rumgefahren, die Sonde im Rucksack, aber Pustekuchen....Ein Verwaltungsakt ist nicht nichtig im Sinne des § 44 VwVfG wenn er die Nicht-Nichtigkeitskriterien bzgl. der nicht Nichtigkeit erfüllt.
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Nur für einen alten Acker bis nach Damme fahren? Neee, lass mal
Ein Verwaltungsakt ist nicht nichtig im Sinne des § 44 VwVfG wenn er die Nicht-Nichtigkeitskriterien bzgl. der nicht Nichtigkeit erfüllt.
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Na wenn ich mir die alten Karten von Damme ansehe (um 1730) dann sieht der Acker sehr vielversprechend aus.Glück Auf!
MatthiasKommentar
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Hallo Matthias45,
nix für ungut, aber wenn sich der Acker vor Deiner Haustür befindet,
dann beinhaltet dieser sicherlich nix Interessantes mehr, oder?!
hehe
Beste Grüße und gut Fund...
Nick...willste haben, musste graben...
..........Nordic Sondling..............Kommentar
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Der dürfte sondentechnisch noch jungfräulich sein.
Wird Zeit das wir uns den mal unter die Sonde nehmen.
Mal schauen wann Freddo Zeit hat.Glück Auf!
MatthiasKommentar
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Jammer,
ich kann den allgemeinen "Schmerz" gut nachvollziehen, wir waren am WE auch wieder auf der Pirsch, leider ist echt momentan alles irgendwie bewachsen, Mais, Raps, Futter und und und....
Wenn dann die perfekte Zeit zur "Feldarbeit" ran ist, neigt sich das Jahr allerdings auch schon wieder dem unfreundlichen Ende zu (zumindest sondeltechnisch). Naja, so isses eben nunmal..........
MarcoKlar das Auge, stark die Hand, treu dir selbst, dem Vaterland, lieber brechen als sich schmiegen, so muß Recht und Rechtes siegen.
Adolf PichlerKommentar
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Heute habe ich endlich was gefunden, wenn es auch mühselig war. Im vorbeifahren habe ich im Weserbogen 3 richtig grosse Äcker gesehen, ohne Einsaat! Also gleich dem nächsten Trecker hinterhergefahren (Gut, das unsereiner auch Platt Schnacken kann ^^) Aber der Bauer nannte nur irgendwelche komischen Namen, aber keine klaren Besitzverhältnisse.
Bin dann zum anliegenden Kieswerk gefahren und habe da jemanden gefragt, der Acker gehörte tatsächlich ihnen, war aber leider verpachtet. Zitat des Kieswerkonkels "Ach, solange da keiner was mitkriegt, Augen zu und durch!"
Und so bin ich dann auf den Acker gegangen, richtig schön, direkt an der Weser, und gleich das erste was ich sah war eine grosse Kolonne Wasserschutzpolizei-Boote. Zum Glück hatten die aber wohl keine grosse Lust sich mit mir zu befassen, und so konnte ich ungestört suchen. Leider hatte ich nicht besonders viel Zeit, und so habe ich ausser einer Musketenkugel nur ne menge Schrott gefunden, morgen will ich wieder hin.
Also, wer will mit mir die Weserwiesen stürmen? Ist ein grosses Gelände, und alleine ist es eh langweilig ; )Ein Verwaltungsakt ist nicht nichtig im Sinne des § 44 VwVfG wenn er die Nicht-Nichtigkeitskriterien bzgl. der nicht Nichtigkeit erfüllt.
Auszug aus dem BundesverwaltungsverfahrensgesetzKommentar







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