Sondeln in BW

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  • ErazorX
    Lehnsmann


    • 13.11.2005
    • 48
    • Mannheim, BW

    #1

    Sondeln in BW

    Hi,
    stehe im Moment vor dem Problem gerne mal in Baden Württemberg sondeln zu gehen. Nur weiß ich leider nicht wie es dort mit der rechtlichen Sache aussieht. Bei uns in Hessen ist es so das ich keine Genehmigung brauche wenn ich nicht nach Bodendenkmälern suche (warum auch, das Bernsteinzimmer liegt hier eh nicht ) Wie verhält es sich in BW? Ähnlich?

    Gruß und Danke
    Dennis
    Und Gott sprach zu den Steinen: "Steine, wollt ihr Funker werden?" Und die Steine antworteten: "Nein! Wir sind nicht hart genug."
  • IG Phoenix
    Heerführer

    • 17.05.2002
    • 1106
    • Uplengen
    • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

    #2
    Hallo Dennis,

    nein, die Situation in Hessen ist mit BW nicht zu vergleichen. Dort brauchst Du für alles eine Nachforschungsgenehmigung.

    Wenn Du eine Genehmigung beantragen willst, dann brauchst Du zunächst eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht trägt. Hast Du die und willst Du den Klageweg beschreiten, dann melde Dich bei uns, damit wir Deinem Rechtsanwalt unsere Prozessunterlagen von der Klage vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden zukommen lassen können - die wird er brauchen.

    Viele Grüße

    Walter

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    • agila
      Ratsherr


      • 09.05.2006
      • 220
      • - NRW -
      • ACE 250

      #3
      ich denke seine frage ist hier mit beantwortet.

      bei der gelegenheit stelle ich mal die frage: wie sieht es hier rechtlich in nrw aus?
      Gruß

      Mit dem Wissen wächst der Zweifel.
      Johann Wolfgang von Goethe

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      • gualdim
        Banned
        • 06.05.2006
        • 736
        • Bielefeld
        • Whites DFX

        #4
        Zitat von FK-SG2W
        ich denke seine frage ist hier mit beantwortet.

        bei der gelegenheit stelle ich mal die frage: wie sieht es hier rechtlich in nrw aus?
        hi florian,

        was meinst du mit rechtlich?

        wie du in nrw an eine grabungserlaubnis kommst?

        guck mal hier:




        gruß

        olli

        Kommentar

        • ErazorX
          Lehnsmann


          • 13.11.2005
          • 48
          • Mannheim, BW

          #5
          Danke erstmal für die Antworten. Also doch weiter in Hessen den Wald fegen
          Grauslich manchmal mit den Vorschriften. Muss ich ja aufpassen nicht aus Versehen über die Landesgrenze hinaus zu Sondeln (die liegt verdammt nah und bis in die Pfalz ist auch nicht weit).

          Gruß Dennis
          Und Gott sprach zu den Steinen: "Steine, wollt ihr Funker werden?" Und die Steine antworteten: "Nein! Wir sind nicht hart genug."

          Kommentar

          • Andi08/15
            Heerführer

            • 26.06.2003
            • 2048
            • Lkr. RT/Baden-Württemberg
            • Garret ACE250

            #6
            BW ist echt hammerhart, da haste sofort ne Anzeige an der Backe, wenn dich einer erwischt, das ist auch mit der Grund, warum ich mir noch keine Sonde zugelegt hab.
            § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
            (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

            ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

            Kommentar

            • Michahecht
              Geselle


              • 06.01.2006
              • 56
              • 97922 Lauda kgh
              • Hartmann leider

              #7
              suchen in bw

              hi

              ich bin hier auch gerde drann eine genehmigung zu bekommen. landratsamt hat mich auf denkmalschutzamt verwiesen. aber eines wichtiges. ich habe einen bekannten bei der krippo der sagt wenn dir der bauer es erlaubt und du suchst auf dem acker nach schrott um ihn zu reinigen machst das noch eventuell schriftlich kann dir keiner was. das einzige sind hier die jäger die sich gestört fühlen wenn man über die acker streift. ein tip ich such auch an flussufern da ist oft niemnad. suche kontakt hier in der main tauber region schatzsucher meldet euch gruß...

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              • Pfälzer
                Ritter


                • 09.01.2006
                • 518
                • B.-W.

                #8
                Hallo. Ich verstehe noch immer die ganze Aufregung wegen Baden-Württemberg nicht. Ich habe beim Landesdenkmalamt einen Antrag gestellt und habe nur die Auflage bekommen das ich nicht auf oder nach Bodendenkmälern gezielt suchen darf. Und wer macht das schon ? Das Sondengehen ist bei uns in Baden-Württemberg grundsätzlich nämlich auch nicht verboten. Man sollte auch nicht wie eine Wildsau den Boden umpflügen. Die Funde sollten halt vorgelegt werden und der Archäologe entscheidet schon selbst, was man behalten darf und was nicht. Die Regelungen wegen des Schatzregales in B.-W. sollten schon eingehalten werden. Neuzeitliche Funde sind sowieso über das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Ich habe schon Munitionsteile (Patronen) bei der Polizei abgegeben. Auch dort gab es keine Probleme. Es gibt auch hier im wilden Süden Gesetze, welche auch für und gegen Sondengänger gelten. Aber es gibt definitiv kein Gesetz, welches das Sondengehen untersagt.
                Mit Menschlichkeit und Überzeugungskraft kommt man auch hier weiter.
                Jürgen

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                • Cowboybasti
                  Heerführer


                  • 07.04.2006
                  • 2208
                  • Süd-Niedersachsen
                  • Tesoro Vaquero 2 Germania, XP Gmaxx-II

                  #9
                  also so weit es mir bekannt ist , braucht man IMMER wenn man sondeln geht eine suchgenehmigung zum sondeln . weil wenn man es mal logisch sieht, kommt beispielsweise die polizei , dann kann man ja sagen das man nicht nach denkmälern sucht, aber woher sollen die das wissen und wie soll man selber das beweisen? weil die meisten wie ich auch wissen ja nich wo welches denkmal liegt. und daher wird das immer wenn man erwischt wird und derbe pech hat als illegale schatzsuche angesehen , gibt ne anzeige und so weiter .

                  also wollt nur sagen wie ich es kenne.

                  was meint ihr?
                  Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -

                  Kommentar

                  • Watzmann
                    Heerführer

                    • 26.11.2003
                    • 5014
                    • Großherzogtum Baden

                    #10
                    @Pfälzer
                    Na,auf was für einer Stelle vom LDA in BW bist Du den gewesen?
                    Beim Pförtner?
                    Nenn mal die Dienststelle und und ich wette,wenn es da so einfach ist eine Genehmigung zur Suche mit Sonde zu bekommen,können sich die Sondler gegenseitig die Klinke geben.
                    Kennst Du den Flyer?
                    Allgemeiner Austausch über "was darf ich und was nicht". KEINE RECHTSBERATUNG!

                    Habe zwar auch einen Archi,dem ich Funde bringen kann aber eine Suche mit der Sonde ist in BW für "Privatpersonen",auch nach Aussage des Archis,bisher verboten!

                    Gruß Daniel

                    Kommentar

                    • Sorgnix
                      Admin

                      • 30.05.2000
                      • 25931
                      • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                      • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                      #11
                      Zitat von Pfälzer
                      ...
                      Mit Menschlichkeit und Überzeugungskraft kommt man auch hier weiter.
                      ... DAS war schon immer der Weg.
                      Aber was will man erwarten, wenn man so einige Beiträge hier manchmal so sieht ...
                      Ich wünsch Dir viel Glück!


                      Zitat von Cowboybasti
                      also so weit es mir bekannt ist , braucht man IMMER wenn man sondeln geht eine suchgenehmigung ...

                      ... weil die meisten wie ich auch wissen ja nich wo welches denkmal liegt.

                      Basti, Du hast ja so Recht. Du brauchst IMMER ne Genehmigung. Zumindest vom GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER!
                      ... bei der vom Amt scheiden sich ja hin und wieder die Geister ... - aber die EINE, die MUSS! Und die andere ist sicher nie von Nachteil ...

                      Und wenn man unbewußt auf einem BD sondelt, so ist das das Problem des Suchers! "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist die gängige Formulierung der Rechtsprechung für solche Fälle. Also recherchiert man vorher und fragt an kompetenter, sprich aussagefähiger Stelle. ... womit das Amt samt evtl. Genehmigung schon wieder im Spiel ist ...



                      Zitat von Watzmann
                      Na,auf was für einer Stelle vom LDA in BW bist Du den gewesen?
                      Beim Pförtner?
                      Nenn mal die Dienststelle und und ich wette, ...

                      ... siehe erstes Zitat ganz oben
                      Selbst für die offiziellste Linie, das hochgefährlichste Gesetz, egal was - es gibt IMMER nen Weg für ne Alternative. (... andere nennen es "Lücke" )
                      Ab und an soll es Leute geben, die übernehmen die Verantwortung für etwas, was evtl. nicht der offiziellen Linie entspricht. Erleiden sie Schiffbruch - was dann durch den SONDLER ( ) verursacht wird, gehen sie baden. Sammeln sie positive Erfahrungen, besteht die Chance das irgendwann ein Meinungsumschwung einsetzt und doch noch etwas für breitere Sucherkreise herausspringt. Aus dem Grunde würde ich jetzt nicht unbedingt mit ner Adressangabe rechnen ...

                      Gut Fund!
                      Jörg
                      Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                      zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                      (Heiner Geißler)

                      Kommentar

                      • Watzmann
                        Heerführer

                        • 26.11.2003
                        • 5014
                        • Großherzogtum Baden

                        #12
                        War ja auch nicht ernst gemeint mit der Dienststellenangabe.
                        Allerdings wundert es mich ein wenig,wenn eine Person aus Rheinland-Pfalz behauptet,so mir nichts Dir nichts in einem anderen Bundesland eine Suchgenehmigung für Detektoren bekommt.
                        Sind womöglich dann in BW alle blöd?
                        Ich habe selbst schon vor ein paar Jahren mit dem damaligen Landeskonservator Dr. Biel telefoniert und der erzählte mir damals was ganz anderes was Genehmigungen betrifft.
                        Wenn also der "Pfälzer" nichts schriftliches hat,bekommt er im "Ernstfall" genausowenig Rückendeckung seitens der Behörden,wie einer,der ohne Erlaubnis unterwegs ist!
                        (Mal davon abgesehen,daß derjenige der die "mündliche Genehmigung" gegeben hat,wohl dermaßen eine von seinem Chef eine auf den Sack bekommt.)

                        Gruß Daniel,der nur eine "mündliche Duldung" von einem Archi hat.

                        Kommentar

                        • Pfälzer
                          Ritter


                          • 09.01.2006
                          • 518
                          • B.-W.

                          #13
                          1. Ja, ich komme aus der Pfalz. Wohne aber seit 1986 in B.-W. .
                          2. Natürlich habe ich keine Grabungsgenehmigung. Diese bezieht sich nämlich ausschliesslich auf Grabungen nach Bodendenkmälern (Vielleicht sollte man ein Gesetz erst mal richtig lesen-bevor man den Kopf in den Sand steckt ). Die bekommt man als Privatperson nie. Weswegen auch ? Ich gehe einem Hobby nach und bin kein Archäologe.
                          3. Ich habe eine Bescheinigung, auf welcher mir bestätigt wird, das das Sondengehen im Prinzip nicht verboten ist. Alle anderen Gesetze muss ich selbstverständlich einhalten.
                          Was heisst eigentlich Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das Wundermittel ist eine Topographische Karte. Ich hoffe jeder von Euch benutzt so was. Daraus kann man viel erkennen. Und nochmal: Es gibt auch in Baden-Württemberg kein Gesetz, dass das Sondengehen verbietet.
                          Vielleicht war auch meine Selbstverpflichtungserkärung der ausschlaggebende Punkt. Vielleicht wollen die Landesdenkmalämter einfach auch nur wissen, wer so durch die Gegend rennt. Und was dieser jemand eigentlich vor hat.
                          the truth is out there
                          Jürgen

                          Kommentar

                          • Loenne
                            Ratsherr


                            • 20.03.2004
                            • 267
                            • Schleswig-Holstein

                            #14
                            Da hat Pfälzer recht. Bis auf in Schleswig-Holstein (soweit mir bekannt), ist das Sondengehen nicht genehmigungspflichtig - das Graben aber schon! Man kann also ohne Spaten und sonstige Grabnungswerkzeuge so viel durch die Gegend laufen wie man möchte und hört sich die schönen Töne an, die aus dem Kopfhörer kommen - nur eben nicht buddeln.

                            Und vergesst doch endlich mal die Sache mit den bekannten Bodendenkmälern. Es geht doch darum, die Sachen zu schützen, die eben noch NICHT bekannt sind. Und jedes antike Stück, dass in der Erde liegt, ist ein Kulturdenkmal - ob bekannt oder nicht. Im Klartext: die Himmelsscheibe war auch vor ihrer Entdeckung bereits ein Kulturdenkmal, auch wenn keiner etwas von ihrer Existens auch nur geahnt hat.

                            Genauso immer diese ewige Ausrede mit dem "Schlüssel beim Pilzesammeln verloren". Wenn ich meinen Schlüssel verloren habe, muss ich auch nicht mit dem Rucksack, Spitzhacke und Spaten in den Wald. Der Schlüssel liegt nämlich oben auf und nicht unter der Grasnarbe.

                            Gruß
                            Loenne

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