Strände und Staatliche Grundstücke

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  • Pit

    #1

    Strände und Staatliche Grundstücke

    hallo Leute,
    Frage : Wie sieht es eigentlich rechtlich gesehen aus wenn ich am Strand oder z.B.in den Harburger Bergen mit dem MD auf die Pirsch gehe ? Ist es wahr das ich mit einer Klage rechnen muß wenn ich vom Luden Ludwig die Rolex am Strand von Kleinkleckersdorf finde und behalte weil sie so schön Wasserdicht ist. Wie sieht es da aus, weiß da einer Rat ?
    Grüße und große Funde
    Pit
  • Bürger

    • 18.07.2000
    • 150
    • Stuttgart
    • XLT u.a.

    #2
    Hi Pit!

    Wenn man das Zeug aufs Fundbüro bringt und sich kein Besitzer meldet kann man es offiziell haben ("wenn").

    Wie lange das dauern kann weiß ich allerdings auch nicht.

    GuGF, JO
    Gruß & Gut Fund - JO

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    • Landesfürst

      • 05.08.2000
      • 683
      • LE Sachsen

      #3
      hi, wegen der rolex mach dir mal keine gedanken, von 100 sind 99 eh plagis . Ist am Strand nich alles strandgut? Oder muß das zeuchs unbedingt vom schiff gefallen sein?
      GF, dergel

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      • Heerführer

        • 26.07.2000
        • 2655
        • Gera

        #4
        eigentlich kann die uhr ja aus einer kiste sein, die vom schiff gefallen ist. wer will dir das gegenteil beweisen?
        wo kein kläger, da kein richter.

        michael aus g.
        Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.

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        • Admin

          • 30.05.2000
          • 25931
          • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
          • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

          #5
          Wenn ich die letzten Antworten so lese, kann ich ja jetzt doch das sagen, was mir vorhin im ersten Moment so einfiel ...

          Gib die Uhr zurück, werd sein bester Freund und laß Dir den Finderlohn in Naturalien auszahlen ...

          Ohnekommentarix

          P.S. Selbstverständlich entscheidet immer Dein Gewissen, was Du nun letztendlich mit dem Fund machst. Ein "gutes" in Verbindung mit einem kleinen Heiligenschein wird Dich letztendlich - auch wenn´s manchmal länger dauert - immer bessser fahren lassen als eine
          in erster Linie vom Egoismus gelenkte Aktion ...

          Tue Gutes und rede darüber ...

          Auf lange Sicht zahlt sich das aus!
          Was denkst Du, was für tolle Kontakte und Chancen sich daraus ergeben könnten ...
          (NEIIIIIN - nicht zum/ins "Rotlichtviertel" ... "
          Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
          zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

          (Heiner Geißler)

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          • Walter Franke

            #6
            Hallo Pit,

            am Strand kannst Du mit dem Detektor immer suchen gehen und die Funde bergen. In den "Hamburger Bergen"???? darft Du zwar suchen, zur Fundbergung benötigst Du die Genehmigung vom Grundstückseigentümer. Die Rolex, ob echt oder nicht echt MUSS aufs Fundbüro. Dort erklärst Du Deine Eigentumsrechte an der Uhr, für den Fall, dass die Uhr nicht abgeholt wird. Nach einen halben Jahr bekommst Du die Uhr zurück. In manchen Gemeinden inzwischen schon nach 3 Monaten, das kann die die Behörde aber genau sagen. Die wenigsten melden einen Verlust beim Fundbüro, da sie ohnehin nicht glauben das verlorene Teil zurückzubekommen. Also grundsätzliche gute Aussicht auf die Rückgabe der Uhr vom Fundbüro an Dich. Du bist dann der rechtmäßige Eigentümer.

            Grüsse
            Walter

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            • Isenberg

              #7
              Ergänzend: Unmittelbar aneignen darfst Du Dir nur herrenloses Gut. Damit etwas herrenlos wird, muss der bisherige Eigentümer eindeutig das Eigentum aufgegeben haben. Wenn er also seine Rolex in die Mülltonne geworfen hat, um sich dieses Angeber-Protzsymbols endlich zu entledigen und ein bescheidenes Leben zu beginnen( ), dann gibt er das Eigentum daran auf.

              Hat er sie nur versehentlich verloren, bleibt er Eigentümer. Verlorene Sachen mit mehr als Bagatellwert (Kleinmünzen) zu behalten, erfüllt den Straftatbestand der Fundunterschlagung. Wer dabei erwischt wird, muss damit rechnen, demnächst vorbestraft zu sein. Dies kann sich auf Beruf, Lebensweg, Existenz (wenn man nicht sowieso Krimineller ohne solche "Sorgen" ist ) so nachteilig auswirken, dass man auch ohne das vielleicht nicht vorhandene Gewissen schon aus Vernunftgründen ehrlich bleiben sollte.

              Welche Unterschiede es macht, wo du etwas findest, hat ja Walter schon erläutert.


              ------------------
              Grüße und gut Fund!
              Isenberg

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              • Geselle

                • 19.09.2000
                • 88
                • OWL
                • XP Deus, Whites XLT & Tesoro Cutlass

                #8
                Hat der Eigentümer, das Eigentum aufgegeben, wenn er gleichzeitig sein Leben aufgegeben hat?


                ------------------
                G&GF
                Jörg
                Alle rechtlichen Aussagen beziehen sich auf meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung da.

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                • Wünmann

                  #9
                  Hallo Jörg, dann wird es erst richtig spannend! Wer ist der Erbe, vielleicht der Fötus im Mutterleib? Oder schlägt der Erbe das ERbe aus? Der Finder ist es sicherlich nicht. Herrenlose Gegenstände sind auch so eine Sache, Wissen und Wollen ist hier angesagt, und natürlich im Zustand der vollen geistigen Klarheit.Zu der Definition Herrenlos könnten wir fast eine eigene Reihe eröffnen. M.E. ist auch eine Münze z.B. der Römer ein solcher Gegenstand, auch wenn diese auf dem Acker des Bauern Müller liegt. Ich habe diese Frage nun schon so oft mit meinen Dozenten, anderen Juristen und solchen Leuten erörtert. Vieles ist Auslegesache. Achja, Fundsachen sind NIE Auslegesache, immer abgeben. Steht auch ganz klar im STGB. Äh, und nochwas, wenn die Polizei Euch vom Acker holt, seht zu, daß kein Protokoll aufgenommen wird! Und Eure Fundstücke dürfen die auch nicht finden! Nur mal so als Tip, in den letzten Wochen habe ich ja ganz das Gefühl, das alles so super easy istr und alles erlaubt. So ein großer Schwachsinn! Wenn ihr an den Richtigen kommt, könnt ihr froh sein, einen guten Anwalt zu haben, der die Ordnungsstrafe gut in den Griff kriegt. Guter Draht zu den Ämtern ist eines, aber erst ist mal die Staatsanwaltschaft dran! Ich verstehe nicht, warum einige von Euch, zB. aus dem Westfälischen, zu diesem Thema so locker nichts sagt! Ihr wisst es doch echt besser!
                  So, jetzt warte ich ab, wer mich alles eine Dummköpfin tituliert.

                  Paßt auf und geht behutsam mit Euren Funden um! Diane

                  [Dieser Beitrag wurde von Wünmann am 22. Oktober 2000 editiert.]

                  Kommentar

                  • Walter Franke

                    #10
                    M.E. ist auch eine Münze z.B. der Römer ein solcher Gegenstand, auch wenn diese auf dem Acker des Bauern Müller liegt.

                    Hallo,

                    stimmt die römische Münze ist in den meisten Ländern tatsächlich "Herrenlos", wenn es nicht ein Bundesland mit Schatzregal ist. Ansonsten bist Du neuer Eigentümer, was Dich aber nicht von der Pflicht zur Meldung beim LDA befreit. Bei einer wertvollen Münze greift eventuell zusätzlich der Schatzfund-Pharagraf im BGB. Wo da die Grenze liegt ist aber gesetzlich nicht festgelegt, eventuell in den Kommentierungen. Gerichtliche Festlegungen sind mir nicht bekannt.

                    Grüsse
                    Walter

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                    • HHFrank

                      #11
                      Ääähhhemmmm Pit,
                      was in Gottes Namen macht man in den Harburger Bergen mit einem MD ?,ja ja Metall
                      suchen - nein ich meine Geschichtlich gesehen,
                      habe ich vieleicht etwas verpasst?.

                      gruss

                      HHFrank

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                      • Isenberg

                        #12
                        <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von RunningMan:
                        Hat der Eigentümer, das Eigentum aufgegeben, wenn er gleichzeitig sein Leben aufgegeben hat?

                        <HR></BLOCKQUOTE>

                        Aufgegeben im rechtlichen Sinne nicht. Da aber auch er weiß, dass das letzte Hemd keine Taschen hat, wird er automatisch zum Erblasser, d.h. dass das Erbrecht dafür sorgt, dass nix aus Versehen herrenlos wird.

                        ------------------
                        Grüße und gut Fund!
                        Isenberg

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                        • Isenberg

                          #13
                          <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Walter Franke:
                          Wo da die Grenze liegt ist aber gesetzlich nicht festgelegt, eventuell in den Kommentierungen. Gerichtliche Festlegungen sind mir nicht bekannt.
                          <HR></BLOCKQUOTE>

                          Ein typischer Fall fürs vorgeschlagene SDI-Archiv, wenn einem mal das eine oder andere Urteil unterkommt.

                          ------------------
                          Grüße und gut Fund!
                          Isenberg

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