Zitat isenberg
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Fall 1: In Dulsbach an der Knatter findet der Sondengänger (oder Sondengeher? Da müssen mal die Germanisten ran) Heribert F. einen Topf mit Gold- und Silbermünzen und soll nun durch gutachterliche Wertfeststellung von DM 83,50 um seinen Anteil beschissen werden. In einer SDI-Pressemitteilung wird darauf reagiert, aber nicht etwa in allgemeiner und juristisch unbedarfter Weise polemisiert.
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zitat ende
hallo isenberg,
jetzt komme ich scheinbar gar nicht mehr mit...
wie kann den ein sondengänger um seinen anteil an den goldmünzen beschissen werden, wenn er sie eigentlich gar nicht ausgraben darf ? suchen darf er in jedem bundesland, nur ausgraben eben nicht und in manchen bundesländern ist nun mal auch schon das suchen mit der sonde verboten. kein mensch glaubt ihm, dass der topf oben auf dem acker gelegen hat und wenn dieser jene welche dafür auch noch einen anteil bekommt, so ist suchen, sowie graben meiner meinung nach also doch erlaubt, denn eigentlich hätte er ja dann eine selbstanzeige erstattet. faktisch ist es zumindest in bayern so:
graben darf auf seinem grundstück jeder solange er will, wäre ja auch noch schöner, dürfte man ja keinen baum mehr einpflanzen. der erwerb sowie der gebrauch einer sonde ist auch vollkommen legal. jeder kann sich sonden kaufen soviel er will und muss nicht mal 18 sein. geht jetzt einer mit seiner sonde auf einem grundstück und gräbt danach was aus, ist es zur hälfte sein eigentum und zur hälfte das des grundstückseigentümers, das ist geltendes recht. wenn jetzt also ein grundstückseigentümer dir erlaubt auf seinem grundstück zu suchen, denn nur so kann ja der hälfte/hälfte-fall zu stande kommen, was kann dann die behörde dagegen haben ? antwort: gar nix, denn dann müsste entweder die anwendung einer sonde generell verboten werden, denn ohne sonde darf er ja graben so lange er lustig ist, das ist aber nicht so. das heisst also, ob du mit der sonde übers feld des bauern läufst oder der bauer selbst ist ein und dasselbe.
and the best is jet to come:
die archies wissen um diesen rechtlichen lappsus. in bayern ist es jetzt sogar so, dass das lda oder eben die kreisarchäologie höflich fragen muss ob sie auf diesem fremden grundstück graben dürfen oder nicht. hat sich doch eine bäuerin auf ihre dicken hinterfüsse gestellt und den sprcuh geprägt: "auf meinem grundstück grabe nur ich und sonst niemand." das wars..
der archäologe hat zwar 4 monate zeit vor baubeginn das grundstück zu besichtigen, aber was hilft ihm das ? in unserem landkreis sind ganze 3 leute hauptamtlich mit graben beschäftigt und die graben momentan eine bronzezeitliche siedlung aus und bemühen dazu unter anderem einen ehrenamtlichen sondengänger. wenn der mal keine zeit hätte kämen sie vielleicht auf mich zurück. auf die frage wie ich ausser mitgraben noch zur heimatarchäologie beitragen könnte: "gehen sie über die felder, natürlich ohne sonde und suchen sie schwarze verfärbungen, das deutet meistens auf eine siedlung hin". ich schwieg. im zweiten satz: "haben sie schon was interessantes gefunden mit ihrer sonde ?" ich schwieg wieder, rauchte meine zigarette zu ende und fuhr heim.
ich finde es sollte endlich mal eine bundeseinheitliche genaue klärung der ganzen sachlage her dazu könnte SDI einen massgeblichen anteil leisten, meint ihr nicht auch ?
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Fall 1: In Dulsbach an der Knatter findet der Sondengänger (oder Sondengeher? Da müssen mal die Germanisten ran) Heribert F. einen Topf mit Gold- und Silbermünzen und soll nun durch gutachterliche Wertfeststellung von DM 83,50 um seinen Anteil beschissen werden. In einer SDI-Pressemitteilung wird darauf reagiert, aber nicht etwa in allgemeiner und juristisch unbedarfter Weise polemisiert.
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zitat ende
hallo isenberg,
jetzt komme ich scheinbar gar nicht mehr mit...
wie kann den ein sondengänger um seinen anteil an den goldmünzen beschissen werden, wenn er sie eigentlich gar nicht ausgraben darf ? suchen darf er in jedem bundesland, nur ausgraben eben nicht und in manchen bundesländern ist nun mal auch schon das suchen mit der sonde verboten. kein mensch glaubt ihm, dass der topf oben auf dem acker gelegen hat und wenn dieser jene welche dafür auch noch einen anteil bekommt, so ist suchen, sowie graben meiner meinung nach also doch erlaubt, denn eigentlich hätte er ja dann eine selbstanzeige erstattet. faktisch ist es zumindest in bayern so:
graben darf auf seinem grundstück jeder solange er will, wäre ja auch noch schöner, dürfte man ja keinen baum mehr einpflanzen. der erwerb sowie der gebrauch einer sonde ist auch vollkommen legal. jeder kann sich sonden kaufen soviel er will und muss nicht mal 18 sein. geht jetzt einer mit seiner sonde auf einem grundstück und gräbt danach was aus, ist es zur hälfte sein eigentum und zur hälfte das des grundstückseigentümers, das ist geltendes recht. wenn jetzt also ein grundstückseigentümer dir erlaubt auf seinem grundstück zu suchen, denn nur so kann ja der hälfte/hälfte-fall zu stande kommen, was kann dann die behörde dagegen haben ? antwort: gar nix, denn dann müsste entweder die anwendung einer sonde generell verboten werden, denn ohne sonde darf er ja graben so lange er lustig ist, das ist aber nicht so. das heisst also, ob du mit der sonde übers feld des bauern läufst oder der bauer selbst ist ein und dasselbe.
and the best is jet to come:
die archies wissen um diesen rechtlichen lappsus. in bayern ist es jetzt sogar so, dass das lda oder eben die kreisarchäologie höflich fragen muss ob sie auf diesem fremden grundstück graben dürfen oder nicht. hat sich doch eine bäuerin auf ihre dicken hinterfüsse gestellt und den sprcuh geprägt: "auf meinem grundstück grabe nur ich und sonst niemand." das wars..
der archäologe hat zwar 4 monate zeit vor baubeginn das grundstück zu besichtigen, aber was hilft ihm das ? in unserem landkreis sind ganze 3 leute hauptamtlich mit graben beschäftigt und die graben momentan eine bronzezeitliche siedlung aus und bemühen dazu unter anderem einen ehrenamtlichen sondengänger. wenn der mal keine zeit hätte kämen sie vielleicht auf mich zurück. auf die frage wie ich ausser mitgraben noch zur heimatarchäologie beitragen könnte: "gehen sie über die felder, natürlich ohne sonde und suchen sie schwarze verfärbungen, das deutet meistens auf eine siedlung hin". ich schwieg. im zweiten satz: "haben sie schon was interessantes gefunden mit ihrer sonde ?" ich schwieg wieder, rauchte meine zigarette zu ende und fuhr heim.
ich finde es sollte endlich mal eine bundeseinheitliche genaue klärung der ganzen sachlage her dazu könnte SDI einen massgeblichen anteil leisten, meint ihr nicht auch ?



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