Hallo,
ist das Sondeln an Baggerseen und Flachwassersuche(also so 1-2m in den See) eigentlich genehmigungspflichtig in NDS? Werde aus dem DschG irgendwie nicht so richtig schlau in der Sache.
Bei der Flachwassersuche kommen bestimmt noch andere Sachen mit rein, oder?
Danke & Gruß,
ODAS
ist das Sondeln an Baggerseen und Flachwassersuche(also so 1-2m in den See) eigentlich genehmigungspflichtig in NDS? Werde aus dem DschG irgendwie nicht so richtig schlau in der Sache.
Bei der Flachwassersuche kommen bestimmt noch andere Sachen mit rein, oder?Danke & Gruß,
ODAS


). Wenn er nichts dagegen hat, dann bitte ihn eindringlich aber höflich, Dir dies kurz schriftlich (Brief, Fax, Mail) zu bestätigen. Wenn Du den Wisch hast, kannst Du ganz beruhigt in, an und um Deine Seen sondeln und brauchst Dich nicht immer ständig ängstlich umsehen.
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