Rechtliche Nachfolge?

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  • emskopp
    Anwärter


    • 27.01.2007
    • 17
    • Emsland Nds.

    #1

    Rechtliche Nachfolge?

    ...oder so.
    Hallo, ich les ja schon ne ganze Weile mit, hatte bisher keine eigene Sonde, aber das soll sich jetzt ändern (bezahlt isse schon).
    so, nun mal folgende Frage. Mein Urgrossvater hat gegen Ende des Krieges einen Karabiner sowie eine Pistole irgendwo im Garten verbgraben, da laut Besatzung die Todesstrafe auf den Besitz dergleichen stand.
    Das ganze soll in Fett eingeschmiert und in Pergament oder Ölpapier gewickelt von ihm vergraben worden sein. Nachdem die Besatzer weg waren konnte sich mein Uropa leider nicht mehr erinnern wo genau die Sachen vergraben sind, da er schon "etwas" älter war(mein vater selbst ist bj 42).mein grossvater selbst konnte auch nicht danach suchen, da er in Russland in Gefangenschaft gestorben ist (wo haben wir erst DIESEN Frühjahr erfahren). nun wurde unser damaliger Hof zwecks Erweiterung der Landwirtschaft zu klein und wurde verkauft. Nun ist die Frage ob ich bzw. mein Vater trotzdem rechtlich gesehen die Besitzer der Waffen sind (beziehungsweise noch Ansprüche darauf haben) oder ob der Besitz durch den Verkauf (unbewusst) an den Käufer des Hofes übergegangen ist.
    Der damalige Käufer ist mittlerweile im Pflegeheim und ich befürchte dass das ganze Areal bald platt gemacht wird da die Grundstückspreise in Ortskernnähe mittlerweile echt hoch sind.
    Für eine Antwort oder einen Tipp hinsichtlich einer möglichen Vorgesehensweise bin ich euch dankbar.
    So denn!

    MFG Werner
  • TreasureHunter
    Bürger


    • 14.08.2007
    • 171
    • darmstadt
    • noch keine

    #2
    hi,
    schätze mal, da wirst du leider pech haben, denn das grunstück ist, soviel ich weiß, mit all seinen "bodenschätzen verkauft" und selbst wenn du ihn ausbuddeln würdest, dürftest du den karabiner eh nicht behalten, da du ihn abgeben mußt, zumindest offiziell!

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    • emskopp
      Anwärter


      • 27.01.2007
      • 17
      • Emsland Nds.

      #3
      wenn das mit den "bodenschätzen" rechtlich so ist, hab ich wohl keine Handhabe. Das ich die Waffe(n) ohne WBK (und dann eingetragen) nicht behalten darf ist mir auch klar. also ich hätte die abändern lassen durch nen büma und schön an die wand gehängt.

      mfg werner

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      • tholos
        Heerführer

        • 23.12.2000
        • 1227

        #4
        Hi emskopp,

        frag einfach die Angehörigen des Besitzers und erzähl die Geschichte. Falls du nicht gerade den Zierrasen umpflügen willst und den richtigen Ton triffst, sollte es mit der Suche klappen. Aber wunder dich nicht, wieviel Müll auf manchem Grundstück vergraben worden ist.
        Und bei Waffen unbedingt die Gesetzeslage beachten.

        Gruß

        tholos

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        • munfrosch
          ... auf Lebenszeit gesperrt -unverbesserliches Entschärfungs"Talent"
          • 20.09.2007
          • 2135
          • Raum Dresden
          • Whites DFX, MD 318B

          #5
          ja und erwarte nicht zu viel. öl hält weder ewig noch muss das weiß heißen. habs oft genug gesehen wenn ich offiziell suchen war

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          • emskopp
            Anwärter


            • 27.01.2007
            • 17
            • Emsland Nds.

            #6
            Na denn wird wohl erstmal einiges zu klären sein.
            Danke erstmal für eure Antworten

            Kommentar

            • TreasureHunter
              Bürger


              • 14.08.2007
              • 171
              • darmstadt
              • noch keine

              #7
              Zitat von tholos
              Hi emskopp,

              frag einfach die Angehörigen des Besitzers und erzähl die Geschichte. Falls du nicht gerade den Zierrasen umpflügen willst und den richtigen Ton triffst, sollte es mit der Suche klappen. Aber wunder dich nicht, wieviel Müll auf manchem Grundstück vergraben worden ist.
              Und bei Waffen unbedingt die Gesetzeslage beachten.

              Gruß

              tholos
              klar, natürlich haben die herrschaften nichts dagegen .
              denke, dass die meisten dann lieber selbst erst mal in ihrem garten buddeln

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              • IG Phoenix
                Heerführer

                • 17.05.2002
                • 1106
                • Uplengen
                • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                #8
                Karabiner und Bodenschätze ?!?

                Die beiden Waffen gehören Dir als Erbe, ganz egal wem das Grundstück jetzt gehört. Der neue Grundstückseigentümer erhält nur das Eigentumsrecht an Schätzen gem. § 984 BGB. Ob die Waffen nach der Fundberung aufgrund ihres Erhaltungszustandes noch unter das Waffengesetz fallen muss ein Büchsenmacher feststellen. Sind sie nicht mehr mit "haushaltsüblichen" Mitteln in einen schussfähigen Zustand zu versetzen, fallen sie nicht unter das WaffG.

                Viele Grüße

                Walter

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                • desert-eagle († 2020)
                  Heerführer


                  • 19.04.2005
                  • 3439
                  • Kleve

                  #9
                  Zitat von IG Phoenix
                  Sind sie nicht mehr mit "haushaltsüblichen" Mitteln in einen schussfähigen Zustand zu versetzen, fallen sie nicht unter das WaffG.
                  Einspruch, der äußere Zustand der Waffen ist völlig unerheblich, da hat es schon vielen vor Gericht den Boden unter den Füßen weggerissen. Leider hat es da schon viele Fälle gegeben, bei denen der Finder verurteilt wurde, obwohl aus dem Rostklumpen eines ehemaligen K98 im Leben kein scharfer Schuß mehr hätte abgefeuert werden können. Der Fehler war, daß die Waffen nicht durch einen Büma ordnungsgemäß abgeändert worden waren.
                  MFG Desert-Eagle
                  ------------------------------------------------------------

                  Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es schon ist.
                  Karl Valentin

                  Ludger hat uns am 26.01.2020
                  nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
                  In stillem Gedenken,
                  das SDE-Team

                  Kommentar

                  • munfrosch
                    ... auf Lebenszeit gesperrt -unverbesserliches Entschärfungs"Talent"
                    • 20.09.2007
                    • 2135
                    • Raum Dresden
                    • Whites DFX, MD 318B

                    #10
                    Zitat von desert-eagle
                    Einspruch, der äußere Zustand der Waffen ist völlig unerheblich, da hat es schon vielen vor Gericht den Boden unter den Füßen weggerissen. Leider hat es da schon viele Fälle gegeben, bei denen der Finder verurteilt wurde, obwohl aus dem Rostklumpen eines ehemaligen K98 im Leben kein scharfer Schuß mehr hätte abgefeuert werden können. Der Fehler war, daß die Waffen nicht durch einen Büma ordnungsgemäß abgeändert worden waren.
                    MFG Desert-Eagle
                    richtig oder man aht ne bestätigung vom büma das es nur noch schrott ist. machen aber wenige weil alle was verdienen wollen

                    Kommentar

                    • Dackelfreund
                      Heerführer


                      • 25.11.2006
                      • 4708
                      • .........
                      • -------------

                      #11
                      der karabiner fällt eindeutig unter das kriegswaffenkontrollgesetz nd du würdest dich stafbar machen.
                      da du die sachen nicht ausgraben kannst vieleicht mal ne zuständige behörde kontaktieren.
                      die werden die sachen dann eventuell bergen und du hast dann vieleicht die exclusiv knipsbildchen.
                      mehr wird nicht drinnen sein.
                      ich sage nur gelbe Nummerschilder

                      Kommentar

                      • munfrosch
                        ... auf Lebenszeit gesperrt -unverbesserliches Entschärfungs"Talent"
                        • 20.09.2007
                        • 2135
                        • Raum Dresden
                        • Whites DFX, MD 318B

                        #12
                        schmarn

                        Zitat von Dackelfreund
                        der karabiner fällt eindeutig unter das kriegswaffenkontrollgesetz nd du würdest dich stafbar machen.
                        da du die sachen nicht ausgraben kannst vieleicht mal ne zuständige behörde kontaktieren.
                        die werden die sachen dann eventuell bergen und du hast dann vieleicht die exclusiv knipsbildchen.
                        mehr wird nicht drinnen sein.
                        1. wenn dann waffengesetz nix kwkg. also erzähl nicht son zeug das bringt nur verwirrung
                        2. es ist möglich das er das teil ahben kann mit der auflage es vom büma abgeändert vorzulegen aber dazu müsste er nachweisen könne das es das gewehr ist. da sehe ich das problem.... abgesehen davon ob evtl noch was davon aussieht wien gewehr

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                        • Dragon
                          Geselle


                          • 25.02.2004
                          • 78
                          • NRW
                          • Whites 6000 Di Pro

                          #13
                          Hi Werner.
                          Genau gesehen, müßtest Du die "Waffen" einer Polizeibeförde zur Begutachtung vorlegen, die dann entscheidet, ob die Sachen noch als Waffen anzusehen sind, oder ob sie abgeändert werden müssen. Danach könntest Du sie wieder in Besitz nehmen, wenn der jetzige Pächter nichts einzuwenden hat.

                          Gruß
                          Dragon

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