darf man an stellen suchen, wo belagerungen waren (30-jähriger krieg)?

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  • trinidad
    Heerführer


    • 04.12.2006
    • 1090
    • bayern

    #1

    darf man an stellen suchen, wo belagerungen waren (30-jähriger krieg)?

    hallo zusammen,

    mal ne frage, darf man eigentlich an stellen suchen wo belagerungen im 30 järigen krieg waren o. kämpfe gemacht wurden.

    gruß
    "Wenn der Bauer nicht schwimmen kann, ist die Badehose schuld"

    "Wer von euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein"
  • MvR
    Heerführer


    • 04.01.2007
    • 2735
    • Mecklenburg-Vorpommern/Rügen

    #2
    Zitat von trinidad
    hallo zusammen,

    mal ne frage, darf man eigentlich an stellen suchen wo belagerungen im 30 järigen krieg waren o. kämpfe gemacht wurden.

    gruß
    wir haben hier auf rügen drei schlachtfelder aus dem 30 jährigen, 2 aus den schweden und dänenkriegen, und die franzmänner hatten hier nen wall.
    alle als bodendenkmäler ausgewiesen und deshalb verboten.
    wie es in den anderen bl aussieht, musst du dich erkundigen, denke mal aber genauso.
    Für Gott, Kaiser und Vaterland!!!
    Spandau!!! Was sonst??

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    • Hempf
      Heerführer


      • 29.12.2007
      • 1387
      • Franken
      • XP Orx

      #3
      Also bei uns um der Feste Rosenberg war auch 30 jähriger Krieg, wir haben da aber keine großen Denkmäler oder so... in meinem Dorf(paar KM weiter weg) wurden auch Hufeisen von den SChweden gefunden beim graben.
      Gruss Hempf

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      • D.R.G.M.
        Ritter


        • 22.02.2007
        • 566
        • zw. BB & CW/BaWü.
        • Ebinger TREX 204 & RFT MSG 75

        #4
        Zitat von Hempf
        ...wir haben da aber keine großen Denkmäler oder so...
        'der war gut (!), hahahaha...
        sorry, bitte net persönlich nehmen...
        dabei geht's auch eher weniger um das herkömmliche, bekannte 'denkmal' (so richtig in stein gehauen, o. ä.), sondern um ein sog. BODENDENKMAL, das aufgrund der geschichtsträchtigen geschehnisse auf diesem grund und boden, irgendwelcher (ehemaliger) historischer bebauungen, erschließungen, etc. ~ von den entsprechenden behörden als solches ausgewiesen wurde.
        das ist ja auch leider oftmals das tückische: man sieht es dieser art 'denkmal' leider nicht an, daß es ein solches ist.
        d. h.: IMMER & AUF JEDEN FALL: VORHER SCHLAU MACHEN worauf gesondelt wird
        zur eigentlichen frage: jau, ist soweit ich weiß NICHT zulässig.
        Deutsch-französische Forschungsgesellschaft Verdun eV., Deutsches Erinnerungskomitee Argonnerwald 1914 - 1918 eV.,
        Völkerverbindende Interessengemeinschaft Verdun (VIV), Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge eV.
        & Forschungsgruppe Untertage eV.

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        • Hempf
          Heerführer


          • 29.12.2007
          • 1387
          • Franken
          • XP Orx

          #5
          Achso hmm... thx

          ps: ich nehms nicht persöhnlich
          Gruss Hempf

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          • D.R.G.M.
            Ritter


            • 22.02.2007
            • 566
            • zw. BB & CW/BaWü.
            • Ebinger TREX 204 & RFT MSG 75

            #6
            dann is' gut
            sorry nochmal, war aber einfach 'zu genial' deine antwort
            grüßle, andi.
            Deutsch-französische Forschungsgesellschaft Verdun eV., Deutsches Erinnerungskomitee Argonnerwald 1914 - 1918 eV.,
            Völkerverbindende Interessengemeinschaft Verdun (VIV), Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge eV.
            & Forschungsgruppe Untertage eV.

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            • Hempf
              Heerführer


              • 29.12.2007
              • 1387
              • Franken
              • XP Orx

              #7
              Jetzt wo ichs mir selbst so durchlese... haste recht
              Gruss Hempf

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              • IG Phoenix
                Heerführer

                • 17.05.2002
                • 1106
                • Uplengen
                • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                #8
                Zitat von trinidad
                hallo zusammen,

                mal ne frage, darf man eigentlich an stellen suchen wo belagerungen im 30 järigen krieg waren o. kämpfe gemacht wurden.

                gruß
                Moin,

                also in Bayern fallen nur vor- und frühgeschichtliche Bodenfunde unter das Denkmalschutzgesetz, aber das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege sieht das etwas anders.

                Wende Dich doch bitte an www.digs-online.de die können Dir das ganz genau erklären und helfen auch bei der Beantragung einer Nachforschungsgenehmigung.

                Viele Grüße

                Walter

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                • bIauage
                  Landesfürst


                  • 19.01.2007
                  • 605
                  • Berlin

                  #9
                  Ne Frage speziell zu Bodendenkmälern auf Rügen, da ich dort eine gewisse Verbindung hin habe, mir die Geschichte halbwegs bekannt ist und dort aber nie Sondeln werde o.ä. da ich kein Sondler bin:
                  Zum einen sind die Flächen als Bodendenkmäler ausgewiesen, zum anderen wird auf Rügen fast ausschließlich Ackerbau und Tierhaltung betrieben.
                  Aller vorraussicht nach wird dort wohl auch nie gegraben werden. Wenn dort ein Archäologisches Interesse bestehen würde könnte man es ja verstehen.
                  Das man die Hügelgräber nicht umgräbt ist natürlich klar. Die sind außerdem eh schon geplündert. Oder geht es darum das generell nichts entfernt werden soll aus den Bodendenkmälern? Dann dürfte ja auch kein Ackerbau dort statt finden?

                  Kommentar

                  • MvR
                    Heerführer


                    • 04.01.2007
                    • 2735
                    • Mecklenburg-Vorpommern/Rügen

                    #10
                    Zitat von bIauage
                    Ne Frage speziell zu Bodendenkmälern auf Rügen, da ich dort eine gewisse Verbindung hin habe, mir die Geschichte halbwegs bekannt ist und dort aber nie Sondeln werde o.ä. da ich kein Sondler bin:
                    Zum einen sind die Flächen als Bodendenkmäler ausgewiesen, zum anderen wird auf Rügen fast ausschließlich Ackerbau und Tierhaltung betrieben.
                    Aller vorraussicht nach wird dort wohl auch nie gegraben werden. Wenn dort ein Archäologisches Interesse bestehen würde könnte man es ja verstehen.
                    Das man die Hügelgräber nicht umgräbt ist natürlich klar. Die sind außerdem eh schon geplündert. Oder geht es darum das generell nichts entfernt werden soll aus den Bodendenkmälern? Dann dürfte ja auch kein Ackerbau dort statt finden?
                    lt. herrn dr. so..er vom denkmalamt des landkreises rügen ist das graben nach
                    altertümlichen gegenständen auf rügen generell verboten.
                    egal ob ackerbau und viehzucht.
                    Für Gott, Kaiser und Vaterland!!!
                    Spandau!!! Was sonst??

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                    • bIauage
                      Landesfürst


                      • 19.01.2007
                      • 605
                      • Berlin

                      #11
                      Ich meinte damit das diese Flächen welche bewirtschaftet werden ja jedes Jahr gepflügt werden. Passt nicht zum Bodendenkmal

                      Kommentar

                      • MvR
                        Heerführer


                        • 04.01.2007
                        • 2735
                        • Mecklenburg-Vorpommern/Rügen

                        #12
                        Zitat von bIauage
                        Ich meinte damit das diese Flächen welche bewirtschaftet werden ja jedes Jahr gepflügt werden. Passt nicht zum Bodendenkmal
                        die burgwälle die hier noch aus der slawenzeit stehen, werden auch 2 mal im jahr
                        von unkraut und wildwuchs befreit und freigeschnitten..
                        3 große schlachtfelder bei leipzig von 1813 sind jetzt auch landwirtschaftliche flächen und trotzdem ausgewiesen.
                        Zuletzt geändert von MvR; 11.01.2008, 09:48.
                        Für Gott, Kaiser und Vaterland!!!
                        Spandau!!! Was sonst??

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