Problem mit einem Suchauftrag

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  • seewolf
    Heerführer


    • 06.12.2005
    • 4969
    • Schöneweide
    • Ebinger Uvex 710,Metromag 880 Schiebestangenfinder Minelab XS-2 PRO & Whites IDX PRO

    #1

    Problem mit einem Suchauftrag

    Hallo Forum!
    Eine junge Frau hat einen wichtigen Schlüssel verlohren und fand den Weg über den Eifelsucher zu mir.Ihr Wohnort kam mir gleich so bekannt vor und bei einem Gespräch stellte sich heraus das es sich um ein Gebiet handelt das von den Römern besiedelt wurde,auch gibt es dort etliche Ausgrabungsflächen.Überall wo dort 3 Bäume zusammenstehen nennt man es Römerwald.Ich habe ihr mitgeteilt das ich dort nicht ohne eine Genemigung suchen kann und darf.Sie wird jetzt versuchen bei der Stadt etwas zu erreichen und ich habe ihr gesagt ich frage mal bei den suchenden nach ob es eine möglichkeit gibt ihr zu helfen.
    Gruß Andreas
    Gruß andreas
    S.S.S.S
  • Colin († 2024)
    Moderator

    • 04.08.2006
    • 10262
    • "Oppidum Ubiorum"
    • the "Tejon" (what else..?)

    #2
    hi Seewolf,

    da es sich ja um ein Objekt handelt, der an der Oberfläche zu finden sein dürfte, müsste es eigentlich möglich sein an der Stelle mal mit dem MD zu schwenken..
    Also wenn man kein Grabungsgerät mitführt, hat man soviel ich weiß das Recht, einen verlorenen Gegenstand zu suchen..

    Angabe dennoch ohne Gewähr...

    Gruß Colin


    "In dubio melior est conditio possidentis" - "Im Zweifel verdient der Besitzer Vorzug"



    "Fotowettbewerbgewinner" 02.22 / 12.22 / 07.23 / 04.24
    "Fotowettbewerbmitgewinner" 10.21 / 01.22 / 05.23


    Colin hat uns am 16.07.2024
    nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
    In stillem Gedenken,
    das SDE-Team

    Kommentar

    • seewolf
      Heerführer


      • 06.12.2005
      • 4969
      • Schöneweide
      • Ebinger Uvex 710,Metromag 880 Schiebestangenfinder Minelab XS-2 PRO & Whites IDX PRO

      #3
      Mir ist es aber lieber das die zuzständigen Behörden bescheid wissen und mir das erlauben ansonsten werde ich dort kein Suchgerät auspacken.In diesem Gebiet gibt es viele Jogger,Hundeausführer,Spatziergänger und überall gibt es Pfäle mit Schildern wo drauf steht was dort römisches gefunden wurde.Ich gehe davon aus das das halbe Dorf zusammenläuft wenn da jemand eine Sonde auspackt.
      Gruß andreas
      S.S.S.S

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      • Colin († 2024)
        Moderator

        • 04.08.2006
        • 10262
        • "Oppidum Ubiorum"
        • the "Tejon" (what else..?)

        #4
        Ja, irgendwie rechtlich absichern sollte man das schon..aber bei dem Tempo die, die zuständigen Behörden an den Tag legen, dürfte aus dem Oberflächenobjekt dann ein BD werden...

        bin aber bei diesem Thema mal gespannt, was daraus wird...

        wünsche dir und der Dame jedenfalls viel Erfolg..!

        G.C


        "In dubio melior est conditio possidentis" - "Im Zweifel verdient der Besitzer Vorzug"



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        Colin hat uns am 16.07.2024
        nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
        In stillem Gedenken,
        das SDE-Team

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        • Mgrafzahn
          Ritter

          • 06.12.2000
          • 518
          • Dortmund
          • XP Deus

          #5
          Die Oberflächensuche sollte ohne Grabungsabsicht problemlos sein. Da Du ja keine Kulturtschicht zerstörst respektive irgendwelche Fundzusammenhänge.

          Grabungen in dem Sinne regelt § 13 Dschg NRW.

          Immerhin kannt Du ja mit dem Suchauftrag lückenlos nachweisen, daß es sich in dem Falle tatsächlich nur um einen Suche nach einem verlorenen Gegenstand handelt.

          Also schön das Schippchen im Auto lassen.
          Mgrafzahn

          Retter von Bodenfunden aus Metall vor immissionsbedingter Schädigung

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          • seewolf
            Heerführer


            • 06.12.2005
            • 4969
            • Schöneweide
            • Ebinger Uvex 710,Metromag 880 Schiebestangenfinder Minelab XS-2 PRO & Whites IDX PRO

            #6
            Das wäre ja schön einfach und unkompliziert.Wenn der Anruf bei der Stadt das bestätigt kanns ja losgehen.
            Vieleicht binn ich jetzt übervorsichtig aber ich kann mir einfach nicht vorstellen das man mit einer Sonde so mitten durch ein bekanntes Römerlager latschen kann.
            Gruß andreas
            S.S.S.S

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            • sirente63
              Banned
              • 13.11.2005
              • 5348

              #7
              Hallo
              Eine Verlustsuche oder das sofortige wiederfinden mit hilfe eine Detektors
              an der Erdoberfläche liegendes Gegenstandes ist rechtlich nirgends verboten.
              MfG

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              • seewolf
                Heerführer


                • 06.12.2005
                • 4969
                • Schöneweide
                • Ebinger Uvex 710,Metromag 880 Schiebestangenfinder Minelab XS-2 PRO & Whites IDX PRO

                #8
                Danke!
                Euch allen für die Infos.
                Gruß Andreas
                Zuletzt geändert von seewolf; 18.01.2008, 13:55.
                Gruß andreas
                S.S.S.S

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                • Cowboybasti
                  Heerführer


                  • 07.04.2006
                  • 2209
                  • Süd-Niedersachsen
                  • Tesoro Vaquero 2 Germania, XP Gmaxx-II

                  #9
                  hey andreas

                  also wie es mir bekannt is, ist ein metalldetektor ja nur ein messgerät.
                  und wie ja schon gesagt wurde, da der schlüssel ja sehr warscheinlich optisch sichtbar an der oberfläche liegt, darfst du deine sonde als hilfsmittel benutzen , da du ja keinen eingriff in den boden vornimmst .
                  und nimm kein grabungswerkzeug mit, somit wird dir auch nimand etwas können schätze ich .

                  Basti
                  Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -

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                  • Brainiac
                    Heerführer


                    • 21.12.2003
                    • 3194
                    • Berlin
                    • Augen, Ohren, Nase und Verstand

                    #10
                    Am besten du lässt dir einen schriftlichen Suchauftrag geben, auf dem das Suchobjekt und das genaue Suchgebiet festgehalten ist. Das unterschreibst du und auch die Auftragberin als Zeugin. Damit gehst du zur Gemeinde/Bürgermeister/Stadt/Polizei und lässt es dort von einem Beamten abstempeln/unterschreiben. Das ist am einfachsten und sollte sofort möglich sein. Mit dem Schreiben in der Tasche sollten dich dann vor Ort auch keine Probleme erwarten - so lange du dort zivil und ohne Grabungswerkzeug auftrittst. Neugierige Passanten solltest du dann bereitwillig Auskunft geben um welche Art der Suche es sich dort handelt - dann wird dich auch keiner melden...
                    ______________
                    mfg Swen


                    2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...

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                    • seewolf
                      Heerführer


                      • 06.12.2005
                      • 4969
                      • Schöneweide
                      • Ebinger Uvex 710,Metromag 880 Schiebestangenfinder Minelab XS-2 PRO & Whites IDX PRO

                      #11
                      Hi Basti!
                      Ich werde vorher alle Grabungswerkzeuge aus dem Auto entfernen.
                      Gruß andreas
                      S.S.S.S

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                      • BERGMANN 78
                        Heerführer


                        • 02.06.2006
                        • 5291
                        • Preussen
                        • Fisher F70, Ebinger 722 C, Aquanaut 1280X, OGF-W

                        #12
                        Zitat von Mgrafzahn
                        Die Oberflächensuche sollte ohne Grabungsabsicht problemlos sein. Da Du ja keine Kulturtschicht zerstörst respektive irgendwelche Fundzusammenhänge.

                        Grabungen in dem Sinne regelt § 13 Dschg NRW.

                        Immerhin kannt Du ja mit dem Suchauftrag lückenlos nachweisen, daß es sich in dem Falle tatsächlich nur um einen Suche nach einem verlorenen Gegenstand handelt.

                        Also schön das Schippchen im Auto lassen.
                        Könnte vor Gericht auch als billiges Alibi ausgelegt werden....

                        Ich denke das der Ansatz von Brainiac besser ist und mit dem Behördenstempel wärst du auf der sicheren Seite.

                        Viel Glück Andreas.

                        Gruß Tony
                        Gruß B78


                        Jehova, Jehova...wer hat hier Waldsuche gesagt?

                        Zitat: Oelfuss



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                        • Sorgnix
                          Admin

                          • 30.05.2000
                          • 26083
                          • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                          • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                          #13
                          Bevor unsere Phantasieabteilung sich ob Ihrer gesetzlichen Selbstauslegungen irgendwann mal selbst heftigst ein Bein stellt:

                          Wenn in nem Gesetz steht, auf nem Bd/Kd ist dies und das NICHT erlaubt, dann heißt das auch, das es nicht erlaubt ist. Da hilft dann auch nicht ein vielleicht absolut trifftiger ( ) Grund in einem Grabungsschutzgebiet die Schaufel zu schwingen.
                          ... jedenfalls nicht, ohne da vorher entsprechend vorstellig geworden zu sein

                          WENN man sich rechtlich auf die sichere Seite begeben will ...

                          Im Nachhinein auf Verständnis zu hoffen ist zwar statthaft - aber nicht jeder hat solches ...
                          Was man selber für selbstverständlich hält, muß ein Richter nicht teilen ...

                          Gruß
                          Jörg
                          Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                          zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                          (Heiner Geißler)

                          Kommentar

                          • Spassvogel
                            Heerführer


                            • 26.10.2006
                            • 1254
                            • xxxx

                            #14
                            In einem Kommentar zum Bodendenkmalschutzgesetz habe ich gelesen, daß eine Ordnungswidrigkeit nach diesem Gesetz dann vorliegt, wenn man absichtlich nach einem Bodendenkmal sucht und dann danach gräbt.

                            "Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen."

                            Nach dieser Definition ist der von dir gesuchte Gegenstand kein Bodendenkmal. Und Du hast auch nicht die Absicht, nach einem Bodendenkmal zu suchen. Somit verstößt Du auch nicht gegen das Gesetz.

                            Du solltest dir aber von der Auftraggeberin etwas Schriftliches geben lassen, damit Du ggf. etwas vorweisen kannst, falls irgendein gutbürgerlicher Denunziant der Meinung ist dich irgendwo anschwärzen zu müssen.

                            Und nun, viel Spaß und viel Glück bei der Suche!

                            Gruß

                            Kommentar

                            • Sorgnix
                              Admin

                              • 30.05.2000
                              • 26083
                              • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                              • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                              #15
                              ... es ist zwecklos ...
                              Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                              zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                              (Heiner Geißler)

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