Problem mit einem Suchauftrag

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  • MvR
    Heerführer


    • 04.01.2007
    • 2735
    • Mecklenburg-Vorpommern/Rügen

    #16
    Zitat von seewolf
    Mir ist es aber lieber das die zuzständigen Behörden bescheid wissen und mir das erlauben ansonsten werde ich dort kein Suchgerät auspacken.In diesem Gebiet gibt es viele Jogger,Hundeausführer,Spatziergänger und überall gibt es Pfäle mit Schildern wo drauf steht was dort römisches gefunden wurde.Ich gehe davon aus das das halbe Dorf zusammenläuft wenn da jemand eine Sonde auspackt.
    womit doch der kern der frage eigentlich geklärt wäre.
    geh aufs ordnungsamt oder zur polizei, nimm die betreffende person mit und trage dein/euer anliegen vor.
    ich kenne fälle, da wurden verlorene gegenstände als sogenannte "alibifunktion" gehandhabt.
    wenn du ohne behördlichen segen an oder auf einem bd rumsondelst, und einer der leutchen die da rum machen rufen wirklich das grün-silberne einsatzteam bist du in beweisnot.
    Für Gott, Kaiser und Vaterland!!!
    Spandau!!! Was sonst??

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    • sirente63
      Banned
      • 13.11.2005
      • 5348

      #17
      Hi
      Eine Oberflächensuche ist schon eine einfache Lesesuche(mit den Augen)
      Wenn eine Person einen Auto oder Haustürschlüssel oder Ring verliert muss
      wohl niergends gegraben werden.Und verboten ist das wiederfinden oder suchen
      eines verlorengegangenes oben beschriebenes Gegenstandes in keinsterweise.
      Aufgrunddessen kann ein Detektor,Lupe,Hund oder sonst was alls Hilfsmittel eingesetzt werden zum wiederfinden.
      Eine einfache Nachfrage beim Fundbüro währe ratsam falls ein ehrlicher Finder
      nicht schon den Fund gemeldet hatt.Sollte an dem Ort ein BD sein wo ein allgemeines Nutzungsrecht herrscht kann auch dort gesucht werden.
      Weil hier eben wie beschrieben eine Verlustsuche an der Erdoberfläche stattfindet.Und nicht eine gezielte Suche nach Altertümern oder Antikem.
      Hier besteht keine Ordnungswiedriegkeit oder Straftat.Da nicht gegraben wird.
      Dieser Kindergartenthread gibt einen schon zu denken.

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      • Mgrafzahn
        Ritter

        • 06.12.2000
        • 518
        • Dortmund
        • XP Deus

        #18
        Also hier stimme ich Sirente absolut zu . Eine Anfrage bei der unteren Denkmalbehörde wäre in dem Fall empfehlenswert. Wenn der Fall entsprechend vorgetragen wird werden die dem nichts entgegenzusetzen haben.

        Sollte sich die Suche im Rheinland abspielen können wir evtl.vermitteln, arbeiten eng mit dem LVR zusammen (AD Wollersheim) und Jülich
        Mgrafzahn

        Retter von Bodenfunden aus Metall vor immissionsbedingter Schädigung

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        • seewolf
          Heerführer


          • 06.12.2005
          • 4969
          • Schöneweide
          • Ebinger Uvex 710,Metromag 880 Schiebestangenfinder Minelab XS-2 PRO & Whites IDX PRO

          #19
          Hallo Forum!
          Danke für eure Anregungen und Meinungen.
          Gesetzeslage hin oder her,durch das nachfragen haben wir uns eine menge Unannehmlichkeiten erspart!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Die junge Frau war beim Amt und hat ihr Anliegen vorgetragen,es wurde auf einer Karte der Ort des verlierens gezeigt.Die Stelle befindet sich im Wald,innerhalb des Römischen Lagers und es werden genau dort noch weitere Ausgrabungen stattfinden.Es gab ein deutliches nein zur Suche.Eine Suche mit einem Metallsuchgerät ist dort zumindest für die junge Frau und mich unmöglich.Außerhalb der Besagten Anlage hätte einer Suche nichts im Wege gestanden.Eigendlich ist es verständlich das man nicht jeden mit einem Metallsuchgerät über die zukünftigen Grabungsfelder laufen läßt.Vorfälle gab es wohl Bundesweit genügend.Die Junge Frau hat vom Amt einen Namen und eine Telefonnummer bekommen.Diese Person ist mit den dort stattfindenden Ausgrabungen beauftragt und ist im Besitz der einzigen Genehmigung für dieses Gebiet und natürlich des Vertrauens. Ich hoffe das er ihr bei der Schlüsselsuche behilflich ist.Fals er kein Detektor hat bin ich gerne bereit mitzuhelfen.

          Es handelt sich wohl um das größte und älteste Römerlager Deutschlands.Es gehört zu den wichtigsten archäologischen Denkmälern Westfahlens.Es könnten 2-3 Legionen dort stationiert gewesen sein.(1= 4000-6000 Mann)
          Angehängte Dateien
          Gruß andreas
          S.S.S.S

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          • Spassvogel
            Heerführer


            • 26.10.2006
            • 1254
            • xxxx

            #20
            Ist doch klar, daß die auf dem Amt nein sagen.

            Die kennen ja nicht mal den Gesetzestext.

            Ich gehe nächste Woche auf einer ehemalige Wallanlage suchen.
            Hier würde das Amt auch nein sagen, würde ich dort um Erlaubnis bitten.

            Allerdings gehe ich dort Suchen mit einem Archäologen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und somit mit Genehmigung der tatsächlich zuständigen Stelle und nicht irgendeiner Stadtverwaltung.

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            • Jägsam
              Heerführer


              • 04.12.2007
              • 1364
              • strata montana
              • Tesoro Cibola SE modifiziert !

              #21
              Zitat von sirente63
              Hi
              Eine Oberflächensuche ist schon eine einfache Lesesuche(mit den Augen)
              Wenn eine Person einen Auto oder Haustürschlüssel oder Ring verliert muss
              wohl niergends gegraben werden.Und verboten ist das wiederfinden oder suchen
              eines verlorengegangenes oben beschriebenes Gegenstandes in keinsterweise.
              Aufgrunddessen kann ein Detektor,Lupe,Hund oder sonst was alls Hilfsmittel eingesetzt werden zum wiederfinden.
              Eine einfache Nachfrage beim Fundbüro währe ratsam falls ein ehrlicher Finder
              nicht schon den Fund gemeldet hatt.Sollte an dem Ort ein BD sein wo ein allgemeines Nutzungsrecht herrscht kann auch dort gesucht werden.
              Weil hier eben wie beschrieben eine Verlustsuche an der Erdoberfläche stattfindet.Und nicht eine gezielte Suche nach Altertümern oder Antikem.
              Hier besteht keine Ordnungswiedriegkeit oder Straftat.Da nicht gegraben wird.
              Dieser Kindergartenthread gibt einen schon zu denken.

              Es ist tatsächlich Zwecklos ! (Zitat Sorgnix)

              Ob es eine Ordnungswidrigkeit/Straftat nach Gesetzt ist oder nicht ist doch völlig wurst.
              Wenn Du mit Hilfsmitteln auf einem BD/KD suchst (hier wohl der Fall)
              kannst Du dem Richter oder den Grünen/Blauen 1000 mal erzählen Du suchst einen Schlüssel!
              Ich (und sicherlich auch die vorher erwähnten Personen) würdens auf soo einem Gelände eh nicht glauben......
              Ansonsten sag ich zu dem Thema nix mehr
              Gruß Ralf
              Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile (und hat einen Anfang, eine Mitte und ein Ende) !

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              • Deistergeist
                Moderator

                • 24.11.2002
                • 19621
                • Barsinghausen am Deister

                #22
                Zitat von seewolf
                Die Junge Frau hat vom Amt einen Namen und eine Telefonnummer bekommen.Diese Person ist mit den dort stattfindenden Ausgrabungen beauftragt und ist im Besitz der einzigen Genehmigung für dieses Gebiet und natürlich des Vertrauens. Ich hoffe das er ihr bei der Schlüsselsuche behilflich ist.Fals er kein Detektor hat bin ich gerne bereit mitzuhelfen.
                Das hört sich doch gut an!

                Glückauf! Thomas
                "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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