Genehmigung? Legal oder illegal?

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  • Dackelfreund
    Heerführer


    • 25.11.2006
    • 4708
    • .........
    • -------------

    #31
    dichtmachen ,ist ja nicht mehr zum aushalten
    ich sage nur gelbe Nummerschilder

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    • retzi
      Geselle


      • 15.01.2008
      • 84
      • Berlin
      • Whites Spectrum XLT, Aquapulse 1b( PI-Gerät )

      #32
      Hallo Jürgen, danke für den Link. Fand ich sehr informativ. Im übrigen sollte jeder selbst entscheiden ob mit oder ohne Genehmigung. Teuer wird es meines erachtens nach nur, wenn an archäologisch interessanten Stellen gesucht wird. Da sollte man wirklich die Finger von lassen. Ansonsten passiert nicht viel. Wenn die Bestimmungen nicht so dämlich wären ( Berlin, Brandenburg ), alles gehört dem Land, würden viel mehr Leute eine Genehmigung beantragen bzw. ihre Funde auch melden. retzi

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      • Pfälzer
        Ritter


        • 09.01.2006
        • 518
        • B.-W.

        #33
        Hi retzi

        Ansonsten passiert nicht viel. Wenn die Bestimmungen nicht so dämlich wären ( Berlin, Brandenburg ), alles gehört dem Land, würden viel mehr Leute eine Genehmigung beantragen bzw. ihre Funde auch melden.
        Wie kommst du eigentlich darauf, daß alles dem Land Berlin gehört.
        Doch nur, wenn die unten genannten Merkmale zutreffen. Ansonsten würde ich immer vorschlagen: Meldet alle (außer Coladosen etc. ) eure Funde und bleibt bekannten Denkmälern fern.

        (2) Ein Baudenkmal ist eine bauliche Anlage oder ein Teil einer baulichen Anlage, deren oder dessen Erhaltung wegen der geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Zu einem Baudenkmal gehören sein Zubehör und seine Ausstattung, soweit sie mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
        Jürgen
        Jürgen

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        • RunningMan
          Geselle

          • 19.09.2000
          • 88
          • OWL
          • XP Deus, Whites XLT & Tesoro Cutlass

          #34
          Nach längerer Pause muss ich mich auch mal äußern

          Ich hatte lange Zeit eine Grabungsgenehmigung für einen bestimmten Kreis. Nach meinem Umzug, nach OWL, stehe ich der Thematik ein wenig gespalten gegenüber. Wenn ich hier nun eine neue Genehmigung beantrage, gilt diese nur für einen kleinen und sehr eingeschränkten Bereich. Aber wer will sich schon nur in einem eingezwängtem Bereich tummeln? Realistisch ist das nicht. Am WE will man schließlich auch mal was anderes sehen und so geht es vielen Sondengänger die ich kenne respektive kannte. So müsste man, theoretisch jedenfalls, für ein gelegentliches Treffen ja bereits eine erneute Genehmigung beantragen. Denn es steht nirgendswo, dass wenn einer aus der Gruppe eine Genehmigung hat, dass diese auch für den Rest gilt. Erfindet eine NRW-Erlaubnis, die auch bezahlbar ist, und wir sind im Geschäft

          Btw. hat jemand eigentlich Urteile, in denen ein Sondengänger AUßERHALB eines BD, zu irgendwas verknackt wurde? Wenn ja, würden die mich interessieren. Alles andere sind zunächst einmal Spekulationen.
          Alle rechtlichen Aussagen beziehen sich auf meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung da.

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          • FindlingPB
            Bürger


            • 22.01.2008
            • 157
            • Mainz
            • XPADX 100

            #35
            Paderborn

            Hallo,

            habe heute mal ein bisschen mit den Ämtern telefoniert.


            Chronologischer Ablauf:

            Gegen 9:00 Anruf bei meiner zuständigen Gemeinde-->Weiterverweis an Stadt PB.
            Anliegen vorgetragen, Versprechen eines kurzfristigen Rückrufes.

            13:00
            Nochmal angerufen, jemand anderen erwischt, der mir erklärte, Einverständnis des Acker/Walsbesitzers reicht *lol-->Verweis an Forstamt
            Deren Aussage: Bleib weg vom Wald, alles andere interressiert keinen Menschen.
            Erstmal *verwundert* aufgeatmet

            15:30
            Rückruf vom 9:00-Gespräch--->Info erhalten, dasss bei uns das Hochbauamt zuständig ist *gg--->angerufen

            Fazit: Ich habe heute erstmal eine Genehmigung per Email beantragt.


            Werde euch auf dem laufenden halten.

            Gruss
            findling
            es geht immer weiter

            Kommentar

            • FindlingPB
              Bürger


              • 22.01.2008
              • 157
              • Mainz
              • XPADX 100

              #36
              Paderborn

              so, gestern abend um 17:50(!) Rückruf vom Amt:

              der Genehmigung steht wohl nix im Wege, Bielefeld muss noch mal drübergucken, in 2-3 Wochen hab ich das Papier :-)

              Gruss
              Findling
              es geht immer weiter

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              • valhal
                Geselle


                • 21.12.2007
                • 87
                • bielefeld
                • hab noch keinen

                #37
                Zitat von FindlingPB
                so, gestern abend um 17:50(!) Rückruf vom Amt:

                der Genehmigung steht wohl nix im Wege, Bielefeld muss noch mal drübergucken, in 2-3 Wochen hab ich das Papier :-)

                Gruss
                Findling
                dann informier mich doch mal über pn...das wäre echt super...
                Pflichten sind nichtdazu da,gewußt,sondern dazu da,getan zu werden.

                Kommentar

                • FindlingPB
                  Bürger


                  • 22.01.2008
                  • 157
                  • Mainz
                  • XPADX 100

                  #38
                  mach ich gerne, Valhal :-)
                  es geht immer weiter

                  Kommentar

                  • damaak
                    Bürger

                    • 24.01.2001
                    • 133
                    • Süd-Niedersachsen
                    • Pi 2000 (Eigenbau)

                    #39
                    oh man, oh man,

                    was für ein threat,

                    die geschichte mit dr. berenger sollte bekannt sein. ist ein schwieriger, wunderlicher typ.
                    habe bis gerade noch mit meinen mit-sondlern(u.a. von digs) und einigen archies(u.a. bodo zehm) an einem tisch gesessen und über dieses leidige thema diskutiert. in osnabrück haben die archies begriffen, daß wir sondengänger eine wichtige rolle spielen und mit ihnen zusammen arbeiten wollen.
                    @ valhal: meld dich mal bei weihen von digs (zuständiger für niedersachsen), bielefeld is ja nich so weit weg von osna. soldelste halt hier!

                    g&gf,damaak

                    Gottes Freund und aller Welt Feind

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                    • super-noob
                      Ratsherr


                      • 03.11.2007
                      • 219
                      • Stuttgart
                      • Garrett 150 kaputt- Hilfeeee! - china-krücke als ersatz - *schäm*

                      #40
                      mal ne doofe frage, bei digs steht unter Denkmalschutzgesetz BaWü:

                      §8 Allgemeiner Schutz von Kulturdenkmalen

                      (1) Ein Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde

                      1. zerstört oder beseitigt werden,

                      2. in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigt werden oder

                      3. aus seiner Umgebung entfernt werden, soweit diese für den Denkmalwert von wesentlicher Bedeutung ist.

                      (2) Dies gilt für bewegliche Kulturdenkmale nur, wenn sie allgemein sichtbar oder zugänglich sind.


                      der letzte Satz lies mich irgendwie stuzig werden, denn das was man so ersondelt ist ja eher nicht "allgemein sichtbar oder zugänglich" oder?

                      euer -die rechtslage immernochnichtverstehenwollender noob-
                      Zutaten: Wasser, Gerstenmalz, Hopfen

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                      • sanitoeter2000
                        Ritter


                        • 08.05.2007
                        • 448
                        • Bayern, Chiemsee
                        • Minelab Equinox 800

                        #41
                        Benutzet doch bitte immer erst die Suchfunktion, bevor Ihr hier was "Altes" auftischt! So, jetzt hab ich das das fünfte Mal gepostet:


                        Hallo Jungs,
                        fragt nach beim Amt und freut Euch über den Fetzen genauso wie ich:

                        ------------------------------------------

                        Vollzug des Denkmalschutzgesetzes;
                        hier: Antrag auf ein Bescheinigung zum Sondengehen

                        Sehr geehrter Herr PunktPunkt,

                        hiermit teile ich Ihnen mit, dass in einem Suchgebiet, wo keine Bodendenkmäler liegen, eine Erlaubnis nicht erforderlich ist. Ob Bodendenkmäler vorhanden sind, kann auf der Hompage des BLfd www.blfd.bayern.de unter bayern-viewer festgestellt werden.

                        Die Erlaubnis ist notwendig, sofern sich auf Gebieten Bodendenkmäler befinden, vermutet werden oder den Umständen nach anzunehmen sind.

                        In dem von Ihnen beantragten Suchgebiet befinden sich keine Bodendenkmäler.

                        Wir bitten darauf zu achten, dass eine schriftliche Erlaubnis des Grundstückseigentümers vorliegt. Diese ist immer mitzuführen.

                        Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

                        Mit freundlichen Grüßen

                        ------------------------------------------

                        Dann habt das Schreiben in der Tasche und seit auf der sicheren Seite - und hat nicht mal was gekostet (außer Zeit!)

                        Viele Grüße
                        Sani
                        "Wer nur dass tut was er immer getan hat, bekommt nur das was er immer bekommen hat!"

                        Ich arbeite offen & ehrlich mit den Ämtern zusammen - offiziell & ehrlich mit Genehmigung - so wie es sein soll!!
                        "Wer ohne eine NFG nach Bodendenkmälern sucht, egal ob auf dem Acker, im Wald oder auf Gräbern bzw. in diesen, macht dies illegal!"

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                        • masterTHief
                          Landesfürst

                          • 27.11.2001
                          • 985
                          • In einer Höhle in der Erde
                          • Schlumberger Titan

                          #42
                          Hallo super-noob,

                          wenn Du es ersondelt hast, gerade dadurch und dann sofort ist es allgemein sichtbar und zugänglich.
                          Alles klar?
                          Dann:
                          „nicht aus seiner Umgebung entfernen, soweit diese für den Denkmalwert von wesentlicher Bedeutung ist.“

                          Das kann dann nur die Denkmalbehörde kompetent feststellen, die Bewertung steht Dir nicht zu.
                          Meldung machen unter Hinweis auf Denkmalschutzgesetz und Pflichten, Polizei holen, die dürfen das vermeintliche Bodendenkmal sichern und in Bundesländern ohne Schatzregal das Eigentum geltend machen.

                          Zu beachten ist jedoch,...
                          ...daß bereits entdeckte Hufeisen Bodendenkmäler sind (folglich auch Hufnägel, die ja bestimmt einmal einem Hufeien zugeordnet waren und auch das „Qualitätsmerkmal Bodendenkmal“ besitzen dürften).

                          Was meinst Du, was Dir die Wachtmeister erzählen werden?
                          Was meinst Du, was bei den Denkmalbehörden in Ba-Wü los ist, wenn bei allen Metallfunden (wie dem Hufnagel) so verfahren würde?
                          Da käme Freude auf.

                          Die Sache mit der Rechtslage ist doch ganz einfach – oder nicht?

                          Gruß

                          masterTHief
                          Zuletzt geändert von masterTHief; 08.02.2008, 19:20.
                          - nur echt mit "TH" -

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