Darf man hier sondeln?

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  • Horst D
    Heerführer


    • 08.02.2005
    • 1393
    • Speyer

    #1

    Darf man hier sondeln?

    Zur Zeit werden bei und Gasleitungen verlegt, ein riesiges Bauvorhaben über hunderte Kilometer, das alles geht quer durch Wald , Feld und Wiesen.
    Sie tragen dabei die oberste Erdschicht ab, die Rohre werden etwas tiefer gelegt denke ich mal.

    Jedesmal wenn ich das sehe würde es mich jucken mit der Sonde drüber zu gehen bzw. mal einen zu begleiten beim Sondeln.

    Frage : Dürfte man hier Sondeln ohne zu fragen ??

    Ps. wen einer Lust hat würde ich gerne mal mitgehen.

    Siehe Bild
    Angehängte Dateien
  • Freddo
    Heerführer

    • 21.01.2001
    • 1398
    • Nds

    #2
    Moin, moin,
    keine Ahnung wie die Rechtslage in deinem Bundesland aussieht, aber an der Stelle hast du wohl kaum eine Chance zu sondeln. Im Hintergrund ist eine Hochspannungsleitung zu sehen und in der Nähe von den Trassen ist es mit den meisten Detektoren nicht möglich zu suchen.
    Viele Grüße
    Freddo

    Kommentar

    • Horst D
      Heerführer


      • 08.02.2005
      • 1393
      • Speyer

      #3
      Zitat von Freddo
      Moin, moin,
      keine Ahnung wie die Rechtslage in deinem Bundesland aussieht, aber an der Stelle hast du wohl kaum eine Chance zu sondeln. Im Hintergrund ist eine Hochspannungsleitung zu sehen und in der Nähe von den Trassen ist es mit den meisten Detektoren nicht möglich zu suchen.
      Viele Grüße
      Freddo

      es gibt aber auch strecken da sind keine hochspannungsmasten !

      eigentlich ist der boden ja schon....sagen wir mal offen !

      Kommentar

      • Freddo
        Heerführer

        • 21.01.2001
        • 1398
        • Nds

        #4
        Es ändert sich aber sonst nichts, das Grundstück gehört weiter dem Eigentümer und du brauchst zum Suchen weiter eine Genehmigung.
        Ist vieleicht ein blöder Vergleich - wenn du an der Straße ein Auto mit offener Motorraumhaube siehst, darfst du auch nicht die Batterie ausbauen
        Viele Grüße
        Freddo

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        • fleischsalat
          Moderator

          • 17.01.2006
          • 7794
          • Niedersachsen

          #5
          Zitat von Freddo
          Es ändert sich aber sonst nichts, das Grundstück gehört weiter dem Eigentümer und du brauchst zum Suchen weiter eine Genehmigung.
          Ist vieleicht ein blöder Vergleich - wenn du an der Straße ein Auto mit offener Motorraumhaube siehst, darfst du auch nicht die Batterie ausbauen
          Viele Grüße
          Freddo
          Stimmt! Was Du machen kannst ist: Wende dich an das für Dich zuständige Denkmalamt und teile ihnen diese Baumaßnahme mit.
          Falls sie es noch nicht wissen und / oder anderweitig zu tun haben, kann es gut sein, dass Du Dich dort mal umschauen darfst.
          Willen braucht man. Und Zigaretten!

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          • Jägsam
            Heerführer


            • 04.12.2007
            • 1364
            • strata montana
            • Tesoro Cibola SE modifiziert !

            #6
            Hy,

            oder man spricht mit der zuständigen Bauleitung des Projekts, die m.E. z.Zt für das Baustellen-Gelände verantwortlich ist (Sie gräbt ja auch dort, aber wohl mit einer etwas größeren Schaufel )
            So eine Bauaßnahme (Leitungsverlegung) erfordert ebenfalls im Vorfeld die Beteiligung diverser Behörden und natürlich auch der Grundstückseigentümer.
            Gruß
            Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile (und hat einen Anfang, eine Mitte und ein Ende) !

            Kommentar

            • tunichgut
              Ritter


              • 16.07.2004
              • 468
              • NRW + SH

              #7
              Wohl eher nicht. Als vor Jahren die neue ICE-Trasse Köln-Frankfurt in meiner Nähe verlegt wurde, durfte ich auch nicht darein; geschweige denn an den Aushub. Wird bei Dir nicht anders sein. Die haben damals im übrigen sehr wertvolle archäologische Zufalls-Funde gemacht.
              Ein Schelm, wer böses denkt...

              Kommentar

              • 1_highlander
                Heerführer


                • 13.03.2008
                • 5055
                • L
                • GMP

                #8
                Wenn überhaupt, dann würde ich mich an die verantwortliche Bauleitung wenden. Wenn du da niemanden störst und genau erklärst, warum du das tust und vielleicht ein paar bislang gefundene Kleinigkeiten zeigst (evtl eine Musketenkugel), geht es möglicherweise klar. Also viel Glück!

                Gruß Carsten
                Gruß Carsten

                "Es irrt der Mensch, solang`er strebt."
                (Goethe Faust I)

                Gewinner Fotowettbewerb Mai 2011/April, Mai, Juli, August 2017, Dezember 2018, Oktober 2019, April 2021
                Mitgewinner Fotowettbewerb März/April 2013/Dezember 2016

                Kommentar

                • Denarius
                  Ratsherr

                  • 20.09.2000
                  • 279
                  • NRW, IVLIACVM
                  • Whites MXT, 6000 XL PRO

                  #9
                  Solche Trassenmaßnahmen werden in aller Regel archäologisch begleitet, - zumindest wenn im Bereich der Trasse, bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft, archäologische Funde/Befunde bekannt sind. Bisher unbekannte Befunde können selbstredend erst durch Prospektion während (oder nach) dem Abschieben der Humusdecke festgestellt werden. Ich würde mich kurz erkundigen, ob die Maßnahme archäologisch begleitet wird und ob ggfls. Notbergungen/Ausgrabungen stattfinden. Erfahrungsgemäß geschieht dies allerdings nur im Bereich von Verdachtsflächen.

                  Wenn ja: Biete Deine Mitarbeit & Hilfe an, wenn nein, würde ich die Trasse einfach begehen und evtl. Funde/Befunde dem zuständigen Amt für Bodendenkmalpflege anzeigen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Offiziell wirst Du seitens des Verursachers (Bauherrn) höchst wahrscheinlich keine Genehmigung erhalten. Zum einem aus versicherungsrelevanten Gründen, zum anderen, weil die Gefahr weiterer Kosten und Verzögerungen bei (zusätzlichen) Entdeckungen besteht. Diese Problematik besteht auch und gerade dann, wenn priv. Grabungsunternehmen zu Festpreisen arbeiten. Dann wurde mit Summe xx.xxx für die Untersuchung von xx Befunden geplant. Entdeckst Du jetzt neue Befunde, könnte das Grabungsunternehmen ggfls. in die Verlustzone rutschen. Ein heikles Thema, dass Dir aber soweit egal sein kann. Wichtig ist der Schutz der Geschichte, - ich würd's mir auf jeden Fall anschauen.

                  Gruss,
                  Denarius
                  -• Ich kam, sah und fand •-

                  Kommentar

                  • waldschrat01
                    Landesfürst


                    • 23.02.2006
                    • 706
                    • Meck-Pomm
                    • keinen, Augen aufmachen

                    #10
                    Die Antwort von Denarius ist die weitgehend richtigste und präziseste.
                    Das Begehen der Trasse in privater Absicht ist da schon schwieriger. Dieses Vorhaben gegen den Willen des Bauträgers oder Eigentümers umzusetzen (auch ohne Sonde), kann rechtliche Schritte nach sich ziehen. Bei uns in M-V ist es dem archäologischen Mitarbeiter oder dem ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger rechtlich möglich sich auf diesem Gelände, auch gegen den Willen des Eigentümers oder Bauträgers, umzusehen. Z. B. bei Gefahr im Verzug. Diese wäre schon durch den Bodenabtrag gegeben.
                    Im Denkmalschutzgesetz M-V §9 Abs. 2 gibt es dazu eine Regelung.
                    Bauvorhaben in dieser Größenordnung werden mit höchster Wahrscheinlichkeit schon archäologisch betreut und sind lange vor dieser Maßnahme dem zust. Denkmalamt gemeldet worden.
                    Der direkteste, sicherste und auch einfachste Weg ist es, den Archis die kostenlose Mitarbeit anzubieten. Wenn Du ganz großes Glück hast, gibt's sogar noch im Rahmen einer befristeten Beschäftigung Penunse dafür. Nebenher lernt man auch noch einiges dazu und bekommt ganz andere Einblicke in die Methoden der Archäologie.
                    Das Sondieren der Trasse nach dem Oberbodenabtrag und das Graben nach Funden ist in diesem Fall ohnehin schon nicht mehr mit Sondiergenehmigung erlaubt, da sich die gestörten Schichten (der Pflughorizont) mittlerweile auf dem Abraum seitlich der Trasse befinden. Die Trasse selbst, befindet sich in diesem Zustand unterhalb des Pflughorizontes. Bleibt also nur noch die Möglichkeit, sich mit dem Abraum (abgetragener Oberboden) zu beschäftigen...
                    Alles andere nur in eigener Verantwortung mit den daraus sich ergebenden Konsequenzen.

                    Beste Grüße vom waldschrat01
                    Zuletzt geändert von waldschrat01; 22.04.2008, 14:57.
                    Es ist besser zu schweigen und alle glauben zu lassen, man sei ein Trottel, als den Mund aufzumachen und alle Zweifel zu beseitigen.

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                    • IG Phoenix
                      Heerführer

                      • 17.05.2002
                      • 1106
                      • Uplengen
                      • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                      #11
                      Hallo Horst,

                      das ist in Speyer kein allzugroßes Problem, da in Speyer Nachforschungsgenehmigungen grundsätzlich ausgestellt werden.

                      Wende Dich an das Landesmuseum in Speyer, die sind zuständig oder setze Dich mal mit den Jungs von IGLU in Verbindung.

                      Viele Grüße

                      Walter
                      Redaktion "Das Schatzsucher Magazin"

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                      • Horst D
                        Heerführer


                        • 08.02.2005
                        • 1393
                        • Speyer

                        #12
                        Zitat von IG Phoenix
                        Hallo Horst,

                        das ist in Speyer kein allzugroßes Problem, da in Speyer Nachforschungsgenehmigungen grundsätzlich ausgestellt werden.

                        Wende Dich an das Landesmuseum in Speyer, die sind zuständig oder setze Dich mal mit den Jungs von IGLU in Verbindung.

                        Viele Grüße

                        Walter
                        Redaktion "Das Schatzsucher Magazin"
                        danke für die Info.
                        Selbst will ich gar nicht Sondeln aber ich würde gerne mal Fotografisch einen Sondler begleiten !

                        Wie hier diesen Sondler, über den wir eine Story geschrieben haben.
                        Zuletzt geändert von Horst D; 22.04.2008, 22:29.

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