Genehmigung in Bayern?

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  • 2augen1nase
    Heerführer


    • 13.03.2007
    • 5543
    • Chemnitz
    • keiner.. leider

    #16
    Sirente?

    nich sauer sein, aber ich hab ja bereits in einem post vor dem von thidrik beschrieben wie es ist. bzw werde es eh nochmal genauer anhängen.

    du brauchst hier in bayern wirklich keine genehmigung. außer die des grundstückseigentümers. natürlich musst du aber mit den archäologen zusammen arbeiten und funde vorzeigen usw.

    tu mir aber bitte einen gefallen: hör auf meinen thread hier kaputtzumachen, warte bitte ab bis ich die offiziellen texte angehängt habe.

    tut nich not.


    liebe grüße
    Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
    Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!

    Kommentar

    • Lucius
      Heerführer


      • 04.01.2005
      • 5786
      • Annaburg;Sachsen-Anhalt
      • Viel zu viele

      #17
      Zitat von sirente63
      Hallo
      Genauso sehe Ich das auch!Nur nicht aus der Sicht eines befreundeten Detektorenhändler!
      MfG

      Hä????Was hat das mit Tauchen und Stammtischen zu tun????
      Mein Therapeut hat mir geraten, die Namen der Menschen, die ich hasse, auf kleine Zettel zu schreiben, sie ins Feuer zu werfen und zuzusehen, wie sie verbrennen. Das habe ich getan, und ich muss sagen, jetzt fühle ich mich viel besser.
      P.S. Was mache ich jetzt mit den Zetteln??

      Kommentar

      • thidrik
        Bürger


        • 29.03.2009
        • 131
        • aus dem Wald

        #18
        @sirente63
        Mir war schon klar das es in jedem Forum sone Leut wie Dich gibt,doch wenn Du von Bayern keine Ahnung hast, dann behalt Deine Bemerkungen für Dich!
        Es ging nicht um Fundmeldung sondern um die Genehmigung zum Suchen und die mußt Du Dir in Bayern vom Grundstückseigentümer besorgen!Über das Eigentumsrecht der gefundenen Stücke brauchen wir auch nicht zu diskutieren,die Hälfte der Finder und die andere Hälfte der Grundstückseigentümer und genau das hat in Bayern zu großen Problemen geführt!Das LDA hat die Grundstückseigentümer NICHT an den vom LDA getätigten Funden beteiligt(das nennt man juristisch gesehen FUNDUNTERSCHLAGUNG) und mittlerweile laufen deshalb diverse Klagen gegen das LDA !
        Ist doch gut,oder???Sind mal nicht die Sondler die Gesetzesbrecher!

        So,jetzt kannst Du Dich wieder auslassen ,ist mir völlig Wurst!Meine Meinung zu dem Thema hab ich geschrieben und das gewisse .... gern die Gesetzeslage der Bundesländer zu Ihren Gunsten verdrehen wollen ist ja allgemein bekannt!

        Außerdem,wenn ich mich vorstellen möchte,dann werde ich das tun und die zuständigen Archäologen wissen genau (mit Geburtsdatum Adresse und Telefonnummer)wer sich hinter thidrik verbirgt!
        Normalerweise reagiere ich nicht auf sone blöde anmache,doch ich hab grad Lust und Zeit dazu!

        Gruß thidrik

        Kommentar

        • sirente63
          Banned
          • 13.11.2005
          • 5348

          #19
          Hallo
          Mach mal nicht so ein Wind hier @thidrik,das kannste besser im Bodenfundforum machen.Deine Angaben und Thesen zur Suche in Bayern ist eher auf eine Gemeinde oder Dorf zu beziehen!Und mit Sicherheit nicht überall in Bayern so zu praktizieren,und erst recht nicht zu verallgemeinern.Ich kenne genug Sucher die von Ihren zuständigen Archäologen wieder wegeschickt wurden in Bayern, als Sie Ihre Funde melden wollten.Und etliche Sucherkollegen die keinen Kontakt zum LDA für eine zusamenarbeit bekommen haben.Da laut Aussage von mehreren Sucherkollegen dies nicht überall in Bayern erwünscht ist.Es gibt anderseits einige Sucher die geduldet werden,und Ihre Funde melden.Dieses ist Regional unterschiedlich,im ermessen des zuständigen LDA und nicht des Archäologen.
          MfG

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          • Carf
            Anwärter


            • 06.06.2006
            • 15
            • sachsen-anhalt
            • RUTUS PROxima

            #20
            Zitat von thidrik
            Normalerweise reagiere ich nicht auf sone blöde anmache,doch ich hab grad Lust und Zeit dazu!

            Gruß thidrik


            Och thidrik, mach dir nix draus!

            Der Sirente ist bekannt für sowas. Das ist nur heisse Luft!

            Kommentar

            • thidrik
              Bürger


              • 29.03.2009
              • 131
              • aus dem Wald

              #21
              Natürlich mach ich mir nichts draus!!!
              Wußte allerdings bis eben auch nicht das Oberfranken ne Gemeinde oder n Dorf ist aber man lernt ja nie aus !
              Möchte aber kurz anmerken das nur Sucher ohne SCHRIFTLICHE Suchgenehmigung vom Grundstückseigentümer und am besten noch mit ner schriftlichen Verzichtserklärung vom Grundstückseigentümer vom LDA und nicht vom zuständigen Archi wieder weggeschickt werden!

              Außerdem schreibe ich nicht was mir "befreundete Sucher" gesagt haben ,sondern ich schreibe meine persönlichen Erfahrungen und die Aussagen der Bosse vom LDA und nicht von irgendeinem Dorfarchi!

              Und nun kann der Herr "sirente " schreiben was er will oder was er gehört hat,für mich ist das Thema durch!

              ggf thidrik

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              • sirente63
                Banned
                • 13.11.2005
                • 5348

                #22
                Hi
                Übrigends,wer nichts findet der brauch auch nichts melden.
                Maschendrahtzaun oder ähnliches......

                Kommentar

                • 2augen1nase
                  Heerführer


                  • 13.03.2007
                  • 5543
                  • Chemnitz
                  • keiner.. leider

                  #23
                  lieber herr sirente.....

                  wir haben uns doch per pn nun schon unterhalten, ist es denn so schwer?

                  du kommst aus dem ruhrgebiet und leider merkt man echt dass du dich noch nicht richtig intensiv mit der sache hier auseinandergesetzt hast.

                  ich hab mit meinem archi telefoniert, und mailkontakt besteht ebenfalls. ich warte ab bis ne nachricht mit quellen etc kommt und dann werd ich das hier posten. das was thidrik schreibt stimmt, und zwar ohne ausnahme.

                  wenn das hier so weitergeht, werde ich einen admin bitten das thema zu schließen. ist ja echt unfassbar. benehm dich mal wie ein erwachsener mann und nicht wie ein trotziges kind....

                  @Thidrik: ich finds geil dass du hier bist, lass dich bitte nicht verjagen....

                  liebe grüße
                  Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
                  Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!

                  Kommentar

                  • 2augen1nase
                    Heerführer


                    • 13.03.2007
                    • 5543
                    • Chemnitz
                    • keiner.. leider

                    #24
                    die 1. antwort vom blfd.....

                    Wie versprochen poste ich hier mal die antwort die ich heute bekam. ich hab selbst noch nicht alles durchgelesen, werde das gleich noch tun. ich habe ihm natürlich direkt zurückgeschrieben und ein fallbeispiel beschrieben wie es sich dort verhalten würde, da die unten aufgeführten gesetze sich ja nur auf bodendenkmäler bzw vermutete bodendenkmäler beziehen.
                    die antwort wird ebenfalls hier gepostet.

                    (BITTE UNTERLASST WEITERHIN STREITIGKEITEN HIER, DAMIT ICH DIE ANTWORT DER ZWEITEN MAIL AUCH POSTEN KANN.)




                    Sehr geehrter Herr-------,



                    von meinem Kollegen, Herrn Dr. Tillmann, habe ich erfahren, dass Sie daran interessiert sind, archäologische Prospektionen mit der Metallsonde durchzuführen. Sie haben uns anschließend eine e-mail zugesendet, in der Sie einige Fragen formuliert haben.



                    Dazu möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:



                    * Das Bayerische Denkmalschutzgesetz (DSchG) enthält keine Genehmigungspflicht für die Suche nach Bodendenkmälern. Sollten Bodendenkmäler jedoch aufgefunden werden, ist man „verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. …“ (Art. 8 Abs. 1 DSchG).
                    * Der Bodeneingriff benötigt im Gegensatz zur Suche eine Genehmigung, da das DSchG hier vorsieht, dass, „wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten […] vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muss, dass sich dort Bodendenkmäler befinden, […] der Erlaubnis“ bedarf (Art. 7 Abs. 1 DSchG).
                    * Die Erlaubnis wird durch die Untere Denkmalschutzbehörde grundsätzlich nicht erteilt, wenn Bodendenkmäler dadurch gefährdet werden, also besonders nach einer Ortung mit Sonde (Art. 7 Abs. 1 DSchG).
                    * Das Landesamt für Denkmalpflege geht grundsätzlich davon aus, dass, wer auf der Fläche oder im Umfeld eines Bodendenkmals sucht, auch einen Bodeneingriff plant. Somit gilt hier der Erlaubnisvorbehalt nach Art. 7 DSchG.





                    Den Text des DSchG können Sie gerne in ausführlicher Form im Internetauftritt des Landesamtes einsehen:



                    Startseite des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege - Neuigkeiten und Aktuelles






                    Beachten Sie außerdem, dass die Eigentumsfrage nicht im Denkmalschutzgesetz geregelt ist. Hier greift § 984 BGB, d. h. die Objekte sind jeweils hälftiges Eigentum des Finders und des Eigentümers des Grundstücks. Eine Absprache mit dem Grundstückseigentümer und eine Vorlage der Objekte beim Grundstückseigentümer ist deshalb dringend zu empfehlen, da Sie sich sonst der Unterschlagung schuldig machen könnten.



                    Ich habe Ihnen einen Kommentar, der die fachliche Sicht des Landesamtes zusammenfasst, wie gewünscht als Anlage beigefügt. Diese findet sich auch unter:



                    Startseite des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege - Neuigkeiten und Aktuelles




                    Ehrenamtliches Engagement in Form von Feldbegehungen zur Lokalisierung von Oberflächenfunden (Prospektion mit „Auge“), regelmäßige Kontrolle der Gefährdung von Bodendenkmälern (Betreuung) und alle Tätigkeiten, die der Vermittlung der Bodendenkmalpflege in der Öffentlichkeit dienen, wird vom Landesamt sehr begrüßt.

                    Hier darf ich Sie auf verschiedene Vereine, aber auch lose organisierte Gemeinschaften verweisen, die sich den Schutz und Erhalt der Bodendenkmäler als Aufgabe gesetzt haben. Besonders möchte ich dazu auf die homepage der Gesellschaft für Archäologie in Bayern verweisen:







                    Wenn Sie Interesse an einer derartigen Tätigkeit haben, kann ich Sie gerne an archäologische Arbeitskreise in der Region vermitteln.



                    Dies setzt aber voraus, dass Sie sich vorab einmal bei uns persönlich vorstellen.



                    Mit freundlichen Grüßen



                    Markus Ullrich





                    Dr. Markus Ullrich

                    Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

                    Referat Z I – Bayerische Denkmalliste

                    und Denkmaltopographie

                    Schloss Seehof

                    96117 Memmelsdorf



                    Tel.:

                    0951/4095-12 (Sekretariat)

                    0951/4095-35 (Durchwahl)

                    e-mail:

                    markus.ullrich@blfd.bayern.de
                    Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
                    Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!

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                    • 2augen1nase
                      Heerführer


                      • 13.03.2007
                      • 5543
                      • Chemnitz
                      • keiner.. leider

                      #25
                      bin grade eben über die antwort meines fallbeispiels gestolpert:

                      "Außerhalb der Flächen, wo Bodendenkmäler bekannt, zu vermuten oder den Umständen nach
                      anzunehmen sind, gibt es keine Einschränkungen beim Benutzen einer Metallsonde.
                      Hinsichtlich der dabei abgesammelten oder durch Bodeneingriff geborgenen Funde ist der
                      Finder „verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem
                      Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch
                      der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks…“ (Art. 8 Abs. 1 DSchG). Weiterhin sind
                      „die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort bis zum Ablauf von 1 Woche nach der
                      Anzeige unverändert zu belassen…“ (Art. 8 Abs. 2 DSchG)."



                      @sirente: das dürfte es ja nun klären.

                      @mod: bitte noch offenlassen, falls noch ein hinweis bzw nützlicher kommentar von Herrn Ullrich kommt.

                      Dankeschön^^
                      Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
                      Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!

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