Genehmigung?

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  • F@bi
    Ratsherr


    • 22.04.2009
    • 223
    • Niedersachsen "Boffzen"
    • Tesoro EuroSabre

    #1

    Genehmigung?

    Hallo,
    Ich habe mal eine frage! Wen man sich eine Genehmigung holt, stimmt das, dass man dan die hälfte von den Fund abgeben muss!
    Wer ja dan echt sche***!
    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!

    MFG Fabi
  • BERGMANN 78
    Heerführer


    • 02.06.2006
    • 5291
    • Preussen
    • Fisher F70, Ebinger 722 C, Aquanaut 1280X, OGF-W

    #2
    Zitat von F@bi
    Hallo,
    Ich habe mal eine frage! Wen man sich eine Genehmigung holt, stimmt das, dass man dan die hälfte von den Fund abgeben muss!
    Wer ja dan echt sche***!
    Ja,der wird in der Mitte zersägt und du darfst nur die eine Hälfte behalten...
    Gruß B78


    Jehova, Jehova...wer hat hier Waldsuche gesagt?

    Zitat: Oelfuss



    Kommentar

    • F@bi
      Ratsherr


      • 22.04.2009
      • 223
      • Niedersachsen "Boffzen"
      • Tesoro EuroSabre

      #3
      Nein, Ich habe gehört wen man jetzt zumBeispiel 2 Münzen findet, das man dan eine Münze abgeben muss! Stimmt das?
      Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!

      MFG Fabi

      Kommentar

      • chabbs
        Heerführer


        • 18.07.2007
        • 12179
        • ...

        #4
        Nein. Hol Dir eine Genehmigung, dann wird Dir das erklärt-

        Kommentar

        • DualeReihe
          Ritter


          • 23.03.2008
          • 355
          • Hürth
          • GoldmaxxPower, Vista Gold

          #5
          Zitat von F@bi
          Nein, Ich habe gehört wen man jetzt zumBeispiel 2 Münzen findet, das man dan eine Münze abgeben muss! Stimmt das?
          Selber denken schadet manchmal auch nicht...überleg doch mal:
          Was ist denn, wenn beide Münzen nicht die selben sind...welche musst du dann abgeben? Die schönere, die wertvollere oder die die du abgeben willst? Vielleicht bemerkst du schon hier, daß was du gehört hast so schonmal nicht stimmen kann...

          Einfach mal wieder die Suche benutzen mit Worten wie Nachforschungsgenehmigung, NFG etc....

          Oder bei http://www.digs-online.de/forum/index.php nachlesen, nachfragen....

          Ist wirklich auch schon oft besprochen worden...

          Gruß und GF
          Aktueller Detektorentest: DeepTech Vista Gold

          Anstehende Testveröffentlichungen: Video zum Tiefentest in Bornheim

          Anstehende Detektorentests: Ich teste unabhängig Detektoren aller Marken. Bei Interesse einfach PN um Näheres zu erfahren.

          Kommentar

          • F@bi
            Ratsherr


            • 22.04.2009
            • 223
            • Niedersachsen "Boffzen"
            • Tesoro EuroSabre

            #6
            Ja stimmt auch mal wieder!°
            Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!

            MFG Fabi

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            • uglydigger
              Heerführer


              • 02.05.2009
              • 1283
              • Nds.-Weserbergland.
              • Xp-Goldmaxx Power, Xp-Deus, Xp-ORX und verschiedene Bergemagneten

              #7
              Fabi die Hälfte der guten Funde mußt Du bei der Adresse abgeben die ich hier noch Bekannt gebe. Schrott darf Behalten werden
              Qualifizierter u. Zertifizierter Sondengänger mit NFG im WBL

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              • sirente63
                Banned
                • 13.11.2005
                • 5348

                #8
                Hallo
                Der Sucherkollege @Fabi wird erstens mit 14Jahren kaum eine Genehmigung zum selbstständigen suchen/sondeln erhalten.Sogemachte meldepflichtige Zufallsfunde sind logischerweise zu melden.Ab einen gewissen Wert Der oder Die Funde,wird das Schatzregal greifen,in Bundesländern wo es gilt/greift.
                Mfg

                Kommentar

                • F@bi
                  Ratsherr


                  • 22.04.2009
                  • 223
                  • Niedersachsen "Boffzen"
                  • Tesoro EuroSabre

                  #9
                  Zitat von uglydigger
                  Fabi die Hälfte der guten Funde mußt Du bei der Adresse abgeben die ich hier noch Bekannt gebe. Schrott darf Behalten werden
                  Jo aber da kannst du lange waten!
                  Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!

                  MFG Fabi

                  Kommentar

                  • Caddy
                    Banned
                    • 10.05.2008
                    • 2194
                    • Vorpommern

                    #10
                    Zitat von F@bi
                    Jo aber da kannst du lange waten!
                    Ich wate mal davon .

                    Kopfschüttelnder Caddy
                    Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte

                    Kommentar

                    • ODAS
                      Heerführer

                      • 19.07.2003
                      • 2350
                      • Niedersachsen
                      • Minelab XT70

                      #11
                      Wieso denn nur mit Genehmigung? Normalerweise gilt allgemein 50% Finder, 50% Grundeigentümer, jedenfalls wenn nicht die staatliche Enteignung namens Schatzregal zum Zuge kommt.

                      Normalerweise sollte man, nachdem die Funde beim Amt waren, mit diesen zum Grundbesitzer gehen und zeigen. Wenn er dann verzichtet ist gut, wenn nicht, muß halt eine Lösung gesucht werden.

                      Gruß,
                      ODAS

                      Kommentar

                      • fleischsalat
                        Moderator

                        • 17.01.2006
                        • 7794
                        • Niedersachsen

                        #12
                        Zitat von ODAS
                        Wieso denn nur mit Genehmigung? Normalerweise gilt allgemein 50% Finder, 50% Grundeigentümer, jedenfalls wenn nicht die staatliche Enteignung namens Schatzregal zum Zuge kommt.

                        Normalerweise sollte man, nachdem die Funde beim Amt waren, mit diesen zum Grundbesitzer gehen und zeigen. Wenn er dann verzichtet ist gut, wenn nicht, muß halt eine Lösung gesucht werden.

                        Gruß,
                        ODAS
                        Willen braucht man. Und Zigaretten!

                        Kommentar

                        • Dirk.R.
                          Heerführer


                          • 25.12.2004
                          • 6906
                          • Dorf

                          #13
                          Zitat von ODAS
                          Wieso denn nur mit Genehmigung? Normalerweise gilt allgemein 50% Finder, 50% Grundeigentümer, jedenfalls wenn nicht die staatliche Enteignung namens Schatzregal zum Zuge kommt.

                          Normalerweise sollte man, nachdem die Funde beim Amt waren, mit diesen zum Grundbesitzer gehen und zeigen. Wenn er dann verzichtet ist gut, wenn nicht, muß halt eine Lösung gesucht werden.

                          Gruß,
                          ODAS
                          Zitat von DualeReihe
                          Selber denken schadet manchmal auch nicht...überleg doch mal:
                          Was ist denn, wenn beide Münzen nicht die selben sind...welche musst du dann abgeben? Die schönere, die wertvollere oder die die du abgeben willst? Vielleicht bemerkst du schon hier, daß was du gehört hast so schonmal nicht stimmen kann...

                          Einfach mal wieder die Suche benutzen mit Worten wie Nachforschungsgenehmigung, NFG etc....

                          Oder bei http://www.digs-online.de/forum/index.php nachlesen, nachfragen....

                          Ist wirklich auch schon oft besprochen worden...

                          Gruß und GF


                          @ F@bi: Bitte etwas mehr LESEN und sich in Sachen Sondengänger,Genehmigung,etc Schlau machen.

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