Vom Waldsondeln

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  • aragon
    Geselle


    • 09.08.2009
    • 68
    • Dreiländereck NRW-Hessen-Rheinland-Pfalz

    #1

    Vom Waldsondeln

    Werte Wissende;
    wollte diese Zeilen eigentlich nicht schreiben, daher habe ich mich eingelesen, "durchgelesen" und muß jetzt aber bekennen, daß je mehr ich zu diesem Thema lese und höre, mir die Sachlage immer merkwürdiger vorkommt.

    Warum soll oder darf man nicht im Wald sondeln, oder warum vielleicht doch oder unter welchen Bedingungen?
    Gibt es da wirklich Vorschriften oder Gesetze?
    Sind diese landestypisch bzw bundeseinheitlich?
    Ich meine jetzt nichts Geschriebenes was sich mit Eigentum usw befaßt , oder Waldordnungen die das Betreten des Waldes wegen Bruchgefahr oder Brandgefahr usw regeln.
    Auch Haubergsordnungen kenne ich.
    Nein was ich denke: was unterscheidet den Sondler vom gewöhnlichen Spaziergänger, Jogger oder Mountainbiker?
    Was unterscheidet den Sondler vom Reiter oder den Holzverwertungsunternehmen welche mit ihren gigantischen Maschinen mehr Schaden als Nutzen anrichtet?
    Als Neuling habe ich hier in den Foren oft das Gefühl, Selbstgestricktes und vor allem "Hallo ich weiß was" oder "ich bin wichtig"-Geschreibsel zu lesen.

    Ich lasse mich aber gerne überzeugen, daß dem nicht so ist!

    Bis dahin gehe ich mal davon aus, daß alles was nicht verboten ist, erlaubt ist und wenn ich mit meinem "Hobby" keinem einen Schaden zufüge, dann sollte man das Sondeln doch unter der Rubrik " Harmloser Zeitvertreib" einordnen, oder?
    Habe ich noch was übersehen?

    fragt sich
    Aragon

    Wer kennt also den Buchstaben des Gesetzes haargenau und kann ihn hier veröffentlichen?
  • insurgent
    Heerführer


    • 26.11.2006
    • 2126
    • schleswig Holstein
    • GMP2

    #2
    Zitat von aragon

    Nein was ich denke: was unterscheidet den Sondler vom gewöhnlichen Spaziergänger, Jogger oder Mountainbiker?
    Was unterscheidet den Sondler vom Reiter oder den Holzverwertungsunternehmen welche mit ihren gigantischen Maschinen mehr Schaden als Nutzen anrichtet?
    Du sucht gezielt nach alten Sachen und nimmst sie aus der Erde, das unterscheidet Dich von den anderen. Im Wald können noch Fundzusammenhänge erhalten sein, die Du dann zerstörst.

    Und bitte nicht mit den bösen Maschinen kommen, sicher, die zerstören auch, aber das kann keine Entschuldigung für eigene Zerstörungen sein.

    Im Acker ist die Schicht, die Du mit der Sonde erreichst durchgewühlt, deshalb soll man wichtige Funde genau einmessen, aber einen Fundzusammenhang kannst Du bei entnahme nicht mehr zerstören, das hat der Pflug schon getan.

    Bis auf Bayern (meine ich) brauchst Du in allen Bundesländern eine Genehmigung zum suchen und die wird für den Wald fast immer untersagt.
    Mitglied der Detektorengruppe SH

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    • fleischsalat
      Moderator

      • 17.01.2006
      • 7794
      • Niedersachsen

      #3
      Suchfunktion nutzen und die Sachlage einfach so hinnehmen!
      Oder- Ruf beim für Dich zuständigen LfD an und frag einfach mal nach, wenn es hier nur Meinungen und Aussagen gibt, die Dir nicht gefallen, oder nicht ausreichend sind. Da werden sie geholfen
      Willen braucht man. Und Zigaretten!

      Kommentar

      • dersucher
        Heerführer


        • 30.08.2006
        • 1122
        • -

        #4
        hi, ok, den genauen § kenn ich zwar nicht, aber in meiner NFG für hessen steht
        "der waldbereich ist in der vorliegenden genehmigung ausgeschlossen, weil hier ungestörter oberboden vorliegt und somit bodendenkmäler nicht gestört sind" meine archäologin meinte zu mir, waldrand sei ok, und auch rechts und links der waldwege hätte sie nichts einzuwenden... aber mitten drinn is nicht... und da ich meine NFG nicht gefährden will, halte ich mich auch drann...

        Kommentar

        • uglydigger
          Heerführer


          • 02.05.2009
          • 1283
          • Nds.-Weserbergland.
          • Xp-Goldmaxx Power, Xp-Deus, Xp-ORX und verschiedene Bergemagneten

          #5
          Bevor ich ein Hobby oder Intresse für eine Sache zeige,mach ich mich erstmal Schlau darüber. Und damit fängt das Hobby an.

          Beispiel Sondeln:

          Wie geht es,Wo darf man es,Was kann ich damit anstellen,Wenn es Piept darf ich Buddeln,Was kann ich finden,Wo kann ich finden,Was darf ich Behalten und und und halt 1001 Frage.

          So fängt das Sondelhobby an.

          Und hier im Forum auf der Startseite kann man die Antworten Finden.
          Bevor man sich in einem Forum Anmeldet liest und studiert man doch erstmal die Themen und Beiträge.

          Unwissenheit Schützt Vor Strafe Nicht.
          Qualifizierter u. Zertifizierter Sondengänger mit NFG im WBL

          Kommentar

          • insurgent
            Heerführer


            • 26.11.2006
            • 2126
            • schleswig Holstein
            • GMP2

            #6
            Zitat von aragon

            Wer kennt also den Buchstaben des Gesetzes haargenau und kann ihn hier veröffentlichen?
            Bei DIGS findest Du alle Gesetzte.

            Hier das für Hessen

            Mitglied der Detektorengruppe SH

            Kommentar

            • Cowboybasti
              Heerführer


              • 07.04.2006
              • 2208
              • Süd-Niedersachsen
              • Tesoro Vaquero 2 Germania, XP Gmaxx-II

              #7
              hi

              im grunde genommen ist es einfach so, das du überall sondeln darfst , und du darfst dir auch überall die signale anhöhren.
              aber sobald du ansetzt um das geortete signal aus dem boden zu hohlen , ist dieses genehmigungspflichtig!
              das heißt, egal ob du auf einer wiese, einem acker, oder im wald suchst , sobald du anfängst zu graben brauchst du dafür eine genehmigung.

              im frühjahr 2009 war in hannover beim landesdenkmalamt eine "infoveranstaltung" mit dem namen : mit der sonde gehen - aber richtig!

              dort haben sich zum ersten mal viele sondengänger und auch viele archäologen und leute vom amt anständig unterhalten , also in einem großen umfang.

              erläutert wurde dort was hier auch schon geschrieben wurde. das gegenstände aus der oberen ackerschicht "gerettet" werden müssen , und ebendso wurde gesagt das in den wäldern der BRD ca. 80% - 85% aller bodendenkmale liegen, seien es wüstungen , ruinen, schanzen, ringwälle, oder ackertrassen.
              und da diese nicht gestört werden sollen / dürfen, sind bodeneingriffe im wald vor allem für den sondengänger ganzlich tabu!

              im wald findest du meiner meinung nach auch sowieso fast nur patronenhülsen vom jäger, und militariagegenstände. mal mehr mal weniger.

              da diese aber meist vergammelt aus der erde kommen lohnt die suche dort nicht.
              geh aufs feld zum suchen , dort findest du eine bunte mischung von allem.

              und , fast hätte ichs vergessen ,

              ------ besord dir eine nachforschungsgenehmigung nach §12 und §13 DschG --------

              dann wird alles gut.

              autofahren darfst du ja auch nicht auf straßen wo ein "einfacht verboten schild" steht, oder z.b. ohne führerschein.

              lg, Basti
              Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -

              Kommentar

              • dersucher
                Heerführer


                • 30.08.2006
                • 1122
                • -

                #8
                Zitat von Cowboybasti
                hi
                im grunde genommen ist es einfach so, das du überall sondeln darfst , und du darfst dir auch überall die signale anhöhren.
                aber sobald du ansetzt um das geortete signal aus dem boden zu hohlen , ist dieses genehmigungspflichtig!
                das heißt, egal ob du auf einer wiese, einem acker, oder im wald suchst , sobald du anfängst zu graben brauchst du dafür eine genehmigung.
                lg, Basti
                ...hi, sobald du übers feld läufst und nach etwas suchst, egal mit sonde oder nur so mit den augen, dann forschst du ja nach etwas, und dafür braucht man bereits eine nachforschungsgenehmigung, egal ob du in den boden eingreifst oder nicht. das meinte letztens jedenfalls meine bezirks-archäologin hier in hessen, mit der ich über dieses thema diskutierte...

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                • aragon
                  Geselle


                  • 09.08.2009
                  • 68
                  • Dreiländereck NRW-Hessen-Rheinland-Pfalz

                  #9
                  Vom Waldsondeln

                  Hallo Freunde,
                  nun haben wir den Salat.
                  Was ist Acker, was ist Wald?
                  z.B. im Westerwald gibt es heute riesige Bereiche mit Aufforstungen die alle nicht älter sind als frühes 19Jahrhundert. Man denke da auch an all die riesigen Bereiche der Gruben und Verhütungsanlagen hinüber ins Hessische oder ins Siegerland hinein.
                  Selbst die zahlreichen Bahnanlagen sind heute kaum 30Jahre nach Ende der Nutzung schon so zugewachsen, Birken von über 30cm Stammdurchmesser, daß man plötzlich vor Schuppen und anderen Gebäuden steht die man auf 20m vor lauter Wald nicht sehen kann.
                  Genau anders herum liegt der Fall bei vielen Wiesen und Weiden und auch heutigem Brachland. Da gab es über Jahrhunderte dichten Urwald mit entsprechender historischer Besiedlung.
                  Oder ein aktuelles Beispiel: Da schreibt ein Chronist über die angelegten Schanzen der Schweden zwecks Belagerung der Freusburg:....hier konnte man noch bis vor wenigen Jahren die Schanzen und Grabhügel der schwedischen Armee erkennen.... - Heute ein Baugebiet und nicht eine Hand hat hier was gerettet oder überhaupt Interesse an solchen Dingen gezeigt.
                  Da wurde erst die Planierraupe eingesetzt und dann darüber geschrieben.

                  Wie aber schon jemand schrieb: Jetzt nicht als Argument die bösen Maschinen bringen als Entschuldigung für eigenes unverantwortliches Handeln.
                  Das will ich ja auch nicht, bzw gerade das will ich ja auch vermeiden!

                  Aber Genehmigung hin oder her, ich betreibe nicht gerne ein Hobby bei dem man grundsätzlich wie ein Verbrecher eingestuft wird, sobald man die Sonde aus dem Gepäck holt.

                  Nervige Zeitgenossen muß ich schon beruflich Tag für Tag ertragen. Da sollte das Sondeln gerade ein Gegenpol sein. Viel frische Luft, ein wenig Abenteuer und auch Spannung und vielleicht hier und da der Nachweis, hier haben deine "Vorfahren" mal gelebt und dann das Nachforschen wie war das damals wohl das Leben.
                  Denn eines ist sicher, oberflächlich betrachtet findet man "nur" eine Münze. Aber die hat u.U. sehr viel zu erzählen, sehr viel mehr, als man manchmal nur ahnt

                  meint Aragon

                  Kommentar

                  • Lucius
                    Heerführer


                    • 04.01.2005
                    • 5786
                    • Annaburg;Sachsen-Anhalt
                    • Viel zu viele

                    #10
                    Zitat von dersucher
                    ...hi, sobald du übers feld läufst und nach etwas suchst, egal mit sonde oder nur so mit den augen, dann forschst du ja nach etwas, und dafür braucht man bereits eine nachforschungsgenehmigung, egal ob du in den boden eingreifst oder nicht. das meinte letztens jedenfalls meine bezirks-archäologin hier in hessen, mit der ich über dieses thema diskutierte...

                    Und wenn nicht-krieg ich dann Nach-unten-schau-Verbot,oder was?? Diesen Schwachsinn hätte ich doch gerne schriftlich!!!
                    Mein Therapeut hat mir geraten, die Namen der Menschen, die ich hasse, auf kleine Zettel zu schreiben, sie ins Feuer zu werfen und zuzusehen, wie sie verbrennen. Das habe ich getan, und ich muss sagen, jetzt fühle ich mich viel besser.
                    P.S. Was mache ich jetzt mit den Zetteln??

                    Kommentar

                    • aragon
                      Geselle


                      • 09.08.2009
                      • 68
                      • Dreiländereck NRW-Hessen-Rheinland-Pfalz

                      #11
                      Waldsondeln mit Erlaubnis

                      Ja dann!
                      Dann wäre es doch erstrebenswert den Ruf der Sondler als Sonderlinge schnellstens abzustreifen indem man sich an geeigneter Stelle meldet und am besten als Interessengruppe seine Mitarbeit anbietet.

                      Wenn man die Zeitung aufschlägt und liest Berichte über Grabungen u.v.m, dann wird dort doch kaum auf Details eingegangen, breiter Raum findet aber immer und immer wieder die Kosten, vor allem Personalkosten usw die kaum zu finanzieren sind.
                      Da sollte doch jede Mitarbeit dankend angenommen werden,oder?

                      Sicher, dann kann man nicht mal mehr so nebenbei sondeln, sondern muß sich an die gemachten Vorgaben halten, aber was macht das schon?

                      Ich fände das jedenfalls besser als in Grauzonen zu waten


                      meint Aragon

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                      • deckerbitte
                        Heerführer


                        • 13.02.2005
                        • 1457
                        • Köln
                        • ADX 200

                        #12
                        Falls der Wald als Naturschutzgebiet ausgeschrieben ist darfst du übrigens die Wege überhaupt nicht verlassen, weder als Spaziergänger noch als Jogger noch als...usw.
                        Das steht auch auf diese grünen Schildern genau beschrieben am Waldrand
                        Keiner ist so verrückt, daß er nicht noch einen Verrückteren fände, der ihn versteht.

                        (Heinrich Heine)

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                        • Pfälzer
                          Ritter


                          • 09.01.2006
                          • 518
                          • B.-W.

                          #13
                          Bayern ist DAS EINZIGSTE Bundesland, welches sich an die bestehenden gesetzlichen Vorgaben hält.

                          Jürgen
                          Jürgen

                          Kommentar

                          • heli100
                            Bürger


                            • 03.03.2008
                            • 140
                            • Niederösterreich Amstetten
                            • Fisher F75 LTD

                            #14
                            Noch 1. Frage: Ist das Sondeln im Wald auch verboten wenn ich der Grundstückseigentümer bin?

                            Kommentar

                            • Pfälzer
                              Ritter


                              • 09.01.2006
                              • 518
                              • B.-W.

                              #15
                              Zitat von heli100
                              Noch 1. Frage: Ist das Sondeln im Wald auch verboten wenn ich der Grundstückseigentümer bin?
                              Wenn dort ein bekanntes Bodendenkmal ist - ja -. Das gilt allerdings auch für Äcker. Außer dir wurde die Suche dort ausdrücklich gestattet (Genehmigung der Denkmalschutzbehörde).

                              Was allerdings in Österreich gilt - sorry - das was ich nicht.


                              Jürgen
                              Jürgen

                              Kommentar

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