Wüstungs-Frage

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  • The_Ork
    Geselle


    • 05.11.2008
    • 94
    • Stendal, Sachsen Anhalt

    #1

    Wüstungs-Frage

    Auch wenn ich jetzt Gefahr laufe das die Frage schon Tausendmal gestellt wurde,
    es ist ja verboten auf Kulturdenkmalen zu Sondeln und zu Graben...
    Jetzt meine Frage-> Ist jede Bekannte wüstung ein Kulturdenkmal? Auch wenn es so nicht zu sehen ist das es eine Wüstung ist? Weil mir ist nur der Ungefähre Standort 2er Ehemaliegen Dörfern bekannt... Und Da würde ich gern mal die sonde über die Felder Schwingen...

    Ach und weis jmd wie es mit der gesetzeslage in Niedersachsen aus sieht? welche Gesetze alle eingehalten werden müssen??

    mfg Dirk
  • fleischsalat
    Moderator

    • 17.01.2006
    • 7794
    • Niedersachsen

    #2
    Zitat von The_Ork
    welche Gesetze alle eingehalten werden müssen??
    NDSchG!
    Ich würde dringend davon abraten, auf einer Wüstung zu suchen!
    Willen braucht man. Und Zigaretten!

    Kommentar

    • chabbs
      Heerführer


      • 18.07.2007
      • 12179
      • ...

      #3
      Fleischsalat hat recht. Wüstungen sind in jedem Fall Bodendenkmäler, selbst wenn sie auf Ackerflächen zu finden sind. Meldepflichtig, wenn Du eine unbekannte findest und genehmigungspflichtig, wenn Du auf einer bekannten suchen willst.

      Kommentar

      • lunepi
        Bürger


        • 18.01.2006
        • 161
        • LK ROW
        • ACE 150

        #4
        Moin,

        Ob es generell so ist kann ich nicht sagen. (Ich glaube es nicht ) Aber ob es sich bei einer Wüstung um ein Bodendenkmal handelt, kann dir ganz einfach das Amt sagen.
        Ich hatte mal den Kreisarchäologen nach einem Tipp gefragt, wo ich den mal sondeln könnte. Er hat mir prompt 2 Wüstungen genannt, wo er bei der einen sogar meinte, sie hätten mal dort wegen dem Bau einer Biogasanlage gesucht und nix gefunden und wenn ich das noch mal genauer und an andere Stelle suchen (was finden ) könnte, fände er das sehr intressant.
        Aber wie gesagt: Fragen! Grundsätzlich scheint es nicht verboten zu sein - nach meiner Erfahrung.

        Gruß Lunepi

        Kommentar

        • Fundtastisch
          Heerführer


          • 11.03.2008
          • 3238
          • NRW
          • MD-318(EX),MD-3009, Fisher F2, XP GMAXX2 WS3, XP Deus 3.2, WS4

          #5
          Und da wären wir wieder einmal beim Thema. Eine klare Antwort wirst Du nur von einem zuständigen Archäologen bekommen. Die Erfahrungen hier im Forum sind zu unterschiedlich, so das man sagen könnte, es ist so-oder es ist nicht so! Also...an Deiner Stelle würde ich bei einem Archi anfragen. Dann hast Du 100% Gewissheit. Viel Erfolg.

          Mfg...
          Fundi
          Ehrenamtlicher Sondengänger für das LWL - Archäologie für Westfalen
          Fundtastisch fand fantastisch Fund

          Kommentar

          • sirente63
            Banned
            • 13.11.2005
            • 5348

            #6
            Hallo
            Genau genommen hatt @Fundtastisch vollkommen recht!
            Richtig informieren kann man sich auch bei der UnterenDenkmalbehörde.Um was für Wüstungen es sich handelt.
            In der Regel sind es zumeist BD wo keiner was zu suchen hat.
            Aber es gibt einige Wüstungen/Ortschaften die erst im 2WK entstanden sind,und nie wieder erichtet oder besiedelt wurden.
            M.f.G

            Kommentar

            • Dirk.R.
              Heerführer


              • 25.12.2004
              • 6906
              • Dorf

              #7
              Zitat von Fundtastisch
              Und da wären wir wieder einmal beim Thema. Eine klare Antwort wirst Du nur von einem zuständigen Archäologen bekommen. Die Erfahrungen hier im Forum sind zu unterschiedlich, so das man sagen könnte, es ist so-oder es ist nicht so! Also...an Deiner Stelle würde ich bei einem Archi anfragen. Dann hast Du 100% Gewissheit. Viel Erfolg.

              Mfg...
              Fundi
              Die Antwort ist mal was "handfestes".


              Ich möchte noch amerken das nicht alle Wüstungen BD`s sind, es gibt Flächen die den Status Bodendenkmal nicht haben aber gern als solches dargestellt werden.(Was jetzt nicht als ein "Ich darf dort graben Signal zu verstehen ist")

              Es gibt Karten wo genau die Flächen eingezeichnet sind, diese sollte man sichten.

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              • fleischsalat
                Moderator

                • 17.01.2006
                • 7794
                • Niedersachsen

                #8
                Zitat von Dirk.R.
                Es gibt Karten wo genau die Flächen eingezeichnet sind, diese sollte man sichten.
                Richtig, aber es dauert auch ne Weile, bis BDs in Karten als solche aufgenommen werden.
                Eine genaue Karte mit den Fundstellen der Region in der er wohnt, wird er nicht bekommen. Lediglich die Infos, ob er dort suchen darf, oder nicht.
                Willen braucht man. Und Zigaretten!

                Kommentar

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