Baustelle?

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  • Praktiker
    Geselle


    • 24.02.2008
    • 63
    • Mittelsachsen
    • ACE 150,

    #1

    Baustelle?

    Hallo,
    hatte heute die Idee mal einen zusammengeschobenen Muttererdehaufen abzusondeln. Die Idee kam mir, da ja jetzt viele Felder bestellt sind und der Bauer da was gegen haben könnte. Nach einiger Zeit kam ein Angestellter einer privaten Sicherheitsfirma auf mich zu und verwies mich der Baustelle. Für mich war zwar der Muttererdehaufen keine Baustelle, aber das ist wohl Ansichtssache. Ich bin der Aufforderung nachgekommen - da ich keinen Ärger
    am Pfingsmontag haben wollte. Im Nachhinnein frage ich mich aber, ob ich den Aufforderungen privater Sicherheitsdienste überhaupt nachkommen muß.
    Was meint Ihr dazu ?
    Gruß Roland
  • Öschi
    Heerführer


    • 05.11.2005
    • 2555
    • Niedersachsen, LKA Hildesheim
    • Adleraugen ;-)) und ein wahnsinnig gutes Gespür!

    #2
    Wenn der "Haufen" auf dem Privatgelände / Baustelle ist: JA. Notfalls hilft nachfragen beim Verantwortlichen weiter (denke Du wirst gefragt haben).
    Quidquid agis prudenter agas et respice finem

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    • Erdspiegel
      Heerführer


      • 16.07.2008
      • 7038
      • zwischen Schutt & Scherben
      • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

      #3
      Sei bloß froh,das der Dich nur weggeschickt hat.
      Rechtlich gesehen sind in Sachsen autonome Sondengänger genauso beliebt wie in Brandenburg.

      Kommentar

      • DaddyCool
        Heerführer


        • 12.08.2008
        • 1603
        • Deutschland
        • XP Deus v5.2, Garrett PP

        #4
        Zitat von Praktiker
        Für mich war zwar der Muttererdehaufen keine Baustelle, aber das ist wohl Ansichtssache...Im Nachhinnein frage ich mich aber, ob ich den Aufforderungen privater Sicherheitsdienste überhaupt nachkommen muß.
        Wenn der Mutterboden auf einem privaten Grundstück lagert und der Sicherheitsdienst vom Grundstückseigentümer, bzw. Bauherrn beauftragt wurde hat der Sicherheitsmann Hausrecht und kann Dich jederzeit des Geländes verweisen. Gehst Du nicht freiwillig kann ganz schnell eine Anzeige folgen...

        Also: erst fragen, dann betreten...
        Nec soli cedit !

        DSU outside

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        • gerohoschi
          Heerführer


          • 24.07.2005
          • 1830
          • DDR

          #5
          Jupp, musst du... Er ist "Besitzdiener" und hat das Hausrecht teilweise übertragen bekommen. Aber warum gehst du net her, und frägst höflich nach seinem Auftraggeber (also nicht der Sicherheitsfa.) und wendest dich an diesen? Hab die Idee, aufgeworfene Hügel vorm Abtransport oder dem Wiedereinebnen abzusondeln ja auch schon gehabt. Allerdings empfiehlt sich ein nicht eingezäuntes oder durch fremdes Betreten abgesichertes Gelände m.M. nach eh net- viel zu aufwändig, da sind doch "herrenlose" Areale viel einfacher in der Dämmerung abzuchecken...
          "Bin ich nur glücklich, wenn es schmerzt?" (bo)

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