gehnehmigung

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  • jack
    Anwärter

    • 08.01.2001
    • 15

    #1

    gehnehmigung

    hallo leute!!!
    ich brauche doch nur ein genehmigung zum suchen wenn ich nach einem bodendenkmal suche oder?
    oder muß ich mir immer eine genehmigung geben lassen?
    wenn ich jetzt z.b samstagsmorgens auf die idee komme irgendwo im wald zu suchen brauche ich doch bestimmt keine gehnehmigung vom landesdenkmalamt!!!oder doch??
    um antworten währe ich dankbar !!!ELch
  • ClausBremen
    Ratsherr

    • 21.07.2001
    • 206
    • Bremen
    • Bounty-Hunter

    #2
    Hallo Jack,

    grundsätzlich liegst Du schon richtig. Nur die gezielte Suche nach Bodendenkmälern und die Suche auf Privatgrund ist genehmigungspflichtig.

    Erstere wirst Du kaum jemals genehmigt bekommen (Landesdenkmalamt) und letztere bedeutet rein theoretisch, dass Du den Eigentümer eines Waldes oder einer Flur um Erlaubnis fragen musst.
    Da dies recht unrealistisch ist, musst Du Dich wohl (wie die meisten von uns) damit begnügen, den Eigentümer eines Stücks Land, auf dem Du suchen willst, halt nicht ausfindig machen zu können und demgemäss Dich von jemandem, der sich glaubwürdig als Eigentümer ausweist, verjagen lassen musst. (Wir sprechen hier ausschliesslich von "nicht befriedetem" Grund - d.h Du darfst natürlich sowieso keine Zäune o.ä. übersteigen, um dahinter zu "sondeln")

    Solltest Du darüber hinaus in Brandenburg "sondeln" wollen, so meide tunlichst ehemalige Schlachtfelder aus dem WW2 (vielleicht gibt es vergleichbare Bestimmungen auch noch in anderen Bundesländern). Dort ist die Suche nach Gegenständen nämlich grundsätzlich untersagt.

    Ansonsten: Gut Fund !

    ClausBremen :BUMM

    P.S.: über den Umgang mit Funden und die sich in diesem Zusammenhang ergebenden Eigentumsfragen muss man sich dann auch noch Gedanken machen ....
    Viele sind hartnäckig in Bezug auf den einmal eingeschlagenen Weg,
    wenige in Bezug auf das Ziel.
    Friedrich Nietzsche (1844-1900)

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    • Ollisun

      #3
      Erlaubt

      tach,
      was ich hier lese ist ja ein ding, es mag sein das man in Bremen den Statlichen Forst umgraben darf.
      Ich kann es mir zwar nicht vorstellen aber was solls, in der Realität darf man ohne Genehmigung mit der Sonde spazieren gehen und das wars.
      Ich finde es echt nicht gut das Anfängern solche Antworten gegeben werden.
      Erst erkundigen, dann erst zum Thema äußern.
      Ollisun

      Kommentar

      • ClausBremen
        Ratsherr

        • 21.07.2001
        • 206
        • Bremen
        • Bounty-Hunter

        #4
        @ Ollisun

        Formaljuristisch magst Du ja recht haben, Olli. Hier geht es aber ja wohl mehr um die praktische Handhabung.

        Und die dürfte in etwa so aussehen, wie ich es geschildert habe. Ich spreche natürlich nicht von grösseren Bodenbewegungen. Wer mit einem Minibagger anrückt, dürfte im Falle eines Falles schon Probleme bekommen.

        Das Sondieren an sich ist aber grundsätzlich zulässig. Kommt beim Sondieren auf Privatgrund er Eigentümer und untersagt es, muss man sich dem sicherlich fügen.

        Löcher buddeln mag einen unzulässigen Eingriff darstellen - aber: was ist nicht alles unzulässig... ?!
        Kaum jemand wird Einwände geltend machen - sofern er es überhaupt bemerkt - wenn knapp unterhalb der Grasnarbe ein bisschen gescharrt wird.
        Das Ausheben von metertiefen Löchern, die hinterher auch noch offen gelassen werden, ist nicht mein Ding, sicherlich ein unzulässiger Eingriff und wenn Du dass so aufgefasst haben solltest, ist es hiermit korrigiert.

        Oder wolltest Du hier rüberbringen, dass man unser Hobby ausserhalb des eigenen Grundstücks gar nicht, nur mit (kaum zu erhaltender) Genehmigung oder nur illegal ausüben kann ?

        ClausBremen :BUMM
        Viele sind hartnäckig in Bezug auf den einmal eingeschlagenen Weg,
        wenige in Bezug auf das Ziel.
        Friedrich Nietzsche (1844-1900)

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        • ice

          #5
          [Zitat]
          Oder wolltest Du hier rüberbringen, dass man unser Hobby ausserhalb des eigenen Grundstücks gar nicht, nur mit (kaum zu erhaltender) Genehmigung oder nur illegal ausüben kann ? [/Zitat]

          @ClausBremen

          tja Claus., sieht wohl so aus !!!
          Du darfst ohne ausdrückliche Genehmigung eines Grundstückeigners, Pächters oder sonstigen Weisungsberechtigten das Gelände nicht mal betreten, geschweige denn mit ner Sonde rumfuchteln oder gar den Spaten ansetzen !!!

          Und was öffentliches Land betrifft ist es genauso !
          Es gehört schließlich jemanden - sei es Gemeinde, Stadt, Land oder Staat.
          Mit ner Sonde unterwegs zu sein, kann dir ebenso wenig jemand verbieten, wie den Spazierstock oder die Tageszeitung.
          Aber setze den Spaten in die Erde mit der Absicht, etwas zu entnehmen oder zu deponieren und es hat sich !
          Jeder Kleinkarierte Beamte kann dir daraus einen Strick drehen und diese sind meist immer allgegenwärtig.
          Und das kein Sondengänger ein Loch gräbt, um zu sehen ob die Erde unten erdiger ist als oben, ist wohl klar.

          Lest Euch mal die Texte durch - nicht nur Bodendenkmalschutz ist ein Hinderhaken - Eigentum ist die Sachlage.

          Und dass es noch niemanden an den Koffer ging nennt man Glück oder schlicht Duldung - nicht Freibrief !!!

          Und das solltet ihr den Anfängern keineswegs als solchen rüberbringen !!!


          Außerdem: Eine Genehmigung zu erhalten scheint gar nicht soooo schwer, wie es hier immerwieder und nur allzu gerne beschrieben wird - nach meinem jetzigen Wissensstand würd ich eher sagen, ohne Probleme !
          Aber man geht davon aus, dass es keine gibt, dann lässt man es eben gleich sein.

          G & GF
          ice

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          • Canaris

            #6
            Völliger Blödsinn. Selbstverständlich darf ich nicht umfriedetes oder erkennbar bearbeitetes Gelände JEDERZEIT betreten. NUR wenn Schilder es verbieten oder es UMFRIEDET (bspw. eingezäunt) ist benötige ich eine Erlaubnis. Und ich kann da auch ein Loch graben. Denn hier spielt der Realitätssinn eine grosse Rolle: Was zur Hölle sollte mir denn passieren??? Spinnt jetzt alles? Klar ist es besser, wenn ich den Bauern vorher kenne, und frage. Aber wenn ich ein gepflügtes Feld sehe, und kenne den Bauern nicht dann SUCHE ICH EBEN da. Und es kamen dann auch schon Bauern und schauten zu, und mehr nicht.

            In Hessen gibts das Flurgesetz, nach dem genau diese Flächen zum Zwecke der Erholung betreten werden dürfen. JEDERZEIT. Und der Genehmigungsunsinn: Ich nehme an du kommst aus NRW. Erzähl das bitte jemandem aus Thüringen oder Baden Würtemberg, aber pass auf wenn du ihn 14 Tage später wiedertriffst .

            Wenn du dich umschaust wirst du sehr schnell bemerken dass weit über die Hälfte der Sucher überhaupt nicht nach Denkmalen suchen. Und NUR die setzen eine Genehmigung voraus. Soll das heissen die Mehrheit soll sich der Minderheit anpassen???

            Und ich grabe mein Loch da wo es MIR passt. Auch mitten im Wald. Und in den ganzen 10 Jahren habe ich noch NIE gehört dass jemand verhaftet wurde weil er eben im Wald ein Loch gebuddelt hat.

            In den ganzen 10 Jahren habe ich auch nicht EINMAL Probleme gehabt. Wir haben ne Granate gefunden und die Grünen geholt... "wie haben sie die gefunden"... "Mitm Detektor"..."Ach, was kann man denn noch finden"... " 1 Stunde später war der Mann überzeugter Detektoranhänger und hat sich kurz drauf einen gekauft.

            Das ganze Thema geht so langsam in die komische Ecke. Ich brauche also eine Genehmigung?? QUATSCH! Wenn ich beim LDA anrufe und nach einer Frage und WIRKLICH eine erhalte, dann berechtigt die mich zu suche und Bergung von BODENDENKMALEN. Bin ich WK II Sucher, was soll ich also damit? Denn sie NUTZT mir nichts, da ich gar keine BDs suche. Kann ich es also gleich lassen mit dem Antrag. BODENDENKMALE! Das heisst, wenn ich sie mal HABE wird es sehr schwierig im Ernstfall zu beweisen dass das gar nicht stimmt... so einen Fall gabs ja erst vor einiger Zeit.

            Es zeugt meiner Meinung nach VIEL mehr von Verantwortungslosigkeit, so zu tun als ob man nur zum LDA latschen muss, und alles ist gut. Denn das LDA ist für den überwiegenden Teil der Sucher nach den fürs LDA geltenden GESETZEN überhaupt NICHT ZUSTÄNDIG und kann deswegen auch gar keine Genehmigung ausstellen.

            Und wer IST nun zuständig, wenn ich bspw. Schmuck suche? EBEN! NIEMAND! Und feetich. .../..., hier wirds mir zu doof.

            SCHÖN, Harry
            (immer noch die gleiche, uneinsichtige Haltung!)

            claus

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            • ice

              #7
              @ Canaris

              Ja, ich komme aus NRW (wer lesen kann ist wohl leicht im Vorteil)

              ich setzte unten schon den Satz:
              Duldung und Glück hat nichts mit Freibrief zu tun !

              Du solltest dich evtl mal informieren !!!
              Die Grabegenehmigung, von der hier die Rede ist, wird auch NICHT für BD´s erteilt - eine solche bekommt ein Hobbysondengänger nicht mal zu sehen.
              Bei BD-Erlaubnis handelt es sich um besondere Genehmigungen.

              Aber jeder wie kann und wie er will -
              Grab wo und wann Du willst
              und nenn es dann meinetwegen auch "Betretung zum Zwecke der Erholung"

              nur ziemlich kurzsichtig, Neueinsteigern sowas zu erzählen.
              Hätte von so manchem Profi mehr erwartet

              G & GF
              ice

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              • dergel
                Landesfürst

                • 06.08.2000
                • 683
                • LE Sachsen

                #8
                Bei dem Thema liegt jeder irgendwo richtig und alle
                genauso falsch. Locker könnte man hier schreiben,
                was nicht verboten ist, ist erlaubt und die Suche ist frei.
                Es gibt Leute die genau das propagieren. Nur wenn
                die geballte Ordnungsmacht aufmarschiert sind sie
                weit weg. Geschweige, dass zum Prozess von denen eine Karte
                kommt. Ausfechten muß das in der Endkonsequenz
                jeder selbst. Daher kann keine Forenseite den
                persönlichen Kontakt vor Ort ersetzen oder Rechtssicherheit
                herbei schreiben. Kontakt zu Sondengängern steht an erster
                Stelle, sie sollten Erfahrungen mit der Auslegung von Gesetzen
                haben. Der Gesetzestext an sich und die eigene Interpretation,
                ob sie persönlich negativ oder positiv ausfällt, sind nur
                eine Seite der Münze. Und je nach Suchinteresse Kontakt zu den
                entsprechenden Behörden, wobei ein Blick über den Tellerrand
                nie schadet. Das wiederspricht natürlich dem Bild, Sondengänger
                sind Einzelgänger und auch sonst die knallharten Figther.
                Auch diese gibt es, sicher. Doch meist sind sie bei der
                tatsächlichen Suche strikt gesetzeskonform und haben nur beim
                posten den Anschein des Outlaws. Einige verschweigen auch
                gern, daß sie für ihren heutigen Wissensstand teuer bezahlt
                haben und mögen deswegen nicht mit anderen kooperieren.
                Natürlich ist die Lage für diejenigen unbefriedigend,
                die gewohnt sind, dass alles irgendwo bis in das letzte Detail
                schriftlich geregelt sein muß. Auch kann es sein, dass einige weil
                eben die einzigen in ihrem Landkreis, ganz eigene Erfahrungen
                sammeln werden. Auch der sehr unerfreulichen Natur.
                Und obwohl eigentlich im Gesetzestext nichts gefunden wurde,
                was hätte als Vorwarung dienen können. Insoweit hat
                Schatzssuche doch noch etwas mit Abenteuer zu tun. Also ein
                Hobby für Mutige? Jedenfall sollte man sich vor dem Kauf einer
                Sonde gründlich informieren, nicht nur über Disc und Suchtiefe.
                Die Abwägung, ob man danach losgeht und sucht oder sich so
                eingschränkt/abgeschreckt fühlt, daß man sich beim Anschalten
                schon die Büx voll macht, wird kein Dritter stellvertretend lösen.

                Sorry, dazu fällt mir ansonsten nur noch selbstbestimmt Leben + Zivilcourage ein.

                gf dergel

                Kommentar

                • Canaris

                  #9
                  Na, dann doch nochmal: Ihr redet nur drumrum!! Beantwortet doch eine ganz einfache Frage:

                  AN WEN _MUSS_ ich mich wenden wenn ich NICHT nach BDs suche??

                  Kommentar

                  • ice

                    #10
                    @ Dergel

                    Ich hatte nicht vor, hier jedem die Hosen voll zu reden (schreiben) und ich selbst bin weit entfernt davon.

                    ich persönlich gehe ebenfalls (noch) ohne amtlichen Zettel auf die Suche und kann es mir gegenüber auch vertreten, da ich weiß, was ich tue und lasse.

                    Ich bin auch vom Moralapostel weit entfernt und baue mit Sicherheit öfters mal (absichtlich) Scheiß

                    Nur sollte man eben Neulinge trocken erklären, dass es nicht gar so locker zugeht und sie sich gefälligst vorm Buddeln fachlich und rechtlich zu informieren haben über das was geht und was nicht -

                    und dass sie letztendlich selbst für ihr Verhalten verantwortlich sind.

                    Kleiner Aspekt am Rande: wenn jemand etwas vorsichtiger ist, mit dem was er tut, richtet er weniger Schaden an und davon profitieren schließlich alle !

                    G & GF
                    ice

                    Kommentar

                    • ice

                      #11
                      @ Canaris

                      Was NRW angeht, so kannst du morgen eine detailierte Antwort haben, sofern Dich dieser Bereich interessiert (???)

                      G & GF
                      ice

                      Kommentar

                      • Claus
                        • 24.01.2001
                        • 6219
                        • Bernau bei Berlin
                        • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                        #12
                        Original geschrieben von Canaris
                        Na, dann doch nochmal: Ihr redet nur drumrum!! Beantwortet doch eine ganz einfache Frage:
                        AN WEN _MUSS_ ich mich wenden wenn ich NICHT nach BDs suche??
                        Das ist ja wohl ne saublöde Frage!!
                        Woher weisst Du denn, dass das was da piept KEIN BD ist ????

                        VOR dem Graben.

                        eigentlich auch ne einfache Frage, aber DU wirst sie bestimmt nicht beantworten!

                        claus
                        Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

                        Kommentar

                        • Canaris

                          #13
                          Kannst du nicht lesen, Claus? Wenn ich NICHT nach Bodendenkmalen suche. Ich gehe heute abend weg, und will nach Schmuck suchen, oder nach verlorenen Ausflüglersachen. Mehr nicht.

                          Es geht doch überhaupt nicht darum, WAS da piept. Es geht darum, dass in den Denkmalschutzgesetzen ausdrücklich NUR DIE GEZIELTE Suche nach Bodendenkmalen genehmigungspflichtig ist. Kannst du das widerlegen? Nö, oder? Und um nichts anderes geht es. Es HAT mich auch nicht zu interessieren, was da piept. Weil ich eben nicht GEZIELT nach BDs suche.

                          ICE: Auch euer Denkmalschutzgesetz beinhaltet lediglich eine Gehnemigungspflicht für [BDs], und nicht für sonstige Sachen. Ein LDA kann also, wenn überhaupt NUR Genehmigungen erteilen in denen steht das ich nach BDs suchen darf. Es kann KEINE ausstellen das ich meinetwegen nach Schmuck oder WK II suchen darf, da dies im Regelfall eben KEINE BDs sind, und somit das LDA überhaupt nicht rechtlich zuständig ist.

                          Aber die Diskussion führt zu nichts, da man sich, wie Claus, einfach den Realitäten verschließt.

                          Kommentar

                          • Claus
                            • 24.01.2001
                            • 6219
                            • Bernau bei Berlin
                            • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                            #14
                            Deine "Aussagen" sind keine Realitäten, sondern einfach nur Verwirrung von Neulingen, die an dem Hobby Spass haben wollen und ohne Gerichte ihr Hobby ausüben wollen!
                            Ich finde es verantwortungslos solchen "unbedarften" solche Flöhe ins Ohr zu setzen!

                            ENDE der Diskussion! schreib was Du willst, aber unter DEINEM Namen und in DEINEM Forum!

                            claus
                            Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

                            Kommentar

                            • Canaris

                              #15
                              WO ich schreibe werde ich mir von DIR nicht sagen lassen. Aber genau DAS zieht sich ja in letzter Zeit durch DIESES Forum. Undemokratie, andere Meinungen werden nicht toleriert. Und gerade DU musst still sein, oder hattest DU in Karinhall eine Genehmigung? Aber nein, ist ja WK II, kein Denkmal...

                              Und MEINE Aussage kann jeder, der lesen kann in den entsprechenden Denkmalschutzgesetzen nachlesen. DEINE Aufgabe als "Moderator" ist es objektiv zu sein, und nicht verzweifelt eine ganz bestimmte Ansicht zu vertreten.

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