Immer wieder höre und lese ich, dass die Suche im Wald und auf Wiesen,
also unbewegtem Boden, verboten ist. Mich würde interessieren, wo das
geschrieben steht. Möglicherweise ist das Verlassen der Waldwege durch
das Forstamt eingeschränkt, oder das Betreten bei Waldbrandgefahr
verboten. Aber ich habe noch kein Gesetz gefunden, das die Suche nach
Geld, verlorengegangenen Gegenständen (was immer das auch ist),
Schätzen oder Metallschrott auf oder an Waldwegen verbietet. Natürlich
können Schonungen verboten sein, auch kann man vielleicht vom Förster
belehrt werden, das Wild in Ruhe zu lassen, aber wo sind die
entsprechenden Gesetze oder Verordnungen, was das Betreten betrifft?
Vielleicht habe ich auch nicht intensiv genug danach gesucht, vielleicht
existiert dieses Verbot aber auch nur in unseren Köpfen. Bitte helft einem
Anfänger, der nicht ständig über die Schulter sehen möchte ob er von Big
Brother verfolgt wird.
Viele Grüße
von Ironpic




Es gibt aber Sondergenehmigungen in Ausnahmefällen!

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