Wald- und Wiesensuche

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  • Ironpic
    Heerführer


    • 23.05.2011
    • 1722
    • Mönchengladbach
    • XP GMP

    #1

    Wald- und Wiesensuche

    Hallo zusammen,

    Immer wieder höre und lese ich, dass die Suche im Wald und auf Wiesen,
    also unbewegtem Boden, verboten ist. Mich würde interessieren, wo das
    geschrieben steht. Möglicherweise ist das Verlassen der Waldwege durch
    das Forstamt eingeschränkt, oder das Betreten bei Waldbrandgefahr
    verboten. Aber ich habe noch kein Gesetz gefunden, das die Suche nach
    Geld, verlorengegangenen Gegenständen (was immer das auch ist),
    Schätzen oder Metallschrott auf oder an Waldwegen verbietet. Natürlich
    können Schonungen verboten sein, auch kann man vielleicht vom Förster
    belehrt werden, das Wild in Ruhe zu lassen, aber wo sind die
    entsprechenden Gesetze oder Verordnungen, was das Betreten betrifft?
    Vielleicht habe ich auch nicht intensiv genug danach gesucht, vielleicht
    existiert dieses Verbot aber auch nur in unseren Köpfen. Bitte helft einem
    Anfänger, der nicht ständig über die Schulter sehen möchte ob er von Big
    Brother verfolgt wird.

    Viele Grüße
    von Ironpic
    Viele Grüße von
    Ironpic

    ------------------


    Manchmal, wenn mir langweilig ist, rufe ich bei DHL an und frage wann die Sendung mit der Maus kommt!
  • Buddelking
    Landesfürst


    • 20.01.2011
    • 933
    • Sauerland/Usedom
    • ex Tesero Lobo Supertraq

    #2
    Schau mal unter "Allgemeines Merkblatt für Sondengänger" Findest Du in dem Bereich wo Du Deinen Beitrag eingestellt hast.

    Jochen
    Sammelt keine Reichtümer hier auf der Erde! Denn Ihr müsst damit rechnen,dass Motten und Rost Sie aufressen oder Diebe nachgraben und sie stehlen.
    Matth.6,19

    Kommentar

    • chabbs
      Heerführer


      • 18.07.2007
      • 12179
      • ...

      #3
      Da Du für die Suche in NRW eine Genehmigung nach § 13 Denkmalschutzgesetz brauchst, um überhaupt Ausgrabungen (auch mit Metalldetektor) machen zu dürfen und in EBENDIESER Genehmigung dann die Auflage gemacht wird, dass es verboten ist, Wald- und Wiesen zu besondeln und umzubuddeln, erübrigt sich die Frage.... entweder DU hälst Dich dran, oder die Genehmigung ist nichtig Es gibt aber Sondergenehmigungen in Ausnahmefällen!

      Das Waldschutzgesetz sagt auch, dass der Wald der Erholung etc. dient- dabei darf aber kein Eingriff in die Natur stattfinden. Und so ein Spatenhieb fällt da eben drunter... Außerdem brauchst Du ja- in NRW- eine Genehmigung um buddeln zu dürfen, womit wir wieder bei Punkt eins wären

      Hol Dir einfach eine Genehmigung, das ist in NRW einfach, günstig und sicher....

      Kommentar

      • ogrikaze
        Moderator

        • 31.10.2005
        • 11341
        • Leipzig
        • Aktuell: DEUS, ORX, CZ21, MI 4, Garrett THD, Abgelegt: Blisstool,ACE250, Minelab Excalibur, Minelab Terra 70, Goldmaxx Power, Rutus Solaris

        #4
        Es sollte alles gesagt sein.......bevor es wieder zu endlosen Diskussionen zum Thema Wald kommt beende ich mal vorsorglich.
        Gruß Sven

        Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum.
        Eventuell vorhandene Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Unterhaltung.

        Kommentar

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