Vorgehensweise bei Heimatforschung zu alten Gebäuden/Siedlungen

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  • Tuess
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    • 12.11.2005
    • 22
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    #1

    Vorgehensweise bei Heimatforschung zu alten Gebäuden/Siedlungen

    Hallo! Da ich heute stolzer Besitzer eines Rutus Draco (vielen Dank an David) geworden bin und nun die Semesterferien beginnen, würde ich mich gerne damit beschäftigen Nachforschungen

    a) zu einer alten Mühle am Rande einer Waldlichtung, die vor ca. 130 Jahren verlassen wurde und

    b) zu einem Hof (Grenze Feldflur/Waldstück) der vor ca. 180 Jahren verlassen wurde

    (Quelle: Alte Karte um 1700)

    zu betreiben. Alles in unmittelbarer Nähe zu meinem kleinen Dorf.

    Ich bin mir einiger Bestimmungen und gesetzlichen Regelungen durchaus bewusst und weiß, dass eine Waldsuche sowie die Suche nach Bodendenkmälern ein Nogo ist.

    Nun habe ich die gesetzlichen Grundlagen für Hessen gelesen und da steht nun zu Bodendenkmälern:

    "§ 19 Bodendenkmäler

    Bodendenkmäler im Sinne der folgenden Bestimmungen sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens handelt, die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind. Die Vorschriften des Naturschutzrechts bleiben unberührt."

    a)Was soll das nun bedeuten, würden die oben genannten Objekte dazu zählen oder nicht?

    Bei der alten Mühle habe ich bereits Grundmauern entdeckt, bei dem Hof lässt sich gar nicht sagen, wo dieser genau lag (Flurname zwar bekannt, aber ziemlich großer Bereich)

    Ich weiß, dass ich grundsätzlich zu Nachforschungen die Genehmigung der privaten Besitzer sowie der Denkmalschutzbehörde brauche.

    Ich kann mir denken, dass das allgemeine Interesse überhaupt nich gegeben ist, aber mich fasziniert es total, wenn ich mir vorstelle, die genannten Fragen beantworten zu können. Es würde mit Sicherheit niemand seitens der Denkmalschutzbehörde auf die Idee kommen, dort auch nur ansatzweise zu suchen. Es wäre also eine Chance für die allgemeine Geschichte unseres Dorfes.

    b)Denkt ihr, dass sich eine Nachfrage bei der Denkmalbehörde lohnen würde, mit dem Ziel herauszustellen, wo genau sich die Gebäude befanden und ggf. wie alt sie waren (weil dies völlig unbekannt ist)?

    C) Was denkt ihr, wie lange das Prozedere bis zur Genehmigung dauern könnte?

    d) Ist es problematisch schon mal oberflächlich auf Wegen im Feld nach Hinweisen zu suchen?

    e) Hat jemand Tipps für mich, wie ich vorgehen kann?


    Vielen Dank schon mal im Voraus!

    Gruß Jan
  • Sorgnix
    Admin

    • 30.05.2000
    • 25928
    • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
    • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

    #2
    Zitat von Tuess

    b)Denkt ihr, dass sich eine Nachfrage bei der Denkmalbehörde lohnen würde, mit dem Ziel herauszustellen, wo genau sich die Gebäude befanden und ggf. wie alt sie waren (weil dies völlig unbekannt ist)?

    DAS genau IST der Tip.

    Geh einfach hin und frag! Der Rest ergibt sich von allein.

    Wenn Du Dein Begehr genau so darstellst, wie hier, dann sehe ich da überhaupt keine Probleme nicht positiv aufgenommen zu werden.

    Es muß auch nicht jeder Heimat- und Geschichtsverein sich erst ne Genehmigung ausstellen lassen, wenn er eine Ortschronik erstellen möchte.


    Gruß
    jörg
    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
    zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

    (Heiner Geißler)

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    • IG Phoenix
      Heerführer

      • 17.05.2002
      • 1106
      • Uplengen
      • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

      #3
      Moin Jan,

      zu § 19 HDSchG gibt es zwei Kommentierungen. Die ältere besagt, dass ab 1500 n. Chr. die archäologische Forschung nicht mehr die Hauptquelle ist, die neuere Kommentierung versucht zu belegen, dass die Formulierung des § 19 HDSchG bis zum Ende des 2. Weltkriegs auszulegen ist.

      Dann gibt es noch eine Erklärung der öbersten Denkmalschutzbehörde und ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden, das besagt, dass die Zeitgrenze bei 1648 liegt.

      Der Antrag für eine NFG ist beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen in Wiesbaden zu stellen. Dort werden alle NFG zentral ausgegeben. Der Antrag kann formlos gestellt werden oder mit einem Antragsvordruck, da es sich hierbei um ein "nicht förmliches Antragsverfahren" handelt.

      Die Erteilung ist an die Teilnahme an Kursen gebunden, die vom Landesamt durchgeführt werden. Der Grundkurs ist immer der Kurs Geländebegehung.

      Die NFG für das erste Jahr umfasst nur eine Genehmigung ohne Metalldetektor, dessen Einsatz wird erst im 2. Genehmigungsjahr erlaubt.

      Dein Antrag wird zunächst dem Beirat Nachforschung weitergeleitet. Dieser tagt 4-mal im Jahr, also alle drei Monate. Gibt dieser grünes Licht, geht der Antrag in die Sachbearbeitung.

      Informationen findest Du auch auf der Homepage des Landesamtes unter Ehrenamt.

      Einen Antrag kann ich Dir per E-Mail übersenden, wenn Du mich per E-Mail anschreibst unter Redaktion@das-schatzsucher-magazin.de

      Viele Grüße

      Walter

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      • Tuess
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        #4
        Zitat von Sorgnix
        DAS genau IST der Tip.

        Geh einfach hin und frag! Der Rest ergibt sich von allein.

        Wenn Du Dein Begehr genau so darstellst, wie hier, dann sehe ich da überhaupt keine Probleme nicht positiv aufgenommen zu werden.

        Es muß auch nicht jeder Heimat- und Geschichtsverein sich erst ne Genehmigung ausstellen lassen, wenn er eine Ortschronik erstellen möchte.


        Gruß
        jörg
        Vielen Dank für die Aufmunterung! Das werde ich machen!

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        • Tuess
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          #5
          Zitat von IG Phoenix
          Moin Jan,

          zu § 19 HDSchG gibt es zwei Kommentierungen. Die ältere besagt, dass ab 1500 n. Chr. die archäologische Forschung nicht mehr die Hauptquelle ist, die neuere Kommentierung versucht zu belegen, dass die Formulierung des § 19 HDSchG bis zum Ende des 2. Weltkriegs auszulegen ist.

          Dann gibt es noch eine Erklärung der öbersten Denkmalschutzbehörde und ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden, das besagt, dass die Zeitgrenze bei 1648 liegt.

          Der Antrag für eine NFG ist beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen in Wiesbaden zu stellen. Dort werden alle NFG zentral ausgegeben. Der Antrag kann formlos gestellt werden oder mit einem Antragsvordruck, da es sich hierbei um ein "nicht förmliches Antragsverfahren" handelt.

          Die Erteilung ist an die Teilnahme an Kursen gebunden, die vom Landesamt durchgeführt werden. Der Grundkurs ist immer der Kurs Geländebegehung.

          Die NFG für das erste Jahr umfasst nur eine Genehmigung ohne Metalldetektor, dessen Einsatz wird erst im 2. Genehmigungsjahr erlaubt.

          Dein Antrag wird zunächst dem Beirat Nachforschung weitergeleitet. Dieser tagt 4-mal im Jahr, also alle drei Monate. Gibt dieser grünes Licht, geht der Antrag in die Sachbearbeitung.

          Informationen findest Du auch auf der Homepage des Landesamtes unter Ehrenamt.

          Einen Antrag kann ich Dir per E-Mail übersenden, wenn Du mich per E-Mail anschreibst unter Redaktion@das-schatzsucher-magazin.de

          Viele Grüße

          Walter
          Puh, das hört sich wirklich alles sehr kompliziert an. Dass man bestimmte Nachweise benötigt, bevor man eine NFG ausstellt, ist für mich absolut verständlich, aber heißt das, dass erst zu einem der von dir genannten Jahressitzungen entschieden werden kann und meine Chancen auf eine NFG ohne MD dann auch sehr gering sein werden, weil ich keinen Kurs zur Geländebegehung mitgemacht habe?

          Im Internet gibt es ja anscheinend keine Verantsaltungshinweise mehr zu solchen Kursen, werden die immer nur in einem bestimmten Teil Hessens vom Landesamt angeboten oder auch regional?

          In den neuen Bestimmungen zu den NFG ist ja enthalten, dass diese grundsätzlich nicht für Waldgebiete gelte. Ist das wirklich unmöglich dafür eine Genehmigung zu bekommen?

          Über die Sendung des Antrags wäre ich dir sehr dankbar!

          Ich schick dir eine PN!

          Gruß Jan

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