Hallo! Da ich heute stolzer Besitzer eines Rutus Draco (vielen Dank an David) geworden bin und nun die Semesterferien beginnen, würde ich mich gerne damit beschäftigen Nachforschungen
a) zu einer alten Mühle am Rande einer Waldlichtung, die vor ca. 130 Jahren verlassen wurde und
b) zu einem Hof (Grenze Feldflur/Waldstück) der vor ca. 180 Jahren verlassen wurde
(Quelle: Alte Karte um 1700)
zu betreiben. Alles in unmittelbarer Nähe zu meinem kleinen Dorf.
Ich bin mir einiger Bestimmungen und gesetzlichen Regelungen durchaus bewusst und weiß, dass eine Waldsuche sowie die Suche nach Bodendenkmälern ein Nogo ist.
Nun habe ich die gesetzlichen Grundlagen für Hessen gelesen und da steht nun zu Bodendenkmälern:
"§ 19 Bodendenkmäler
Bodendenkmäler im Sinne der folgenden Bestimmungen sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens handelt, die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind. Die Vorschriften des Naturschutzrechts bleiben unberührt."
a)Was soll das nun bedeuten, würden die oben genannten Objekte dazu zählen oder nicht?
Bei der alten Mühle habe ich bereits Grundmauern entdeckt, bei dem Hof lässt sich gar nicht sagen, wo dieser genau lag (Flurname zwar bekannt, aber ziemlich großer Bereich)
Ich weiß, dass ich grundsätzlich zu Nachforschungen die Genehmigung der privaten Besitzer sowie der Denkmalschutzbehörde brauche.
Ich kann mir denken, dass das allgemeine Interesse überhaupt nich gegeben ist, aber mich fasziniert es total, wenn ich mir vorstelle, die genannten Fragen beantworten zu können. Es würde mit Sicherheit niemand seitens der Denkmalschutzbehörde auf die Idee kommen, dort auch nur ansatzweise zu suchen. Es wäre also eine Chance für die allgemeine Geschichte unseres Dorfes.
b)Denkt ihr, dass sich eine Nachfrage bei der Denkmalbehörde lohnen würde, mit dem Ziel herauszustellen, wo genau sich die Gebäude befanden und ggf. wie alt sie waren (weil dies völlig unbekannt ist)?
C) Was denkt ihr, wie lange das Prozedere bis zur Genehmigung dauern könnte?
d) Ist es problematisch schon mal oberflächlich auf Wegen im Feld nach Hinweisen zu suchen?
e) Hat jemand Tipps für mich, wie ich vorgehen kann?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Gruß Jan
a) zu einer alten Mühle am Rande einer Waldlichtung, die vor ca. 130 Jahren verlassen wurde und
b) zu einem Hof (Grenze Feldflur/Waldstück) der vor ca. 180 Jahren verlassen wurde
(Quelle: Alte Karte um 1700)
zu betreiben. Alles in unmittelbarer Nähe zu meinem kleinen Dorf.
Ich bin mir einiger Bestimmungen und gesetzlichen Regelungen durchaus bewusst und weiß, dass eine Waldsuche sowie die Suche nach Bodendenkmälern ein Nogo ist.
Nun habe ich die gesetzlichen Grundlagen für Hessen gelesen und da steht nun zu Bodendenkmälern:
"§ 19 Bodendenkmäler
Bodendenkmäler im Sinne der folgenden Bestimmungen sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens handelt, die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind. Die Vorschriften des Naturschutzrechts bleiben unberührt."
a)Was soll das nun bedeuten, würden die oben genannten Objekte dazu zählen oder nicht?
Bei der alten Mühle habe ich bereits Grundmauern entdeckt, bei dem Hof lässt sich gar nicht sagen, wo dieser genau lag (Flurname zwar bekannt, aber ziemlich großer Bereich)
Ich weiß, dass ich grundsätzlich zu Nachforschungen die Genehmigung der privaten Besitzer sowie der Denkmalschutzbehörde brauche.
Ich kann mir denken, dass das allgemeine Interesse überhaupt nich gegeben ist, aber mich fasziniert es total, wenn ich mir vorstelle, die genannten Fragen beantworten zu können. Es würde mit Sicherheit niemand seitens der Denkmalschutzbehörde auf die Idee kommen, dort auch nur ansatzweise zu suchen. Es wäre also eine Chance für die allgemeine Geschichte unseres Dorfes.
b)Denkt ihr, dass sich eine Nachfrage bei der Denkmalbehörde lohnen würde, mit dem Ziel herauszustellen, wo genau sich die Gebäude befanden und ggf. wie alt sie waren (weil dies völlig unbekannt ist)?
C) Was denkt ihr, wie lange das Prozedere bis zur Genehmigung dauern könnte?
d) Ist es problematisch schon mal oberflächlich auf Wegen im Feld nach Hinweisen zu suchen?
e) Hat jemand Tipps für mich, wie ich vorgehen kann?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Gruß Jan
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