"Wenn du was richtig altes findest, dann sags aber keinem"

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  • Matterson
    Lehnsmann


    • 02.01.2010
    • 40
    • Noricum
    • Deus II / Cibola SE

    #1

    "Wenn du was richtig altes findest, dann sags aber keinem"

    Kennt Ihr solche Aussagen? Mittlerweile hab ich von 4 Bauern die Genehmigung über die freien Äcker zu streifen. Alle freundlich, keine Probleme.

    Zwei davon haben aber im Vorfeld schon in etwa diese Aussage verlauten lassen.
    Würde ich etwas meldepflichtiges finden und melden, hätten die Angst, dass ihnen die Archis aufm Feld rumlaufen und sehen damit nur Probleme auf sich zukommen.

    Habe Riesenspaß an der Sucherei, aber praktisch selber schon fast Angst, dass etwas antikes (bei uns nicht unwarscheinlich) zum Vorschein kommt, ich damit zum Bauern renn:
    "Hier, meldepflichtig" und darauf quasi ein "Halt bloß das Maul" entgegengeworfen bekommen würde.
    Ich wäre dann der Depp der sich dadurch strafbar machen würde. Gegen des Bauerns Willen melden? Dann gäbs mit dem richtig Ärger.

    Wie sind da eure Erfahrungen?


    Grüße
    Mathias
  • chabbs
    Heerführer


    • 18.07.2007
    • 12179
    • ...

    #2
    Du kannst den Bauern zur Beruhigung mal ein paar Sachen sagen:

    1. sind die viele Fundstellen eh bekannt, auch ohne dass die Landwirte das wissen.
    2. Verdachtsflächen (Flurnamen, Siedlungslage, bekannte Wüstungen, FLUssterrassen etc. pp) kennen die Archis auch, die bei Bau einer Halle etc. eh betreut werden würden.
    3. Wegen ein paar oller Fibeln und Römermünzen wird so schnell keine Grabung gemacht.
    4. Auf Verdacht wird eh kaum noch gegraben, weil einfach kein Geld da ist. 90 % sind Notgrabungen, der Rest Lehrgrabungen. Frag den LW einfach, ob er vorhat, in den nächsten 100 Jahren irgendeine Stelle zu bebauen. Diese lässt Du dann außen vor.
    5. DU bist als Finder in der Pflicht die Sachen zu melden. Es kann arge Strafen nach sich ziehen, wenn Du nicht meldest.
    6. Wenn Du ein gutes Verhältnis mit den Archäologen hast (arbeite daran!), dann kannst Du mit Sicherheit mit denen absprechen, dass man mit den Funden sorgfältig umgeht und die Ängste des Bauern berücksichtigt werden.
    7. (Mit das Wichtigste!) Wenn gegraben wird, gibt es Ernteausfallgeld und weitere Subventionen, so dass dem LW kein Schaden entstehen sollte. Als Landeigentümer gehören ihm- in den meisten BL- hälftig die Funde. Die andere Hälfte Dir. Auch wenn das Land gräbt, MÜSSEN die euch entschädigen.

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    • Freddo
      Heerführer

      • 21.01.2001
      • 1398
      • Nds

      #3
      Zitat von Matterson
      Ich wäre dann der Depp der sich dadurch strafbar machen würde.
      Wie jetzt - durch Fundmeldung strafbar - das gibt es doch nícht. Den Bauern bei mir ist es egal was ich auf den Feldern finde, die Archäologen kommen dann, wenn nicht eingesäät ist.
      Gruß
      Freddo

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      • Grafschaft Mark
        Heerführer


        • 29.04.2009
        • 1360
        • NRW

        #4
        Chabbs hat es super dargelegt!

        Vorallem der Punkt mit den hälftigen Fundwerten und Ausfallgeldern lassen vielen Landwirten Augen und Münder öffnen!
        Hatte auch schon zweimal ähnliche Gespräche und habe auch damit Argumentiert das ich dafür schon Rom 2.0 finden müsste das gegraben wird und wenn es dann so sei, gibt es Ausfallgelder und Fundbeteiligung für den Grundeigentümer!

        Abschlusssatz war dann "Jo Jung, dann find mal was feines was die Ausgraben können!"

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        • Drusus
          Heerführer


          • 31.08.2005
          • 3464
          • München, Bayern
          • Goldmaxx, was sonst?? ;)

          #5
          Was chabbs dargelegt hat stimmt nicht für Bayern. Hier besteht seit Jahren vom LDA her die Unsitte, ganze Äcker rot zu färben (Bodendenkmal) – einfach auf Verdacht hin, weil da was komisches im Luftbild zu sehen ist oder eben auch wegen Einzelfunden. Es gibt sogar Gemeinden, die gegen dieses Vorgehen bereits klagen, wie der Bayrische Rundfunk auch schon in der Sendung "Quer" berichtete. Und daher liegt vielen Bauern daran, dass ihre Äcker, sofern sie noch jungfräulich sind, das auch bleiben.

          Viele Grüße,
          Günter
          Quis custodiet ipsos custodes?

          Kommentar

          • chabbs
            Heerführer


            • 18.07.2007
            • 12179
            • ...

            #6
            Diese "Unsitte" macht nur das transparent, was in ALLEN BL Praxis ist.

            EInzelfunde und REINE Verdachtsäcker werden markiert. Nur, dass ihr es sehen könnt, während bei uns gleich der Bauwagen der Archis mitrollt, wenn man bauen will.

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            • Matterson
              Lehnsmann


              • 02.01.2010
              • 40
              • Noricum
              • Deus II / Cibola SE

              #7
              @Chabbs: herzliches danke für deine aufgezählten Punkte.

              @Freddo: strafbar durch Nichtmeldung meine ich natürlich.

              @Drusus: Den Bericht bei Quer hab ich seinerzeit auch gesehen, da hatte der Bauer blöderweise eine Keltenschanze auf dem Grundstück wo er seine Maschinenhütte gebaut hat.
              Der durfte dann denn ganzen Einsatz des Archäologen incl. Leihgebühr eines Minibaggers selbst bezahlen soweit ich mich erinnere?
              Wie handhabst du das dann? Einmal auf einem Acker was gefunden und gemeldet und du kannst den Acker vergessen? Weil sonst sondelst ja auf einem Bodendenkmal?

              Grüße
              Mathias

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              • Drusus
                Heerführer


                • 31.08.2005
                • 3464
                • München, Bayern
                • Goldmaxx, was sonst?? ;)

                #8
                Zitat von Matterson
                Wie handhabst du das dann? Einmal auf einem Acker was gefunden und gemeldet und du kannst den Acker vergessen? Weil sonst sondelst ja auf einem Bodendenkmal?
                Ich bin zum Glück noch nie in die Gelegenheit gekommen, mir darüber Gedanken zu machen. Wenn ich mal zum Suchen rauskomme, was leider viel zu selten ist, dann bin ich hier auf ehemaligen Schlachtfeldern aus den Koalitionskriegen. Die Funde aus dieser zeit interessieren die Archäologie nicht – da bin ich in guten Kontakt mit privaten Heimatpflegern, wenn es um Fotos für Bücher oder Infos zu Fundorten geht. Und ansonsten scheinen mir diese Gegenden eher arm zu sein. Eine Silbermünze aus dem 18. oder 19. Jh. ist da schon das höchste der Gefühle. Aber ich würde dann auch nichts machen, was nicht vom Grundstückeigentümer abgesegnet wurde. Ich will ja wieder auf dessen Äcker!

                Ansonsten ist genau das der Quer-Beitrag, den ich meinte. Genau, der Bauer musste Arbeitszeit des Archi und Bagger bezahlen und am Ende kam nichts dabei heraus.

                Viele Grüße,
                Günter
                Quis custodiet ipsos custodes?

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