So bin ja nicht der große Rechtsexperte.Hab mir das Gesetz durchgelesen aber irgendwie hab ich nix zum Sondeln gefunden.Oder hab ich es einfach überlesen?Schande über mein Haupt wenn es so ist.
Waldschutzgesetz NRW
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Die Suchgenehmigung nach Pararaph 13 DschG ist zwingend- und dort ist vermerkt, dass die Suche im Wald einer Sondergenhmigung bedarf.
Alles andere regelt das Waldschutzgesetz. Dort steht natürlich nichts vom Sondeln- dafür wird aber das Graben indirekt ausgeschlossen. -
Genau so ist es!!!
Besorg dir erstmal die Genehmigung, sammel Erfahrung auf dem Acker und dann sprich mit Olpe wenn du ein Projekt im Wald machen willst!
Allerdings weiß ich garnicht was so einige immer mit dem Wald haben....ich mag die Waldsuche nicht....Bäume, Sträucher, Wurzelwerk....neee da bin ich lieber auf dem AckerKommentar
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Es gibt in NRW regionale Auflagen und Sonderregelungen.
Die Fraktion der Sauerlandsucher,suchen fast alle mit Genehmigung im Wald.
Dein zuständiger Archäeologe wird dir da genauere Auskünfte geben können.......Kommentar
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Bedarf aber einer längeren Zusammenarbeit und viel Vertrauen. Mir ist niemand bekannt, der Mal eben auf Anfrage die Genehmigung für den Wald erteilt bekommen hat. Wir sind mittlerweile einige, aber wie schon gesagt, das hat auch ein wenig an Zeit gebraucht.
Sammle ein wenig Erfahrung und werde Vorstellig in Olpe. Dort wird dann vor Ort entschieden wie es weiter geht.
Viel Glück!
Gruß
FundiEhrenamtlicher Sondengänger für das LWL - Archäologie für Westfalen
Fundtastisch fand fantastisch Fund
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Das sehe ich genauso... Wald mach ich freiwillig nur Spaziergänge durch.
Wälder sind mir auch zu fundleer.Kommentar



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