Genehmigung für 2 Jahre

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  • Grafschaft Mark
    Heerführer


    • 29.04.2009
    • 1360
    • NRW

    #16
    Zitat von jenne79
    Das ist ja Quatsch das ich mich beschwere.Sagte ja nicht das ich direkt eine Genehmigung für mehrere Jahre möchte.Hab mich nur dazu geäußert das er für ein Jahr 50€ zahlt.Das mit dem Vertrauen aufbauen und so ist mir schon klar.Nicht immer negativ denken wenn jemand was schreibt.
    50 € war vor dem 01.07.2011, und ab dann 75€!

    Es hat sich so gelesen als wenn du dich nach ein paar Tagen mit Genehmigung schon aufregen würdest, dass andere die seit Jahren suchen und melden jetzt die Genehmigung für 2 Jahre bekommen

    So gut Fund heute Jenne!

    Kommentar

    • kartitza
      Ritter


      • 03.10.2007
      • 319
      • MV
      • ACE 250

      #17
      Zitat von BastiSDL
      Geht in vielen Bundesländern nur über de ehrenamtliche Tätigkeit als Bodendenkmalpfleger. NFG werden z.B. in Sachsen-Anhalt nicht erteilt.
      Wie bei uns in MeckPomm. Zuerst vorläufige Genehmigung (über Ehrenamt) normalerweise für 1Jahr und dann erfolgt die ordentliche Ernennung zum Ehrenamlichen und die Genehmigung gilt dann ebenfalls immer für ein Jahr.
      Schleswig Holstein hat auch ein arges Problem mit Detektoren soweit ich weiss..
      Ansonsten hängt es wohl am Schatzregal. Normalerweise gehört alles Gefundene dem Staat (früher König). NRW sollte die Hadrianische Teilung (röm. Kaiser Hadrian) haben. Hälfte Finder, Hälfte Besitzer. Deshalb ist der ganze Genehmigungs-Vorgang dort einfacher zu handhaben.
      Ebenso läuft´s in Engeland...
      Каквото дойде, добро дошло!

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