"Die Probleme eines kleinen Jungen..."

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Bigmack
    Geselle


    • 13.02.2011
    • 69
    • Nrw

    #1

    "Die Probleme eines kleinen Jungen..."

    Guten Tag liebe Sondler,


    ich beobachte schon etwas länger das Geschehen in diesem herzallerliebsten Forum. Den Drang zum Sondeln hatte ich schon immer, nur wird er mit den steigenden Temperaturen immer stärker und stärker.

    Mein Problem: Ich bin 15 Jahre alt.

    Nun stellen sich mir ein paar Fragen bzw. Probleme:
    Wie sieht es aus mit der Genehmigung des zuständigen Amtes? Kann man sich auch für eine Genehmigung in NRW "bewerben" mit 15 Jahren, bzw. 16 in genau zwei Monaten.
    Und dann stellt sich mir noch die Frage ob mich irgendein Bauer auf sein Feld lassen würde. Ich meine ich mache einen recht netten und erwachsenen Eindruck, sehe nicht wirklich jung aus, eher wie 17/18, was ja bestimmt den ersten Eindruck des Bauers positiv stimmen würde.
    Finanziell sieht es bei mir gut aus, falls alles klappt und ich mir die erste Ausrüstung kaufen kann(Es lohnt sich in meinem Alter sparsam zu sein) und außerdem fange ich im Herbst meine Ausbildung an, jedoch stellt sich mir die Frage nach dem Mindestalter und das schon seit mehreren Monaten.

    Ich komme jedes Mal ins schwärmen wenn ich jeden zweiten Tag an unseren großen Feldern mit dem Fahrrad vorbei fahren, beinah deswegen einen Unfall gebaut O.o .

    Mit freundlichen Grüßen

    Der junge und traurige Anton
  • 1_highlander
    Heerführer


    • 13.03.2008
    • 5055
    • L
    • GMP

    #2
    Schöne Vorstellung und auch schön, dass du des Deutschen mächtig bist. Manche Beiträge lassen in dieser Beziehung sehr zu wünschen übrig...

    Bzgl. einer offiziellen Suchgenehmigung mache ich dir wenig Hoffnungen. Aber warum solltest du nicht, auch schon in diesem Alter, eine Erlaubnis vom Bauern bekommen und mit einer Sonde die Felder "unsicher" machen? Würde mich auf jeden Fall über deine ersten Funde und Beiträge freuen... Gut Fund und willkommen hier!!!
    Gruß Carsten

    "Es irrt der Mensch, solang`er strebt."
    (Goethe Faust I)

    Gewinner Fotowettbewerb Mai 2011/April, Mai, Juli, August 2017, Dezember 2018, Oktober 2019, April 2021
    Mitgewinner Fotowettbewerb März/April 2013/Dezember 2016

    Kommentar

    • Bigmack
      Geselle


      • 13.02.2011
      • 69
      • Nrw

      #3
      Schön das ich hier nett empfangen werde und ich dachte schon ich werde hier mit größter Möglichkeit rausgeschmissen, aufgrund von Minderjährigkeit.
      Danke auch für die positive Meinung zu meinen "Deutschkenntnissen". Ich bin immer der Meinung, man solle genau so schreiben, wie man seine Antwort erhalten möchte und das sagt einer der mit vier Jahren aus Russland eingewandert ist.
      Ich habe immer gedacht, man bräuchte eine Genehmigung vom Amt und vom Bauern. Man kann doch nicht einfach so losziehen, oder?

      Ich stelle mir immer vor das ein Bauer einfach nicht zustimmt das ein Teenager einfach so auf seinen Feldern rum lungert.

      MfG

      Anton

      Kommentar

      • chabbs
        Heerführer


        • 18.07.2007
        • 12179
        • ...

        #4
        Ja, Du brauchst eine Genehmigung des Amtes. Aus welchem Kreis kommst Du denn?

        Ich glaube nicht, dass Dein Alter ein großes Problem ist- ggf. müssen Deine Eltern den Antrag für Dich schreiben. Und ggf. auch dem Bauern schrftl. versichern, dass sie die Haftung für ggf. Unfälle und Beschädigungen übernehmen.

        Ansonsten sehe ich Dein junges Alter als einen großen Vorteil- da sagt kein Bauer nein Außerdem kannst Du noch viel und lange lernen.

        Kommentar

        • costum
          Einwanderer


          • 01.04.2012
          • 1
          • Nrw

          #5
          Haha
          bin genau in der selben Situation und möchte auch mit dem Sondeln
          anfangen. Aber ich denke , das ein Bauer einen Jugendlichen weniger
          Respekt zuweist als einem Erwachsenen..

          Kommentar

          • Bigmack
            Geselle


            • 13.02.2011
            • 69
            • Nrw

            #6
            Hallo chabbs,

            ich komme aus dem ländlichen, schönen Kreis Minden-Lübbecke. Mein Vater wird mich, wenn alles klapp, eh nie alleine los ziehen lassen, schließlich ist er ein sehr passionierter Münzsammler und würde dann im Fall der Fälle sicher verhindern wollen, dass ich Münzen zerstöre, die evtl. dann seine jetzt schon große Sammlung vervollständigen könnten.
            Wäre das schön, wenn alles klappt. Mir kribbelt es ja jetzt schon in den Fingern...

            Kommentar

            • chabbs
              Heerführer


              • 18.07.2007
              • 12179
              • ...

              #7
              Ich guck mal, wer da so rumschwenkt und Dir helfen kann.

              Kommentar

              • Bigmack
                Geselle


                • 13.02.2011
                • 69
                • Nrw

                #8
                Zitat von chabbs
                Ich guck mal, wer da so rumschwenkt und Dir helfen kann.
                Och Gottchen, das hätte ich jetzt nicht erwartet ^.^
                Dann müsste ich das dann später nur noch mit meinem Vater abklären.

                Kommentar

                • AndiObb
                  Heerführer


                  • 22.08.2011
                  • 2031

                  #9
                  Hallo Anton,

                  dass Du dir diese Gedanken machst finde ich sehr gut und da könnte sich so manch ein "Erwachsener" durchaus eine Scheibe abschneiden.

                  Insbesondere wenn Dein Vater hinter dem ganzen steht, sollte Dein Alter da keine Rolle spielen. Ich wäre froh, hätte ich damals meinem ersten Sondendrang nachgegeben und mich weiter damit beschäftigt. So sind bei mir halt die Jahrzehnte ins Land gegangen und nun stehe ich am Anfang und muss Erfahrungen sammeln.

                  Es wäre schön wenn Du uns auf dem Laufenden hältst und vielleicht sehen wir ja auch schon bald die ersten Funde die Du dann guten Gewissens einstellen kannst.

                  Ich wünsche Dir alles Gute und viel Erfolg

                  Andi
                  andi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.

                  Kommentar

                  • Bigmack
                    Geselle


                    • 13.02.2011
                    • 69
                    • Nrw

                    #10
                    Zitat von AndiObb
                    Hallo Anton,

                    dass Du dir diese Gedanken machst finde ich sehr gut und da könnte sich so manch ein "Erwachsener" durchaus eine Scheibe abschneiden.

                    Insbesondere wenn Dein Vater hinter dem ganzen steht, sollte Dein Alter da keine Rolle spielen. Ich wäre froh, hätte ich damals meinem ersten Sondendrang nachgegeben und mich weiter damit beschäftigt. So sind bei mir halt die Jahrzehnte ins Land gegangen und nun stehe ich am Anfang und muss Erfahrungen sammeln.

                    Es wäre schön wenn Du uns auf dem Laufenden hältst und vielleicht sehen wir ja auch schon bald die ersten Funde die Du dann guten Gewissens einstellen kannst.

                    Ich wünsche Dir alles Gute und viel Erfolg

                    Andi
                    Ja mein Vater steht da sehr hinter mir und ihm gefällt auch die Idee, da er sich da auch sehr für interessiert, jedoch ist er nicht ganz der deutschen Sprache mächtig, da mach ich mich besser.
                    Ich denke ich werde mich beim zuständigen Denkmalamt bei uns erkundigen, wie das so aussieht mit dem Alter. Berichten werde ich euch .

                    Kommentar

                    • Andi08/15
                      Heerführer

                      • 26.06.2003
                      • 2048
                      • Lkr. RT/Baden-Württemberg
                      • Garret ACE250

                      #11
                      Tach,

                      Bauern fragen müßte in NRW normalerweise ausreichen, die Genehmigung dürfte m.W. nur für öffentliche, kreis- oder gemeindeeigene Ländereien nötig sein, die Bauern sind i.d.R. recht zugänglich, wenn man ihnen zusichert, das "Schadmetall", welches z.B. Traktor oder Ackergeräte beschädigen könnte, gleich mit zu beseitigen. Das man erst "wühlt" wenn die Ernte eingebracht ist, sollte dabei nicht unbeachtet bleiben. Obstwiesen sind oft auch nicht schlecht, dort aber die Grasnarbe odentlich ausstechen und das Loch in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen, also nicht die ganze Wiese mit "Fuchsbauen" übersähen, das wird übel genommen.
                      Sollte wirklich mal was "wertvolles" rumkommen (meist wird es jedoch "Schrott" sein), sollte mal den Fund nicht allein behalten (juristisch Fundunterschlagung genannt), sondern den evtl. materiellen Erlös mit dem Bauern teilen, was übrigens sogar gesetzlich verankert ist, da er ja der Grundstückseigentümer ist.
                      Sollten möglicherweise der Bauernfamilie eindeutig zuordenbare Funde rumkommen (Ehering vom Großvater hatten wir z.B. hier schon im Forum) sollten die auf jeden Fall ohne wenn und aber der Familie übergeben werden.
                      Das wird sich sehr positiv auswirken, glaub es!
                      Wenn alles immer korrekt ist, spricht sich das unter Bauern oft schnell herum, so das es irgendwann passieren kann, daß Dich im Laufe der Jahre selber der eine oder andere Landwirt anspricht, der sich möglicherweise auch schon Geräte beschädigt hat und möchte, das Du ihn auch, soweit möglich, von Schadmetall befreist oder um eine Auftragssuche nach einem verlorenen Gegenstand fragt. Und wenn doch mal das eine oder andere Münzdingens rumkommt, sagt fast jeder, das Du es gerne behalten kannst.
                      So gings mir zumindest schon.

                      LG Andi!
                      § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
                      (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

                      ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

                      Kommentar

                      • chabbs
                        Heerführer


                        • 18.07.2007
                        • 12179
                        • ...

                        #12
                        Andi... in NRW brauchst Du eine Genehmigung nach §13 DSchG. Fertig aus und Punkt.


                        Diese erlöst nicht davon, den Bauern zu fragen. Aber die Genehmigung ist die Grundbedigung ohne die es stressig und teuer wird.

                        Kommentar

                        • Andi08/15
                          Heerführer

                          • 26.06.2003
                          • 2048
                          • Lkr. RT/Baden-Württemberg
                          • Garret ACE250

                          #13
                          Ok, bei dem Tohuwabohu von Bundesland zu Bundesland sieht sowieso kaum einer mehr durch...dachte bis jetzt, das NRW noch nicht am Spinnen ist.
                          § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
                          (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

                          ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

                          Kommentar

                          • Drusus
                            Heerführer


                            • 31.08.2005
                            • 3464
                            • München, Bayern
                            • Goldmaxx, was sonst?? ;)

                            #14
                            Hmm, kann man eigentlich wirklich erwarten, dass jemand mit 16, der sich die Erlaubnis des Grundbesitzers geholt hat, nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, einzusehen, dass dies allein noch nicht reicht und er auch noch eine Nachforschungsgenehmigung gebraucht hätte? Anderenfalls wäre diese Person nämlich nicht strafrechtlich verantwortlich .

                            Viele Grüße,
                            Günter
                            Quis custodiet ipsos custodes?

                            Kommentar

                            Lädt...