Nerviger Jäger

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  • Andi08/15
    Heerführer

    • 26.06.2003
    • 2048
    • Lkr. RT/Baden-Württemberg
    • Garret ACE250

    #31
    Zitat von Sparus
    ...Jagdpatronen tatsächlich stimmen sollte, glaube ich nicht, dass der Jäger seine Berechtigung verloren hätte. Ärger hätte es aber nicht nur für ihn gegeben, da der Finder sich in Besitz erwerbscheinpflichtiger Munition gebracht hat... Sparus
    Ja, das stimmt selbstverständlich, was Du sagst, aber ich als Sondler und zufällig auch Sportschütze verfüge über waffenrechtliche Erlaubnisse und somit auch über eine Erwerbsberechtigung und kann die aufgefundenen Patronen legal aufheben und an mich nehmen. Das habe ich nicht erwähnt und Du konntest das natürlich nicht wissen.
    Aber gut das Du das betont hast, da es möglicherweise auch Finder "mit ohne" gibt, die sowas an sich nehmen könnten und da auch gleich was gelernt haben.
    Von daher kanns für mich also keinen Ärger geben.
    Das es sich um "frische" Jagdpatronen handelte, war auf den ersten Blick klar, sonstige Fundmunition würde ich natürlich nicht in die Finger nehmen.

    Und das mit Hobby und Passion hast Du sehr schön gesagt, nur ist es hier bei mir, wie ich in einem anderen Fred unter "Sondengehen" berichtet habe, bei uns nicht weit her mit "Leben und leben lassen".

    LG Andi!
    § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
    (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

    ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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    • desert-eagle († 2020)
      Heerführer


      • 19.04.2005
      • 3439
      • Kleve

      #32
      Zitat von Brainiac
      Das Gebiet war kein Jagdgebiet da ein Haus in der Näge und direkt an der Bundesstraße... Er hat mich verbal bedroht und er hatte seine Flinte unterm Arm obwohl er nicht auf der Jagd war... somit fühlte ich mich dadurch passiv bedroht...
      Aber egal, ist schon Jahre her und für alle gut ausgegangen...
      Na, der war jetzt richtig gut; nur weil ein Haus in der Nähe ist, soll dort kein Jagdgebiet sein....

      Dir ist hoffentlich klar, daß, wenn deine Auslegung des Sachverhaltes stimmen würde, es tausende Äcker geben würde, auf denen die Jagd ruht, nur weil des Bauern Haus zu nah am Feld steht.
      Du meinst bestimmt befriedete Gebiete; das Gesetz sagt dazu:

      Gebiet, in dem nur ein eingeschränktes Jagdrecht besteht.
      Innerhalb der verschiedenen Landesjagdgesetze unterliegen unterschiedliche Grundstücke dem Anwendungsbereich der befriedeten Bezirke. Immer erfasst sind jedoch Wohnhäuser u.Ä. sowie das diese umfriedende Grundstück.


      Und was die Waffe angeht:
      Solange er sie nicht auf dich richtet, hat er nichts ungesetzliches getan.
      Er kann sie ja schlecht hinter einem Baum abstellen, nur weil sein Gegenüber an Hoplophobie leidet

      Die Tatsache, daß er offensichtlich im Moment nicht jagte, muß nichts bedeuten; vielleicht mußte er ein paar Fallen kontrollieren.
      Trotzdem kann er doch eine Waffe mitnehmen, ich seh da kein Problem.
      ------------------------------------------------------------

      Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es schon ist.
      Karl Valentin

      Ludger hat uns am 26.01.2020
      nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
      In stillem Gedenken,
      das SDE-Team

      Kommentar

      • Watzmann
        Heerführer

        • 26.11.2003
        • 5014
        • Großherzogtum Baden

        #33
        Zitat von Brainiac
        Er hat mich verbal bedroht und er hatte seine Flinte unterm Arm obwohl er nicht auf der Jagd war... somit fühlte ich mich dadurch passiv bedroht...
        Interessiert letztendlich keinen,da er sogar,ganz im Sinne des Gesetzes,mit der Flinte auf der Schulter sogar quer durch den Ort fahren darf,sofern sie nicht geladen ist und er auf dem Weg ins Revier ist.
        Und tragen darf er sie natürlich auch,wenn er zu Fuß unterwegs ist.
        Zumindest,sofern er auf dem Weg ins Revier ist oder sich sogar schon im Revier aufhält.
        Anderseits ist es ja logisch dass er die Flinte rumträgt,denn er darf sie ja nicht unbeaufsichtigt liegen lassen.

        Kommentar

        • Sorgnix
          Admin

          • 30.05.2000
          • 25931
          • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
          • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

          #34


          ist ja wieder alles sehr nett zu lesen.

          Meine lieben Jägersleute, es ist vollkommen schnuppe, ob er die Waffe unter dem Arm trägt, über der Schulter oder zwischen den Beinen. Da liegt Ihr schon richtig.
          Der Jägersmann solidarisiert sich aber auch immer recht schnell mit den Waidkameraden.
          Und schnell ist die Theorie zur Hand, wenn der ausgebildete und immer mit bedacht handelnde Jäger natürlich nur auf klar angesprochene Ziele zielt - und abdrückt.

          Manchmal fragt man sich allerdings wirklich, wie denn so ein ausgebildeter Fachmann dann halt doch nicht das angeblich sicher identifizierte Wildschwein erlegt, stattdessen mal eben einen Spaziergänger, ne Hausfassade bzw. Wohnzimmerschrankwand - oder binnen Minuten gleich drei (3!!) Kühe ... - perforiert.
          Alles sicher "angesprochen" ...
          Fälle des letzten Jahres aus meinem Landkreis.
          Von Katzen und Hunden im Siedlungsberich noch nicht gesprochen.

          Sicher alles zu erklären.
          Mehr oder weniger Einzelfälle, menschliche Fehlleistungen.
          Vor Gericht wurde geklärt, was noch zu klären war.

          ... allerdings erschließt sich mir NIE diese dauernde vorschnelle Parteinahme der Jagdkollegen, die zwar von den direkten Geschehnissen vor Ort nicht den blassesten Schimmer haben, aber trotzdem mit Aussagen und Deutungen aufwarten, die jeden Nichtwaidmann mal eben glatt an die Wand klatschen ...
          (auch in der eigenen Verwandtschaft)

          Hier im Thema wird sich jetzt auf ein kleines Detail gehängt, das sich jemand von jemandem bedroht fühlte, weil dieser halt dazu noch ne Waffe unter dem Arm hielt.
          Von "gleichen Waffen" in einem "Streit" kann da nun mal nicht die Rede sein ...


          Und EINES wird bei dieser ganzen einseitigen Parteinahme scheinbar vergessen, besser gesagt IGNORIERT:

          Er hat mich verbal bedroht ...
          ... ein Punkt, der in allen Argumentationen nicht mehr vorkommt, auf den überhaupt nicht eingegangen wird.
          Stattdessen ist es wichtiger, sich auf das vermeintlich legale Führen einer Waffe zu vertiefen ...

          Ich werde mich dazu nicht weiter äußern. Oben hab ich schon genug geschrieben.


          Nur eines:
          ... wenn mich jemand verbal bedroht - in so einer Situation auf dem Acker, es geht nicht um andere Orte und Vorkommnisse - dann hat ER wohl ein (charakterliches) Problem. So einem Menschen kann ich kein Vertrauen entgegen bringen.
          Noch weniger, wenn er dabei auch noch ne Waffe unter dem Arm hält.


          Ist das rechtlich eigentlich in Ordnung? Steht das auch so in der Jagdausbildung? Sehen Richter ein solches Verhalten auch als "normal" an, hat ein solches Verhalten keine Auswirkungen auf die Befähigung, sich in der Öffentlichkeit mit einer scharfen Waffe bewegen zu dürfen???


          ... ich denke mal, wenn das ein Richter beurteilen soll, dann macht der sich da zumindest mal heftigst Gedanken ...


          DAS dürft Ihr, meine lieben Jägersmänner, Euch gern noch ein wenig durch den Kopf gehen lassen.
          Es geht um die Situation. Legal hin, Waffenführungsberechtigt her.
          SO hat man sich als Mensch - und vor allem als Jäger mit Waffe unter dem Arm - NICHT zu benehmen ...


          Könnten wir alle gemeinsam dies als kleinsten gemeinsamen Nenner unterschreiben?


          Amen
          Jörg
          Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
          zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

          (Heiner Geißler)

          Kommentar

          • Watzmann
            Heerführer

            • 26.11.2003
            • 5014
            • Großherzogtum Baden

            #35
            Zitat von Sorgnix
            Es geht um die Situation. Legal hin, Waffenführungsberechtigt her.
            SO hat man sich als Mensch - und vor allem als Jäger mit Waffe unter dem Arm - NICHT zu benehmen ...


            Könnten wir alle gemeinsam dies als kleisten gemeinsamen Nenner unterschreiben?
            Amen Herr Pfarrer.
            Aber dazu sollte man auch wissen,wodurch sich diese "verbale Bedrohung" ausgezeichnet hat.
            Androhung vom Schusswaffengebrauch,Schläge,bewerfen mit Wattebäuschchen?
            Wäre auch interessant.
            Ansonsten ist´s auch eine recht einseitige Sache.
            Zumal man in einigen Sondengängerforen auch lesen kann,
            dass einige Sondler beim "ertapptwerden" auch gerne einem Jäger etc. gerne auch einen Scheitel mit dem Klappspaten ziehen würden.
            Vielleicht könnte man als kleinsten gemeinsamen Nenner auch diesen nennen.
            Deppen findet man überall!
            Bei Sondlern und Jägern.

            Kommentar

            • Müllgraber
              Ritter


              • 05.05.2009
              • 541
              • BW

              #36
              Zitat von Watzmann
              ...
              Vielleicht könnte man als kleinsten gemeinsamen Nenner auch diesen nennen.
              Deppen findet man überall!
              Bei Sondlern und Jägern.

              Ein wahres Wort.
              Ich denke, das wäre auch ein schönes Schlußwort.

              Gruß vom Müllgraber
              Life's not about waiting for the storms to pass...
              It's about learning to dance in the rain !

              Kommentar

              • wolfi
                Heerführer


                • 02.01.2006
                • 2054
                • bayern

                #37
                Zitat von Watzmann
                Amen Herr Pfarrer.
                Aber dazu sollte man auch wissen,wodurch sich diese "verbale Bedrohung" ausgezeichnet hat.
                Was spielt das für eine Rolle?Mit der Polizei wird er wohl nicht "gedroht" haben.Es ist wohl von der Androhung körperlicher Gewalt auszugehen und das geht gar nicht wie Sorgnix schon schrieb

                Kommentar

                • sugambrer
                  Heerführer


                  • 16.02.2004
                  • 1475
                  • Wolkenkuckucksheim

                  #38
                  @Brainiac: Wie kommt man auf die Idee einem Waidmann die Ausweispapiere vorzulegen und sich das Auto filzen zu lassen???
                  Hattest Du ernsthaft gedacht, er würde Dich erschiessen, wenn Du seiner Aufforderung nicht nachkommst?
                  Ausgelacht hätte ich den....

                  Gruß,
                  sugambrer
                  "Denken, was wahr, und fühlen, was schön, und wollen, was gut ist, darin erkennt der Geist das Ziel des vernünftigen Lebens."

                  Johann Gottfried von Herder

                  Kommentar

                  • Brainiac
                    Heerführer


                    • 21.12.2003
                    • 3194
                    • Berlin
                    • Augen, Ohren, Nase und Verstand

                    #39
                    Was für eine Aufregung hier schon wieder wegen meiner alten Geschichte!

                    Irgendein "Experte" hier hat mir zwar geraten nichts mehr dazu zu schreiben aber auf Grund der subjektiven Argumentation und Meinungsbildung ignoriere ich das einfach mal...

                    1. Ich weiß nicht mal ob der "nette" Mann überhaupt Jäger war. Er hat das mir gegenüber nie behauptet und sich auch nicht ausgewiesen. Ich ging einfach mal davon aus weil er eine Flinte dabei hatte. Muss also nicht mal sein das es überhaupt ein richtiger Jäger war...

                    2. Ich habe dort nichts illegales gemacht! Er hat mich nur dabei gesehen wie ich einen frisch gepflügten Acker betreten habe. Was nicht verboten ist!

                    3. Das Gebiet wo er mir aufgelauert ist, ist kein Jagdgebiet!

                    4. War er so aufgebracht und mit einer Schusswaffe bewaffnet das ich die Situation einfach entschärfen wollte indem ich seinen Anweisungen folgte und einfach nur versuchte ruhig und besonnen mit ihm zu reden!

                    5. Er war nicht allein sondern sein Sohn war dabei. Er hat behauptet die Polizei gerufen zu haben, was mir eigentlich egal war da ich nichts zu befürchten hatte! Ich wusste aber das es mindestens eine Stunde dauert bis die da sind. Darauf hatte ich keine Lust zu warten. Es gab ja auch keinen Grund! Es stellte sich danach ja auch raus das er die Polizei nicht gerufen hat! Das hatte ich aber auch schon fast vermutet denn was soll er denen am Telefon gesagt haben? "Da läuft jemand über den Acker"?

                    6. Wäre es zu einer Polizeikontrolle gekommen dann hätte ich nichts zu befürchten gehabt. Er hingegen schon! Mal abgesehen das ich dabei auf einen Alkotest bestanden hätte wäre da noch die Bedrohung und Beleidigung dazu gekommen. Das hätte für ihn nicht nur strafrechtliche Folgen gahabt sondern er wäre sein Jagdlizenz sicherlich auch los gewesen.

                    7. Aussagen wie "ganz Deutschland ist Jagdgebiet" ist Blödsinn! Auch wenn ich eine Jagdlizenz habe darf ich nicht mit einer sichtbaren Schusswaffe durch die Fussgängerzone laufen. Ob die Waffe geladen ist oder nicht sieht ja niemand!

                    8. Sollte man sich mal fragen was ER dort im dunkeln gemacht hat! Oder darf man jetzt in Deutschland außerhalb des Jagdgebietes und mit Nachtsichtgerät jagen?

                    9. Bezweifel ich das diese Acker überhaupt ihm gehörte! Als ich ihn danach fragte ob es seiner wäre, hat er erstmal sehr lange überlegt und dann schrie er mich an das IHM ALLES gehört...

                    10. Ich verbiete mir Unterstellungen oder Andeutungen das ich dort Holz, Schrott oder sonstiges "organisieren" wollte! Das gilt auch für Andeutungen das ich dort in ein Haus einbrechen wollte!

                    Also einfach mal richtig lesen, verstehen, nachdenken und dann objektiv Argumentieren! Oder lieber nichts dazu schreiben wenn man die genauen Umstände nicht kennt! Und richtig, Deppen gibt es überall, bei den Sondlern, Jägern oder in Internetforen...
                    Das war mein Wort am Sonntag, mehr gibt es dazu nicht mehr zu sagen und wird es zu dem Thema hier auch von mir nicht mehr geben!
                    ______________
                    mfg Swen


                    2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...

                    Kommentar

                    • DaddyCool
                      Heerführer


                      • 12.08.2008
                      • 1603
                      • Deutschland
                      • XP Deus v5.2, Garrett PP

                      #40
                      Danke für die Dokumentation der eigenen Unkenntnis.
                      Nec soli cedit !

                      DSU outside

                      Kommentar

                      • aquila
                        Heerführer


                        • 20.06.2007
                        • 4522
                        • Büttenwarder

                        #41
                        Ich leide leider auch an Unkenntnis. Ist aber nichts Schlimmes, denke ich. Ich glaube sogar, dass ich diesen Malus mit fast 100% der Erdbevölkerung teile.

                        Man hört und ließt davon, das in vielen Städten und Gemeinden die Wildschweine überhand nehmen. Nun gibt es ja nicht viele Möglichkeiten, diesem Treiben Einhalt zu gebieten. Die Jagd gehört auf jeden Fall nicht dazu, da in besiedelten Gebieten nicht geschossen werden darf.

                        Ist es das vielleicht, was der Kollege Brainiac meint?

                        Wenn nämlich alles Jagdgebiet wäre, wo lege dann das Problem?


                        LG Aquila

                        (PS: Vielleicht sind die Regelungen in den Bundesländern ja unterschiedlich.)
                        Ich sehe verwirrte Menschen.

                        Kommentar

                        • Sparus
                          Ratsherr


                          • 16.06.2012
                          • 209
                          • Berlin

                          #42
                          Zitat von DaddyCool
                          Danke für die Dokumentation der eigenen Unkenntnis.
                          Hallo, das Verhältnis Jäger/Sondler scheint schwierig zu sein.

                          Auch wenn es manche nicht hören mögen: Der Jäger hat mit dem Bauern einen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten und der Sondler ist Gast.

                          Viele Beiträge zum Thema Jagdgebiet und das Recht die Waffe offen zu tragen sind schlichtweg falsch! Mal unter den Stichworten Jagdgebiet, Jagdschutz und Jagd- bzw. WaffenG nachlesen.

                          Wenn man eh die Genehmigung des Bauern einholen muss, kann man sich doch auch mit dem Jagdberechtigten abstimmen!

                          Wer aber meint, dass er die Genehmigung des Grundstückseigentümers nicht benötigt (hoffentlich sieht er das auch so , wenn ein anderer Sondler in seinem Garten sucht) braucht sich nicht zu wundern, wenn er Ärger mit dem Jäger bzw. Bauern bekommt.

                          Ich möchte nicht mißverstanden werden: die Androhung körperlicher Gewalt etc. ist nicht zu rechtfertigen.

                          Euch Gut Fund, Sparus

                          Kommentar

                          • Watzmann
                            Heerführer

                            • 26.11.2003
                            • 5014
                            • Großherzogtum Baden

                            #43
                            Zitat von Sparus
                            Viele Beiträge zum Thema Jagdgebiet und das Recht die Waffe offen zu tragen sind schlichtweg falsch!
                            Erklär mir dann bitte einmal den Begriff "führen" im §13WaffG Abs.6.

                            (6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. Der befugten Jagdausübung gleichgestellt ist der Abschuss von Tieren, die dem Naturschutzrecht unterliegen, wenn die naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung die Tötung durch einen Jagdscheininhaber vorsieht.

                            Ist zwar Blödsinn wenn man damit durch den Ort rennt oder radelt aber verboten ist´s nun mal nicht.

                            Kommentar

                            • Brainiac
                              Heerführer


                              • 21.12.2003
                              • 3194
                              • Berlin
                              • Augen, Ohren, Nase und Verstand

                              #44
                              Und wieder wurde nicht richtig gelesen, nachgedacht und verstanden was ich geschrieben habe!

                              Es gibt in Deutschland ein allgemeines Betretungsrecht! Das mir erlaubt jedes Grundstück auf eigene Gefahr zu betreten so lange dieses nicht befriedet oder mit Schildern gekennzeichnet ist. Dazu gehören auch Wälder, Äcker, Wiesen usw... Nichts anderes habe ich zu diesem Zeitpunkt getan!

                              @daddycool! Wenn dich die Dokumentation meiner Unkenntnis so sehr belustigt dann beglücke uns doch mal mit deiner rechtlichen Dokumentation zu genau diesem Fall! Ich bin gespannt!
                              ______________
                              mfg Swen


                              2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...

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                              • DaddyCool
                                Heerführer


                                • 12.08.2008
                                • 1603
                                • Deutschland
                                • XP Deus v5.2, Garrett PP

                                #45
                                Nö...ist viel lustiger den ein oder anderen im Nebel rumstochern zu lassen.
                                Nec soli cedit !

                                DSU outside

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