Mensch,machts doch dicht !Bringt doch wirklich nichts mehr dieses totale Zerreden
Nerviger Jäger
Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
-
Kommentar
-
Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
Nervig können Jäger auf ganz verschiedene Weise sein.
Und da viele Jäger Richter, Staatsanwälte und Rechtswälte sind,
wird es ihnen mit gleicher Münze heimgezahlt.
Ich finde dies geschieht machmal zu Recht, wie der nachgenannte Bericht zeigt.
Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
Grundstückseigentümer in Deutschland müssen die Jagd auf ihrem Gelände nicht dulden - das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Die Bundesrepublik muss einem Betroffenen nun Entschädigung zahlen.Grundstückseigentümer in Deutschland müssen die Jagd auf ihrem Gelände nicht dulden - das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Die Bundesrepublik muss einem Betroffenen nun Entschädigung zahlen.
Andererseits will ich nicht auf mein Wildbrett verzichten, ich habe da so meine Quellen.
Und nicht nur zuWir leben im Zeitalter grenzdebiler Wissenschafts- und Expertengläubigkeit.Kommentar
-
...Auch wenn es manche nicht hören mögen: Der Jäger hat mit dem Bauern einen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten und der Sondler ist Gast.
Viele Beiträge zum Thema Jagdgebiet und das Recht die Waffe offen zu tragen sind schlichtweg falsch! Mal unter den Stichworten Jagdgebiet, Jagdschutz und Jagd- bzw. WaffenG nachlesen.
Wenn man eh die Genehmigung des Bauern einholen muss, kann man sich doch auch mit dem Jagdberechtigten abstimmen!......
Trotzdem will ich mal im Rahmen meiner bescheidenen Erkenntnisse was zur Diskussion beitragen:
Was Du mit "Vertrag Jäger-Bauer" meinst, weiß ich grade nicht. Fakt und Gesetz ist, daß die landwirtschaftliche Fläche zu der Fläche gehört, die bejagt wird. Ob das dem Grundstückseigentümer/Bauer nun gefällt oder nicht. Das regelt das Jagdgesetz. Dagegen gibts erste Urteile von Leuten, die sich dagegen gewehrt haben - aber im Groben ist das so.
Was "der Bürger" darf - unabhängig mal von Sondeln - regelt das allgemeine Betretungsrecht der freien Landschaft. Ich darf zum Zwecke der Erholung, des Spiels usw. die freie Landschaft betreten, landwirtschaftliche Flächen unterliegen logischerweise gewissen Einschränkungen je nach Pflanzzeit usw - deshalb setzt sich ja auch der geneigte Sondler mit dem Bauern in Verbindung.
Wir haben also den Jäger, dem es erlaubt ist, der Jägerei auf dem Gelände nachzugehen - und den Bürger, dem es ebenfalls erlaubt ist, seiner Erholung auf dem gleichen Gelände nachzugehen.
Also machen beide, was sie dürfen. Und wenn sie gescheit sind, machen sie das so, daß sie sich gegenseitig nicht stören - auch eine Art Respekt.
Eine Pflicht zur gemeinsamen Abstimmung oder gar Erlaubniseinholung gibts aber da nicht - der Radfahrer frägt auch nicht den Autofahrer, ob er die Straße benutzen darf - beide machen das, was das Gesetz vorsieht.
Und mit dem gleichen Recht (nämlich mit KEINEM), mit dem der Jäger vom Sondler Auskunft verlangt, ob er das darf, könnte der Sondler vom Jäger nen Nachweis fordern, ob er hier berechtigt jagt.
Ich hab in mancher Hinsicht ne Affinität zur Jagd - aber was mir - und auch vielen vernünftigen Jägern - stinkt, ist der Reflex mancher Grünen, die meinen, mit der Bezahlung der Revierpacht dürften sie - unabhängig von der Gesetzeslage - bestimmen, was in dem jeweiligen Revier Andere so machen. Dem ist aber nicht so - da kann das Revier nochsoviel kosten.
Gruß ZappoKommentar
-
... bis zu meiner Heimkehr war der Sonntag noch schön.
Nach Lektüre der letzten beiden Seiten weniger ...
Da es schon gewünscht wurde,
das Hauptthema längst abgefrühstückt
und weitere Fehlleistungen (teilw.!) mich nicht mehr interessieren
walte ich meines Amtes.
JörgDie Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)Kommentar
Kommentar